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Führerschein A Beschränt auf A offen

Themenstarteram 15. Februar 2006 um 8:59

Hallo,

ich habe einen Kumpel, der im Juni 2005, da war er 24, seinen Motorrad A (beschränkt) Schein erworben hat. Damals waren wir in dem Glauben, das eine Nachprüfung bei dem alterswechsel auf 25 sich als problemlos erweisen wird. Dies auch bestätigt durch Fahrschulen. Naja, da er im April 25 wird steht dies ja bald an und wir suchten nach genaueren Informationen. Wo ruft man da am besten an? Führerscheinstelle...richtig. Naja sie mir dann klar gemacht, das dies nciht gehen würde, da er ein genaues Datum im Lappen stehen haben würde ( Gibts diese Zeitform?? ). Naja cih Sie drauf hingewiesen, das hier nur 2 Sternchen vermekrt sind. Und zwar nur bei A1 und bei A beschränkt. Das Felb A offen ist bei ihm noch offen.

Da war die Dame Platt und meinte das müsste man sich anschaun. Da ich/wir aber keine Lust haben 3 Std da wieder rum zu warten, hat ja evtl schon jemand genauere Informationen.

Hat hierzu jemand genauere Informationen? bzw. Erfahrungen? Ich sag mal ganz salopp Spekulationen nützen mir hier nichts.

MfG

Christian

Beste Antwort im Thema

hi @gott1983

wenn du A beschränkt gemacht hast dann darfst du erst nach exakt 2 jahren offen fahren. es ist egal wann du dann 25 wirst. wenn du also mit zB 24 1/2 den A beschränkt machst dann darfst du erst mit 26 1/2 offen fahren. In deinem fall heißt das du darfst erst ab dem 18.08.2008 offen fahren und nicht ab 25.

Wer zB mit 24 den A beschränkt macht weil er nicht mehr bis 25 warten will, jedoch ab 25 offen fahren möchte, für den gibts die möglichkeit mit 25 jahren eine A erweiterung zu machen. Das heißt, dass du nochmal eine abgespeckte prüfung mit 25 machen musst. sprich nur 6 sondernfahrten (statt 12) und dann direkt die praktische prüfung. KEINE theorie mehr. Das kostet ca. ein drittel eines ganzen scheins, kannst aber 1 jahr früher offen fahren (falls du A beschränkt mit 24 gemacht hast).

hab dir die antwort auch nochmal per email geschickt.

gruß

Tud

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ab wann darf man offen fahren?' überführt.]

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http://fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/A-offen.php

Steht unten in der Tabelle. Sechs Fahrstunden plus Prüfung.

Hallo zusammen,

hab heute meinen neuen Kartenführerschein abgeholt. Nun ist bei der Klasse "A" im oberen Feld (beim dünnen Motorrad) das Datum der Erteilung der alten Klasse "1a" (aus 1996), darunter aber (beim dicken Motorrad) nur ein "*)" eingetragen. Daraus werd ich trotz mittlerweile einstündigem Suchen im I-Net nicht schlau.

Kann mir jemand sagen, was das bedeutet?

Gruß

AR78

* bedeutet erteildatum ist das gleiche wie ausstelldatum des führerscheins wenn ich nicht irre.

am 16. März 2006 um 9:55

nochmal: der stern (*) verweist auf das angerauhte feld links oben auf der rückseite, wo der prüfer/die prüferin bzw. der/die beamte der führerscheinstelle das datum der bestandenen fahrschulprüfung handschriftlich eintragen kann für den fall, dass der führerschein für eine klasse beantragt wurde, die man zum zeitpunkt der beantragung noch gar nicht erworben hat - denn dann kann schließlich nicht schon irgendein datum drinstehen, da keiner weiß, wann bzw. ob du deine prüfung machst.

Soll ich auch noch meinen Senf dazugeben?

Muß jetzt raus - also:

Wer vor 25 den Klasse A macht, bekommt nur den beschränkten auf 34 PS und muß damit 2 Jahre auskommen. Danach wird automatisch ein A unbeschränkt daraus. Auf dem Kartenführerschein muß das nicht geändert werden.

Ab 25 kann man den Klasse A unbeschränkt machen, man bekommt ihn nicht automatisch! Unbeschränkt bekommt nur, wer auf einem 60 PS-Moped Fahrstunden hatte und auch die Prüfung damit ablegt. Das schafft in der Praxis nicht jeder!

