Führerschein B - Anhänger ablasten

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Hallo,
ich blicke bei dem Thema Anhänger nicht mehr ganz durch und hoffe ihr könnt mir dabei helfen.
Ich habe einen B Führerschein, nicht BE.
Nun möchte ich mir einen Kofferanhänger für den Motorradtransport zulegen:
- 2 Rennmotorräder je 200kg
- Ausbau, Werkzeug, Sprit etc. ca. 200 - 300 kg

Sind also nur 600kg Zuladung.
Nun habe ich einen Anhänger mit 2000kg Gesamtgewicht im Auge. Den darf ich so ja nicht fahren.

Zum Auto:
BMW E91
Leergewicht 1580 kg
Zul. Gesamtgewicht 2045 kg
Westfalia Anhängerkupplung abnehmbar
Anhängelast : 1800 kg
Stützlast : 75 kg
D-Wert : 10 kN

Das heißt ein Ablasten auf 1400kg Gesamtgewicht sollte das Problem lösen, oder?
2045kg Auto + 1400kg Anhänger < 3500kg

Leergewicht des Anhängers sind max 600kg.
Dann wären es immer noch 800kg Zuladung.

Die Stützlast von 75kg erscheint mir wenig. Muss es dann ein doppelachsiger Anhänger sein?

Bitte helft mir zu dem Thema Klarheit zu gewinnen 🙂

Beste Antwort im Thema

Zitat:

schreyhalz schrieb:


Ich lasse mich aber gerne belehren, wenn jemand bessere Regeln findet.

Na, z.B. am tatsächlichen Gewicht festmachen.

Ja, ist ggf. etwas nervig für die POL, weil die dann mit mehr Gespannen irgendwelche Waagen anfahren müssten.

Aber gleichzeitig... wird es "x-beliebigen" Fahrzeugführern mit Anhängern ja auch "zugemutet", ihren Anhänger beim Baumarkt o.ä. eben auch nicht zu überladen und im Zweifel die Ladung vorher zu wiegen.

Wieso dann nicht "

generell

"?!

Nochmal: Wenn ich mitm Corsa B 'nen leeren (600kg) Anhänger mit 3000kg zGG ziehe - warum darf ich das nur mit FS BE und nicht B?! Eine Behinderung oder gar Gefährdung von anderen VT ist ja wohl ausgeschlossen, Anhänger ist ja sogar gebremst.
Andererseits... 'nen 1200kg zGG-Anhänger dürfte ich bis 1000kg tatsächliches Gewicht ausladen und selbst mit FS B ziehen. Nimmt man jetzt mal z.B. 2 Stapel Paletten, bietet der ganze Zug, trotz meinetwegen ordentlicher LaSi, viel mehr Gefahrenpotential als der leere 3to-Anhänger. Hoher Schwerpunkt, schlechte Sicht... nur mal als Beispiele.
Ist aber erlaubt. Wo da ist die Sinnhaftigkeit?

Sind wir doch ehrlich: Die ganze Regelung ist insofern warscheinlich "EINFACH" (aber dämlich) gehalten, dass die POL ganz schnell bei einem Blick in die Papiere feststellen kann, ob der Zug legal oder illegal bewegt wird. Sache von 1min - entweder angenehme Weiterfahrt - oder Straftatbestand. :-/
Hätte die POL mehr Belegschaft, könnte sie auch öfter kontrollieren und man könnte die Regel sinnvoller (s.o.) auslegen.

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Zitat:

@Tom1182 schrieb am 13. Februar 2023 um 17:59:38 Uhr:


@stand21

Nur wenn ich das Gesamtgewicht Abgelastet habe auf sagen wir mal 1000kg und hat ein Gesamtgewicht von 2000kg dann wird er eine Fette Strafe bekommen auch wenn der Anhänger theoretisch für 2700kg gebaut worden ist

Ja das ist für Deutschland relevant,aber da der Anhänger Hauptsächlich im Ausland bewegt wird ist es irrelevant, da juckt es keinen wieviel du geladen hast, da wird geladen was das Material hergibt.

