Frontscheinwerfer Doppelblinker

VW Golf 4 (1J)

Ich hätte da mall eine Frage und zwar will ich mir vorne Doppelblinker zulegen.
Da wollte ich wissen ob es da Probleme geben würde da es ja zwei Blinkerbirnen mehr wären, Blinken die Blinker dann langsamer? Wie z.B. wenn eine kaputt ist das dann die ein Seite schneller Blinkt.

Vielleicht hat je jemand damit schon Erfahrung z.B. vom Xenon Einbau, da die ja auch Doppelblinker haben.

32 Antworten

Du darfst das Leuchtmittel natürlich durch zugelassene tauschen, warum auch nicht?!

eben, die Lampen bekommen ja ihre Zulassung, damit du sie in deinem Scheinwerfer überhaupt verbauen darfst.
Du darfst an deinem Scheinwerfer selber aber nichts verändern. Sprich: Form des Reflektors zum Beispiel, selbst aufgeklebte Tönungsfolie oder eben einen Doppelblinker.

Es geht darum andere nicht zu blenden, zu irritieren oder sonst was.
Klar blendet ein Doppelblinker niemanden! Aber du hast den Scheinwerfer verändert und somit erlischt auch dein Versicherungsschutz. Und lass dann mal was passieren..

Vielleicht fällt es dann auch niemanden auf, aber überleg mal wieviele Golfs herumfahren... Der eine oder andere merkt es eben doch.

moin,

so habe heute 2 Profs deshalb in die Zange genommen 😁. Thommen hat vollkommen recht, es ist nicht nur eine veränderung der Lichttechnischen Einheit, es erlischt auch das E-Prüfzeichen. Selbst eine Attrappe wäre verboten, wie von thommen bereits festgestellt.

Durfte mir dann noch 20minuten anhären was BMW wegen ihren Scheinwerfern vorne für Probleme hatte, die abgenommen zu kriegen, aber das interresiert hier ja nicht.

Also thommen hat zu 100% Recht und unser Rechtsanwalt (Lehrbeauftragter) rät wehement von jeglichen Umbauten der Lichttechnischen einheiten am Fahrzeug ab. Er sagte, das die Verischerungen gerade bei "getunten" fahrzeug ALLES doppelt und dreifach checken, ist irgendwas nicht abgenommen oder zugelassen drücken die sich mit liebe und zurecht um die zahlungen.

Also seits vorsichtig mit euren Auto's.

Ich zitiere hier nochmal thommen...:

Zitat:

Original geschrieben von thommen


Und wenn mans genau nimmt, ist es sogar doppelt nicht legal, denn jede Beleuchtungstechnische Einrichtung hat am Auto auch zu funktionieren! Sprich man kann einem sogar noch nen Strick draus drehen, dass diese Blinkeratrappe dann nicht funktioniert...

Deine Antwort
Ähnliche Themen