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Frontkamera als Dashcam

Audi A6 C7/4G

Ist es möglich die Daten der Frontkamera abzugreifen und als Files auf die Platte zu werfen?

Beste Antwort im Thema

Der rechte sicherungsträger ist zündungsplus. Dort sind alle leitungen schwarz und bei mir waren noch einige sicherungen frei. Hab meine dort ran gemacht und sie geht jetzt nur an, wenn zündung auch angeht.

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Diese Idee hatte ich schon vor ca. 3 Jahren hier gepostet. Es geht aber offenbar wegen der zu geringen Auflösung (bzw. nur s/w) nicht.

Gruß
Peter

Ich hatte auch schon den Gedanken.
Hatte mich sogar schon mal damit befasst aufgrund des Problems der geringen Auflösung die Kamera durch eine sehr hochauflösende z.B. goPro zu ersetzen und per Konverter ein Kabel an die original Audi Verkabelung anzuschließen.
Das wurde jedoch so aufwendig, das ich aus Zeitgründen das Projekt still gelegt habe. Aber prinzipell ist das nicht unmöglich, das datenkabel was richtig Navirechner geht ist ein normales bildsignal. Man muss nur alle restlichen Funktionen / Signale emulieren.

dann hättest Du die GoPro aber auch "standalone" irgendwo anbauen / einbauen können

Genau, und dafür gibt es (nicht nur für den A6 😉) sogar das ideale Produkt, das von Innen und Außen unsichtbar hinterm Rückspiegel verschwindet und insofern weder den Innenraum verschandelt noch das Blickfeld beeinträchtigt: http://www.blackvue.com/en/contents/sub1.asp?idx=26.
Versorgungs- und Videokabel zur Rückkamera kommen dabei ebenfalls dezent von oben.
Einstellung und Check der Videoqualität erfolgen übrigens per WLAN/Smartphone via App 😎

Angesichts der Leistung (Full HD auf 64 GB Micro-SD) bei Top-Design (U.a. Blindbedienung der Tonaufnahme über großflächiges Sensorfeld zur Fahrerseite - im Fall des Falles. falls mich z.B. ein Vollpfosten auch noch beleidigen sollte 😛... (Tonaufnahme deaktiviere ich als Grundeinstellung, Mitfahrer sollen sich ja nicht wie bei der NSA fühlen...) - fast geschenkt 😉

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Das Ding müsste noch Wasserdicht sein....

Wieso das denn 😕 Hast Du etwa so ein Fahrprofil: http://youtu.be/aknLSQoMpXc 😛
(IMO - neben der Abschiedsszene von der ersten Ehefrau beim Highlander *schluchz* - eine der genialsten Filmszenen überhaupt...)

dann könnte ich sie außen verstecken...
Will eigentlich nix hinterm Spiegel...

Wofür eine Dashcam? Wird in Deutschland doch eh nicht anerkannt ? Ich frage mich auch, ob man "mich" einfach so Filmen darf - ohne meine Zustimmung ?

Viele Grüße

DICH darf man nicht ohne deine Erlaubnis Filmen, also "draufhalten". Aber eine Gesamtaufnahme, wie es ja von einer Dashcam gemacht wird, ist erlaubt und legal. Wird an öffentlichen Plätzen auch nicht Anders gemacht. Habe auch eine Neben dem Spiegel und bin sehr zufrieden. Es ist diese hier.

Zitat:

@Konvi schrieb am 9. Juni 2015 um 07:11:55 Uhr:


Genau, und dafür gibt es (nicht nur für den A6 😉) sogar das ideale Produkt, das von Innen und Außen unsichtbar hinterm Rückspiegel verschwindet und insofern weder den Innenraum verschandelt noch das Blickfeld beeinträchtigt: http://www.blackvue.com/en/contents/sub1.asp?idx=26.
Versorgungs- und Videokabel zur Rückkamera kommen dabei ebenfalls dezent von oben.
Einstellung und Check der Videoqualität erfolgen übrigens per WLAN/Smartphone via App 😎

Angesichts der Leistung (Full HD auf 64 GB Micro-SD) bei Top-Design (U.a. Blindbedienung der Tonaufnahme über großflächiges Sensorfeld zur Fahrerseite - im Fall des Falles. falls mich z.B. ein Vollpfosten auch noch beleidigen sollte 😛... (Tonaufnahme deaktiviere ich als Grundeinstellung, Mitfahrer sollen sich ja nicht wie bei der NSA fühlen...) - fast geschenkt 😉

Versorgungs- und Videokabel zur Rückkamera kommen dabei ebenfalls dezent von oben.

Dazu muss man den Dachhimmel runter machen oder?

Zitat ADAC:

"Das unbemerkte Filmen von Autofahrern und Fußgängern auf öffentlichen Straßen ist ein erheblicher Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht und grundsätzlich nicht mit dem deutschen Datenschutzrecht zu vereinbaren", so der Landesdatenschutzbeauftragte Baden-Würtembergs. Die Unzulässigkeit basiert auf dem Bundesdatenschutzrecht (BDSG), wonach eine Beobachtung und Aufzeichnung mittels Videokamera nur zulässig ist, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.

