ForumLKW & Anhänger
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. Führerschein C/CE

Führerschein C/CE

Themenstarteram 11. Juni 2007 um 9:51

Jeder weiß wenn man den von der Arge nicht Bezahlt bekommt, ist der Führerschein sehr Teuer.

Ich wollte fragen wo es am günstiges geht !

Ich habe mal gelesen in österreich oder Schweiz ?

Hat jemand mehr infos darüber ?

und vieleicht habt ihr das schon gelesen das es Neue Führerschein regel gibt,

da steht das der im ausland gemacht Führerschein ab einem bestimmtes Datum nicht mehr Gilt ist das jetzt nur für den Tourismus führerschein oder algeime für jeden Führerschein ??

erläuterung:

Tourismus führerschein=ist der wenn man denn in DE verliert in Polen neu machen kann und dann wieder in DE Fahren kann

Beste Antwort im Thema
am 14. Mai 2012 um 21:45

Zitat:

Original geschrieben von dycom

jungs habt ihr auch argumente ausser blöde komments ?

fassen wir zusammen:

du behauptest die ce-fahrstunde kostet 50€...

wir bitten dich darum, deine rechnung, aus der das hervorgeht einzuscannen...

was bekommen wir nach langem blablabla und etlichen ausflüchten:

eine auflistung für die klasse c, ohne datum (die preise auf dem wisch können auch von vor 10jahren sein!) und wo noch nichtmal steht, ob es sich hierbei um brutto- oder netto-preise handelt! dummerweise kostet dann die fahrstunde auch noch 60€ - und wenn man alles zusammenrechnet reichen deine angeblichen 2000€ vorne und hinten nicht aus!

von deiner geschichte, wo du denen bei opel angeblich gezeigt hast, wer die hosen anhat, die voller widersprüche ist (was ja jeder selbst nachlesen kann) mal ganz zu schweigen.

 

und dann wunderst du dich, das dich mit deinem "ich kann alles, ich weiß alles und bin sowieso der allertollste den es gibt" heiße-luft-gebrabbel keiner ernst nimmt?!

wenn derzeit ferien wären, könnte man dich getrost als troll abstempeln - dein verhalten passt nämlich perfekt zu einem frühpubertären 14jährigen!

134 weitere Antworten
Ähnliche Themen
134 Antworten

moin

ja ich hab aber gehört dass der im endeffekt (fast?) genau so teuer ist wie der "ganze" C und deshalb in der praxis nur zum umschreiben der alten 3er klasse verwendet wird...

cu alex

am 16. Juni 2007 um 9:52

Hab ich das richtig verstanden, das es egal ist ob man den Führerschein vor oder nach dem Stichtag macht. Wichtig ist nur das man vor dem Stichtag als Kraftfaher beschäftigt war ??? Dann laß ich mir vorher wohl mal lieber ne änderung in Arbeitsvertrag schreiben...

führerschein machen in D

 

Also ich hab ihn von der arbeitsagentur gesponsert bekommen. kostet bei sonderpreis beim tüv nord so ca. 4800 euro.privat ist wie ich von der fahrschule hörte eine ecke teurer.

Zitat:

Original geschrieben von Sven210779

Hab ich das richtig verstanden, das es egal ist ob man den Führerschein vor oder nach dem Stichtag macht. Wichtig ist nur das man vor dem Stichtag als Kraftfaher beschäftigt war ??? Dann laß ich mir vorher wohl mal lieber ne änderung in Arbeitsvertrag schreiben...

Das BKrFQG bezieht sich auf Fahrpersonal, welches im Güterkraft- und Personverkehr Fahrten mit Fahrzeugen macht, für welche die Führerscheine der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich sind.

Die Besitzstandsregelung in § 3 BKrFQG bezieht sich auf den Führerschein. Wer vor dem Stichtag den Führerschein hat, braucht die Grundqualifikation nicht zu machen. Stichtag ist der 10.09.2008 für D1, D1E, D und DE, sowie der 10.09.2009 für C1, C1E, C und CE.

Die Weiterbildung muss aber gemacht werden. Da muss man allerdings keine Prüfung ablegen. Für D1, D1E, D und DE muss diese zwischen dem 10.09.2008 und dem 10.09.2013 und für C1, C1E, C und CE zwischen dem 10.09.2009 und dem 10.09.2014 zum ersten Mal gemacht werden. Hier gibt es aber noch Möglichkeiten, diese um bis zu zwei Jahre hinaus zu ziehen. Danach im Rythmus von fünf Jahren.

Das Gesetz stellt also nicht auf die Tätigkeit, sondern auf den Fahrerlaubnisbesitz ab.

Re: führerschein machen in D

 

Zitat:

Original geschrieben von clausi48

Also ich hab ihn von der arbeitsagentur gesponsert bekommen. kostet bei sonderpreis beim tüv nord so ca. 4800 euro.privat ist wie ich von der fahrschule hörte eine ecke teurer.

