Frontscheibenschaden, Ursache vom Innenraum her ausgelöst, was nun?

Mein Nachbar hat bei einem Holzfachhandel Paneele geordert und diese zwecks Geiz selbst abgeholt und nicht per Spedition bringen lassen.
Durch Überlänge von über 3m auf Armaturenbrett gelagert und nach hinten etwas hinaus ragend.
Beim Einladen wahrscheinlich mit etwas zu viel Druck gegen die Frontscheibe gekommen.
Ergebnis: toller 8-facher Riss im Sternenmuster ausschweifend.
Wie wäre hier versicherungstechnisch am sinnvollsten zu handeln?
VK vorhanden..

68 Antworten

@ all mods
Der Thread kann tatsächlich ein für alle mal "stillgelegt werden" und braucht auch nicht wieder "neu zugelassen" zu werden.😎 Bitte, bitte verschrotten.😛
Moral der Geschicht: Vorsatz ist bei Glasbruch/Steinschlag ein zahnloser Tiger und es lohnt sich nicht darüber überhaupt noch einen einzigen Gedanken zu verschwenden.
Trotzdem vielen Dank, allen voran @Ostelch , welcher sich redlich bemühte mir dümmlichen 😁 Greenhorn in Versicherungsdingsbums etwas Erleuchtung beizubringen.
Liebe Grüße in den Osten, ins sächsische Elbflorenz..

Zitat:

@versauterurlaub schrieb am 26. Apr. 2021 um 19:43:10 Uhr:


Moral der Geschicht: Vorsatz ist bei Glasbruch/Steinschlag ein zahnloser Tiger (...)

Och nö! Das nach so vielen Seiten. Bei Glasbruch gibt es diesen Tiger nicht, ob mit oder ohne Zähne. 😉

Grüße vom Ostelch

Och doch, Vorsatz gibt es zwar, kann aber nicht nachgewiesen werden, also gibt es ihn defacto auch nicht..
Es sei denn, die zerbröselte/zerflederte Scheibe liegt auf Fahrer/Beifahrersitz, weil der vorsätzliche Betrug mit dem Hämmerchen glatt in die Hose ging..
Never ending story 😕

Zitat:

@versauterurlaub schrieb am 26. April 2021 um 20:40:21 Uhr:


Och doch, Vorsatz gibt es zwar, kann aber nicht nachgewiesen werden, also gibt es ihn defacto auch nicht..
Es sei denn, die zerbröselte/zerflederte Scheibe liegt auf Fahrer/Beifahrersitz, weil der vorsätzliche Betrug mit dem Hämmerchen glatt in die Hose ging..
Never ending story

Bitte, bitte, bitte! Hör auf damit. Bei anderen Kasko- und Haftpflichtschäden ist Vorsatz nicht versichert. Deshalb prüft die Versicherung in diesen Fällen, ob der Schaden vom Versicherten vorsätzlich verursacht worden sein könnte und verweigert dann die Regulierung. Bei Glasbruch interessiert das die Versicherung nicht, ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit um Schaden führte, weil jede Art von Glasbruch versichert ist. Ist das so schwer zu verstehen?

Grüße vom Ostelch

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Nö, ist normalerweise auch ganz ganz einfach zu verstehen. Wären da nicht die immer wieder auftauchenden Einwände
"außer bei Vorsatz".
Aber ich gebe es jetzt schlicht und einfach auf, sonst doch noch never ending story.

CLOSED 😁😁😁

Wenn der Mod hier schon nicht schließt, könntest Du doch wenigstens aufhören, hier weiter auf dem Vorsatz rumzureiten 🙄.

Ich möchte euch doch auch gar nicht böswillig damit nerven, ich bin nur auf diesen Trichter gekommen, weil andere diese kuriose Vorsatz-Klausel "Teilkasko zahlt immer, außer bei Vorsatz" ohne genauer darauf einzugehen immer wieder ins Spiel brachten. Bis jetzt ist nicht klar, ob diese Klausel jemals zur Anwendung kommen kann. Wenn nicht kann man diese auch gleich ganz weglassen..

Zitat:

@versauterurlaub schrieb am 26. April 2021 um 21:30:11 Uhr:


Ich möchte euch doch auch gar nicht böswillig damit nerven, ich bin nur auf diesen Trichter gekommen, weil andere diese kuriose Vorsatz-Klausel "Teilkasko zahlt immer, außer bei Vorsatz" ohne genauer darauf einzugehen immer wieder ins Spiel brachten. Bis jetzt ist nicht klar, ob diese Klausel jemals zur Anwendung kommen kann. Wenn nicht kann man diese auch gleich ganz weglassen..

Himmel,, Axxx und Zwirn!!!! Bei Glasbruch und nur bei Glasbruch spielt es keine Rolle, ob es vorsätzlich oder fahrlässig vrursacht wurde. Und dass das so ist, ist längst klar. Nur du willst es aus irgendwelchen Gründen nicht verstehen. Bei anderen Kasko- und auch bei Haftpflichtschäden ist vorsätzliche Verursachung nicht versichert. Auch das habe ich nun schon mehrfach geschrieben. Könntest du nun endlich mal aufhören, zu behaupten, hier sei irgendetwas noch unklar. Du hast da auch keine kuriose Vorsatz-Klausel entdeckt, von der unklar sei, ob sie "jemals" zur Anwendung kommen könnte, weil du auf einem völligen Irrweg bist. Ich kann nur noch hoffen, du nimmst uns hier alle auf den Arm.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 26. April 2021 um 21:43:34 Uhr:


Himmel,, Axxx und Zwirn!!!! Bei Glasbruch und nur bei Glasbruch spielt es keine Rolle, ob es vorsätzlich oder fahrlässig vrursacht wurde.

