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Minibagger Führerschein erforderlich

Themenstarteram 11. Januar 2007 um 16:56

Möchte Minibaggerarbeiten auf dem eigenen Grundstück durchführen. Dazu wäre es evtl. erforderlich den geliehenen Bagger heranzufahren (statt Trailertransport).

Die Entfernung Werkzeugverleih-Grundstück beträgt ca. 2 km (also 20 Min. Fahrzeit).

Nun mein Fragenkomplex:

1. Brauche ich für einen Minibagger Führerschein ?

1.1. Brauche ich Führerschein auf eigenem Grundstück (doch wohl nicht oder) ?

1.2. Brauche ich einen speziellen Führerschein zum Bewegen des Baggers auf öffentlichen Straßen ?

(Anm.: PKW-Führerschein habe ich natürlich. Bei wikipedia steht, daß für Bagger<20Km/h "nur" der Führerschein L erforderlich ist (was immer das auch heißen mag); Führerschein-L wird nicht weiter definiert).

Deweiteren möchte ich fragen:

2. Fährt ein solcher Minibagger>6km/h (wenn nein, dann müßte doch überhaupt kein Führerschein dafür erforderlich sein oder) ?

3. Beleuchtungseinrichungen, Blinker etc.:

Meiner Ansicht nach hat ein Minibagger so keine vernünftige Beleuchtungseinrichtung (und auch keinn Fahrtrichtungsanzeiger):

Würde es hier ausreichen (solange ich bei Tageslich fahre) mit Handzeichen einen Fahrtrichtungswechsel anzuzeigen ?

Für eine Antwort wäre ich dankbar.

Schönen Gruß

Manfred W.

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10 Antworten
Themenstarteram 11. Januar 2007 um 17:00

So das hätte ich beim googel schon mal selbst gefunden:

Für alle Fahrzeuge, die mit der Führerscheinklasse „S“ bewegt werden dürfen, ... T(schließt L, M und S ein), Landwirtschaftliche...

Re: Minibagger Führerschein erforderlich

 

Zitat:

Original geschrieben von manwappl

1.1. Brauche ich Führerschein auf eigenem Grundstück (doch wohl nicht oder) ?

Afaik darf man auf Privatgrundstück, ohne im Besitz eines Führerscheins zu sein, rumfahren. Egal mit was.

gruß

am 11. Januar 2007 um 17:52

Führerscheinklasse L: Land- und forstwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen bis max. 32km/h, mit Anhänger bis max. 25km/h; selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Flurförderfahrzeuge bis max. 25km/h.

Diese Führerscheinklasse ist eingeschloßen bei Klasse: B(Auto)

Führerscheinklasse T: Land- und forstwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschine bis bauartbedingt max. 60km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis bauartbedingt max. 40km/h; jeweils auch mit Anhänger. Unter 18Jahren max. 40km/h.

Führerscheinklasse S: Dreirädrige Krafträder (Trikes) und vierrädrige Leichtfahrzeuge (Quads) bis 50cm³.

also auf eigenen grundstück darf man nur ohne führerschein fahren,wenn dieses quasi abgesperrt ist,und somit nicht der öffentlichkeit zugänglich ist.braucht also en zaun.

bei uns aufm bau durfte jeder nach einer " einweisung" bagger und radlader bewegen.aber den transport auf achse haben immer nur leute mit führerschein gemacht.

frag doch einfach den kerl,wo du dir den bagger ausleihst.der kann dich ja auch net einfach mit dem ding fahren lassen,ohne dich aufzuklären.sonst kann er ja im falle eines unfalles mitbelastet werden,wenn ich mich nicht irre.

um am öffentlichen straßenverkehr teilzunehmen,braucht der bagger aber die beleuchtung.blinker,licht,bremse. das haben die minibagger aber in der regel net.

Themenstarteram 12. Januar 2007 um 15:59

Danke für die Antworten.

Dann ist es ja relativ geklärt, daß das Minibaggerfahren mit PKW-Führerschein erlaubt theoretisch erlaubt sein würde.

Speziell wäre dann aber noch nicht ganz geklärt wie es mit Beleuchtung und Signalanlagen bezüglich der Benutzung im öffentlichen Verkehr aussieht.