Hat die Arbeitsagentur NUR den Führerschein gesponsert? Mittlerweile wissen die doch auch, dass das nicht reicht, um jemand dauerhaft unabhängig von öffentlicher Hilfe zu machen.

Aktuell weiß ich von einem Kurs bei einem Bildungsträger, der 5.500,- Euro kosten wird. Die Dauer sind drei Monate und umfasst den Führerschein Klasse CE, GGVS-/ADR-Befähigung, den Sicherheitsbeauftragten nach VBG 1, den Fahrausweis für Flurförderfahrzeuge (Staplerschein), die Unterweisung in Ladungssicherung, sowie weitere Inhalte, wie die Vermittlung technischer Kenntnisse in Theorie und Praxis, die betriebliche Planung und Logistik, die Arbeits- und tarifrechtlichen Bestimmungen, Güterverkehrsrecht, Routenplanung, Kundenorientierung und nicht zu vergessen die Fahrperfektion mit dem Sattelzug. Da ist dann eigentlich so alles drin, was man später auch für den Beruf braucht. Der Preis ist wohl für die ARGE, bzw. das Arbeitsamt. Man kann sowas auch privat buchen. Dann werden die Kosten wohl etwas höher liegen, aber den Umfang hat man natürlich nicht, wenn man in einer Fahrschule nur den Führerschein macht.

Der Beruf des Kraftfahrers fordert mehr als "nur" ein Fahrzeug zu lenken. Da muss man nicht nur richtig hart körperlich arbeiten, sondern zunehmend auch sein geistiges Know-how einsetzen. Je besser man auf diesen Job vorbereitet ist, desto langfristiger wird sich die Beschäftigung gestalten. Anders als in anderen Berufen muss man auch immer daran denken, dass man die meiste Zeit eigenverantwortlich unterwegs ist und nicht mal schnell jemand zur Hand hat, der einem weiter hilftn oder Fehler ausbügelt. Der Schaden durch einen Fehler kann ganz schnell ziemlich groß sein. Das kann nicht nur das Aus für den eigenen Beruf bedeuten.

moin

bei mir gehts ja nur da drum unseren 7 1/2 tonner zur baustelle fahren zu können.

ich mein aufm hof rumrangieren tu ich ihn jetzt ja schon. und ich werd sowieso noch ne normale lehre machen. da brauch ich im prinzip nur nen führerschein wo draufsteht dass ich nen lkw fahren kann, alles andere hat eh mit meinem beruf zu tun.

die "alten" dürfen das mit klasse 3 machen ohne jemals unterwiesen worden zu sein wie ein lkw mit druckluftbremse und dem ganzen quatsch überhaupt funktioniert.

cu alex

am 16. Juni 2007 um 13:21

von mir hat damals kein prüfer was wissen wollen von ner druckluftbremse oder ähnliches,

mein prüfer, fahrlehrer und ich haben uns blos über den neuen mp2 unterhalten und sind davor gestanden....

weil wenn was an der bremse kaputt ist muss sowieso die werkstatt kommen zum reparieren ....

wobei man auch schon mal mit leerem anhänger ohne bremse von stuttgart heimgefahren ist weil die bremse im arsch war ... (zugmaschine voll mit 9 tonnen) ....

 

gruß

Zitat:

Original geschrieben von abschaum

moin

bei mir gehts ja nur da drum unseren 7 1/2 tonner zur baustelle fahren zu können.

ich mein aufm hof rumrangieren tu ich ihn jetzt ja schon. und ich werd sowieso noch ne normale lehre machen. da brauch ich im prinzip nur nen führerschein wo draufsteht dass ich nen lkw fahren kann, alles andere hat eh mit meinem beruf zu tun.

die "alten" dürfen das mit klasse 3 machen ohne jemals unterwiesen worden zu sein wie ein lkw mit druckluftbremse und dem ganzen quatsch überhaupt funktioniert.

cu alex

Dann mach' doch einfach den CE und gut ist. Der 7,5 to. wird wohl nur noch eine begrenzte Lebensberechtigung haben. Mit dem B darf man ihn nicht mehr fahren, wie vorher mit dem 3er und wenn ich mir überlege den C1/E zu machen, dann kann ich auch gleich den CE machen.

In NK habt ihr doch auch eine recht günstige Fahrschule für den CE.

Nach der Mauteinführung wurden die 12 to. ziemlich wichtig. Wenn sich die Mautpflicht ändert, wird sich auch das wieder verlieren.

