Führerschein E / Kosten?!

VW Golf 4 (1J)

Hallo zusammen,
mich würde interessieren wie teuer der E-Führerschein ist, aber was ich viel interessanten wäre ist, ob ich auch einen Anhänger mit mehr als 750kg ohne E-Führereschein fahren darf, ich habe C1 somit darf ich bis 7,5t fahren.
Ich habe schon viel gelesen, aber irgendwie bekomm ich immer wieder andere/neue Aussagen dazu.
Ist die Aussage richtig, solange das Zugfahrzeug schwerer ist als der Anhänger, darf ich es mit C1 fahren, denn eigentlich darf die zulässige Gesamtmasse von 3,5t nicht überschritten werden, ist klar, aber ich darf ja bis 7,5t fahren...

Hier ein Bsp.

Zugfahrzeug 2t + Anhänger 1,8t = 3,8t

Freue mich auf viele Antworten!
MFG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Daniela2010



Ich habe schon viel gelesen, aber irgendwie bekomm ich immer wieder andere/neue Aussagen dazu.
Ist die Aussage richtig, solange das Zugfahrzeug schwerer ist als der Anhänger, darf ich es mit C1 fahren, denn eigentlich darf die zulässige Gesamtmasse von 3,5t nicht überschritten werden, ist klar, aber ich darf ja bis 7,5t fahren...

Hier ein Bsp.

Zugfahrzeug 2t + Anhänger 1,8t = 3,8t

Hallo Daniela2010,

zu den Kosten kann ich dir nichts sagen.

Berechtigungen der Klasse B:
Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und
- Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw.
- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t.

Dein Beispiel darfst du nicht führen. Mit C1 darf der Anhänger die 750 kg zul. Gesamtmasse nicht übersteigen.

Aber folgendes Beispiel dürftes du führen:
Golf V mit Gesamtmasse ca. 2000 kg, ca. 1500 kg Leermasse und Anhänger mit max. 1500 Kg zul. Gesamtmasse. (ohne Gewähr).

Gruß

Edit:Ich finde die neue Abstufung nicht nur als Abzocke. Bedenken sollte man, dass mit der alten Klasse 3, theoretisch, Fahrzeugkombinationen von knappen 19 to. Gesamtzuggewicht mit max. 3 Achsen zu führen waren. Das, ohne in der Fahrausbildung jemals einen LKW nur einen Meter bewegt zu haben. Dies kann doch nicht im Sinne der Verkehrssicherheit gewesen sein.

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Zitat:

Original geschrieben von xy_freising



Zitat:

Original geschrieben von GTI Fahrer



wieso nicht kann doch sein, wenn man in ner firma wie ner spedition arbeitet förderung bekommt oder so. bei mir was es das amt😎🙄
vielleicht hatte ich auch nur falsch ausgedrückt, meine vielmehr die sache mit den arzt test und so. weil die einen sagen das die anderen das. zb das man nochmal fahren muss ( paar fahrstunden ) stimmt das?
Nein, keine Fahrstunden. Nur ärztliche Untersuchung und mit der dann einen neuen Führerschein für die nächsten 5 Jahre beantragen - und bezahlen. Und die nach 5 Jahren ablaufende Fahrerkarte nicht vergessen!

Geh mal davon aus, dass man das selbst bezahlen muss ...

(Noch frei bis 2021 ... 🙂)

richtige, antwort das wollte ich hören😁 weist in welcher preisklasse das sich so befindet ?

Zitat:

Original geschrieben von GTI Fahrer



Zitat:

Original geschrieben von xy_freising



Geh mal davon aus, dass man das selbst bezahlen muss ...

(Noch frei bis 2021 ... 🙂)

richtige, antwort das wollte ich hören😁 weist in welcher preisklasse das sich so befindet ?

Nein, ich hab meine Kollegen noch nicht danach befragt, weil es mich erst in 11 Jahren interessieren wird ... 😉

Zitat:

Original geschrieben von xy_freising



Zitat:

Original geschrieben von GTI Fahrer


richtige, antwort das wollte ich hören😁 weist in welcher preisklasse das sich so befindet ?