Wer jetzt mit 24 den A beschränkt macht, kann natürlich mit 25, nach nur einem Jahr also, auch den A unbeschränkt machen. Kostet halt ne Kleinigkeit und ob das wirklich sein muss ......

pfisti

Zitat:

Original geschrieben von Huri-Kane

nochmal: der stern (*) verweist auf das angerauhte feld links oben auf der rückseite, wo der prüfer/die prüferin bzw. der/die beamte der führerscheinstelle das datum der bestandenen fahrschulprüfung handschriftlich eintragen kann für den fall, dass der führerschein für eine klasse beantragt wurde, die man zum zeitpunkt der beantragung noch gar nicht erworben hat - denn dann kann schließlich nicht schon irgendein datum drinstehen, da keiner weiß, wann bzw. ob du deine prüfung machst.

Also im angerauhten Feld ist bei mir der Tag der Ausstellung des neuen Führerscheins eingetragen, 06.03.2006. Bedeutet das nun, dass ich sozusagen ab dem 06.03.2006 die Klasse A unbeschränkt fahren darf?

Was ist, wenn ich den alten rosa "Lappen" nicht umgeschrieben hätte? Dann wäre immer noch der "1a" eingetragen. Hätte ich damit trotzdem die Klasse A unbeschränkt fahren dürfen?

am 16. März 2006 um 19:51

ich hab zwar keine ahnung von den alten klassen (hatte meinen ersten führerschein erst 2001 gemacht und hatte damit schon von anfang an mit den EU-klassen [A,B,C,D...] zu tun), aber ich gehe jetzt mal davon aus, dass "1a" sowas wie "kraftrad beschränkt" bedeutet. somit bekommst du auch das datum der ausstellung deines "1a"-führerscheins bei "A beschränkt" eingetragen, obglkeich das inzwischen 10 jahr her ist und du damit jedes motorrad deiner wahl fahren darfst. aber du hast halt nie eine prüfung für "A unbeschränkt" gemacht, daher gabs in diesem feld wohl auch kein vorgedrucktes datum (auch wenn sich die genossen das hätten denken können, dass du das inzwischen auch fahren darfst). somit hast du nun ab dem im linken feld eingetragenen datum den führerschein klasse A unbeschränkt, das die nette person an der führerscheinstelle sicher noch schnell eingetragen hat, weil sie grad auf einem mentalen hoch war und das mitbekommen hat :D

allerdings wäre das auch ohne das manuell eingetragene datum nicht weiter tragisch, da die kontrolleure dieser dokumente nur in den ersten zwei jahren auf diese unterscheidung der klasse A achten.

btw: die EU führerscheine haben kein ausstellungsdatum; lediglich ne seriennummer

Ah ja! Danke Huri-Kane, endlich hab ichs geschnallt :) Genau, der alte "1a" war die ursprüngliche Klasse A beschränkt (also bis 34 PS). Und nein, das Datum in diesem Feld hat die gute Dame nicht eingetragen, weil´s schon eingetragen war ;)

.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ab wann darf man offen fahren?' überführt.]

Moin,

2 Jahre nach Erwerb der Klasse A beschränkt, oder wenn Du bei Prüfung älter als 25 bist.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ab wann darf man offen fahren?' überführt.]

Muss man das irgendwo beantragen oder im Führerschein eintragen lassen oder so?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ab wann darf man offen fahren?' überführt.]

Moin,

gehst zur Führerschein ausgebenden Stelle und sagst, dass Du den A beschränkt ändern lassen möchtest auf A unbeschränkt. Das wars.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ab wann darf man offen fahren?' überführt.]

am 16. Juni 2006 um 7:20

Servus,

du musst nirgends wo hingehen und au nix machen.

Auf deinem Führerschein ist bei dem Feld a-Direkt bestimmt ein leeres Feld, das bedeutet, dass du nach zwei Jahren automatisch alles offen fahren darfst. N Kumpel von mir ist Bulle, hab das Problem auch gehabt, dass ich nicht wusste was ich tun muss.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ab wann darf man offen fahren?' überführt.]

am 16. Juni 2006 um 8:02

Moin,

wenn Du ganz sicher gehen willst, ruf bei der Zulassungsstelle an. Die müssen das wissen.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ab wann darf man offen fahren?' überführt.]

am 16. Juni 2006 um 14:16

Also machen musst du garnichts. Bei mir steht Beim offenem Motorrad einfach 05.09.2007 drin und ab da darf ich fahren. Gibt wohl auch fälle in denen das Feld nicht ausgefüllt ist oder nur nen sternchen drinnen ist, aber in diesem fall steht zumindest drauf wann du Ab gemacht hast und dann müssense im Zweifelsfall eben 2 jahre drauf rechnen aber änder musst du bei dem nichts mehr.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ab wann darf man offen fahren?' überführt.]

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