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Führerschein Entzug möglich oder doch nur heiße Luft?

Themenstarteram 2. Mai 2019 um 11:03

Ich bin am Sonntag mit dem Motorrad unterwegs gewesen wo ich angeblich in einem Feldweg über 190kmh laut Einschätzung der Polizei gefahren sein soll weil sie mich angeblich nicht einholen konnten bin die Polizei war locker über 2km hinter mir da frage ich mich wie man sowas

Auf die Entfernung einschätzen kann .

Aufjedenfall bin ich dann auf die Landstraße abgebogen und bin dort langsam gefahren weil ich mir schon gedacht hatte das sie mich anhalten wollten .

Die Polizei hatt mich angehalten und meinte das ich viel zu schnell war und ich mit einer strafe rechnen muss und ein punkt soweit so gut bis heute hab ich noch nichts erhalten .

 

Dann gestern abend fuhr ich nachause als ich ein parkendes taxi auf der strasse vor mir sah und einen links schlenker machte und genau in dem Moment ein polzei wagen mir entgegen kam was sie gesehen haben sie

Drehten um und hielten mich an und es wahren die selben Polizei Beamtem wie bei dem fall mit dem Motorrad .

Er behauptete ich währe wieder mal zu schnell gewesen und währe Schlangenlinien gefahren .

Und kurz bevor die kontrolle zuende war sagte er mir das er ein schreiben an die zulassungstelle schreiben werde bezüglich Ungeeignetheit zum führen von einem KFZ.

So meine frage jetzt muss ich etwas befürchten das die zulassungstelle an meinen Führerschein will nur wegen solcher aussagen der Polizei das ich zu schnell währe ohne geblitzt zu werdem oder Schlangenlinien gefahren währe wo ich eigentlich nur einem taxi ausgewischen bin der

Auf der straße parkt .

 

Nur falls es hilft als hinweis für euch ich wurde vor 2 jahren verurteilt wegen Nötigung im Straßenverkehr und hatte 2 monate Fahrverbot und 700€ strafe

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Murat6623 schrieb am 2. Mai 2019 um 13:03:18 Uhr:

...Feldweg über 190kmh

....

Dann gestern abend fuhr ich nachause als ich ein parkendes taxi auf der strasse vor mir sah und einen links schlenker machte und genau in dem Moment ein polzei wagen mir entgegen kam was sie gesehen haben sie

.....

Nur falls es hilft als hinweis für euch ich wurde vor 2 jahren verurteilt wegen Nötigung im Straßenverkehr und hatte 2 monate Fahrverbot und 700€ strafe

Ich will mir kein Vorurteil erlauben.

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der erste Vorfall könnte schon ein Bußgeld wegen unangepasster Geschwindigkeit nach sich ziehen. Das kostet 110.- €und bringt einen Punkt. Der zweite Vorfall bringt gar nichts und die Drohung mit der Führerscheinstelle ist auch nur heiße Luft.

am 2. Mai 2019 um 12:14

Zitat:

@Murat6623 schrieb am 2. Mai 2019 um 13:03:18 Uhr:

Ich bin am Sonntag mit dem Motorrad unterwegs gewesen wo ich angeblich in einem Feldweg über 190kmh laut Einschätzung der Polizei gefahren sein soll weil sie mich angeblich nicht einholen konnten bin die Polizei war locker über 2km hinter mir da frage ich mich wie man sowas

Auf die Entfernung einschätzen kann .

...

Grundsätzlich hat die Polizei, so sie denn keine Provida-Aufzeichnung macht oder dich lasert/blitzt, auch durchaus die Möglichkeit, deine Geschwindigkeit zu schätzen.

Wenn ich dich jetzt frage, ob du wirklich zu schnell gewesen bist, würde ich eine ehrliche Antwort von dir bekommen?

Mit was für einem Motorrad warst du unterwegs?

- Läuft die überhaupt 190? (Muss ja nicht zwingend sein.)

- Was für ein Feldweg soll das sein, auf dem man 190 fahren kann? Das schlägt ja mMn sogar Vollprofis vom Sitz, wenn man über einen Feldweg brät ... unter Feldweg verstehe ich unwegsames Gelände, nicht nur eine "glatte nicht asphaltierte Strecke".

Warte auf den Anhörungsbogen.

am 2. Mai 2019 um 12:18

1. Um Dir eine Geschwindigkeitsüberschreitung nachzuweisen,brauchen die ein Beweissvideo. Einfach schätzen ist nicht. 2. Als Dir Schlangen Linien fahren nach gesagt wurde,haben die einen test in irgend einer Form gemacht? Wenn nicht,hast Du nichts zu befürchten. 3. Die Zulassungsstelle hat mit dem Führer schein nichts zu tun. Das kann dauern bis Du was schriftliches bekommst. Falls Du was bekommst,ab zum Anwalt und Widerspruch einlegen

Ich denke auch, dass wird nur ein Schuss vor den Bug gewesen sein. Wenn es wider Erwarten doch zu einem Schreiben der Behörden kommt, zählen vor allem Beweise. Der Vorwurf müsste ja irgendwie begründet werden. Die Schätzung von Polizisten wird hier nicht ausreichen.

die Aussage von Polizisten ist ein Beweis. Und bei einem Tempo deutlich über 100 auf einem Feldweg wird man auch eine nicht angepasste Geschwindigkeit begründen können.

am 2. Mai 2019 um 12:55

Deine Einschätzung ist leider falsch und völlig daneben.