Nein, ich hab meine Kollegen noch nicht danach befragt, weil es mich erst in 11 Jahren interessieren wird ... 😉

achso na du hast ein glück🙂 kannst sie ja mal fragen für mich 😉

Zitat:

Original geschrieben von GTI Fahrer



Zitat:

Original geschrieben von xy_freising



Nein, ich hab meine Kollegen noch nicht danach befragt, weil es mich erst in 11 Jahren interessieren wird ... 😉
achso na du hast ein glück🙂 kannst sie ja mal fragen für mich 😉

Da ist sicher wer anderes schneller. Ich fange erst zur nächsten Woche wieder an zu arbeiten ...

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Nabend.

Das schlimme ist ja, dass wir C / CE Fahrer ja nun einmal im Jahr zur einer Schulung müssen. Oder alle 5 Jahre, 5 mal a 7 stunden, was wir dann Vor weisen müssen. Das ist so eine abzocke!!! Habe den LKW gemacht um ab und zu meine Famile zu helfen beim Transporte zu fahren. Aber das mit der Schulung ist echt der Hammer!!!

Gruß
Michael

Zitat:

Original geschrieben von MichiSchmidt


Nabend.

Das schlimme ist ja, dass wir C / CE Fahrer ja nun einmal im Jahr zur einer Schulung müssen. Oder alle 5 Jahre, 5 a 7 stunden, was wir dann Vor weisen müssen. Das ist so eine abzocke!!! Habe den LKW gemacht um ab und zu meine Famile zu helfen beim Transporte zu fahren. Aber das mit der Schulung ist echt der Hammer!!!

Gruß
Michael

Da musst Du Dich leider in Brüssel beschweren. Du kannst Dich sogar freuen - wenn ich es richtig mitbekommen habe, gibt es Länder in denen man nach einer Schulung sogar noch eine Prüfung machen muss ...

Zitat:

Original geschrieben von xy_freising



Zitat:

Original geschrieben von MichiSchmidt


Nabend.

Das schlimme ist ja, dass wir C / CE Fahrer ja nun einmal im Jahr zur einer Schulung müssen. Oder alle 5 Jahre, 5 a 7 stunden, was wir dann Vor weisen müssen. Das ist so eine abzocke!!! Habe den LKW gemacht um ab und zu meine Famile zu helfen beim Transporte zu fahren. Aber das mit der Schulung ist echt der Hammer!!!

Gruß
Michael

Da musst Du Dich leider in Brüssel beschweren. Du kannst Dich sogar freuen - wenn ich es richtig mitbekommen habe, gibt es Länder in denen man nach einer Schulung sogar noch eine Prüfung machen muss ...

Dann wird es ja nicht lange dauern, bis wir dann auch immer diese Prüfung machen müssen nach jeder schulung. Warscheinlich dann genauso wie beim ADR schein...

Zitat:

Original geschrieben von MichiSchmidt



Zitat:

Original geschrieben von xy_freising



Da musst Du Dich leider in Brüssel beschweren. Du kannst Dich sogar freuen - wenn ich es richtig mitbekommen habe, gibt es Länder in denen man nach einer Schulung sogar noch eine Prüfung machen muss ...
Dann wird es ja nicht lange dauern, bis wir dann auch immer diese Prüfung machen müssen nach jeder schulung. Warscheinlich dann genauso wie beim ADR schein...

Das ist zumindest bis jetzt noch nicht vorgesehen (eine Bekannte von mir schreibt in dem Umfeld gerade ihre Diplomarbeit). Man kann sich aber vorstellen, eine auf freiwilliger Basis einzuführen. Das hat dann zwar keinen Einfluss darauf, ob man die Bescheinigung bekommt oder nicht, könnte aber z. B. für einen potenziellen neuen Arbeitgeber ein Argument sein.

Noch mal für die ganz Doofen.
Ich habe mal in grauer Vorzeit beim Bund den LKW-Lappen gemacht. Umgeschrieben auf rosa Lappen.
Meine Info aus dem Freundeskreis sieht so aus:
Wenn ich nicht regelmäßige Fahrten auf einem LKW > 7,5 to nachweisen kann, "verfällt" mein LKW-Schein.
Richtig oder falsch?
Was müsste ich machen, damit ich wieder Große Kisten fahren darf?
Darf ich eigentlich digitale Fahrtenschreiber mit dem alten rosa Lappen fahren?
Beim 3,5 to Transporter mit digitalem Fahrtenschreiber ist ja auch Plastekarte erforderlich.
Danke.

