Freude und Frust
Bin seit Mittwoch, 21.01.09 stolzer Besitzer meines Opel Insignia Cosmo 1.8. Ein traumhaftes Auto, welches in natura noch um Einiges besser aussieht als in allen Prospekten und/oder Videos. Zwischen meiner von meinem FOH schriftlich bestätigten Bestellung und dem ausgelieferten Fahrzeug bestehen allerdings einige Differenzen: Der nicht bestellte Heckscheibenwischer ist trotzdem dran, obwohl nicht bestellt und nicht bezahlt. Diesen habe ich aber auch schon beim Wetter der letzten Tage schätzen gelernt und würde ihn heute auf jeden Fall mitbestellen. Das in der Bestellung angegebene "KIBO HOLZDESIGN" ist tatsächlich das schwarze Klavierlackdesign geworden, welches aber auch sehr edel aussieht und ich mit dieser Änderung kein Problem habe.
Der dickste Hammer ist allerdings, daß statt der bestellten und bezahlten AGR Sitze nicht eingebaut sind. Folgendes war bestellt:
Limousine, 5-türig . Insignia Cosmo, 5-türig . 1.8 ECOTEC®, 103 kW/140 PS (MT-6)
Karbongrau . Leder Siena, perforiert, schwarz
Premium-Paket, Leichtmetallrad 8,5 J x 19
– Premiumsitz mit Gütesiegel AGR in Leder
Sitzeinstellung, elektrisch
– Außenspiegel, elektrisch anklappbar und automatisch abblendend
– Beifahrersitz: Sitzlänge, -lehne und -neigung, manuell einstellbar, Höheneinstellung, elektrisch
– Fahrersitz: Sitzlänge, -lehne, -neigung und -höhe, elektrisch einstellbar
– Memoryfunktion für Fahrersitz und Aussenspiegel
– elektropneumatische Lendenwirbelstütze, Beifahrer
– elektropneumatische Lendenwirbelstütze, Fahrer
Tatsächlich war "nur" der Standard Ledersitz eingebaut. Nix mit AGR und auch nix mit elektrisch verstellbar und Spiegeloptionen.
Habe meinen FOH sofort darüber informiert und warte jetzt auf eine Reaktion. Nachweislich ist von mir und von meinem FOH alles richtig bestätigt worden. Irgendwo in Rüsselsheim hat da wohl jemand gepennt. Nachrüstung ist auf jeden Fall nicht möglich.
Soll am Montag Lösungsvorschläge vom FOH erhalten. Mal gespannt.......
Beste Antwort im Thema
@ vectoura
Also mal ehrlich, du bist für mich ein absolut rechthaberrischer Mensch. Du meinst immer alles besser zu wissen. Bin froh so jemanden wie dich nicht als Nachbar zu haben.
Wenn der TE mit der angebotenen Lösung einverstanden ist, ist es doch ok.
Aber nein, du meinst du musst immer weiter auf dem Thema herrum reiten. Wie in den meisten deiner Beiträge geht es dir doch hintergründig nur wieder darum recht zu haben und auf einem Fehler vom 🙂 oder Opel herrumzureiten. Es ist wirklich müssig darüber mit jemandem wie dir zu diskutieren.
Du bist für mich wie ein kleines Kind das so lange plärrt bis es seinen Willen bekommt. Und dein ewiges Auffordern und um sich werfen mit ´belegbaren´ Zahlen und Fakten.... 🙄
Wie ein Prediger der meint er muss die die Menschheit (Käufer) vor der Hölle (Opel) bewahren.
Bin mal gespannt wie lange es noch dauert bis wir wieder beim mangelnden Platzangebot angelangt sind. Scheint ja auch eines deiner Bevorzugten Themen zu sein!
131 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von vectoura
Wo ist hier ein neuer Vertrag zustandegekommen, es sei denn, beide Vertragspartner hätten einvernehmlich den Kaufvertrag storniert (was ich bisher nicht hier gelesen habe...möglich, daß ich überlesen habe...?)?
Ruf einfach mal einen Anwalt an und lass dir das erklären mit dem Kaufvertragsrecht und den Möglichkeiten für Vertragsänderungen.
