Frontscheinwerfer Doppelblinker

VW Golf 4 (1J)

Ich hätte da mall eine Frage und zwar will ich mir vorne Doppelblinker zulegen.
Da wollte ich wissen ob es da Probleme geben würde da es ja zwei Blinkerbirnen mehr wären, Blinken die Blinker dann langsamer? Wie z.B. wenn eine kaputt ist das dann die ein Seite schneller Blinkt.

Vielleicht hat je jemand damit schon Erfahrung z.B. vom Xenon Einbau, da die ja auch Doppelblinker haben.

32 Antworten

Eigentlich wollte ich mich nicht outen, dass ich was (Straßenverkehrs)Recht angeht, vom Fach bin. Auch wenn eine Prüfstelle sagt, dass das so in Ordnung ist, wird's dadurch nicht besser: JEDE Veränderung am Scheinwerfer, und sei es nur ein nicht dafür zugelassenes Leuchtmittel (mehr Leistung z.B.) führt zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis. Somit fährt man dann erstmal ohne gültige Betriebserlaubnis rum, d.h. man nimmt mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug am öffentlichen Verkehr teil.
Die konkreten Folgen sind unterschiedlich, können aber gravierend werden, allein schon wenn die Versicherung einen selbst dann bei einem Fremdschaden in Regress nehmen kann.
Also, entweder original Umrüstung auf Xenon mit SRA und ALWR, oder aber alles so lassen.

Das mag alles sein. Habe das OK schriftlich und da mein Anwalt auch sehr gut ist, bekommt der Prüfmensch einen auf den Deckel.

Und bei Gerichtsverhandlungen und Sachverständigen wird die Praxis überprüft ob der Unfall auf die "Nichtzulässigkeit" zurückgeführt werden kann.

Wenn mir also einer hinten reinfährt kann der Blinker nicht die Ursache sein.

Nach den ganzen Antworten werde ich mich aber nochmals bei einer anderen Prüfstelle erkundigen und den ganzen Kram ggfls. wieder umbauen.

Sen

P.S. Das Relais musste nicht gewechselt werden.

@Sencillo Das ist richtig wenn dir einer hinten reinfährt können die Blinker nicht dran schuld sein.

Aber da durch die Blinker oder ander Sachen deine BE erloschen ist darfst du dein Auto im Starßenverkehr nicht bewegen also wäre dein Auto "höchstwarscheinlich" noch heile weil es ja zu Hause war.

(Nachbar hatte dasselbe Problem)

Ich habe mir vom TüV ein abgesegnetes Schreiben geben lassen. In dem Steht drin das der zweite Blinker die anderen Lichttechnischen Einrichtungen nicht beeinflusst und daher die BE nicht erlischt und das hat sogar die Bullizei bei einer Kontrolle mit "alles Klar ist eingetragen" beantwortet.

Mir hat eine Frau den Spiegel abgefahren und der Versicherungsmann hat auch wegen der Blinker gekuckt und da ich ja den TÜV habe. Alles klar.

Wir können uns hier totdiskutieren und kommen zu nix. Dies ist kein Diskussionsfreundliches Forum. Der Fred hier ist spätestens heute Abend zu. 🙄

Ich werden noch ein paar offizielle Meinungen einbeziehen und wenn es da nur die kleinsten Zweifel gibt rüste ich zurück.

Sen

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ich finds ok wenn die leude dann vor gericht verlieren und safety first.

aber is das nich leichtsinnig bei leuten, die kein wissen haben?

wenn meine mudder was an ihrer karre macht (sie hat kein auto und keine ahnung) und der tüv winkt sie durch, glaubt sie alles is io.

unwissenheit schützt nich ich weiss aber man muss doch sowas vorher stoppen, find den tüv da inkonsequent. gib nem affen ne knarre und er erschiesst jmd, is nich der affe schuld...

Zitat:

Original geschrieben von dante84


ich finds ok wenn die leude dann vor gericht verlieren und safety first.

aber is das nich leichtsinnig bei leuten, die kein wissen haben?

wenn meine mudder was an ihrer karre macht (sie hat kein auto und keine ahnung) und der tüv winkt sie durch, glaubt sie alles is io.

unwissenheit schützt nich ich weiss aber man muss doch sowas vorher stoppen, find den tüv da inkonsequent. gib nem affen ne knarre und er erschiesst jmd, is nich der affe schuld...

da hast du aber ein klares problem. Schau dir die Prüfingenieure mal an, meisten trägt irgendein hiwie für dein ein und macht die abnahmen im auftrag. Zudem haben viele prüfer werder zeit noch lust um sich mal auf den neusten stand zu bringen (siehe xenon golf 3...). Leider ist es nunmal so, das der altersdurchschnitt recht hoch liegt und zudem das ganze ein mittelmäßig bezahlter job ist (wenn man zu sonstigen Ingenieuren vergleicht).