Schutzwürdige Interessen
Schutzwürdige Interessen anderer Verkehrsteilnehmer überwiegen nach dem Beschluss der Datenschutzaufsichtsbehörden jedoch in den meisten Fällen das Interesse des Benutzers, so dass von einer Unzulässigkeit von Dashcams nach dem BDSG auszugehen ist. Das informelle Selbstbestimmungsrecht umfasst das Recht des Einzelnen, sich in der Öffentlichkeit frei zu bewegen, ohne befürchten zu müssen, ungewollt und anlasslos zum Objekt einer Videoüberwachung gemacht zu werden - so der Inhalt des Beschlusses der obersten Datenschutz-Aufsichtsbehörden. Dem hat sich das VG Ansbach in seinem Urteil vom 12.08.2014 (Az: AN 4 K 13.01634) inhaltlich angeschlossen.

https://www.adac.de/.../Aktuelle%20Entwicklung.aspx?...

Bußgeld
Das Bayerischen Landesamtes für Datenaufsicht hat angekündigt, dass es in Zukunft bei Kenntnis der Weitergabe der mit einer Dashcam aufgenommenen Videofilme an Polizei, Versicherung oder Internet prüfen werde, ob im konkreten Fall der Erlass eines Bußgeldbescheides angezeigt ist. Der gesetzlich festgelegte Bußgeldrahmen für derartige Verstöße beläuft sich auf bis zu 300.000 EUR. Anders verhalte es sich nur dann, wenn von vornherein feststehe, dass die Aufnahmen den rein privaten Bereich bis zum Löschen der Daten nicht verlassen werden; in diesem Fall sind keine datenschutzrechtlichen Belange betroffen.

OK, dann muss ich demnächst ja auch noch einen Bogen um Bayern UND Österreich machen 😛 (Letztere haben nämlich, aus in einem solchen Kleinstaat sehr nachvollziehbaren Gründen, schon ein explizites Dashcam-Verbot).
Mit Verlaub: So ein Schwachsinn. Der einzige Sinn einer Dashcam im Auto dient der Beweissicherung im Schadensfall und auch nur dann wird das Videomaterial überhaupt gesichtet. Und daran können eigentlich doch alle Beteiligten (mit Ausnahme des Schuldigen - der einem beispielsweise eine "Auffahr- oder Vorfahrtsfalle" stellte oder mit dem Handy am Ohr ins Heck knallte) ein berechtigtes Interesse haben.

Ausgerechnet auch noch die Bayern, die ständig per Laser alle Autos, und damit Teilbewegungsprofile von 99,9% unbescholtener Bürger, auf der BAB scannen - aber beim Staat ist das ja legal ...Die Großkopfeten dort haben doch nur - berechtigte - Angst, dass irgendwelche peinlichen Aktivitäten (Auto vorm Puff, Kuvertübergabe, usw. 🙂) an unvermuteter Stelle versehentlich einmal dokumentiert und öffentlichkeitswirksam publiziert werden könnten. Das Persönlichkeitsrecht der gemeinen Bevölkerung ist denen hingegen so hoch wie breit...

Bei einer solchen Rechtsauffassung wundere ich mich, we es überhaupt legal sein kann, dass mich seit Dekaden jeder Tankwart und Ladenbesitzer beim Nasenpopeln, offenbar völlig legal, filmen darf... 😰

Das Haargleiche kann man anwenden auf Fotografieren/Filmen des Urlaubs irgendwo beim See oder ähnlich.
Bei uns (SK) ist es nicht untersagt, man darf nicht mit dem Material "Raus - INet " und zeigen : "Der und der hat das und das angerichtet - verhaften Sie ihm deswegen!"
man darf es für eigene Verteidigung nutzen: du querst an Kreuzung noch auf Grün, Polizei behauptet schon Rot - Video her und hurra - du hast Recht. Genauso STOP Schild und ähnliches..
Weiter sind auch Richter - die diesen Personalschutz/Datensicherungs Quatsch einfach fast ignorieren und es gibt Fälle wo der Material zeigt, dass nicht du der jene warst, sondern ein anderer mit dem und dem Kennzeichen und hurra - du bist "unschuld"..
ich habe auch eine und verwende Sie. In DE/AT würde ich sie nicht demontieren, weil es ist nicht strafbar sie zu haben, sondern das MAterial ungerecht zu verwenden.. Genauso Uralaubsfoto/Videoaufnahmen, oder?

Zitat:

@paul.mt schrieb am 9. Juni 2015 um 10:50:18 Uhr:


Zitat ADAC: Bußgeld
... dass es in Zukunft bei Kenntnis der Weitergabe der mit einer Dashcam aufgenommenen Videofilme an Polizei, Versicherung oder Internet prüfen werde, ob im konkreten Fall der Erlass eines Bußgeldbescheides angezeigt ist. Der gesetzlich festgelegte Bußgeldrahmen für derartige Verstöße beläuft sich auf bis zu 300.000 EUR. Anders verhalte es sich nur dann, wenn von vornherein feststehe, dass die Aufnahmen den rein privaten Bereich bis zum Löschen der Daten nicht verlassen werden ...

Dann veranstaltet man bei Bedarf quasi eine "Videoparty" daheim in den eigenen, privaten 4 Wänden. Geladene Gäste: Rechtsanwalt, Versicherungsgutachter, Richter, sowie Sachverständiger zwecks Bestätigung der Echtheit des Filmmaterials, was dann nicht "weitergegeben" werden muß . 😉 Hirnrissig diese Gesetzgebung.

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