Dann musst du hier nicht wilde Dinge rund um §§433-453 BGB selbst zusammenp
opeln 😉
Zitat:
Original geschrieben von netvoyager
Ruf einfach mal einen Anwalt an und lass dir das erklären mit dem Kaufvertragsrecht und den Möglichkeiten für Vertragsänderungen.Zitat:
Original geschrieben von vectoura
Wo ist hier ein neuer Vertrag zustandegekommen, es sei denn, beide Vertragspartner hätten einvernehmlich den Kaufvertrag storniert (was ich bisher nicht hier gelesen habe...möglich, daß ich überlesen habe...?)?
Dann musst du hier nicht wilde Dinge rund um §§433-453 BGB selbst zusammenpopeln 😉
Du drückst dich um die Beantwortung meiner Fragen...und du ahnst auch, warum.
Sorry, hast dir bei dem Thema den "Falschen" zum "Streiten" ausgesucht...
Nix für ungut,
Viele Grüße, vectoura
Zitat:
Original geschrieben von vectoura
Wieso Nachbesserung?Hier wird nicht nachgebessert, hier ist immer noch ein Händler, der in Verzug ist.Und Verzug aus einem (Kauf)vertrag berechtigt zum Schadensersatz. Schaden ist hierbei nicht unbedingt ein Sachschaden, es können auch "Aufwendungen" sein, also vergeudete Zeit, Telefonkosten..Rennerei eben und nicht zu vergessen: die Mobilität.
Es wäre besser gewesen, Du hättest mal konkrete Paragraphen genannt, die Deine wiederholten Behauptungen auch stichhaltig untermauern.
Zitat:
Original geschrieben von vectoura
Und deswegen verstehe ich nicht, warum der Threadersteller überhaupt (neben den üblichen, weil sonst auch bei der korrekten Vertragserfüllung, also der richtigen Lieferung des Autos angefallenen Kosten wie Steuer, Zulassung,Kraftstoff, Versicherung) auch noch so etwas wie ein Nutzungsentgelt an den FOH zahlt (so habe ich das jedenfalls verstanden), dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Der Threadersteller hat nach der "Falschlieferung" und der damit verbundenen Nichterfüllung innerhalb seiner Schadensersatzansprüche Anspruch auf "Mobilität", diese ist ihm nämlich "vorenthalten" worden-wegen der Fehllieferung. Keine Fehllieferung würde bedeuten: Kunde wäre mobil. Nun ist der Kunde zwar auch mobil, aber er zahlt so etwas wie ein zusätzliches Nutzungsentgelt...wenn ich das richtig verstanden habe...und das wäre für mich nicht akzeptabel.
Wieso "zusätzlich"? Da ist nichts zusätzlich, denn mit seinem Auto wäre die Nutzung für ihn auch nicht kostenlos.
Gruß
Michael
Zitat:
Original geschrieben von pibaer
Es wäre besser gewesen, Du hättest mal konkrete Paragraphen genannt, die Deine wiederholten Behauptungen auch stichhaltig untermauern.
Es wäre besser gewesen, du hättest mal konkrete Paragraphen genannt, welche deine Behauptung einer "Nachbesserung" stichhaltig beweisen.
Der Threadesteller bekommt kein "neues" Auto, er bekommt SPÄTER (Verzug) DAS bestellte Auto. Und das ausgelieferte, "falsch" gefertigte Auto, wird nicht "nachgebessert" ("Mängelbeseitigung"😉, damit es dann dem bestellten Fahrzeug entspricht, sondern es "bleibt wie es ist" und dann (wenn das bestellte Fahrzeug eintrifft und damit der Vertrag erfüllt wird) geht es zurück zum FOH.
Zitat:
Original geschrieben von pibaer
Wieso "zusätzlich"? Da ist nichts zusätzlich, denn mit seinem Auto wäre die Nutzung für ihn auch nicht kostenlos.Gruß
Michael
"Zusätzlich" deswegen, weil dem Threadersteller wegen der Nichterfüllung des Vertrages und dem damit einhergehenden Verzug ohnehin Schadensersatz (u.a. Herstellung der sonst bei korrekter Vertragserfüllung gewährleisteten Mobilität mit einem Insignia) zusteht. Er HÄTTE bei korrekter Vertragserfüllung seitens des Verkäufers ab dem Termin der "versuchten" Auslieferung nämlich "seinen" Insignia gefahren und müßte lediglich die dafür anfallenden , üblichen Kosten tragen (hier schon mehrfach erwähnt)-eine "Nutzungsgebühr" oder anders geartete Zusatzkosten an Dritte fallen hier aber nicht an.
