Frontscheinwerfer Doppelblinker
Ich hätte da mall eine Frage und zwar will ich mir vorne Doppelblinker zulegen.
Da wollte ich wissen ob es da Probleme geben würde da es ja zwei Blinkerbirnen mehr wären, Blinken die Blinker dann langsamer? Wie z.B. wenn eine kaputt ist das dann die ein Seite schneller Blinkt.
Vielleicht hat je jemand damit schon Erfahrung z.B. vom Xenon Einbau, da die ja auch Doppelblinker haben.
32 Antworten
Es ist nicht legal, die Scheinwerfer auf Doppelblinker umzubauen!
Ideal-Lösung: Rüste komplett auf Xenon um, da gibt es die Doppelblinker gratis dazu.
Warum soll das verboten sein ist doch ein plus an Sicherheit da der Blinker ja besser zu sehen sind. Habe auch schon mal einen Golf 4 gesehen der seine Blinker im Scheinwerfer von oben nach unten gesetzt hatte, wegen Motorhaubenverlängerung.
Und dann noch die Frage ob es da Probleme mit der Elektrik geben würde, auch wenn ich jetzt Xenon einbauen wurde.
Zitat:
Original geschrieben von FastDriver GIV
Warum soll das verboten sein ist doch ein plus an Sicherheit da der Blinker ja besser zu sehen sind. Habe auch schon mal einen Golf 4 gesehen der seine Blinker im Scheinwerfer von oben nach unten gesetzt hatte, wegen Motorhaubenverlängerung.
Und dann noch die Frage ob es da Probleme mit der Elektrik geben würde, auch wenn ich jetzt Xenon einbauen wurde.
weil der scheinwerfer eine lichttechnische einrichtung ist, die so wie sie ist abgenommen wurde. wird nun eine zusätzliche lichtquelle eingebaut (wie zb blinker) so ist ein neues lichttechnisches gutachten notwendig (kosten so ab 4500euro). jede nichtabgenommene veränderung ist illegal und führt zum erlöschen der BE!
Zudem sieht man das blinken auch so sehr gut mit 1 pro seite! bei xenon ist das pflicht, da 1 lichquelle bei xenon an zu dunkel wäre...aber ÜBERHAUPT BLINKEN würde am meisten helfen 😁
mfg
PS: einfach mal die suche quälen, das thema ist hier alle 3 wochen...die wenigsten sachen, die es bei ebay gibt sind legal (sonst hätte sie hier jeder 😁)
Zitat:
Original geschrieben von FallSoWireless
Es ist nicht legal, die Scheinwerfer auf Doppelblinker umzubauen!
Ideal-Lösung: Rüste komplett auf Xenon um, da gibt es die Doppelblinker gratis dazu.
Muss ich ein wenig wiedersprechen.
Habe in Absprache mit dem TÜV einen Doppelblinker eingebaut.
Habe die schwarzen Scheinwerfer von IN.Pro mit NSW genommen und den NSW raus und dafür den Blinker reingemacht.
An den Lichttechnischen eigenschaften des Hauptscheinwerfers habe ich nichts geändert. Und lt. TÜV ist dies genau der Punkt, der das ganze legal macht.
Habe die Blinkereinheit aus dem alten Scheinwerfer eingesetzt. NSW raus, Streulinse reingesetzt, Klammer des NSW wieder obendrauf und das Blinkermodul des Originalscheinwerfers festgeschraubt.
Ab zum TÜV mit dem losen Scheinwerfer, (Beim TÜV Nord UND der Dekra), beide OK's geholt und eingebaut.
Bei der folgenden HU bei der GTÜ wurde auch nix beanstandet. Das E-Prüfzeichen ist auch wieder anerkannt worden. Der von der Dekra meinte sogar, dass es den Sicherheitsfaktor erhöht.
http://www.batnsen.com/mediac/400_0/media/DIR_41381/IMG_0192.jpg
Der Scheinwerfer selbst muss dafür auch nicht weiter geöffnet werden als vom Hersteller vorgesehen.
Sen
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Zitat:
Original geschrieben von Sencillo
Muss ich ein wenig wiedersprechen.
Habe in Absprache mit dem TÜV einen Doppelblinker eingebaut.
Habe die schwarzen Scheinwerfer von IN.Pro mit NSW genommen und den NSW raus und dafür den Blinker reingemacht.
