Freude und Frust

Opel Insignia A (G09)

Bin seit Mittwoch, 21.01.09 stolzer Besitzer meines Opel Insignia Cosmo 1.8. Ein traumhaftes Auto, welches in natura noch um Einiges besser aussieht als in allen Prospekten und/oder Videos. Zwischen meiner von meinem FOH schriftlich bestätigten Bestellung und dem ausgelieferten Fahrzeug bestehen allerdings einige Differenzen: Der nicht bestellte Heckscheibenwischer ist trotzdem dran, obwohl nicht bestellt und nicht bezahlt. Diesen habe ich aber auch schon beim Wetter der letzten Tage schätzen gelernt und würde ihn heute auf jeden Fall mitbestellen. Das in der Bestellung angegebene "KIBO HOLZDESIGN" ist tatsächlich das schwarze Klavierlackdesign geworden, welches aber auch sehr edel aussieht und ich mit dieser Änderung kein Problem habe.
Der dickste Hammer ist allerdings, daß statt der bestellten und bezahlten AGR Sitze nicht eingebaut sind. Folgendes war bestellt:

Limousine, 5-türig . Insignia Cosmo, 5-türig . 1.8 ECOTEC®, 103 kW/140 PS (MT-6)
Karbongrau . Leder Siena, perforiert, schwarz

Premium-Paket, Leichtmetallrad 8,5 J x 19
– Premiumsitz mit Gütesiegel AGR in Leder

Sitzeinstellung, elektrisch
– Außenspiegel, elektrisch anklappbar und automatisch abblendend
– Beifahrersitz: Sitzlänge, -lehne und -neigung, manuell einstellbar, Höheneinstellung, elektrisch
– Fahrersitz: Sitzlänge, -lehne, -neigung und -höhe, elektrisch einstellbar
– Memoryfunktion für Fahrersitz und Aussenspiegel
– elektropneumatische Lendenwirbelstütze, Beifahrer
– elektropneumatische Lendenwirbelstütze, Fahrer

Tatsächlich war "nur" der Standard Ledersitz eingebaut. Nix mit AGR und auch nix mit elektrisch verstellbar und Spiegeloptionen.
Habe meinen FOH sofort darüber informiert und warte jetzt auf eine Reaktion. Nachweislich ist von mir und von meinem FOH alles richtig bestätigt worden. Irgendwo in Rüsselsheim hat da wohl jemand gepennt. Nachrüstung ist auf jeden Fall nicht möglich.
Soll am Montag Lösungsvorschläge vom FOH erhalten. Mal gespannt.......

Beste Antwort im Thema

@ vectoura

Also mal ehrlich, du bist für mich ein absolut rechthaberrischer Mensch. Du meinst immer alles besser zu wissen. Bin froh so jemanden wie dich nicht als Nachbar zu haben.
Wenn der TE mit der angebotenen Lösung einverstanden ist, ist es doch ok.
Aber nein, du meinst du musst immer weiter auf dem Thema herrum reiten. Wie in den meisten deiner Beiträge geht es dir doch hintergründig nur wieder darum recht zu haben und auf einem Fehler vom 🙂 oder Opel herrumzureiten. Es ist wirklich müssig darüber mit jemandem wie dir zu diskutieren.
Du bist für mich wie ein kleines Kind das so lange plärrt bis es seinen Willen bekommt. Und dein ewiges Auffordern und um sich werfen mit ´belegbaren´ Zahlen und Fakten.... 🙄
Wie ein Prediger der meint er muss die die Menschheit (Käufer) vor der Hölle (Opel) bewahren.
Bin mal gespannt wie lange es noch dauert bis wir wieder beim mangelnden Platzangebot angelangt sind. Scheint ja auch eines deiner Bevorzugten Themen zu sein!

131 weitere Antworten
131 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von oppagolffahrer


Außerdem bekommt er doch auch einen neueren Wagen?! Der TE sagt doch, dass das ein sehr fairer Preis für die Nutzung wäre. Vielleicht ist es ja gerademal der Wert des Wertverlustes? 😉 Wo wäre dann das Problem? Außerdem steht im Vertrag doch gar kein verbindliches Lieferdatum, also wenns nur nach Vertrag geht, könnte Opel den falschen Wagen auch zurücknehmen und solange gar kein Auto stellen, das wäre immer noch korrekt.