Zahlt er nun noch eine "Nutzungsgebühr" für die "Mobilität", dann wäre das eben "zusätzlich" und für mich "verwunderlich"....bzw. doch "sehr kulant" von seiten des Threaderstellers gegenüber dem FOH.
Mal überspitzt formuliert: Dafür, daß er (der Käufer) "sein" Auto nicht termingerecht bekommen hat und nun weiter warten muß, "vermietet" ihm der FOH den falsch gelieferten Insignia...darauf muß man erst mal kommen.
Viele Grüße, vectoura
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von vectoura
Es wäre besser gewesen, du hättest mal konkrete Paragraphen genannt, welche deine Behauptung einer "Nachbesserung" stichhaltig beweisen.
Die Behauptung, das Verhalten sei nicht rechtmäßig, stammt von Dir. Somit bist Du in der Pflicht, das auch mit Fakten zu untermauern.
Benutzt man einfach mal Google zu dem Thema, findet man schnell Links wie diesen hier, der beispielsweise keinerlei Hinweis darauf gibt, dass sich ein Autokauf hinsichtlich Nacherfüllungsanspruch von dem eines Toasters unterscheidet.
Zitat:
Original geschrieben von vectoura
Der Threadesteller bekommt kein "neues" Auto, er bekommt SPÄTER (Verzug) DAS bestellte Auto. Und das ausgelieferte, "falsch" gefertigte Auto, wird nicht "nachgebessert" ("Mängelbeseitigung"😉, damit es dann dem bestellten Fahrzeug entspricht, sondern es "bleibt wie es ist" und dann (wenn das bestellte Fahrzeug eintrifft und damit der Vertrag erfüllt wird) geht es zurück zum FOH.
Eine Nachbesserung kann durchaus auch einen Ersatz bedeuten. Das ist überhaupt nichts Besonderes und mit normalen Gebrauchsgütern wie Radios oder Toastern vergleichbar. Der Begriff "Nachbesserung" bezieht sich ja auf die Erfüllung des Vertragsinhaltes und nicht auf das Produkt an sich. Daher heißt das heutzutage auch "Nacherfüllung", das beschreibt das eigentlich Gemeinte besser.
Zitat:
Original geschrieben von vectoura
"Zusätzlich" deswegen, weil dem Threadersteller wegen der Nichterfüllung des Vertrages und dem damit einhergehenden Verzug ohnehin Schadensersatz (u.a. Herstellung der sonst bei korrekter Vertragserfüllung gewährleisteten Mobilität mit einem Insignia) zusteht. Er HÄTTE bei korrekter Vertragserfüllung seitens des Verkäufers ab dem Termin der "versuchten" Auslieferung nämlich "seinen" Insignia gefahren und müßte lediglich die dafür anfallenden , üblichen Kosten tragen (hier schon mehrfach erwähnt)-eine "Nutzungsgebühr" oder anders geartete Zusatzkosten an Dritte fallen hier aber nicht an.
Die anfallenden "üblichen" Kosten beim Fahren mit dem eigenen Auto umfassen selbstverständlich auch Abnutzung und einen Wertverlust, welche hier als Nutzungsgebühr abgegolten werden. Insofern sehe ich keine Benachteiligung.
Und um Schadenersatz verlangen zu können, muss erstmal ein Schaden vorliegen und nachgewiesen werden können. Das dürfte aber sehr schwer fallen, da ja ein Auto vorhanden ist und die fehlenden Eigenschaften nicht derart gravierend sind, dass messbarer finanzieller Schaden beim Kunden aufgetreten sein kann.
Gruß
Michael
Zitat:
Original geschrieben von vectoura
Und deswegen verstehe ich nicht, warum der Threadersteller überhaupt (neben den üblichen, weil sonst auch bei der korrekten Vertragserfüllung, also der richtigen Lieferung des Autos angefallenen Kosten wie Steuer, Zulassung,Kraftstoff, Versicherung) auch noch so etwas wie ein Nutzungsentgelt an den FOH zahlt (so habe ich das jedenfalls verstanden), dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
Moin,
evtentuell weil der TE einfach ein entspannter Typ ist, der wegen so einer Angelegenheit nicht unbedingt ein riesen Fass aufmachen will bzw. braucht. Nobody is perfect, man hat einen Fehler gemacht und ihn so gut es geht wieder ausgebügelt. Dabei hat man die Folgen unter freundlicher Mitwirkung des TE so gut es geht abzudämpfen versucht.
