Führerschein Entzug möglich oder doch nur heiße Luft?

Ich bin am Sonntag mit dem Motorrad unterwegs gewesen wo ich angeblich in einem Feldweg über 190kmh laut Einschätzung der Polizei gefahren sein soll weil sie mich angeblich nicht einholen konnten bin die Polizei war locker über 2km hinter mir da frage ich mich wie man sowas
Auf die Entfernung einschätzen kann .
Aufjedenfall bin ich dann auf die Landstraße abgebogen und bin dort langsam gefahren weil ich mir schon gedacht hatte das sie mich anhalten wollten .
Die Polizei hatt mich angehalten und meinte das ich viel zu schnell war und ich mit einer strafe rechnen muss und ein punkt soweit so gut bis heute hab ich noch nichts erhalten .

Dann gestern abend fuhr ich nachause als ich ein parkendes taxi auf der strasse vor mir sah und einen links schlenker machte und genau in dem Moment ein polzei wagen mir entgegen kam was sie gesehen haben sie
Drehten um und hielten mich an und es wahren die selben Polizei Beamtem wie bei dem fall mit dem Motorrad .
Er behauptete ich währe wieder mal zu schnell gewesen und währe Schlangenlinien gefahren .
Und kurz bevor die kontrolle zuende war sagte er mir das er ein schreiben an die zulassungstelle schreiben werde bezüglich Ungeeignetheit zum führen von einem KFZ.
So meine frage jetzt muss ich etwas befürchten das die zulassungstelle an meinen Führerschein will nur wegen solcher aussagen der Polizei das ich zu schnell währe ohne geblitzt zu werdem oder Schlangenlinien gefahren währe wo ich eigentlich nur einem taxi ausgewischen bin der
Auf der straße parkt .

Nur falls es hilft als hinweis für euch ich wurde vor 2 jahren verurteilt wegen Nötigung im Straßenverkehr und hatte 2 monate Fahrverbot und 700€ strafe

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Murat6623 schrieb am 2. Mai 2019 um 13:03:18 Uhr:


...Feldweg über 190kmh
....
Dann gestern abend fuhr ich nachause als ich ein parkendes taxi auf der strasse vor mir sah und einen links schlenker machte und genau in dem Moment ein polzei wagen mir entgegen kam was sie gesehen haben sie
.....
Nur falls es hilft als hinweis für euch ich wurde vor 2 jahren verurteilt wegen Nötigung im Straßenverkehr und hatte 2 monate Fahrverbot und 700€ strafe

Ich will mir kein Vorurteil erlauben.

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Zitat:

@Goify schrieb am 6. Mai 2019 um 10:30:07 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 6. Mai 2019 um 10:21:31 Uhr:


Ernst gemeint? Klar in der STVO §3!

Und diese gilt für Wald- und Feldwege? Manche sind ja keine öffentlichen Schotterstraßen, sondern einfach nur angelegte Wege.

Die gilt für jeden öffentlichen Verkehrsraum. Ich nehme mal an der Feldweg wird nicht umzäunt sein und eine Einfahrtschranke haben, deren Bedienung einzig dem Bauern, seinen drei Kindern, seiner Ehefrau und seiner Geliebten möglich ist.

BGH:
"Eine Straße ist öffentlich im Sinne des Verkehrsrechts (§ 1 StVG, § 1 StVO a.F.), wenn sie entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich für jedermann zur Benutzung zugelassen ist und auch so benutzt wird. Keine Rolle spielt dagegen, ob eine verwaltungsrechtliche Widmung vorliegt"

Mit dem bereits auf Seite 1 erteilten Rat, abzuwarten, ob Post kommt, hätte die Debatte eigentlich vorläufig enden können. Das wäre schon deshalb sinnvoll, um (möglichen) Trollen den Wind aus den Segeln zu nehmen.

Generell finde ich diese "Was-droht-mir?"-Threads unsinnig. Wenn man ungefähr weiß, wie schnell man gefahren ist, kann man anhand des frei einsehbaren Bußgeldkatalogs zumindest grob abschätzen, was einen erwartet. Weiß man das nicht, kann auch das Forum nicht helfen. Das endet dann in Kaffeesatzleserei und ausufernden Debatten über Verkehrsmoral, während sich der TE ob des angerichteten Chaos ins Fäustchen lacht.

Zitat:

@Shoggoth schrieb am 6. Mai 2019 um 11:50:29 Uhr:


Mit dem bereits auf Seite 1 erteilten Rat, abzuwarten, ob Post kommt, hätte die Debatte eigentlich vorläufig enden können. Das wäre schon deshalb sinnvoll, um (möglichen) Trollen den Wind aus den Segeln zu nehmen. ...

Naja... - das mit den Trollen ist immer so ein Thema!
Zumal dieser Fall ja ganz anders gelagert ist.
Der TE wurde nämlich garnicht gesehen, als er mit 190 über den 4 spurigen Feldweg geprügelt ist!
Der Übermotivierte und Unbeliebte Herr der Rennleitung hat sich da nur etwas zusammengesponnen...

In sofern musste schon auch geklärt werden, ob RTL Geschädigte auch im Straßenverkehr als verfolgte gelten!

Zitat:

@Goify schrieb am 6. Mai 2019 um 10:30:07 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 6. Mai 2019 um 10:21:31 Uhr:


Ernst gemeint? Klar in der STVO §3!

Und diese gilt für Wald- und Feldwege? Manche sind ja keine öffentlichen Schotterstraßen, sondern einfach nur angelegte Wege.

Klar, sind Straßen im öffentlichen Verkehrsraum außerhalb geschlossener Ortschaften die nicht mehrspurig sind --> 100km/h.

In deinem umzäunten Garten kannst dir aber deinen 300km/h Feldweg anlegen wenn du willst. 😁

Gruß Metalhead

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Ja, das wäre in der Tat möglich, denn mein Garten ist etwas größer und in etwa so groß wie ein ganzes Wohngebiet. Tempo 50 habe ich schon mal geschafft.

Welches TL gilt eigentlich in der Steilwand auf dem Rummelplatz? 😎

umzäunt!!!!

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 6. Mai 2019 um 12:35:41 Uhr:


Welches TL gilt eigentlich in der Steilwand auf dem Rummelplatz? 😎

Kann dort jeder rein? Oder nur auserlesene Stuntfahrer?
Kann dort jeder rein, dann würde ich sagen: kommt eindeutig drauf an, ob der Rummel innerorts oder außerorts aufgebaut ist 😎

Würde mir aber keine Sorgen machen, habe noch nie gehört, dass darin geblitzt wird.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 6. Mai 2019 um 12:35:41 Uhr:


Welches TL gilt eigentlich in der Steilwand auf dem Rummelplatz? 😎

v = g * t gilt für den Weg nach unten (Windwiderstand nicht berücksichtigt). 😁

So langsam dürfte das Thema durch sein.

Gruß Metalhead

Die Praxis einen Thread zuzumüllen um eine Schließung herbeizuführen hat hier Erfolg.

Allerdings fallen mir da immer wieder die gleichen Alias auf.

Meine Empfehlung ist dieses Verhalten auf den Prüfstand zu stellen. Ich schau es mir nicht mehr oft an.

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