Frontschaden Mit 30 km/h
Leider hat ein Rentner mit sein VW Caddy die Stvzo. nicht beachtet und hing mit sein front an mein wagen!!! Dann ist es leider zu spät gewessen das schlimmste geschah 😕
Der Gutschter den ich geholt habe hat netto 2850€ schaden festgestellt also verstehe die Welt nicht mehr kühler ist verschoben bzw. ist lose scheinwerfer ist kaputt!!
Das alles hat er vor meiner haustür begutachtet bzw. (endtdeckt)
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von dj jarek
7,50€ die stunde arbeit ist der Doooooooffff😰
Der TE hat geschrieben, dass der Gutachter 7,50 € je AW in Anrechnung bringt. Da 1 AW einem Zeitwert von 5 Minuten entspricht, resultiert hieraus ein Stundensatz von 90 €.
Viele Grüße
Der Chaosmanager
42 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von abapril
zum thema schmerzen:
falsche angaben zu machen um ggf an mehr geld zu kommen finde ich betrug an der gesellschaft. klingt jetzt wie ein kavaliersdelikt oder? doch würde in dieser und ähnlichen fragen jeder nach diesem prinzip handeln hätten wir zustände wie in irgend einer bananenrepublik. ich möchte das nicht!zum them schaden:
TE, bitte poste doch einmal fotos wie so ein schaden zu knapp 3 k€ aussieht.grüße
abapril
Hi....,
also kann nur von aussen per cam festnehmen
Zitat:
Original geschrieben von blackjack112
Also die Gegenseite ist schuldZitat:
Original geschrieben von Dampfma
Hallo zusammenAlso ich finde hier die Problematik nicht.
Hier gibt es doch nur 2 fragen zu klären.
1. Ist die Schuldfrage geklärt ?
2. Möchte ich meinen Wagen wieder instand setzen.Bin ich nicht schuld, die Schuldfrage ist eindeutig und ich möchte meinen Wagen reparieren lassen,
so bring ich meinen Wagen nach BMW, unterschreibe eine Abtretungserklärung, nehme mir einen
1er und warte bis der Wagen fertig ist. Warum habe ich dann Kopfschmerzen?Ich frage mich halt was bezweckt der Themenstarter mit einem eigenen Gutachter?
Die Versicherung zahlt doch eh nur die Reparaturkosten, eingereichte Gutachten wofür?
Ist die Schuldfrage eindeutig?. Über AW zu diskutieren bringt doch nichts, bei einem Unfall
kann immer noch was dabei kommen.Also ich habe dies so gemacht im letzten Jahr mit einem Ford Mondeo. Heckschaden ich stand
an der Ampel. Auto nach Ford, Fiesta und 5 tage Später Auto abgeholt. Nie was gehört.Gruß Martin
Mag keine verunfalten wagen zu fahren, fühle mich dan immer unwohl
Da hätte ich aber gerne 2 Fragen zu beantwortet:
1. Warum haben sie sich einen Gutachter kommen lassen ?
2. Warum ist der Wagen noch nicht in Reparatur ?
Past nicht ganz, oder?
