Frontkamera Nachrüsten?

Opel Astra J

Hi Leute,

meine bessere Hälfte wünscht sich an Ihrem Astra ST Biturbo eine Frontkamera. Das Auto ist vorne herum ziemlich unübersichtlich und die Verspoilerung und das tiefere Fahrwerk machen das nicht gerade besser. Der Wagen hat schon das große Navi und die Rückfahrkamera. Gibt es eine möglichkeit auch die Frontkamera nachzurüsten? Diese Schildererkennung wird nicht gebraucht, es geht tatsächlich nur darum beim einparken vorne ein Bild zu bekommen...

Danke & LG Manfred

55 Antworten

wird lustig wenn erst alle autonom fahren (lassen).

Zitat:

Original geschrieben von rm779


Ich verstehe das Problem auch nicht. Nur für hinten?? Meinst, die funktioniert vorn nicht? ;-) Der Winkel ist doch Richtung Boden gerichtet, wenn also niemand überfahren wird filmt das Ding außer Bordsteinkanten und Heckstoßstangen: Richtig!! Nichts! Man nimmt das ja nicht auf.

Right - dann reden wir auch nicht mehr von den heiß diskutierten Dashcam (mit integriertem Speicher).

Ein bisschen hat die Argumentation aber was von Leuten die hübsche Cannabispflanzen züchten und sagen - ich gucke nur, rauche sie aber nicht! 😁

Zitat:

Und wie schon erwähnt, Dashcams sind erlaubt ohne die Filme ins Netz zu bringen....

Das ist pauschal nicht richtig. Die Verwendung des Bildmaterials gegenüber Dritten ist grundsätzlich ohne Zustimmung der gefilmten nicht erlaubt. Dazu gehören sämtliche "sozialen" Plattformen, Foto-/Videoportale, Printmedien und auch Eingaben vor Gerichten/Polizei. Letzteres lässt sie, da sie als Beweismittel i.d.R. nicht zugelassen sind, für den meist avisierten Zweck in D gleich überflüssig werden. Man läuft bei Vorlage des Bildmaterials gleich Gefahr sich strafbar zu machen.

Filmaufnahmen die z.B. zu Urlaubszwecken (z.B. Fahrt mit Bergpanorama) gemacht werden und nur privat inkl. des familiären Kreis verwendet werden, werden i.d.R. nicht beanstandet.

BTW: Die selbe Rechtslage wurde in den vergangenen Jahrzehnten schon mehrfach Anhand "normalem" Bildmaterials (Fotoaufnahmen) diskutiert. Theoretisch kannst Du jedem untersagen dich gezielt aus der nähe direkt abzulichten und sogar verlangen Bildmaterial zu vernichten.

Wenn allerdings jemand mit einer Kleinkamera 100m vom Kölner Dom entfernt steht und diesen ablichtet und ich am Dom stehe wird das i.d.R. nicht mehr als Persönlichkeitsrechtverletzung angesehen.

Zitat:

Original geschrieben von Astradruide


Wenn allerdings jemand mit einer Kleinkamera 100m vom Kölner Dom entfernt steht und diesen ablichtet und ich am Dom stehe wird das i.d.R. nicht mehr als Persönlichkeitsrechtverletzung angesehen.

Eine seriöse Filmproduktionsfirma würde die ganze Domplatte weiträumig absperren lassen und den Platz mit mehreren hundert Statisten bevölkern, damit später niemand in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt ist 😉

Das Risiko, dass nach dem Kinostart jemand den Finger hebt ist sonst einfach nicht kalkulierbar.

Es ist im Grunde so wie ich es schrieb. Die Grauzone und realitätsnähe lassen wir mal un-diskutiert. Es ist auch zu hinterfragen ob es sich um allg. Panoramaaufnahmen handelt oder direkt jemand die Cam vor Deinem Antlitz hält. Letzteres habe ich mal jemanden untersagt der von Passant zu Passant hüpfte und quasi gerade bei mir ankam. Dabei macht er noch einen lächerlichen Kasper und ich habe ihm zu verstehen gegeben das wenn er die Cam nochmal aus unter 20m direkt auf mich hält hat er einen Abdruck im Gesicht hat. Wie gesagt es ist eine Frage der (sicht-)Perspektive und des Verhaltens des "Kameramanns".