An den Lichttechnischen eigenschaften des Hauptscheinwerfers habe ich nichts geändert. Und lt. TÜV ist dies genau der Punkt, der das ganze legal macht.
Habe die Blinkereinheit aus dem alten Scheinwerfer eingesetzt. NSW raus, Streulinse reingesetzt, Klammer des NSW wieder obendrauf und das Blinkermodul des Originalscheinwerfers festgeschraubt.
Ab zum TÜV mit dem losen Scheinwerfer, (Beim TÜV Nord UND der Dekra), beide OK's geholt und eingebaut.
Bei der folgenden HU bei der GTÜ wurde auch nix beanstandet. Das E-Prüfzeichen ist auch wieder anerkannt worden. Der von der Dekra meinte sogar, dass es den Sicherheitsfaktor erhöht.
http://www.batnsen.com/mediac/400_0/media/DIR_41381/IMG_0192.jpg
Der Scheinwerfer selbst muss dafür auch nicht weiter geöffnet werden als vom Hersteller vorgesehen.
Sen
tja,
nur lass dir sagen, wenn ich dir reinfahre und behaupte dein blinken ware nicht zu erkenne gewesen und dein Scheinwerfer sei woieso illegal, wird das ganze nicht vor gericht standhalten. denn ein sachverständiger weiss, das selbst das standlicht zur lichttechnischen einheit eines scheinwerfers gehört.
zudem muss ich sagen, reichlich arm von dem prüfingenieur, der dir das eingetragen hat, der hätte mal in konstruktion besser aufpassen sollen...
mfg
Zitat:
Original geschrieben von Sencillo
Ab zum TÜV mit dem losen Scheinwerfer, (Beim TÜV Nord UND der Dekra), beide OK's geholt und eingebaut....Das E-Prüfzeichen ist auch wieder anerkannt worden. Der von der Dekra meinte sogar, dass es den Sicherheitsfaktor erhöht.
Genau das habe ich auch gemacht, ich war beim TÜV Nord und der Dekra und habe ein klares Nein bekommen, gerade das Prüfzeichen wurde erwähnt, da dieses bei irgendeiner Änderung nicht mehr für den Scheinwerfer gültig ist.
Hallo,
Fakt ist, das jegliche Änderung am Scheinwerfer, mag sie noch so positiv oder noch so klein sein!
Ein scheinwerfer der seine Zulassung bekommen hat, hat diese in einem bestimmten technischen Zustand bekommen! Wird dieser Zustand verändert erlischt somit auch das Lichttechnische Gutachten! Wird nun ein Blinker oder ähnliches in einen Scheinwerfer gebaut, muss ein neues Lichttechnisches Gutachten her! Dabei ist es egal ob oder welches E-Prüfzeichen der eingebaute Blinker beinhaltet, Ohne neues Lichttechnisches Gutachten darf dieser nicht eingebaut werden!
Im übrigen wing2579 recht, wenn er Jemandem reinfahren würde, selbst wenns ins Heck wäre, kann er sich durch nen guten Anwalt gänzlich von jeglicher Schuld befreien!
Dies ist rechtens und auch jedem zu Empfehlen, so etwas via Anwalt durchzusetzen!
Wieso? Da der Scheinwerfer seine BE verloren hat, hat auch das gesammte Auto die BE verloren und hätte nicht auf der Strasse sein dürfen, somit wäre es auch nicht zum Unfall gekommen...
Das sind ja alles ganz gute Antworten werde mich mal selbst bei der DEKRA schlau machen und mal schauen was die sagen. Aber eine Frage wurde immer noch nicht beantwortet und zwar ob man noch was beim Blinkerrelai einstellen muss da es ja zwei Birnen mehr sind.
Die Frage mit dem Blinkerrelais brauch nicht beantwortrt zu werden, da ein solcher Umbau wie schon erwähnt nicht legal wäre, daher gibts dann auch keine Hilfestellungen dazu...
Die Xenon-Schmeißer hams gratis mit drinnne...
Zzgl. SWR und ALWR wird das alles sogar noch legal!
Bei den originalen XENON's sinds zwar 2 Blinkergläser, aber trotzdem nur eine Birne...
Was aber wie ein Doppelblinker wirkt! 🙂
Passende Illustration von einem Golf IV Xenon-Scheinwerfer.