Frontscheinwerfer / Frontblinker

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Wer weiß das?

Der Blinker im Scheinwerfer ist ja unter den Leuchten. Da ist aber noch ein weiterer freier Platz. Der Blinker ist ja innen und aussen ist nichts. Kann man da einen zweiten Blinker dazubauen? Ich habe gehört, das das für die US Variante ist und da eingentlich die Blinker drin sind, die dauernd leuchten.

MFG
quakinmouse

18 Antworten

Warum soll das Zuschalten der Blinker zum Normallicht illegal sein? Solange wie der Blinker eindeutig blinkt wenn er blinkt, ist doch alles in Ordnung.
Und die Sache, dass nur weißes Licht zulässig sei stimmt auch nicht. Volvo hat damit mal angefangen vor ein paar Jahren diesen einen Typ von denen wie einen Christbaum zu schmücken mit orangen Lämpchen, und bei BMW leucten vorn im Scheinwerfer auch orange LEDs.

Gruß

Hallo MeistaEda u rk5,

nein, hat nicht der Freundliche gemacht sondern selbst per Diagnosetool programmiert (Bornetzsteuergerät).

Über das rechtliche hab ich keine Ahnung. Beim TÜV war ich auch noch nicht, dass er es hätte monieren können. Ich kann nur soviel sagen, mir sind schon EINIGE Polizeistreifen entgegen gekommen und noch keine hat mich angehalten. Entweder sie checken es einfach nicht oder es ist legal (??) Ich weiß es nicht.

Wenn ihr mir eure Originalcodierung gibt, kann ich euch die neue Codierung berechnen. Dies können die meisten Werkstätten nicht. "Lange Codierung" ist für die ein Fremdwort. Die meisten wissen nur was die "geführte Fehlersuche" ist.
Die Codierung muss allerdings auch erst mit einem CAN-Tester/Diagnosetool ausgelesen werden.

Gruß

blinker als standlicht sind lt tüv.at verboten, da es für die lichtanlage am golf 5 dafür keine freigabe dafür.
somit erlischt die betriebserlaubnis.

Zitat:

Original geschrieben von Wolffahrer


Hallo MeistaEda u rk5,

Über das rechtliche hab ich keine Ahnung. Beim TÜV war ich auch noch nicht, dass er es hätte monieren können. Ich kann nur soviel sagen, mir sind schon EINIGE Polizeistreifen entgegen gekommen und noch keine hat mich angehalten. Entweder sie checken es einfach nicht oder es ist legal (??) Ich weiß es nicht.Gruß

also polizei wird wohl kaum umdrehen um dich anzuhalten.

problematisch wird es z.b. wenn du einen schwereren unfall hast, dann kannst du deine vollkasko vergessen und bezüglich der haftpflicht wird dich deine versicherung in regress nehmen, soweit es möglich ist.

ich würde von solchen sachen die finger lassen. nur weil dich die bullen nicht gleich anhalten heißt das nicht das alles ok ist. die versicherungen freuen sich geradezu, wenn jemand solche sachen macht und dadurch seine betriebserlaubnis verliert.

bei haftpflichtschäden kann die versicherung z.b. ca. 10-20000 euro von dir zurückfordern.

man sollte sich also gut überlegen, was man tut.

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