Zitat:

Original geschrieben von mmhh2007


Noch mal für die ganz Doofen.
Ich habe mal in grauer Vorzeit beim Bund den LKW-Lappen gemacht. Umgeschrieben auf rosa Lappen.
Meine Info aus dem Freundeskreis sieht so aus:
Wenn ich nicht regelmäßige Fahrten auf einem LKW > 7,5 to nachweisen kann, "verfällt" mein LKW-Schein.
Richtig oder falsch?
Was müsste ich machen, damit ich wieder Große Kisten fahren darf?
Darf ich eigentlich digitale Fahrtenschreiber mit dem alten rosa Lappen fahren?
Beim 3,5 to Transporter mit digitalem Fahrtenschreiber ist ja auch Plastekarte erforderlich.
Danke.

FALSCH!

Das musst du nicht nachweisen! Du hast den schein gemacht, und musst ihn dann nur verlängern!

Und wenn du C / CE hast, musst du nach deiner neuen verlängerung "wenn du es heute machst" dann in den nächsten 5 Jahren eine schulung 5 x a 7 stunden nachweissen. Ich gehe davon aus, dass du dein schein vor 2006 gemacht hast!?

Gruß
Michael

Zitat:

Original geschrieben von MichiSchmidt



Zitat:

Original geschrieben von mmhh2007


Noch mal für die ganz Doofen.
Ich habe mal in grauer Vorzeit beim Bund den LKW-Lappen gemacht. Umgeschrieben auf rosa Lappen.
Meine Info aus dem Freundeskreis sieht so aus:
Wenn ich nicht regelmäßige Fahrten auf einem LKW > 7,5 to nachweisen kann, "verfällt" mein LKW-Schein.
Richtig oder falsch?
Was müsste ich machen, damit ich wieder Große Kisten fahren darf?
Darf ich eigentlich digitale Fahrtenschreiber mit dem alten rosa Lappen fahren?
Beim 3,5 to Transporter mit digitalem Fahrtenschreiber ist ja auch Plastekarte erforderlich.
Danke.
FALSCH!

Das musst du nicht nachweisen! Du hast den schein gemacht, und musst ihn dann nur verlängern!

Soweit richtig, bedarf aber einer Ergänzung:

Da Du noch die alte Klasse 2 hattest, "verfällt" Deine Fahrerlaubnis der Klasse 2 mit dem 50. Geburtstag. Solltest Du diesen schon hinter Dir haben, so ist sie schon verfallen und ich glaube nicht, dass Du sie nur mit der ärztlichen Bescheinigung wieder bekommst.

Ab dem 50. Geburtstag bzw. geltend für alle die die Klasse C neu gemacht haben (also sofort den Kartenführerschein bekommen haben) verfällt die Klasse C/CE nach jeweils 5 Jahren.

Zitat:

Und wenn du C / CE hast, musst du nach deiner neuen verlängerung "wenn du es heute machst" dann in den nächsten 5 Jahren eine schulung 5 x a 7 stunden nachweissen. Ich gehe davon aus, dass du dein schein vor 2006 gemacht hast!?

1. Er hat doch geschrieben, dass er den rosa Führerschein hat. Also hat er ihn mindestens seit dem 31.12.1998.

2. Was hat 2006 mit der Weiterbildung zu tun? Das einzige was ich da finde ist, dass im August 2006 das Gesetz dazu erlassen worden ist.

3. Das mit "den nächsten 5 Jahren" ist so nicht richtig bzw. zu sehr vereinfacht. Stichtag, um weiterhin gewerblich LKW fahren zu dürfen ist der 10. September 2014. Bis dahin sind die Nachweise für die erfolgte Teilnahme an den geforderten Kursen zu erbringen, ein neuer Führerschein beantragt (in diesen wird die Teilnahme an den Kursen mit einer Schlüsselnummer eingetragen) und ausgestellt sein. "Verfällt" Dein Führerschein vor dem 10. September 2016, so darfst Du den Nachweis der Weiterbildung bis dahin hinausschieben, um in den 5-Jahres-Rhythmus der Führerscheingültigkeit zu gelangen. Diese Ausnahmeregelung gilt meines Wissens bis jetzt noch nicht europaweit! Wer eine [...] Weiterbildung abgeschlossen hat und danach zeitweilig nicht mehr als Fahrer oder Fahrerin im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken beschäftigt ist, hat eine Weiterbildung abzuschließen, wenn diese Tätigkeit wieder aufgenommen wird und zu diesem Zeitpunkt die Fristen abgelaufen sind.

