Frisch gewaschen: Katzen machen es sich gemütlich

BMW 3er E90

Hi BMW-Fans. Bin ich eigentlich der einzige, der folgendes Problem hat?: Wohne in einer Gegend, in der jeder meint, er müsse mindstens eine Katze haben. Habe nicht für beide Autos eine Garage. Jedes mal, wenn der Wagen frisch gewaschen ist (und poliert) kommen die Katzen mit ihren Dreckspfoten und sauen mir den ganzen Wagen ein. Gibts da irgendeine Möglichkeit, das zu verhindern? Karosserie unter Strom setzen^^ , oder irgendne Politur, vor der die Katzen Angst haben? Wasserpistole hab ich schon versucht, aber die kommen immer wieder... Hab langsam gar keine Lust mehr, mein Auto sauber zu halten. Was kann man da machen?
MfG,
audizzle

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Pütz


ich bin selber Halter von Katzen und bei schlechtem Wetter machen sich diese auf meinem Touring gemütlich. Die Motorhaube ist manchmal von den Pfoten so richtig dreckig. Das ist ärgerlich, aber der "Schaden" lässt sich mit Wasser wieder entfernen.

Die Behauptung, dass Katzen den Lack zerkratzen stimmt jetzt überhaupt nicht. Ich habe an meinem PW keinerlei Lackschäden die auf die Krallen von Katzen zurückzuführen sind.

Da täuscht Du Dich ganz gewaltig!!!!!!!!

Die Katze meiner Nachbarn ("Das ist nicht unsere- beweisen Sie das erst mal!"😉 ist auch immer schön durch die Rabatten (vorzugweise bei Regen) und dann über die Motorhaube (Die Kratzer vom Abrutschen fotografiere ich Dir mal!!!!) hinauf auf das Cabriodach vom Mini Cabrio meiner Frau!
Dort wurde sich dann bequem ausgebreitet....

Nicht nur, dass die dämlichen Katzenhaare im gesamten Verdeck stecken und selbst durch die Waschanlage nicht mehr raus gehen....nein, das Vieh zupft auch noch schön mit den Krallen im Stoff umher, dass dort inzwischen überall kleine Schlaufen herausschauen!
Desweiteren ist das ganze Dach inzwischen mit kleinen Flecken von den Dreckpfoten übersäht....

Inzwischen habe ich meine Nachbarn auf Schadenersatz verklagt (denn das Dach muss (bei einem 4 Monate alten Auto!!!!!) schon erneuert werden und die Motorhaube komplett neu lackiert werden- Kosten ca. 3.500 €) und das Gericht hat mir in erster Instanz recht gegeben und mit dem Verweis auf ein Urteil des LG Lüneburg (Az: 12 C 247/99) die Duldungspflicht eingeschränkt!

Das bedeutet im Klartext:
Katzen gehören "zum Teil der Lebensführung der Familie". Eigentumsbeeinträchtigungen wie das Streunern der Katze auf dem Grundstück und ihr Stuhlgang sind jedoch aufgrund der aus §242 BGB entwickelten Grundsätze nachbarschaftlicher Gemeinschaftsverhältnisse und des daraus resultierenden Rücksichtnahmegebotes ausnahmsweise zu tolerieren. (AG Neu-Ulm, Az: 2 C 947/98).
Das bedeutet, man muss gegenüber den Vierbeinern eine Duldungspflicht einräumen- egal ist sie Terasse oder Sandkiste vollsch****!
Die Duldungsplicht ist aber eingeschränkt, wenn es zu Schäden an Fahrzeuge, Gartenmöbeln, etc... kommt (AG Lüneburg, Az: 12 C 247/99).
Auch Gutachter und Gerichte haben schon festgestellt, dass verunreinigte Pfoten durchaus durch Sand oder Steinchen zwischen den Krallen den Lack beeinträchtigen können, insbesondere wenn sie auf dem Lack rutschen. (AG Celle, Az: 16 C 187/97)

Was ist zu tun?
Wenn Du eine Katze beobachten, wie sie Dein Auto beschädigt, bedarf es einer ausreichenden Beweislage:
Du musst gesehen haben, wie das Tier den Schaden verursachte. Am besten fotografierst Du das Tier bei der Tat (Handy?).
Erstelle ein genaues Gedächtnisprotokoll.
Wende Dich an den Halter der Katze. Anders als bei Hunden werden durch Katzen verursachte Schäden häufig von der Privathaftpflicht übernommen (was jedoch im Einzelfall zu klären ist). Der Anspruch den Du geltend machen kannst, begründet sich auf §833 des BGB zur Tierhalterhaftung.

§ 833 BGB Haftung des Tierhalters: Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

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Zitat:

Original geschrieben von G 400



Zitat:

Original geschrieben von ThaFUBU


G-Klasse kaufen, da hüpft so schnell nix hoch oder läuft über die windschutzscheibe !
Falsch! Die laufen zwar nicht über die Winschutzscheibe, aber mein Kater scheint die kleine Dachantenne geschmacklich gern zu mögen (kleine Bissspuren)!