Auch wenn Dein Bsp. meint das ganze völlig auszuhebeln ist dem nicht so. Genau solche Prozesse hat es schon vor Gericht geben - auch mit Journalisten. Es kommt dann immer zu Einzelfallentscheidungen. Dabei wird allerdings vorausgesetzt das bei gestellten Gruppenfotos durch Presse automatisch das Einverständnis gegeben wurde.

Für mich pers. ist es ein Frage der Nähe des Objektivs und der Ausrichtung.

Dashcams in Fahrzeugen stören mich nicht, wenn der Gesetzgeber regelt das sie nur zur gerichtlichen Eigenverteidigung eingesetzt werden dürfen - und im Einzelfall bei schweren Straftaten vom Richter herangezogen werden können.
Zuwiderhandlungen - z.B. das "Da-fährt-ein-Doofer"-Video auf Ju-tjub können dagegen gleich empfindlichst bestraft werden - Freiheitstrafe nicht unter 8 Wochen.

Am besten entwickelt man verschlüsselte dashcams (zertifiziert) die dann nur mit entsprechender SW durch Behörden ausgelesen werden können.

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Zitat:

Original geschrieben von Astradruide


Es ist im Grunde so wie ich es schrieb. Die Grauzone und realitätsnähe lassen wir mal un-diskutiert. Es ist auch zu hinterfragen ob es sich um allg. Panoramaaufnahmen handelt oder direkt jemand die Cam vor Deinem Antlitz hält. Letzteres habe ich mal jemanden untersagt der von Passant zu Passant hüpfte und quasi gerade bei mir ankam. Dabei macht er noch einen lächerlichen Kasper und ich habe ihm zu verstehen gegeben das wenn er die Cam nochmal aus unter 20m direkt auf mich hält hat er einen Abdruck im Gesicht hat. Wie gesagt es ist eine Frage der (sicht-)Perspektive und des Verhaltens des "Kameramanns".

Auch wenn Dein Bsp. meint das ganze völlig auszuhebeln ist dem nicht so. Genau solche Prozesse hat es schon vor Gericht geben - auch mit Journalisten. Es kommt dann immer zu Einzelfallentscheidungen. Dabei wird allerdings vorausgesetzt das bei gestellten Gruppenfotos durch Presse automatisch das Einverständnis gegeben wurde.

Für mich pers. ist es ein Frage der Nähe des Objektivs und der Ausrichtung.

Dashcams in Fahrzeugen stören mich nicht, wenn der Gesetzgeber regelt das sie nur zur gerichtlichen Eigenverteidigung eingesetzt werden dürfen - und im Einzelfall bei schweren Straftaten vom Richter herangezogen werden können.
Zuwiderhandlungen - z.B. das "Da-fährt-ein-Doofer"-Video auf Ju-tjub können dagegen gleich empfindlichst bestraft werden - Freiheitstrafe nicht unter 8 Wochen.

Am besten entwickelt man verschlüsselte dashcams (zertifiziert) die dann nur mit entsprechender SW durch Behörden ausgelesen werden können.

Genau diese Diskussion, bei deren Argumentation ich dir völlig recht geben muss (ich muss mich mit dieser Thematik ebenfalls auseinander setzen, bzw. immer wieder mal im Hinterkopf haben) wollte ich hier vermeiden, weil es hier viele (zu viele?) nicht verstehen oder nicht verstehen wollen. Bei der Gesetzeslage und deren Auslegung sowohl von Nutzern wie auch von den ausführenden Organen ist das aber auch kein Wunder.

Daher auch die Aussage von mir, sich zu deiesem Thema im Netz schlau zu machen, da man dort mehr als ausreichend Information findet Auch massenhaft Argumentationen dafür und dagegen. Dabei ist die Gesetzeslage eigentlich eindeutig. Auch das findet man ausreichen im Netz.

Es ist nunmal so, daß sich jeder alles so hin redet, wie er es gerade braucht. Und wenn dann etwas so aktuell ist und alle mit Photohandy, Dashcams usw. durch die Gegend rennt, erst recht. Wenn dann irgend jemand auf die gültige Gesetzeslage hinweist, diese aber nicht der Meinung des Anwenders entspricht, dann ist das irgend wo alles nicht richtig.

Zitat:

Original geschrieben von nochn_alter_Sack


Dabei ist die Gesetzeslage eigentlich eindeutig.