Zitat:
Original geschrieben von snakexp
Wobei man davon absehen muß sobald er sich meldet das er etwas bei dem Unfall abbekommen hat, bekommt der Unfallverursacher noch ne Anzeige wegen Körperverletzung !! Nur soviel dazu, deshalb würde ich es mir überlegen, ob ich zum Arzt gehe oder nicht.Gruß
Thomas
Das stimmt so nicht ganz. Wenn Du bei einem Unfall verletzt wirst, hängt es von Deinem Strafantrag ab, ob die Sache verfolgt wird. Legst Du auf die Verfolgung der fahrlässigen Körperverletzung keinen Wert, stelle einfach keinen Strafantrag. Dies ist auch unabhängig von einer späteren Schmerzensgeldforderung. Anwälte raten natürlich immer zu einem Strafantrag. Ich vermute aus dem Grund, um dann eventuell zwei Prozesse führen zu können, 1. zivilrechtlich, 2. strafrechtlich
Gruß Andreas
Zitat:
Original geschrieben von AS60
Das stimmt so nicht ganz. Wenn Du bei einem Unfall verletzt wirst, hängt es von Deinem Strafantrag ab, ob die Sache verfolgt wird. Legst Du auf die Verfolgung der fahrlässigen Körperverletzung keinen Wert, stelle einfach keinen Strafantrag. Dies ist auch unabhängig von einer späteren Schmerzensgeldforderung. Anwälte raten natürlich immer zu einem Strafantrag. Ich vermute aus dem Grund, um dann eventuell zwei Prozesse führen zu können, 1. zivilrechtlich, 2. strafrechtlichZitat:
Original geschrieben von snakexp
Wobei man davon absehen muß sobald er sich meldet das er etwas bei dem Unfall abbekommen hat, bekommt der Unfallverursacher noch ne Anzeige wegen Körperverletzung !! Nur soviel dazu, deshalb würde ich es mir überlegen, ob ich zum Arzt gehe oder nicht.Gruß
Thomas
Gruß Andreas
Also so viel ich weiß, macht das doch die Polizei automatisch, sobald es verletzte gab. Oha jetzt geht ein Licht auf, kann es sein das gar keine polizei vor ort war ?
Dann hast natürlich recht Andreas !
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von blackjack112
Leider hat ein Rentner mit sein VW Caddy die Stvzo. nicht beachtet und hing mit sein front an mein wagen!!! Dann ist es leider zu spät gewessen das schlimmste geschah 😕
Der Gutschter den ich geholt habe hat netto 2850€ schaden festgestellt also verstehe die Welt nicht mehr kühler ist verschoben bzw. ist lose scheinwerfer ist kaputt!!
Das alles hat er vor meiner haustür begutachtet bzw. (endtdeckt)
Hier steht doch, dass der TE den Gutachter geholt hat, wieso schreibt er später, dass dieser von der Versicherung kam ? Irgendwie bekommt man hierbei das Gefühl, dass der TE sich mehr davon versprochen hat ...
Zitat:
Original geschrieben von snakexp
Also so viel ich weiß, macht das doch die Polizei automatisch, sobald es verletzte gab. Oha jetzt geht ein Licht auf, kann es sein das gar keine polizei vor ort war ?Zitat:
Original geschrieben von AS60
Das stimmt so nicht ganz. Wenn Du bei einem Unfall verletzt wirst, hängt es von Deinem Strafantrag ab, ob die Sache verfolgt wird. Legst Du auf die Verfolgung der fahrlässigen Körperverletzung keinen Wert, stelle einfach keinen Strafantrag. Dies ist auch unabhängig von einer späteren Schmerzensgeldforderung. Anwälte raten natürlich immer zu einem Strafantrag. Ich vermute aus dem Grund, um dann eventuell zwei Prozesse führen zu können, 1. zivilrechtlich, 2. strafrechtlich
Gruß Andreas
Dann hast natürlich recht Andreas !
Die Polizei nimmt den Unfall auf. Die Beteiligten werden angeschrieben und befragt, ob sie Strafantrag stellen. Ist dies nicht der Fall, wird die Sache ( fahrlässige KV ) von vorn herein erst gar nicht verfolgt, es sei denn, die Staatsanwaltschaft bejaht öffentliches Interesse. Und das kommt erst bei einem richtig schweren Unfall in Frage. Bei einem kleinen Auffahrunfall mit Kopfschmerzen ist in aller Regel kein öffentliches Interess zu bejahen. Dementsprechend wird das Ermittlungsverfahren gar nicht erst eröffnet, bzw sofort wieder eingestellt. So kenn ich das zumindest.
Aber das ist ja auch gar nicht das eigentliche Thema dieses Threads.