Es wird der Tag kommen, da machen wir auch einen Fehler und sind froh, wenn der betroffene etwas Nachsicht hat.
Gruß, Raphi
Ps.: Nebenbei hat dieses Missverständnis ja auch durchaus positive Auswirkungen. Kann doch der TE schon ab jetzt Insignia fahren, wobei sein eigentlicher Wagen deutlich später zugelassen wird und zudem dann nochmal neuwertig ist.
Der TE ist mit der Lösung einverstanden trotzdem wird hier nen riesen Faß aufgemacht... ich glaub dieser Thread verschwindet auf meiner Favouritenliste...
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von RaphiBF
Moin,Zitat:
Original geschrieben von vectoura
Und deswegen verstehe ich nicht, warum der Threadersteller überhaupt (neben den üblichen, weil sonst auch bei der korrekten Vertragserfüllung, also der richtigen Lieferung des Autos angefallenen Kosten wie Steuer, Zulassung,Kraftstoff, Versicherung) auch noch so etwas wie ein Nutzungsentgelt an den FOH zahlt (so habe ich das jedenfalls verstanden), dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
evtentuell weil der TE einfach ein entspannter Typ ist, der wegen so einer Angelegenheit nicht unbedingt ein riesen Fass aufmachen will bzw. braucht. Nobody is perfect, man hat einen Fehler gemacht und ihn so gut es geht wieder ausgebügelt. Dabei hat man die Folgen unter freundlicher Mitwirkung des TE so gut es geht abzudämpfen versucht.
Es wird der Tag kommen, da machen wir auch einen Fehler und sind froh, wenn der betroffene etwas Nachsicht hat.Gruß, Raphi
Ps.: Nebenbei hat dieses Missverständnis ja auch durchaus positive Auswirkungen. Kann doch der TE schon ab jetzt Insignia fahren, wobei sein eigentlicher Wagen deutlich später zugelassen wird und zudem dann nochmal neuwertig ist.
Ich kann nur sagen Respekt für die Gelassenheit von Wamaho und die fairness gegenüber dem Händler.
Denke auch das sich der Händler im Fall des Falles kulanter gegenüber Wamaho verhalten wird bzw. bei einem eventuellen Kulanzfall sich viel mehr einsetzen wird für ihn, als er es für Kunden tun würde, die ihn in dieser Situtation bis auf den letzten Cent ausquetschen würden.
Gruß Volker
@pibaer,
für solche Sachen wie "Kaufrecht" muß ich nicht googeln.
Ich habe bewußt deinen Einwand der "Nachbesserung" in Anführunsgzeichen gesetzt, weil es diese "Nachbesserung" als "Recht" so nicht gibt, denn es gibt, wie du dann im 3. Anlauf, also nachdem du wirklich mal "gegoogelt" hast, herausgefunden hast, hier den Anspruch des Käufers auf Nacherfüllung. Nacherfüllung kann sein: Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Neulieferung).
Innerhalb der geforderten Nacherfüllung (dieses ist hier einigen nicht bewußt, der Threadersteller forderte Ersatzlieferung...denn er hat den falsch gefertigten Wagen nicht abgenommen, sondern möchte immer noch den bestellten Wagen...) "Nachbesserung" wäre hier bei diesem Fall der Einbau bzw. Umbau der bestellten Sitze und der anderen Features. Das erfolgt hier aber nicht, der Threadersteller bekommt ein anderes Fahrzeug.
Schadensersatz erfasst regelmäßig auch den Anspruch auf einen Mietwagen (denn die entgangene Mobilität ist ja nachweisbar), selbstverständlich muß der Verkäufer diesen bezahlen. Voraussetzung ist natürlich, daß eine Lieferung zum verbindlich festgesetzten Termin nicht erfolgte (das ist der Auslieferungstermin, bei dem sich herausstellte, daß der Wagen falsch geliefert wurde), ab "da" kann man Schadensersatz verlangen. Man kann aber auch vom Vertrag zurücktreten, wenn dem Händler eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde (i.d.R. 14 Tage) und diese erfolglos abgelaufen ist.
Aber egal, jedem wie er es mag...
Viele Grüße, vectoura
Zitat:
Original geschrieben von vectoura
@pibaer,für solche Sachen wie "Kaufrecht" muß ich nicht googeln.