Ich finde es gut wie Opel reagiert hat 😉

Es spielt keine Rolle, ob ein verbindlicher Liefertermin genannt wurde oder nicht. Mit Auslieferung(sversuch) des falsch konfigurierten Autos ist Opel (der FOH) im Verzug, die richtige Kaufsache zu liefern. Denn regelmäßig (also üblicherweise) wäre das richtig produzierte Auto ja zum Auslieferunsgtermin dem Kunden übergeben wurden, stattdessen muß dieser wieder etliche Wochen auf das Fahrzeug warten.

Der Kunde bekommt keinen "neueren wagen", er bekommt die Kaufsache später als üblich und erst nachdem die erste Übergabe gescheitert ist, weil die Kaufsache nicht der bestellten Sache entsprach.Der Kunde bekommt seinen Neuwagen also später als üblich bzw. nicht wie vereinbart.

Viele Grüße, vectoura

Und hätte der Händler oder Opel nicht jetzt erst einmal den schon bezahlten Kaufpreis erstatten müssen bzw. sollen? Wenn dann der "richtige" Wagen geliefert wird, wird dieser dann wieder vom Kunden bezahlt. Mit dem Geld hätte der Kunde dann in dieser Zeit "arbeiten" können.

Wir wissen ja alle nicht wann der neue Insignia geliefert wird.

Viele Grüße
Torsten

P.S. Fährt der Kunde jetzt eigentlich sein eigenes Auto oder ist der Wagen jetzt offiziell ein Leihwagen?

Er bekommt schon einen neueren Wagen. Neuer, als der jetzige. Neuer, als wenn es gleich der Richtige gewesen wäre.

Aber ist ja auch egal, dass so eine Geschichte nicht toll ist, ist glaub ich jedem hier klar. Aber wie einige vor mir auch schon sagte, ich finde es gut, dass Opel so reagiert, sie könnten sich auch ja richtig quer stellen.

HAAALLO Kommt doch mal runter.
Was nützen alle "was wäre, wenn" und ähnliche Reaktionen.
Es ist ein Fehler passiert, der Fehler wird nun korrigiert und ich denke nicht, daß ich dadurch irgendeinen Schaden habe. Ich bin seit über 30 Jahren Kunde bei meinem FOH und bekomme deshalb dort diverse Extras und Sonderbehandlungen. Ich finde es dann selbstverständlich, daß ich dann auch bei einem reparablen Fehler, egal ob beim FOH oder sonst irgendwo auf dem Weg nach Rüsselsheim, den FOH nicht juristisch oder wie auch immer bis auf den letzten Cent ausquetsche. Das mit der Kostenerstattung finde ich auch absolut OK, schließlich gebe ich in 4 oder 5 Wochen meinen Insignia mit ca. 2.000 bis 3.000 km auf dem Tacho zurück und bekomme einen neuen mit 000008 oder ähnlich auf dem Tacho.

Das jetzige Fahrzeug ist auf mich zugelassen mit Vollkasko ohne Selbstbeteiligung. Und wenn ich jetzt auch in die "was wäre,wenn"- Kiste greife: Wenn ich direkt den richtigen Wagen bekommen hätte und würde dann den genannten Parkplatzrempler von einem Unbekannten bekommen, hätte ich doch auch den Schaden, oder??

Also freue ich mich jetzt auf meinen Neuen.

wamaho

Ähnliche Themen

@Vectoura:

Was hätte denn Opel oder FOH deiner Meinung machen sollen?

Guten tag,
ich freu mich mit dir mit wamaho. Ist doch immer schön, wenn alles auch mal ohne Anwalt klappt und du einfach zufriedengestellt wirst. Klar liegt der Fehler hier bei Opel, aber ich finde das eine gute, schnelle und kundenfreundliche Lösung.

Beste Grüße

Hallo,

ich versteh die ganze Diskussion hier nicht und was Sie bringen soll?
Wir wissen alle doch gar nicht wer den Fehler gemacht hat, hat ihn der Opel-Händler gemacht oder ist da direkt bei Opel was schief gelaufen!!!!!! Was ist zum Beispiel, wenn der Händler falsch bestellt hat? Was kann dann Opel dafür, oder umgekehrt, wenn Opel was falsch gemacht hat, was kann dann der Händler dafür? Hauptsache ist doch das wamaho mit der getroffenen Lösung zufrieden ist.

Wünsche ihm viel Spass mit dem jetzigen Insignia und das sein neuer möglichst schnell nachgeliefert wird!!

Gruß Volker

Das sowas tatsächlich bei allen Herstellern passieren kann - kann ich zu 100% bestätigen.

Mein Chef hatte vor 1,5 Jahren seinen Renault Espace mit Panorama-Schiebedach bestellt und geliefert wurde der dann ohne Panorama-Schiebedach.