Die Gesetzeslage ist eigentlich eindeutig uneindeutig 😉

"Die 4. Kammer des Gerichts machte auch deutlich, dass bei den Dashcams nun der Gesetzgeber gefordert sei. "Es muss überprüft werden, ob die Datenschutzbestimmungen auf On-Board-Kameras noch passen oder ob das Datenschutzgesetz ergänzt werden muss", gab der Kammervorsitzende Alexander Walk zu bedenken. "

Das Gericht teilte auch nicht die Auffassung des Landesamtes, wonach ein Verbot solcher Kameras datenschutzrechtlich in jedem Fall zwingend notwendig sei. Die gesetzlich eingeräumten Ermessensspielräume müssten etwa dann großzügiger ausgelegt werden, wenn es sich bei solchen Aufnahmen eher um Videos von touristischem Interesse handele - "etwa bei einer Ausflugsfahrt durch die Fränkische Schweiz".

Quelle

Die Gesetzeslage ist eindeutig! (Bundesdatenschutzgesetz) Alles, was da drum gebaut und entschieden wird, sind Einzelentscheide, die davon abschweifen und auch von Gerichten ganz unterschiedlich gehanhabt werden. Das Urteil der 4. Kammer, welches du anführst, ist ein Einzelurteil, welche jetzt wieder verallgemeinert wird.
Ich kann nur nochmal an alle appellieren, die sich für dieses Thema wirklich interessieren, sich ausführlich (und damit meine ich ausführlich) im Netz zu informieren und zwar nicht nur bei zwei/drei Quellen! Es gibt dazu so dermaßen viel Informationsmaterial, daß es schon etwas länger dauert, sich darüber wirklich ein richtiges Bild zu machen.

Interessant finde ich, dass ein bekannter Anbieter von
Elektronik (TV & Katalog) sehr oft Werbung im TV für
diese Art von Kameras macht ohne darauf hinzuweisen,
dass das ja eigentlich verboten ist nach Dafürhalten
einiger Forenteilnehmer hier.
Aussagen im TV wie:
"wenn Ihnen einer die Vorfahrt nimmt, haben Sie das
gleich gefilmt" usä. sind da schon krass, da ja der
unwissende Käufer dieser Cams sich strafbar macht,
wenn er der Werbung folgt.
Und grad mag im Inet gesucht & gefunden, wo ein Anbieter
von Dashcams betont, dass zur Beweissicherung bei Unfällen
oder "strittigen" Fällen so´n Ding wohl unabdinglich ist.
Dort steht dann auch, dass das Filmen & Speichern erst mal legal
ist (auf Deutschland bezogen!), solange nicht konkrete Personen
im Vordergrund stehen, die Ihr Einverständnis erklären müssten.
Hochladen auf jutube ist ebenfalls erlaubt mit Verpixelung
von Personen & (Nummern-)schildern.

Was denn nun?

es gibt einige dinge die man frei kaufen kann aber nicht benutzen darf.
zum ursprünglichen grund dieses threads sei noch gesagt das die position der originalen kamera auch nicht die sicht beim einparken verbessert. dazu müsste sie wie die rückfahrkamera direkt vorne drann sein (im grill).
die kamera der verkehrszeichenerkennung ist glaub ich auch eine s/w-kamera meine ich mal gehört zu haben. die position dieser cam wäre für eine dashcam natürlich optimal.

Zitat:

Original geschrieben von Opelaner67er


Interessant finde ich, dass ein bekannter Anbieter von
Elektronik (TV & Katalog) sehr oft Werbung im TV für
diese Art von Kameras macht ohne darauf hinzuweisen,
dass das ja eigentlich verboten ist nach Dafürhalten
einiger Forenteilnehmer hier.
Aussagen im TV wie:
"wenn Ihnen einer die Vorfahrt nimmt, haben Sie das
gleich gefilmt" usä. sind da schon krass, da ja der
unwissende Käufer dieser Cams sich strafbar macht,
wenn er der Werbung folgt.
Und grad mag im Inet gesucht & gefunden, wo ein Anbieter
von Dashcams betont, dass zur Beweissicherung bei Unfällen
oder "strittigen" Fällen so´n Ding wohl unabdinglich ist.
Dort steht dann auch, dass das Filmen & Speichern erst mal legal
ist (auf Deutschland bezogen!), solange nicht konkrete Personen
im Vordergrund stehen, die Ihr Einverständnis erklären müssten.
Hochladen auf jutube ist ebenfalls erlaubt mit Verpixelung
von Personen & (Nummern-)schildern.

Was denn nun?