Danke für die schnellen Antworten. :-)

Zitat:

Original geschrieben von xy_freising



Zitat:

Original geschrieben von MichiSchmidt


FALSCH!

Das musst du nicht nachweisen! Du hast den schein gemacht, und musst ihn dann nur verlängern!

Soweit richtig, bedarf aber einer Ergänzung:

Da Du noch die alte Klasse 2 hattest, "verfällt" Deine Fahrerlaubnis der Klasse 2 mit dem 50. Geburtstag. Solltest Du diesen schon hinter Dir haben, so ist sie schon verfallen und ich glaube nicht, dass Du sie nur mit der ärztlichen Bescheinigung wieder bekommst.

Ab dem 50. Geburtstag bzw. geltend für alle die die Klasse C neu gemacht haben (also sofort den Kartenführerschein bekommen haben) verfällt die Klasse C/CE nach jeweils 5 Jahren.

Zitat:

Original geschrieben von xy_freising



Zitat:

Und wenn du C / CE hast, musst du nach deiner neuen verlängerung "wenn du es heute machst" dann in den nächsten 5 Jahren eine schulung 5 x a 7 stunden nachweissen. Ich gehe davon aus, dass du dein schein vor 2006 gemacht hast!?

1. Er hat doch geschrieben, dass er den rosa Führerschein hat. Also hat er ihn mindestens seit dem 31.12.1998.

2. Was hat 2006 mit der Weiterbildung zu tun? Das einzige was ich da finde ist, dass im August 2006 das Gesetz dazu erlassen worden ist.

3. Das mit "den nächsten 5 Jahren" ist so nicht richtig bzw. zu sehr vereinfacht. Stichtag, um weiterhin gewerblich LKW fahren zu dürfen ist der 10. September 2014. Bis dahin sind die Nachweise für die erfolgte Teilnahme an den geforderten Kursen zu erbringen, ein neuer Führerschein beantragt (in diesen wird die Teilnahme an den Kursen mit einer Schlüsselnummer eingetragen) und ausgestellt sein. "Verfällt" Dein Führerschein vor dem 10. September 2016, so darfst Du den Nachweis der Weiterbildung bis dahin hinausschieben, um in den 5-Jahres-Rhythmus der Führerscheingültigkeit zu gelangen. Diese Ausnahmeregelung gilt meines Wissens bis jetzt noch nicht europaweit! Wer eine [...] Weiterbildung abgeschlossen hat und danach zeitweilig nicht mehr als Fahrer oder Fahrerin im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken beschäftigt ist, hat eine Weiterbildung abzuschließen, wenn diese Tätigkeit wieder aufgenommen wird und zu diesem Zeitpunkt die Fristen abgelaufen sind.

Danke für die tolle erklärung 🙂

Mein C / CE führerschein geht noch bis ende 2013. Werde mich aber nun für die erste schulung mal anmelden. Habe heute erfahren das eine schulung 140.- Euro hier in Münster kostet. Und die sagten auch das wenn man erst in 2 oder 3 jahren eine schulung machen will keinen platz mehr bekommt, weill die da alle überfüllt sein werden. Na, ob das mal stimmt 😁

Gruß
Michael

Zitat:

Original geschrieben von MichiSchmidt



Danke für die tolle erklärung 🙂

Mein C / CE führerschein geht noch bis ende 2013. Werde mich aber nun für die erste schulung mal anmelden.

Sehr gute Entscheidung. Was man hat das hat man. Man kann nicht früh genug damit anfangen.

Zitat:

Habe heute erfahren das eine schulung 140.- Euro hier in Münster kostet.