@Dragan219

Warum meldet man den Anhänger dann nicht im Ausland an?

Wenn’s da ja eh nicht interessiert da sind die Steuern geringer hat nur Vorteile. Ach stimmt weil solche Anhänger in Deutschland sehr stark kontrolliert werden vlt

Ablasten - Kosten

Der neue Firmenwagen meines Sohnes hat zGG tatsächlich über 2400 kg. Damit ist er, trotz 96er Führerschein, bei meinem 2 t Anhänger raus.
und nun?
BE oder ablasten?
BE wird sicherlich rund 700 € oder mehr kosten und bei immer größeren und schwereren Autos vermutlich zukunftsorientiert sein.
Da ich keine Oldtimer mehr transportiere, brauche ich auch keinen 2 t Anhänger. Abalsten wäre mithin auch für mich keine Einschränkung/Veränderung (alte Klasse 3)
Fragen daher:
Ablastung 1800 kg würde aktuell das Problem lösen. Was ist bitte zu ändern?
a.) neues Fabrikschild - woher ? vom Anhängerhersteller oder Zubehör??
b.) weitere Änderungen - welche

Kosten TÜV/Dekra und neue Papiere?

Hat bitte jemand aktuelle Erkenntnisse für NRW?
Vielen Dank.

Ich kann nur empfehlen BE und gut ist. Ablasten bedeutet auch schneller überladen und man wird eher kontrolliert

Heute 200kg beim nächsten Auto 600kg irgendwann zieht der nur noch nen 750kg Anhänger legal

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Wenn das Fabrikschild aus Blech ist kann man ggf. (einmalig) die zGM mit Schlagzahlen ändern (die alte durch X-en, die neue einschlagen). Ansonsten gibt es neue Fabrikschilder "in schön" bei Anbietern im Internet, bei ausgewählten Schildermachern bzw. Schlüsseldiensten und bei manchen Prüforganisationen. Wenn "zweckmäßig" reicht, ist die Chance größer es bei der Prüforganisation zu bekommen.

Weitere Änderungen sollten nicht notwendig sein.

Kosten bei der Prüforganisation rund 55 Euro, bei der Zulassungsstelle im besten Fall 11,70 €. (wenn auch ein neuer Brief erstellt werden muss wird es teurer)

moin,
BE machen, nichts anderes,
dann ist er mit allem aus dem schneider,
überladen ist sehr teuer.

Zitat:

@Tom1182 schrieb am 26. Februar 2024 um 05:43:09 Uhr:


@Dragan219

Warum meldet man den Anhänger dann nicht im Ausland an?

Wenn’s da ja eh nicht interessiert da sind die Steuern geringer hat nur Vorteile. Ach stimmt weil solche Anhänger in Deutschland sehr stark kontrolliert werden vlt

Nein, das ist zu aufwendig, so passt das schon ??

Zitat:

moin, BE machen, nichts anderes,.

bedeutet vermutlich 700 € gegenüber Ablastung vermutlich unter 100 €.

Fahre jetzt seit rund 35 Jahren 2 Tonner Anhänger. Wenn ich meine Oldtimertransporte weglasse, habe ich vielleicht in alle den Jahren 2 bis 3 Mal um 2 t. transportiert.

Das Ablasten von Anhängern kann beim Verkauf zum Eigentor werden, denn der TÜV trägt nicht immer das ursprüngliche zGG wieder ein. Oft wird eine Bescheinigung des Herstellers verlangt. Wenn es jedoch die Firma, die den Anhänger einst gebaut hat, inzwischen nicht mehr gibt, wird es schwierig so einen Wisch zu bekommen.
Und wenn ich mir einen 2 t Tandem-Anhänger zulege, will ich den auch maximal ausnutzen können und nicht nur zur Hälfte.