Ist doch ganz einfach: Kauf dir so ein Teil, glaube dem Anbieter und nutze das Teil. Und wundere dich dann, wenn du bei einem eventuellen Anwendungsfall vielleicht noch Ärger bekommst. 😁

Jo, das denk ich mir auch.
Vom Kläger dann zum Angeklagten 🙂.

So ne Dashcam hat mich sowieso noch nie gereizt.
Kommt mir nicht ins Haus, bzw. ins Auto 😁.

Aber das mit der Kamera im Nummernschildhalter
für vorne werd ich mir wohl antun.
Das find ich sinnvoll.

Zitat:

Original geschrieben von netvoyager


Die Gesetzeslage ist eigentlich eindeutig uneindeutig 😉

Dem kann man nur zustimmen - auch wenn der anschließende Beitrag vom alten Sack auch nicht ganz von der Hand zu weisen ist.

Am Ende ist das Thema doch so komplex und teils schon unterschiedlich von der Justiz gehandhabt worden das man nicht zu einer völlig klaren Ja oder Nein Position kommen kann - imho!

Wenn es zu einem schwerem Gewaltverbrechen kommt und kann der Polizei/Stawa dann ein solches Video geben das zur Aufklärung beiträgt - bin ich überzeugt - wird auch in D ein Richter dies als Beweismittel zulassen bzw. Stawa/Polizei erlauben dies für die Ermittlungsarbeiten zu verwenden. So wird es in der Praxis häufig auch schon mit div. Überwachungskameras gemacht.

Menschen die sich selbst schon mal zu "heißen Hilfsscheriffs" ernennen und, Leuten die mal verbotenerweise Links abbiegen oder 15m Rückwärts in die Einbahnstraßen-Parklücke fahren, das Handwerk legen wollen gehören nicht forciert.

Zitat:

Original geschrieben von Opelaner67er


Aber das mit der Kamera im Nummernschildhalter
für vorne werd ich mir wohl antun.
Das find ich sinnvoll.

Für die letzten 10 bis 20 cm?

Wenn dann müsste sie meiner Meinung nach eher vorne rechts am Kotflügel sein um beim einschwenken noch die letzten cm an Mauer, Poller oder sonst was vorbei zu kommen.

Zitat:

Original geschrieben von nochn_alter_Sack


Die Gesetzeslage ist eindeutig! (Bundesdatenschutzgesetz)

Ein Zitat der entsprechenden, eindeutigen Einzelnorm aus dem BDSG würde das untermauern...

Du widersprichst dir doch ständig selbst.
Warum gibt es denn bei einer zweifellos eindeutigen Gesetzeslage so viele unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten im "Einzelfall"?

Zitat:

Original geschrieben von netvoyager



Zitat:

Original geschrieben von nochn_alter_Sack


Die Gesetzeslage ist eindeutig! (Bundesdatenschutzgesetz)
Ein Zitat der entsprechenden, eindeutigen Einzelnorm aus dem BDSG würde das untermauern...

Du widersprichst dir doch ständig selbst.
Warum gibt es denn bei einer zweifellos eindeutigen Gesetzeslage so viele unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten im "Einzelfall"?

Ich werde hier zu diesem Thema keine Links mehr setzten, da sich diese letztendlich wie du ja jetzt auch wieder jeder selbst so auslegst wie er es für richtig hält. Davon abgesehen gibt es dazu viel zu viele, aber das muss ich nicht ständig wiederholen. Das bei der Gesetzeslage trotzdem bei den einzelnen Urteilen, die bisher gesprochen worden sind unterschiedliche Energebnisse rauskommen, hängt

auch

an den Ansichten des jeweiligen Gerichts. Zudem

habe

ich gesagt, daß es die vielen

Aber

gibt! Ich habe zu Beginn schon einmal gesagt, daß es hier noch eine endgültig massgebliche rechstsichere Gesetzgebung nötig ist, damit diese schwammige Auslegung

auch

der Rechssprechung aufhört und jeder genau weiß wo er drann ist. Schau in Netz und such dir die ensprechenden Gesetzestexte dazu raus und bastel dir deine Argumentation dazu so zusammen, wie sie passt. Diese ganzen Bestimmungen die für die Handhabung in diesen Fällen sind im übrigen nicht nur im BDSG geregelt. Da gibt's unter anderem auch noch KUG und Andere, die da mit reinspielen. Also viel Spass beim Zusammenbauen.

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