Nö, ist klar. 😁 Aber Belege für Deine Behauptungen waren ja noch nie Deine Stärke.
Zitat:
Original geschrieben von vectoura
Ich habe bewußt deinen Einwand der "Nachbesserung" in Anführunsgzeichen gesetzt, weil es diese "Nachbesserung" als "Recht" so nicht gibt, denn es gibt, wie du dann im 3. Anlauf, also nachdem du wirklich mal "gegoogelt" hast, herausgefunden hast, hier den Anspruch des Käufers auf Nacherfüllung. Nacherfüllung kann sein: Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Neulieferung).
Du plapperst das nach, was ich schrieb und versuchst es noch so zu drehen, als hätte ich hier Verständnisprobleme? Das ist selbst für Deine Verhältnisse eine mehr als armselige Diskussionsführung. Damit bin ich raus, so was muss ich mir nicht antun.
Gruß
Michael
Zitat:
Ich kann nur sagen Respekt für die Gelassenheit von Wamaho und die fairness gegenüber dem Händler.
Denke auch das sich der Händler im Fall des Falles kulanter gegenüber Wamaho verhalten wird bzw. bei einem eventuellen Kulanzfall sich viel mehr einsetzen wird für ihn, als er es für Kunden tun würde, die ihn in dieser Situtation bis auf den letzten Cent ausquetschen würden.
Das ist eine gute und betriebswirtschaftlich sinnvolle Einstellung zu diesen "Sachverhalten"...für den Händler. Zur Erinnerung: Ein "Kauf" ist ein "Geschäft", beide, Käufer und Verkäufer optimieren ihren Nutzen. Hier geht es nicht um "Ausquetschen",sondern eventuell auf den freiwilligen Verzicht auf "Rechtsansprüche", vorausgesetzt, der Kunde weiß überhaupt, was für Ansprüche er hat.
Letzlich stellt sich die Frage, ob so ein "Verzicht" tatsächlich irgendetwas positives für den Kunden bei eventuellen zukünftigen "Sachverhalten" bewirkt. Garantieansprüche hat der Kunde sowieso, dafür braucht der Händler sich nicht "irgendwo" einsetzen.
Kulanz ist immer freiwillig und nicht einklagbar, auch hat hier der Händler nur absolut geringen Einfluß auf die Kulanzentscheidung seitens Opel. Und wird Kulanz abgelehnt oder nicht in dem umfang gewährt, wie es sich Kunde vielleicht erwartet (siehe auch Thema Kulanz Drallkalppen im Vectra c-Forum...Kulanz bei 3 Jahre und 3 Tage "alten" Vectra C mit unter 50.000 Km...da gehen Euch die Augen auf...), dann sagt der Händler: da kann ich nix dafür, das entscheidet Opel und raus ist er...
Und "guten Service" sollte man doch sowieso erwarten können...denn "man" bezahlt ja auch dafür.
Aber, wie schon oft hier von mir gesagt: Soll jeder glücklich werden nach seiner Fason.
Viele Grüße, vectoura
Hallo vectoura,
echt amüsant wie du eine Diskussion auslösen und führen kannst mit den ganz wenigen Fakten die du aus den Beiträgen des Themenstarters entnehmen kannst.
Bevor ich mich aber auf deine Aussagen im Bereich Kaufrecht verlassen würde, würde ich, wenn ich das gleiche Problem hätte wie Wamaho, erstmals eine kostenlose Rechtsberatung von einem echten Anwalt als ADAC-Mitglied in Anspruch nehmen. So, dann warte ich erstmal ab wie sich der Händler verhält, sprich hör mir seinen Vorschlag an und danach wird dann entschieden wie es weitergeht.
Gruß Volker
Zitat:
Du plapperst das nach, was ich schrieb und versuchst es noch so zu drehen, als hätte ich hier Verständnisprobleme? Das ist selbst für Deine Verhältnisse eine mehr als armselige Diskussionsführung. Damit bin ich raus, so was muss ich mir nicht antun.
Gruß
Michael
Einen Link zu googeln und als "Beweis" anzubringen ist die eine Sache, aber einen Link mit juristischen Inhalt auch tatsächlich zu verstehen ist eine andere Sache. Das,was du geschrieben hast, ist nicht das,was das Kaufrecht aussagt (siehe auch deinen Link). Und nun, nachdem du deinen Verständnisfehler bemerkt hast, bis du bockig. Das errinnert mich an dein Unvermögen, den Sinn und Zweck des NEFZ zu verstehen oder verstehen zu wollen...naja, bockig eben...