Hab auch gesehen wie der Kater aufs Dach kommt!! Anlauf - Spurverbreiterung - und zack auf dem Dach!
Überhaupt kein Problem!

Das aber eine Katze aufs Auto kackt, hab ich auch noch nicht gesehen!
Und einen Hund auch nicht, wahrscheinlich kann er sich deswegen die Eier lecken! ;-D

Ich hab auch kein Allerheilmittel, ich denk Wasser ist die beste Lösung, wenn die den plätschernden Schlauch hören sind die ganz schnell weg!

Und die mit den Luftgewehren: Eure Mutter macht mehr 3er als BMW !

G-ruß

So einen Idioten kannte ich auch der mit Luftgewehr und Fallen Katzen nachstellte. Wie gesagt kannte, bis eines Tages die Sheriffs bei ihm vor der Haustür standen und die Bude auf den Kopf stellten. Die haben ihn schon klein gemacht, jetzt ist er lammfromm !😁

gruß. zepter

Ich würde die Klima reinigen lassen und sie dann nicht mehr ausschalten, dadurch kjommt es zur ansammlung von Kondenswasser samt Schimmel und das riecht dann sehr ungenehm.

Zitat:

Original geschrieben von NieMehrKoreaner


Ich würde die Klima reinigen lassen und sie dann nicht mehr ausschalten, dadurch kjommt es zur ansammlung von Kondenswasser samt Schimmel und das riecht dann sehr ungenehm.

Davon werden sich die Katzen nicht abschrecken lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von NieMehrKoreaner


Ich würde die Klima reinigen lassen und sie dann nicht mehr ausschalten, dadurch kjommt es zur ansammlung von Kondenswasser samt Schimmel und das riecht dann sehr ungenehm.
Davon werden sich die Katzen nicht abschrecken lassen.

Scheisse, falsches Thema!

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Zitat:

Original geschrieben von Pütz


ich bin selber Halter von Katzen und bei schlechtem Wetter machen sich diese auf meinem Touring gemütlich. Die Motorhaube ist manchmal von den Pfoten so richtig dreckig. Das ist ärgerlich, aber der "Schaden" lässt sich mit Wasser wieder entfernen.

Die Behauptung, dass Katzen den Lack zerkratzen stimmt jetzt überhaupt nicht. Ich habe an meinem PW keinerlei Lackschäden die auf die Krallen von Katzen zurückzuführen sind.

Da täuscht Du Dich ganz gewaltig!!!!!!!!

Die Katze meiner Nachbarn ("Das ist nicht unsere- beweisen Sie das erst mal!"😉 ist auch immer schön durch die Rabatten (vorzugweise bei Regen) und dann über die Motorhaube (Die Kratzer vom Abrutschen fotografiere ich Dir mal!!!!) hinauf auf das Cabriodach vom Mini Cabrio meiner Frau!
Dort wurde sich dann bequem ausgebreitet....

Nicht nur, dass die dämlichen Katzenhaare im gesamten Verdeck stecken und selbst durch die Waschanlage nicht mehr raus gehen....nein, das Vieh zupft auch noch schön mit den Krallen im Stoff umher, dass dort inzwischen überall kleine Schlaufen herausschauen!
Desweiteren ist das ganze Dach inzwischen mit kleinen Flecken von den Dreckpfoten übersäht....

Inzwischen habe ich meine Nachbarn auf Schadenersatz verklagt (denn das Dach muss (bei einem 4 Monate alten Auto!!!!!) schon erneuert werden und die Motorhaube komplett neu lackiert werden- Kosten ca. 3.500 €) und das Gericht hat mir in erster Instanz recht gegeben und mit dem Verweis auf ein Urteil des LG Lüneburg (Az: 12 C 247/99) die Duldungspflicht eingeschränkt!

Das bedeutet im Klartext:
Katzen gehören "zum Teil der Lebensführung der Familie". Eigentumsbeeinträchtigungen wie das Streunern der Katze auf dem Grundstück und ihr Stuhlgang sind jedoch aufgrund der aus §242 BGB entwickelten Grundsätze nachbarschaftlicher Gemeinschaftsverhältnisse und des daraus resultierenden Rücksichtnahmegebotes ausnahmsweise zu tolerieren. (AG Neu-Ulm, Az: 2 C 947/98).
Das bedeutet, man muss gegenüber den Vierbeinern eine Duldungspflicht einräumen- egal ist sie Terasse oder Sandkiste vollsch****!
Die Duldungsplicht ist aber eingeschränkt, wenn es zu Schäden an Fahrzeuge, Gartenmöbeln, etc... kommt (AG Lüneburg, Az: 12 C 247/99).
Auch Gutachter und Gerichte haben schon festgestellt, dass verunreinigte Pfoten durchaus durch Sand oder Steinchen zwischen den Krallen den Lack beeinträchtigen können, insbesondere wenn sie auf dem Lack rutschen. (AG Celle, Az: 16 C 187/97)

Was ist zu tun?
Wenn Du eine Katze beobachten, wie sie Dein Auto beschädigt, bedarf es einer ausreichenden Beweislage:
Du musst gesehen haben, wie das Tier den Schaden verursachte. Am besten fotografierst Du das Tier bei der Tat (Handy?).
Erstelle ein genaues Gedächtnisprotokoll.
Wende Dich an den Halter der Katze. Anders als bei Hunden werden durch Katzen verursachte Schäden häufig von der Privathaftpflicht übernommen (was jedoch im Einzelfall zu klären ist). Der Anspruch den Du geltend machen kannst, begründet sich auf §833 des BGB zur Tierhalterhaftung.