In Zeiten wo man eine COC Bescheinigung bekommt beim Kauf ist das egal man kann immer damit wieder nachweisen was der Anhänger kann/darf

Ein COC-Papier gibt es aber nicht für alte Anhänger und solche, deren Hersteller längst nicht mehr existiert.

Zitat:

@DaXXes schrieb am 15. Juni 2024 um 22:13:31 Uhr:


Das Ablasten von Anhängern kann beim Verkauf zum Eigentor werden, denn der TÜV trägt nicht immer das ursprüngliche zGG wieder ein. ....

Im Fahrzeugschein gibt es die Felder
F2 mit dem zugelassenen zulässigen Gesamtgewicht und
F1 mit dem technischen zulässigen Gesamtgewicht.

F2 sagt aus, was du wirklich laden darfst und welchen Führerschein du benötigst.
F1 ist das was der Hersteller erlaubt.

Bei der Ablastung wir nur der Wert in F2 verringert.
Eine Auflastung auf das Ursprüngliche zul. Gesamtgewicht sollte kein Problem darstellen, da dieser Wert ja noch im Feld F1 steht

Zitat:

@DaXXes schrieb am 15. Juni 2024 um 22:13:31 Uhr:


....
Und wenn ich mir einen 2 t Tandem-Anhänger zulege, will ich den auch maximal ausnutzen können und nicht nur zur Hälfte.

Wenn ich mit meinen Führerschein oder wegen Tempo 100 nur einen Anhänger mit 1735 kg ziehen darf und das ausnutzen will. Bin ich gezwungen einen schwereren Anhänger (z.B. 1800 kg zZG) zu kaufen und diesen auf den max. erlaubten Wert abzulasten.

Zitat:

@R-Sch schrieb am 17. Juni 2024 um 14:01:05 Uhr:


Wenn ich mit meinen Führerschein oder wegen Tempo 100 nur einen Anhänger mit 1735 kg ziehen darf und das ausnutzen will. Bin ich gezwungen einen schwereren Anhänger (z.B. 1800 kg zZG) zu kaufen und diesen auf den max. erlaubten Wert abzulasten.

Die 100 km/h machen eigentlich nur bei einem Caravan / Wohnwagen wirklich Sinn. Bei so nem typischen 700 Kilo Anhänger, den man vielleicht zweimal im Monat zum Baumarkt oder zum Möbelkauf nutzt, rentiert sich das nicht wirklich. Der Zeitvorteil ist da marginal, die Unterhaltskosten dafür wesentlich höher.

Wer vor hat, öfter mit Anhänger zu fahren, macht sowieso den BE, dann braucht man sich um diese Zahlenrechnereien nicht zu kümmern.

Zitat:

@DaXXes schrieb am 17. Juni 2024 um 14:13:29 Uhr:



Zitat:

@R-Sch schrieb am 17. Juni 2024 um 14:01:05 Uhr:


Wenn ich mit meinen Führerschein oder wegen Tempo 100 nur einen Anhänger mit 1735 kg ziehen darf und das ausnutzen will. Bin ich gezwungen einen schwereren Anhänger (z.B. 1800 kg zZG) zu kaufen und diesen auf den max. erlaubten Wert abzulasten.

Die 100 km/h machen eigentlich nur bei einem Caravan / Wohnwagen wirklich Sinn. Bei so nem typischen 700 Kilo Anhänger, den man vielleicht zweimal im Monat zum Baumarkt oder zum Möbelkauf nutzt, rentiert sich das nicht wirklich. Der Zeitvorteil ist da marginal, die Unterhaltskosten dafür wesentlich höher.
Wer vor hat, öfter mit Anhänger zu fahren, macht sowieso den BE, dann braucht man sich um diese Zahlenrechnereien nicht zu kümmern.

Laut TE geht es um einen 2to-Kastenwagen, den er mit Kl. B und Tempo 100 fahren möchte.

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