Mal so aus eigener Erfahrung.

Fahrzeug fährt mir hinten rauf - Polizei gerufen.

Ich nicht verletzt laut Pol.

Anschliesseng dann 14 Tage Krankenhaus.

Jetzt wieder zum Thema ,so 4 Wochen später post von der Behörde mit Aufforderung zur MPU .

Ging Alles gut war nur ein Gespräch ca 1/2 Stunde.

Durfte in die Akte sehen ,auffälliges Verhalten am Unfallort(Tatort= lt.Pol.

B 19

Zitat:

@Murat6623 schrieb am 2. Mai 2019 um 13:03:18 Uhr:

...Feldweg über 190kmh

....

Dann gestern abend fuhr ich nachause als ich ein parkendes taxi auf der strasse vor mir sah und einen links schlenker machte und genau in dem Moment ein polzei wagen mir entgegen kam was sie gesehen haben sie

.....

Nur falls es hilft als hinweis für euch ich wurde vor 2 jahren verurteilt wegen Nötigung im Straßenverkehr und hatte 2 monate Fahrverbot und 700€ strafe

Ich will mir kein Vorurteil erlauben.

Ziemlich viel quatsch hier (nebst einigem richtigen).

Wie schon gesagt: Geschw. kann durchaus geschätzt werden. Einzig und allein kommt hierbei dem Fahrer eine wesentlich größere Toleranz zugute. Wird die Geschw. bspw. vom Tacho des Polizeiwagens abgelesen, reden wir hier von ca. 20%, welche abgezogen werden um eine vorwerfbare Geschw. zu erhalten. Wie bereits erwähnt wurde kann man auf einem Feldweg auch ohne jegliches Messwerkzeug oder gar Beweisvideo recht gut schätzen, ob jetzt jemand die erlaubte Geschw. fährt (was soll das bei einem Feldweg sein), oder annähernd 200km/h. Das Ergebnis muss mal halt abwarten.

Zur Auffälligkeit durch Schlänker: Auch da muss man abwarten, was einem letztlich vorgeworfen wird. Da jetzt zu spekulieren wäre kaum sinnvoll. Man muss halt immer bedenken, wie das eigene VErhalten von außerhalb wahrgenommen wird. Da kann es durchaus schonmal unterschiede geben.

Natürlich kann (und wird mMn in solcher Konstellation auch) ein Schreiben an die Führerscheinstelle (Die Verwirrung mit zul.Stelle kommt vielleicht daher, dass diese nicht selten unter einem Dach untergebracht sind) erstellt werden. Was deren Entscheidung dann betrifft, steht alles in den Sternen. Das kann von Ablage P bis hin zu sofortiger Anordnung zur Entziehung der Fahrerlaubnis quasi alles sein. Bei dem, was man auf dem Kerbholz hat, halte ich letzteres für gar nicht mal so unwahrscheinlich. Aber auch da hilft im Endeffekt nur abwarten. Tun kann man jetzt sowieso nichts.

Zitat:

@guruhu schrieb am 2. Mai 2019 um 15:16:39 Uhr:

Wie schon gesagt: Geschw. kann durchaus geschätzt werden. Einzig und allein kommt hierbei dem Fahrer eine wesentlich größere Toleranz zugute. Wird die Geschw. bspw. vom Tacho des Polizeiwagens abgelesen, reden wir hier von ca. 20%, welche abgezogen werden um eine vorwerfbare Geschw. zu erhalten. Wie bereits erwähnt wurde kann man auf einem Feldweg auch ohne jegliches Messwerkzeug oder gar Beweisvideo recht gut schätzen, ob jetzt jemand die erlaubte Geschw. fährt (was soll das bei einem Feldweg sein), oder annähernd 200km/h. Das Ergebnis muss mal halt abwarten.

Du wirfst die nicht angepasste Geschwindigkeit und eine gemessene zu hohe Geschwindigkeit durcheinander. Eine zu hohe Geschwindigkeit kann niemals geschätzt werden, sondern nur gemessen. Z.B. durch Nachfahren, was Du beschreibst, wobei da höhere Toleranzen gelten, wenn die Geschwindigkeit nur vom Tacho abgelesen wird (und der vielleicht nicht geeicht ist).

Es darf aber eine nicht angepasste Geschwindigkeit vorgeworfen werden, dabei ist die Höhe völlig egal, wenn eben erkennbar ist, dass die besondere örtliche Verkehrssituation (Fahrbahnbeschaffenheit, etc.) oder die Fahrweise des Fahrzeugs (Ausbrechen, etc.) eine wesentlich niedrigere Geschwindigkeit erfordert hätten.