Aber was mich halt wundert, das mit den E-Prüfzeichen ist seit jahren gleich, dazu gibt es ja auch schon diverse Urteile (zB weisses LED-Standlicht, es war weiss und nicht blau, aber trozdem verboten blablabla). Wenn man sowas dann trptzdem abnimmt ist das leider wirklich schwachsinnige, aber jeder mensch macht fehler.

und leider ist es auch so, das sich ein Anwalt auf die Grundprinzipien des Gesetztes und der schriftlichen Definition von E-Prüfzeichen berufen wird. Und er wird damit zumindest immer eine Teilschuld raushandeln...

Ich habe zZ leider das selbe Problem. Der Wagen des Unfallgegners hatte keine gültige BE wegen Rückleuchten, so nun klage ich seit fast 2 jahren wegen meinem Geld, der Schaden war 1500euro, Anwaltkosten bis heute knapp 3500euro (und die wird der Verklagte auch tragen dürfen).

mfg

mal ne andere idee:

ist es legal, nur die blinkergläser einzubauen?

praktisch doppelblinker-optik ohne leuchtmittel...

Zitat:

Original geschrieben von Schlepperdriver


mal ne andere idee:

ist es legal, nur die blinkergläser einzubauen?

praktisch doppelblinker-optik ohne leuchtmittel...

hehe,

die ideen werden immer kreativer. ich frag am montag mal einen meiner Profs, die sind auf dem Gebiet mehr als belesen. Lt. gesetz ist die Veränderung der Lichttechnischen Einrichtung verboten. Ob da der Tatbestand schon bei umbau auf eine Atrappe besteht wäre ja echt mal lustig zu wissen.

Poste das Ergebnis am Montag.

mfg

mir fällt schon auf, dass viele autos rumfahren und tüv haben und in einem zustand sind, seelenverkäufer is noch wohlwollend formuliert.

es kotzt mich nur diese uneinheitliche regelungen, der prüfer dort trägt was ein und der andere net und is am ende noch illegal.

wenn der tüv ernstgenommen werden will, sollte er auch ernsthaft handeln und nich diese mauschel kagge.

schlecht bezahlt? is ein standpunkt aber wir haben ja freie berufswahl und er hats sich ausgesucht. is auch kein wirklicher grund schlecht zu arbeiten.

Zitat:

Original geschrieben von Schlepperdriver


ist es legal, nur die blinkergläser einzubauen?

praktisch doppelblinker-optik ohne leuchtmittel...

Nein ist nicht legal, denn auch dies ist eine Veränderung der Bauform des Scheinwerfers. Er wurde nicht mit den Blinkergläsern dort hergestellt!

Und wenn mans genau nimmt, ist es sogar doppelt nicht legal, denn jede Beleuchtungstechnische Einrichtung hat am Auto auch zu funktionieren! Sprich man kann einem sogar noch nen Strick draus drehen, dass diese Blinkeratrappe dann nicht funktioniert...

Zitat:

Original geschrieben von thommen


Nein ist nicht legal, denn auch dies ist eine Veränderung der Bauform des Scheinwerfers. Er wurde nicht mit den Blinkergläsern dort hergestellt!

Und wenn mans genau nimmt, ist es sogar doppelt nicht legal, denn jede Beleuchtungstechnische Einrichtung hat am Auto auch zu funktionieren! Sprich man kann einem sogar noch nen Strick draus drehen, dass diese Blinkeratrappe dann nicht funktioniert...

*g* ouh, doppelt illegal... wie war das? (-) * (-) = (+)

hmm, und was wäre wenn ich die blindkappen von den original NSW orange anmale oder so?

damn, das ist echt 'n schönes thema...

Auch das wäre micht legal!

Jegliche Änderung möge sie auch noch so klein sein, lässt die BE erlischen...

Hallo!

Ganz interessant das hier zu lesen, weil dass Doppelblinker illegal sind wusste ich noch nicht. Hier fahren eh zuviel Deppen mit komische Leuchten rum, die bestimmt keine Zulassung haben, angefangen von total eingeschwärzt bis zum besagten Doppelblinker. Allein rein optisch find ich die schon Kacke 😁

Naja vielen Dank für den Thread, bin ich heut noch schlauer geworden 😉

Und wenn nur einer dabei was gelernt hat, hat sich die Mühe schon gelohnt 🙂

Dementsprechend wäre dann ja aber auch jede gewechselte Glühbirne illegal? Sagen wir das Abblendlicht brennt durch und man holt sich ein neues mit Xenon-Optik. Das ist ja dann verboten?! (Also das neue Licht mit Xenon-Optik hat natürlich ein E-Zeichen, aber was bringt das dann schon noch??)

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