Meiner Meinung nach sollte man sowieso kein Fahrzeug nach der Fahrerlaubnis des Personals, sondern nach der Anwendung auswählen. Dann würden viele Fahrzeuge bis 12 to. von der Straße verschwinden!

moin

ja klar, aber ne druckluftbremse bremst ganz anders als ne hydraulische und das mit dem bremsdruck aufbauen und so alles...

ich mein wenn ich mir üerlege dass es frauen (und auch männer gibt) die kaum einen kleinwagen auf der strasse halten können aber dafür einen 8 meter langen 7,5 tonner noch mit kleinem hänger fahren dürfen.. ist das schon was ganz anderes..

und im gegenzug soll jetzt jeder der nur nen lkw fahren können sollte gleich ne richtige berufsausbildung machen...

cu alex

am 16. Juni 2007 um 13:50

Ich weiss nicht bei uns sind die Preise in etwa so:

 

Übungsfahrt C: 60€

Übungsfahrt CE: 65€

Sonderfahrt C: 70€

Sonderfahrt CE: 75€

Grundgebühr: 295€

Lehrmittel: 30€

TÜV Gebühr theoretische Prüfung: 50€

TÜV Gebühr praktische Prüfung C: 132€

TÜV Gebühr praktische Prüfung CE: 132€

Prüfungsgebühr Fahrschule C: 179€

Prüfungsgebühr Fahrschule CE: 189€

Erste Hilfe Kurs: 35€

Antrag für Führerschein auf Gemeinde: 40€

Fotos: 8€

 

Sind insgesamt mindestens 2120€, dazu kommen aber noch die Übungsfahrten, die richten sich danach wie gut oder schlecht man sich anstellt.

Zitat:

Original geschrieben von abschaum

moin

ja klar, aber ne druckluftbremse bremst ganz anders als ne hydraulische und das mit dem bremsdruck aufbauen und so alles...

ich mein wenn ich mir üerlege dass es frauen (und auch männer gibt) die kaum einen kleinwagen auf der strasse halten können aber dafür einen 8 meter langen 7,5 tonner noch mit kleinem hänger fahren dürfen.. ist das schon was ganz anderes..

und im gegenzug soll jetzt jeder der nur nen lkw fahren können sollte gleich ne richtige berufsausbildung machen...

cu alex

Keiner behauptet, dass das gut war mit den vorherigen Führerscheinregelungen. Es ist fürwahr eine ganz andere Sache. Du darfst damit ja nicht nur einen Solo-LKW, sondern auch den passenden Hänger fahren. Das als Volumenzug erreicht schon fast die Dimensionen eines ausgewachsenen 40-Tonners und dafür werden die ja auch genutzt.

Die Qualifizierung finde ich ganz wichtig. Schon alleine für die eigene Sicherheit als Verkehrsteilnehmer. Aber auch, um das Image des Berufsstandes endlich in eine vernünftige Region zu bringen. Immerhin sorgen wir nicht nur dafür, dass die Leute überhaupt etwas in den Regalen der Geschäfte zu greifen haben, sondern die Transportindustrie ist der Motor der Wirtschaft! Läuft der Motor nicht rund, geht die Wirtschaftslage den Bach runter! Das muss endlich mal begriffen werden. Dafür braucht man allerdings auch die Kraftfahrer. Mit denen steigt und fällt das alles. Ein paar Schmarotzer drumherum zu entfernen täte vielleicht auch nicht verkehrt! Oder was ist das, wenn Transportaufträge über zwei, drei, vier oder gar mehr (!!!) Transportvermittler erst zum Transportunternehmen kommen. Es ist ja nicht so, als wenn nicht jeder daran verdienen würde. Aber die sollen mal nicht alleine angepangert werden.

Ich hab für meinen C/CE lappen 2900€ in nem 2 Wochenkurs bezahlt...

Ich habe ganze 28€ für das Umschreiben auf dem Verkehrsamt bezahlt. Habe ihn bei der Bundeswehr gemacht :) . Ansonsten ist es heutzutage wirklich ein teurer Spaß der CE. Für gelegentliches Aushilfs-Kutschen lohnt es sich ja nicht mehr wirklich.

am 5. Juli 2007 um 17:41

Hab ich das richtig verstanden? Man braucht garnicht die ausbildung zum BKF wenn man bis zum 10.09.09 seinen Führerschein CE hat? Oder verwechsel ich da jetzt was? Wenn ich es doch richtig verstanden hab, hat da jemand nen Link, etc. wo dies alles steht?

Zitat:

Original geschrieben von VW-Heinz

Hab ich das richtig verstanden? Man braucht garnicht die ausbildung zum BKF wenn man bis zum 10.09.09 seinen Führerschein CE hat? Oder verwechsel ich da jetzt was? Wenn ich es doch richtig verstanden hab, hat da jemand nen Link, etc. wo dies alles steht?

Wenn Du bis zum 10.09.2009 Deinen CE hast, dann brauchst Du nicht die Berufskraftfahrerqualifikation zu machen. Allerdings musst Du die Weiterbildung bis zum 10.09.2004 gemacht haben, dann allerdings ohne Prüfung.

Das steht im BKrFQG und in der BKrFQV, die Du beispielsweise von Gesetze im Internet herunterladen kannst. Ein Merkblatt kriegst Du von der IHK Düsseldorf. Dort wird auf Seite 5 die Besitzstandregel erläutert.

Deine Antwort
Ähnliche Themen