Zitat:

@guruhu schrieb am 2. Mai 2019 um 15:16:39 Uhr:

Das kann von Ablage P bis hin zu sofortiger Anordnung zur Entziehung der Fahrerlaubnis quasi alles sein.

Eine sofortige Entziehung ist völliger Quatsch, dafür gibt es keinerlei gesetzliche Grundlage. Wenn dann käme eine Überprüfung der Fahreignung durch eine MPU in Frage.

Nein, werfe ich nicht durcheinander, denn aus der Beschreibung des TE geht nicht eindeutig hervor, wie die 190 km/h zustande kamen. "die Polizei war locker über 2km hinter mir" Ich nehme mal an, die waren nicht zu Fuß auf Streife und hatten entsprechend technisches Gerät (Tacho) mit an Bord.

Und doch: eine Verwaltungsbehörde kann durchaus die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung entziehen (natürlich nur vorläufig, was für den TE aber im Endeffekt egal ist, da es de Facto ein sehr langwieriger Prozess werden wird), wenn zu erwarten ist, dass eine grundsätzliche Eignung zum Führen von KFZ nicht vorliegt und eine entsprechende Strafe ansteht. Bei der Vorgeschichte und den Vorkommnissen bewegen wir uns da durchaus schon in dem Bereich. Ob und in wiefern die Behörde entscheidet, wissen wir natürlich nicht

Zitat:

@guruhu schrieb am 2. Mai 2019 um 15:41:56 Uhr:

Und doch: eine Verwaltungsbehörde kann durchaus die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung entziehen (natürlich nur vorläufig, was für den TE aber im Endeffekt egal ist, da es de Facto ein sehr langwieriger Prozess werden wird), wenn zu erwarten ist, dass eine grundsätzliche Eignung zum Führen von KFZ nicht vorliegt und eine entsprechende Strafe ansteht.

auf welcher gesetzlichen Basis sollte sie das tun? Du widersprichst Dir ja selber, denn eine Verwaltungsbehörde hat mit einer erwarteten Strafe nichts zu tun. Nur wenn eine Straftat vorliegt, ist ein vorläufiger Entzug möglich, der käme durch die Staatsanwaltschaft. Die Verwaltungsbehörde (Führerscheinstelle/Fahrerlaubnisbehörde) darf nur entziehen, wenn die Eignung nachweislich nicht mehr vorhanden ist. Um das zu ermitteln, fordert sie bei verkehrsrechtlichen Tatsachen eine MPU.

Zitat:

@guruhu schrieb am 2. Mai 2019 um 15:41:56 Uhr:

Bei der Vorgeschichte und den Vorkommnissen bewegen wir uns da durchaus schon in dem Bereich. Ob und in wiefern die Behörde entscheidet, wissen wir natürlich nicht

Eher nicht, denn Tatsachen, die die Eignung in Frage stellen, stehen ja bis auf die Nötigung noch gar nicht fest und damals kam keine MPU. Hier wäre abzuwarten, ob es überhaupt einen erneuten Verstoß gegen verkehrsrechtliche Vorschriften gibt, der als Begründung für eine MPU-Anordnung dienen kann.

am 3. Mai 2019 um 6:43

Also wenn du wirklich mit fast 200 über einen Feldweg prügelst, solltest du bei der Dakar mitmachen....

Für mich klingt das Ganze suspekt. Wenn du fast 200 dort fährst, wird die Polizei in ihrer Kiste dort seeeeeeeeehr viel langsamer unterwegs sein. Folgedessen wird sich der Abstand rapide vergrößern und es kann gar keine Messung auf so einer Entfernung durchgeführt werden.

Für mich klingt das so, als wärt ihr auf Kriegsfuß und die wollen dich abstrafen. Ob gerecht oder ungerecht kann von uns niemand beurteilen.

Bei uns gibt es Feldwege, die durchaus gut ausgebaut sind und hohe Geschwindigkeiten erlauben (nachdem bei uns Dammsanierung angesagt war, wurden die Wege entlang der Dämme und zu den Dämmen hin erneuert und sind teilweise besser in Schuss als die eine oder andere Landstraße). Dort kann ich mir hohe Geschwindigkeiten bei Motorrädern wie bei Autos vorstellen.

Und da momentan noch nirgends die "Früchte des Feldes" so hochstehen, dass man nichts mehr sieht, könnte ich mir durchaus vorstellen, dass die Polizei den TE beobachtet und dessen Geschwindigkeit als "nicht angepasst" eingeschätzt hat, was ja durchaus Ermessenssache der beobachtenden Polizei sein kann. Dazu braucht es (soweit ich weiß) dann auch keine Messung.

Themenstarteram 3. Mai 2019 um 8:55

Das was ich eben nicht verstehe ist das die Polizei mich nicht dabei gesehen hatt sie haben mich eben nur beim langsam fahren gesehen wo ich an der Seite war den Rest haben sie 1000% nicht gesehen und vermuten das ich zu schnell war was sie ja nicht bezeugen können

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