Nix für ungut, damit kann ich gut leben...und die Welt dreht sich weiter...
Viele Grüße, vectoura
Zitat:
Original geschrieben von Volker 1.8
Hallo vectoura,echt amüsant wie du eine Diskussion auslösen und führen kannst mit den ganz wenigen Fakten die du aus den Beiträgen des Themenstarters entnehmen kannst.
Bevor ich mich aber auf deine Aussagen im Bereich Kaufrecht verlasse würde, würde ich, wenn ich das gleiche Problem hätte wie Wamaho, erstmals eine kostenlose Rechtsberatung von einem echten Anwalt als ADAC-Mitglied in Anspruch nehmen. So dann warte ich erstmal ab wie sich der Händler verhält, sprich hör mir seinen Vorschlag an und danach wird dann entschieden wie es weitergeht.Gruß Volker
Hallo Volker,
ein "Danke" von pibaer hast du schon bekommen...nicht schlecht.
Aber zum Thema: Wenn du wirklich mitgelesen hättest, dann wüßtest du auch, daß ich die fehlenden Informationen durch den Threadersteller hier mehrfach erwähnt habe.
Die Diskussion hier habe aber nicht ich"ausgelöst", sondern pibaer, siehe hier:
Zitat:
Original geschrieben von pibaer, 25.01.2009;13:19:49 Uhr
Wenn ein Nachweis über die bestellten Komponenten vorhanden ist, dann ist die Sache für den Kunden eigentlich recht klar. Er kann auf Nachbesserung pochen und wenn das nicht möglich ist, die Rückabwicklung des Vertrages verlangen.Gruß
Michael
Hier beginnen "schon" die Mißverständnisse von "pibaer", denn der Kunde kann auf "Nacherfüllung" (nicht jedoch Nachbesserung) bestehen, diese Nacherfüllung kann "Nachbesserung" oder "Ersatzlieferung" sein...aber weil der Händler nur verhältnismäßige Kosten ersetzen muss, wird der Käufer üblicherweise mit der Reparatur bzw. dem "Umbau" vorlieb nehmen müssen.
Mit anderen Worten: der Kunde kann das nicht einfach so "entscheiden", der Händler wird an diesen Entscheidungen unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit beteiligt, allerdings immer unter dem Aspekt der Vertragserfüllung bzw. des Kundennutzens. In diesem Fall hier ist der Aufwand der Nachbesserung unverhältnismäßig für den Händler (dem Vertragspartner...Opel ist hier "außen" vor, weil Opel kein Vertragspartner des Kunden ist) und der hat sich mit dem Kunden auf eien Ersatzlieferung geeinigt, dieses ist aber kein neuer Kaufvertrag (wie hier ebenfalls fälschlicherwiese von einem user gedacht wurde).
Und das der Threadersteller nach der nicht zustandegekommenen Übergabe der mangelhaft oder falsch gelieferten Sache (zu verantworten vom Verkäufer, ob das "Problem" nun tatsächlich beim FOPH oder in der Folge bei Opel lag, ist für das Vertragsverhältnis Käufer-Verkäufer unerheblich) hier für seine, sonst ja auch vorhandene Mobilität bis zur Lieferung des Kaufgegenstandes ein "Nutzungsentgelt" an den FOH zahlt....finde ich zumindest "erstaunlich". Denn eine Rechtsgrundlage dafür wäre ja interessant...
Bsp: Man hat unverschuldet einen Unfall und das Auto ist nicht mehr fahrbereit, der Anspruchsgegner muß zur Erhaltung der Mobilität einen Mietwagen zahlen (für einen bestimmten Zeitraum...muß man hier nicht weiter ausführen)...Frage: Muß man dann noch ein Nutzungsentgelt für den Mietwagen zahlen, der hat ja auch einen Wertverlust und der eigene, momentan unverschuldet nicht zur Verfügungs stehende Wagen, hätte ja auch in der Zeit einen Wertverlust?
Hier mal ein link von mir zu diesen Sachverhalten (Kaufrecht)...
http://www.anwalt.de/.../neuwagenkauf.html#nacherfuellung
Viele Grüße, vectoura