Das kann man wahrscheinlich nicht pauschal sagen, da es von der Schulung abhängen wird. Z. B. wird eine Schulung über Sozialvorschriften, in der nur Theorie erzählt wird, günstiger sein als eine Schulung über wirtschaftliches Fahren, bei der auch noch Fahrzeuge für praktische Erfahrungen eingesetzt werden.

Zitat:

Und die sagten auch das wenn man erst in 2 oder 3 jahren eine schulung machen will keinen platz mehr bekommt, weill die da alle überfüllt sein werden. Na, ob das mal stimmt 😁

Oh ja! Die Vermutung liegt nahe, dass es eher noch schlimmer kommen könnte als die meisten ahnen. Und das ganz ohne Ironie. Wie weiter oben schon mal geschrieben, schreibt gerade eine Bekannt von mir in dem Umfeld ihre Diplomarbeit. Die Schulungen dort sind alle fast leer. Da hat man echt sehr große Befürchtungen, dass bald nicht mehr alle geschult werden können die geschult werden wollen/müssen.

PS: Ich hab mir bei der Suche nach Details für die Erklärung sogar selbst auch geholfen. Ich war bis vorhin der Meinung, dass ich möglicherweise auch bis 2016 schieben könnte, da ich dann in dem 5-Jahres-Rhythmus meiner Führerscheingütigkeit (2021) komme. Aber nach dem gefundenen Gesetzestext scheint das ja nun nicht zu gehen. Also muss ich wieder mal grübeln wie ich das am besten drehe. 🙁

Zitat:

Original geschrieben von xy_freising



Zitat:

Original geschrieben von MichiSchmidt



Danke für die tolle erklärung 🙂

Mein C / CE führerschein geht noch bis ende 2013. Werde mich aber nun für die erste schulung mal anmelden.

Sehr gute Entscheidung. Was man hat das hat man. Man kann nicht früh genug damit anfangen.

Zitat:

Original geschrieben von xy_freising



Zitat:

Habe heute erfahren das eine schulung 140.- Euro hier in Münster kostet.

Das kann man wahrscheinlich nicht pauschal sagen, da es von der Schulung abhängen wird. Z. B. wird eine Schulung über Sozialvorschriften, in der nur Theorie erzählt wird, günstiger sein als eine Schulung über wirtschaftliches Fahren, bei der auch noch Fahrzeuge für praktische Erfahrungen eingesetzt werden.

Zitat:

Original geschrieben von xy_freising



Zitat:

Und die sagten auch das wenn man erst in 2 oder 3 jahren eine schulung machen will keinen platz mehr bekommt, weill die da alle überfüllt sein werden. Na, ob das mal stimmt 😁

Oh ja! Die Vermutung liegt nahe, dass es eher noch schlimmer kommen könnte als die meisten ahnen. Und das ganz ohne Ironie. Wie weiter oben schon mal geschrieben, schreibt gerade eine Bekannt von mir in dem Umfeld ihre Diplomarbeit. Die Schulungen dort sind alle fast leer. Da hat man echt sehr große Befürchtungen, dass bald nicht mehr alle geschult werden können die geschult werden wollen/müssen.

PS: Ich hab mir bei der Suche nach Details für die Erklärung sogar selbst auch geholfen. Ich war bis vorhin der Meinung, dass ich möglicherweise auch bis 2016 schieben könnte, da ich dann in dem 5-Jahres-Rhythmus meiner Führerscheingütigkeit (2021) komme. Aber nach dem gefundenen Gesetzestext scheint das ja nun nicht zu gehen. Also muss ich wieder mal grübeln wie ich das am besten drehe. 🙁

Habe mich nun angemeldet. am 03.07 habe ich dann meine erste Schulung. Der Mist Ist ja, dass man zwar 2 Schulungen im Jahr machen kann, aber von der Zulassungsstelle nur eine im Jahr anerkannt wird. Was wohl geht ist, wenn man im letztem jahr wo mann verlängert alle 5 Schulungen macht. Aber davor wird es nicht anerkannt. Der dutzend wo ich grade war der die Schulung macht, sagte mir genau das selbe wie du hier schreibst. Das z.Zt alle Schulungen leer sind. Und in 3 Jahren dann alles überfüllt sein wird weill dann die Firmen erst ankommen und ihre Fahrer dann schulen lassen wollen.

Das wird sicher noch ein Chaos dann geben…

Gruß
Michael

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