Der Minibagger hat weder

- Rücklichter

- noch einen Blinker

- vielleicht auch nicht mal eine Hupe

- ...lediglich eine Frontlampe zum Beleuchten der Baugrube hat er

Nun stellt sich einfach die Frage ob sowas im Straßenverkehr bewegt werden darf.

Z.B. Keine Blinker:

In der Fahrschule habe ich gelernt falls ein Fahrzeug z.B. über keine Blinker verfügt (auch sehr alte Autos haben keine Blinker) man hier mit Handzeichen oder Handkellen die Fahrtrichtung anzeigen kann.

Kommt mir alles etwas komisch vor, daß der Minibagger überhaupt über keine dieser Einrichtungen verfügt. Eigentlich dürfte er so doch überhaupt nicht außerhalb des Privatgrundstücks arbeiten (auch nicht zum Ausheben von kleinen Löchern an der Straße/Bürgersteig, weil er damit schon im öffentlichen Verkehrsraum steht, ein Minibagger dürfte somit dann ja überhaupt nicht für kommunale Arbeiten eingesetzt werden).

Hi,

wenn das Ding unter 6 geht, braucht es keine Strassenzulassung und damit den ganzen Kram (Blinker etc. nicht). Es darf raus, aber nur mit der notwendigen Vorsicht im strassenverkehr bewegt werden. I,d,R. hat es dann auch so einen 6km/h Aufkleber

Läuft das Ding mehr als 6 und hat das Strasseneuipment nicht (und ist deshalb auch nicht zugelassen), darf es nicht auf die öffentliche Strasse (oder andere Bereiche, die zur STVZO gehören).

Wir haben im Geschäft einen Gabelstapler. Der läuft locker über 6, hat aber auch keine Blinker und sowas. Der darf eigentlich nicht raus aus unserem Grundstück. Trotzdem wird mit dem natürlich am Bordstein (und auch von der anderen Richtung) abgeladen. Da wird die Ordnungsmacht wohl schon noch Ermessensspielraum haben und so wirds auch mit dem Minibagger am Strassenrand sein.

Allerdings würde ich mit dem Gerät nicht "auf große Fahrt" (sprich die 2km) auf die Strasse gehen, sofern das nicht mit dem Verleiher geklärt ist.

bye

naja der minibagger wird ja als " selbstfahrende arbeitsmaschiene"

deklariert.und dürfen (durften,.... ist ja auch schon wieder 4 jahre her,wo ich aufm bau war) auch nicht ohne beleuchtung laut stvzo im öfftl verkehr gefahren werden.ausser,du arbeitest quasi an der strasse.

kannst ja den strassengraben von der vermietung bis zu dir nach hause saubermachen,dann freut sich die stadt auch:-)

aber frag ,wie schonmal gesagt, den kerl von der vermietung.

im zweifellsfalle mal bei den staatlich subventionierten strafverfolgern mal anrufen.

bei 2km strecke hast dir ganz schön was vorgenommen,ist absolut unüblich die geräte über solche strecken ohne trailer zu bewegen. normalerweise machen minibagger nicht mehr als 6 km/h.musst du denn hauptstrassen fahren oder geht das alles über nebenstrassen?frag den verleiher mal ob er den bagger nicht liefern könnte...

am 17. Januar 2007 um 20:00

Minibagger dürfen nicht im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden. Schon deshalb nicht, weil keine Beleuchtung angebracht ist. Du darfst nur Teile fahren die für den öffentlichen Strassenverkehr zugelassen sind und die du tetonnage mässig mit deinem Führerschein auch fahren darfst. Was du aller dings auf deinem Grundstück, was der öffentlichkeit nicht zugänglich ist, machst ist jedem egal. Habe all die sachen erst vor nem halben Jahr gelernt da ich da meinen Baumaschienenführer gemacht habe.

Und ne einfache einweißung reicht mit sicherheit auch nicht aus wenn man es Gewerblich(auf Arbeit) macht. Aber die, die das denken sollten mal über die folgen sich kundig machen. Denn es geht schneller als man denkt, sitzt man im knast. Denn ohne Schein, keine Versicherung!

Zitat:

Original geschrieben von fleisch

?frag den verleiher mal ob er den bagger nicht liefern könnte...

Kann der sicher,doch geiz ist geil!

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