Auf dem absoluten Irrweg bist Du!
Selbstverständlich ist vorsätzliche Verursachung des Schadens auch bei Glasbruch nicht versichert, wie bei jeder anderen Versicherungsart auch!
Also hör auf, rumzufluchen...

Zitat:

@Ostelch [url=https://www.motor-talk.de/.../...-ausgeloest-was-nun-t7083445.html?...]schrieb am 26. April 2021 um 21:43:34

Himmel,, Axxx und Zwirn!!!! Bei Glasbruch und nur bei Glasbruch spielt es keine Rolle, ob es vorsätzlich oder fahrlässig vrursacht wurde. Und dass das so ist, ist längst klar. Nur du willst es aus irgendwelchen Gründen nicht verstehen. Bei anderen Kasko- und auch bei Haftpflichtschäden ist vorsätzliche Verursachung nicht versichert. Auch das habe ich nun schon mehrfach geschrieben. Könntest du nun endlich mal aufhören, zu behaupten, hier sei irgendetwas noch unklar. Du hast da auch keine kuriose Vorsatz-Klausel entdeckt, von der unklar sei, ob sie "jemals" zur Anwendung kommen könnte, weil du auf einem völligen Irrweg bist. Ich kann nur noch hoffen, du nimmst uns hier alle auf den Arm.

Grüße vom Ostelch

Ich frag mich langsam wer uns hier auf den Arm nimmt. Vorsatz war und ist nie und nimmer versichert. Das sollte doch wohl jedem klar sein. Das hat auch der TE nie behauptet. Zum Thema Versicherung wurde hier schon viel Mist gepostet, aber das stellt alles in den Schatten.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 26. April 2021 um 22:09:57 Uhr:


Auf dem absoluten Irrweg bist Du!
Selbstverständlich ist vorsätzliche Verursachung des Schadens auch bei Glasbruch nicht versichert, wie bei jeder anderen Versicherungsart auch!

Somit sind wir zum X-wiederholten mal an dem gleichen Punkt, wo sich die Geister scheiden.

Ich hab keinen Bock mehr mir den Unmut einiger zuzuziehen und als unfähig dahin gestellt zu werden es absolut nicht verstehen zu wollen oder zu können was Vorsatz bei Glasbruch nun ist oder nicht ist.

Auf meine diversen Konstellationen ist keiner genau eingegangen. Besonders in Richtung Betrugsversuch verschwimmt der Vorsatz m.M.n. Wenn Vorsatz vorgeworfen wird, muss er auch bewiesen werden.

Und das kann man bei Glasbruch ganz einfach nicht. Das Gegenteil wurde hier auch noch nicht belegt.

Wenn sich das bei Glasbruch eh keiner zutraut, was soll das ganze dann?

Man kann nicht immer wieder sagen Vorsatz ist Vorsatz ist Vorsatz..

Ich gebe es auf,

@

Moderator mach bitte zu.

Ich bin uneinsichtig 😠 und beratungsresistent.😠

Kann man so nicht sagen. Wenn ein Dritter meine Frontscheibe einschlägt (absichtlich), dann ist es Vorsatz und die Teilkasko bezahlt trotzdem.

Leute, alles gut. Auch wenn es peinlich ist: Ich habe mich total verrannt. Asche auf mein Haupt! Ja, natürlich. Vorsatz ist auch bei der TK, somit auch bei Glasbruch, nicht versichert! Wer seine Wiindschutzscheibe selbst mit dem Hammer einschlägt und das so der Versicherung meldet, wird keine neue bezahlt bekommen. Auch vorsätzliche Schäden durch Dritte ("Vandalismus"😉 deckt die Teilkasko in der Regel nicht ab. Wenn mir ein Dritter die Windschutzscheibe einschlägt zahlen das die Teikaskoversicherungen in aller Regel nicht, es sei denn es ist so vereinbart. Dazu muss ich vollkaskoversichert sein.

Deshalb ist das Thema, ob Vorsatz nachweisbar ist, weiterhin von Bedeutung. Die versicherung muss da gar nichts nachweisen. Sie entscheidet allein nach dem Tathergang, ob Vorsatz z.B. durch Vandalismus vorliegt und zahlt nicht.

Wenn der Versicherte einen Schadenshergang schildert, der plausibel nach Fahrlässigkeit klingt, wird normalerweise keine Versicherung bei Glasbruch Untersuchungen einleiten, ob nicht doch Vorsatz im Spiel war. Sie geht schlicht davon aus, dass der Versicherte nicht lügt.

Also, ich bitte noch einmal um Entschuldigung für die entstandene Verwirrung. So manches "Argument" hat mich hier leider völlig aus der Bahn geworfen.

Grüße vom Ostelch

Ich muss es präziser sagen: Vorsatz durch Dritte ist abgedeckt, wenn es im Rahmen einer Einbruchs- oder Diebstahlhandlung passiert.

Wird es nur aus Vandalismus zerstört, ersetzt die TK den Glasbruchschaden nicht.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 27. April 2021 um 08:39:55 Uhr:


Wenn mir ein Dritter die Windschutzscheibe einschlägt zahlen das die Teikaskoversicherungen in aller Regel nicht,

Auch hier liegst Du leider wieder völlig daneben...🙁

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