Gruß Andreas
Zitat:
Original geschrieben von blackjack112
Also das Gutachten wurde schon bei der geg. Versicherung verschickt! Habe auch Nacken, Kopf, Glieder schmerzen mir geht es auch nicht gut. Konnte wg. diesen scheiß Unfall meine wichtigen Termine nicht wahrnehmen kann man den nachträglich ein andern Gutachten vorlegen ??? geht das??? Wieviel € würde das den bei der Dekra kosten (zu begutachten)
Der Gutachter schreibt auch noch das man den Kondensator, W-L Kühler Prüfen müsse ob es funkt.
Du hast wohl Recht: Deutsch scheint sehr schwer zu sein....🙄
Zitat:
Original geschrieben von JKL05
Du hast wohl Recht: Deutsch scheint sehr schwer zu sein....🙄Zitat:
Original geschrieben von blackjack112
Also das Gutachten wurde schon bei der geg. Versicherung verschickt! Habe auch Nacken, Kopf, Glieder schmerzen mir geht es auch nicht gut. Konnte wg. diesen scheiß Unfall meine wichtigen Termine nicht wahrnehmen kann man den nachträglich ein andern Gutachten vorlegen ??? geht das??? Wieviel € würde das den bei der Dekra kosten (zu begutachten)
Der Gutachter schreibt auch noch das man den Kondensator, W-L Kühler Prüfen müsse ob es funkt.
Also bin seit vier jahren in Deutschland!!! Kann dir versprechen, dass Ich besser deutsch als Du kann
Zitat:
Original geschrieben von blackjack112
Also bin seit vier jahren in Deutschland!!! Kann dir versprechen, dass Ich besser deutsch als Du kannZitat:
Original geschrieben von JKL05
Du hast wohl Recht: Deutsch scheint sehr schwer zu sein....🙄
Du willst ne Wette eingehen? Was ist dir die Niederlage wert? 😁
Hör Sie mal jetz auf, mit diesen scheiß Bemerkung bitte
Toll wenn Sie gut Deutsch schreiben können!!!!
Gehen Wir zurück auf meine Frage bitte
Zitat:
Original geschrieben von blackjack112
Gehen Wir zurück auf meine Frage bitte
Ich habe immer noch nicht richtig verstanden, was Dein Problem ist.
Dir kann doch eigentlich egal sein, wie hoch der Gutachter den Schaden geschätzt hat und welchen Betrag die gegnerische Versicherung Deiner Werkstatt überweist. Wenn der Gutacher 2.850 € sagt und die Werkstatt repariert den Schaden einwandfrei, ist das doch OK. Wenn nicht, ist dies das Problem der Werkstatt, wenn Du die Versicherungsleistung an die Werkstatt abgetreten hast.
Solltest Du selbst den Gutachter beauftragt haben, verstehe ich das überhaupt nicht. Weil - wie bereits gesagt - Dir doch eigentlich egal sein kann, wieviel die Beseitigung des Unfallschadens kostet. Anders sähe es aus, wenn Du selber die Reparatur durchführen willst ... aber darauf bist Du ja nicht eingegangen.
Du warst unschuldig in den Unfall verwickelt, also hast Du Anspruch darauf, dass die gegnerische Versicherung den Schaden (evtl. Wertminderung) übernimmt; d. h. dass der Wagen wieder in den Zustand versetzt wird, den er vor dem Unfall hatte - nicht mehr und nicht weniger.
Was die aus Deiner Sicht oberflächliche Begutachtung anbelangt: Ein Gutachter ist ein Profi, der so etwas jeden Tag mehrmals macht und da schon ein geschultes Auge hat. Er gibt dann die festgestellten Schäden in den Computer ein, dort sind die zugehörigen AW's und Verbundkosten alle hinterlegt.
Viele Grüße
Der Chaosmanager
Also hab nen Termin bei dem 😁😁😁😁😁😁😁 das Auto wird vorne zerlegt und nochmals auf der Bühne besichtigt