§ 833 BGB Haftung des Tierhalters: Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

ja, diese msitviecher machen immer irgendwelche sauereien aufs auto, würgen irgendwas rauf, und den mist hab ich dann auf dem lack..

tja, hilft nur vollfolieren 🙂

gruß

Zitat:

Original geschrieben von M-Power-V8



Zitat:

Original geschrieben von Pütz


ich bin selber Halter von Katzen und bei schlechtem Wetter machen sich diese auf meinem Touring gemütlich. Die Motorhaube ist manchmal von den Pfoten so richtig dreckig. Das ist ärgerlich, aber der "Schaden" lässt sich mit Wasser wieder entfernen.

Die Behauptung, dass Katzen den Lack zerkratzen stimmt jetzt überhaupt nicht. Ich habe an meinem PW keinerlei Lackschäden die auf die Krallen von Katzen zurückzuführen sind.

Da täuscht Du Dich ganz gewaltig!!!!!!!!

Die Katze meiner Nachbarn ("Das ist nicht unsere- beweisen Sie das erst mal!"😉 ist auch immer schön durch die Rabatten (vorzugweise bei Regen) und dann über die Motorhaube (Die Kratzer vom Abrutschen fotografiere ich Dir mal!!!!) hinauf auf das Cabriodach vom Mini Cabrio meiner Frau!
Dort wurde sich dann bequem ausgebreitet....

Nicht nur, dass die dämlichen Katzenhaare im gesamten Verdeck stecken und selbst durch die Waschanlage nicht mehr raus gehen....nein, das Vieh zupft auch noch schön mit den Krallen im Stoff umher, dass dort inzwischen überall kleine Schlaufen herausschauen!
Desweiteren ist das ganze Dach inzwischen mit kleinen Flecken von den Dreckpfoten übersäht....

Inzwischen habe ich meine Nachbarn auf Schadenersatz verklagt (denn das Dach muss (bei einem 4 Monate alten Auto!!!!!) schon erneuert werden und die Motorhaube komplett neu lackiert werden- Kosten ca. 3.500 €) und das Gericht hat mir in erster Instanz recht gegeben und mit dem Verweis auf ein Urteil des LG Lüneburg (Az: 12 C 247/99) die Duldungspflicht eingeschränkt!

Das bedeutet im Klartext:
Katzen gehören "zum Teil der Lebensführung der Familie". Eigentumsbeeinträchtigungen wie das Streunern der Katze auf dem Grundstück und ihr Stuhlgang sind jedoch aufgrund der aus §242 BGB entwickelten Grundsätze nachbarschaftlicher Gemeinschaftsverhältnisse und des daraus resultierenden Rücksichtnahmegebotes ausnahmsweise zu tolerieren. (AG Neu-Ulm, Az: 2 C 947/98).
Das bedeutet, man muss gegenüber den Vierbeinern eine Duldungspflicht einräumen- egal ist sie Terasse oder Sandkiste vollsch****!
Die Duldungsplicht ist aber eingeschränkt, wenn es zu Schäden an Fahrzeuge, Gartenmöbeln, etc... kommt (AG Lüneburg, Az: 12 C 247/99).
Auch Gutachter und Gerichte haben schon festgestellt, dass verunreinigte Pfoten durchaus durch Sand oder Steinchen zwischen den Krallen den Lack beeinträchtigen können, insbesondere wenn sie auf dem Lack rutschen. (AG Celle, Az: 16 C 187/97)

Was ist zu tun?
Wenn Du eine Katze beobachten, wie sie Dein Auto beschädigt, bedarf es einer ausreichenden Beweislage:
Du musst gesehen haben, wie das Tier den Schaden verursachte. Am besten fotografierst Du das Tier bei der Tat (Handy?).
Erstelle ein genaues Gedächtnisprotokoll.
Wende Dich an den Halter der Katze. Anders als bei Hunden werden durch Katzen verursachte Schäden häufig von der Privathaftpflicht übernommen (was jedoch im Einzelfall zu klären ist). Der Anspruch den Du geltend machen kannst, begründet sich auf §833 des BGB zur Tierhalterhaftung.

§ 833 BGB Haftung des Tierhalters: Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

🙂Fundierter Beitrag;...nun weiß wohl Jeder, was im Schadensfall zu tun ist, sofern er die Katze eindeutig ihrem Besitzer zuordnen kann....😎

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