Das ist auch erst aufgefallen als er damit nach Hause unterwegs war und sich dachte so jetzt mach ich mal das Schiebedach auf und *ups* kein Schalter zum aufmachen *ups2* kein Dach zum aufmachen.

Retour zum Händler - Kiste dort abgegeben - in seinen alten (den er ja beim Händler retourgegeben hätte) wieder eingestiegen und nach 5 Wochen hat er dann den richtigen bekommen.

Der Händler hat es auf den Hersteller geschoben wobei normalerweise halt Neuwagen so viele Kontrollen durchlaufen das sowas normalerweise auffällt. (Bei Renault: Werkskontrolle - Kontrolle Importeur in Österreich - Gebietshändler - Kleinhändler - Auslieferung an den Kunden)

Nachdem alles ein gutes Ende findet ist glaub ich jetzt auch alles gut.

lg
Christian

Zitat:

Original geschrieben von janvetter


@Vectoura:

Was hätte denn Opel oder FOH deiner Meinung machen sollen?

Habe ich alles schon mal hier geschrieben.

Und die Info, daß der Threadersteller den "falschen" Insignia auf sich angemeldet hat und einen VK ohne SB abgeschlossen hat und diesen Insignia dann zurückgibt wurde ja erst heute hier gegeben.

Es ist (mir) aber nicht klar, ob der Threadersteller außer den Kosten für Versicherung, Steuer, Anmeldung (?) und üblichen Kfz-Unterhalt (Kraftstoff, Pflege...usw.) noch weitere Kosten (Nutzungsentgelt etc.) zahlen muß bzw. soll...das war etwas nebulös formuliert.

Viele Grüße, vectoura

Die Wahrscheinlichkeit, dass der Händler das Auto falsch bestellt hat ist wesentlich größer, als das Opel es verkehrt zusammengebaut hat.
In diesem Fall ist die gefundene Lösung das momentan kostenneutralste für den Händler.
Das falsche Auto wurde von ihm bei Opel bezahlt und vom Kunden bei ihm. Das richtige Auto wurde erneut bestellt und der Wertverlust des vom Kunden bis zu dessen Lieferung genutzen Autos, wird vom Kunden teilweise ausgeglichen.
Kritisch wird es für den Händler erst, wenn das neue Auto kommt. Dann muss er es bei Opel bezahlen und das alte Auto zurücknehmen. Jetzt kommt es darauf an, wie schnell der Gebrauchtwagen verkauft wird und vor allem zu welchem Preis. Ergeben dieser Preis, plus die Nutzungsgebühr des Kunden die Summe, die an Opel für den "richtigen" gezahlt werden muss, ist der Händler fein raus.
Ich denke aber nicht, dass die Nutzungsgebühr das wettmacht. Da ist mit Sicherheit die gesamte Marge weg.

Da der Kunde diesem Vorgehen zusgestimmt hat, sehe ich da rechtlich überhaupt keinen Grund nervös zu werden. Sittenwidrig ist das nicht und im Rahmen der Vertragsfreiheit sicherlich zulässig.

Zitat:

Original geschrieben von vectoura


Es spielt keine Rolle, ob ein verbindlicher Liefertermin genannt wurde oder nicht. Mit Auslieferung(sversuch) des falsch konfigurierten Autos ist Opel (der FOH) im Verzug, die richtige Kaufsache zu liefern. Denn regelmäßig (also üblicherweise) wäre das richtig produzierte Auto ja zum Auslieferunsgtermin dem Kunden übergeben wurden, stattdessen muß dieser wieder etliche Wochen auf das Fahrzeug warten.

Der Kunde bekommt keinen "neueren wagen", er bekommt die Kaufsache später als üblich und erst nachdem die erste Übergabe gescheitert ist, weil die Kaufsache nicht der bestellten Sache entsprach.Der Kunde bekommt seinen Neuwagen also später als üblich bzw. nicht wie vereinbart.

Wenn ein Produkt innerhalb der Gewährleistungszeit defekt ist oder nicht die vereinbarten Eigenschaften aufweist, hat man Anspruch auf Nachbesserung, aber nicht auf Ersatzgeräte während der Reparaturzeit. Warum das bei der Nachbesserung im Automobilhandel anders sein soll, könntest Du ja gern mal mit entsprechenden Paragraphen unterfüttert begründen.

Gruß
Michael

Zitat:

Original geschrieben von pibaer



Zitat:

Original geschrieben von vectoura


Es spielt keine Rolle, ob ein verbindlicher Liefertermin genannt wurde oder nicht. Mit Auslieferung(sversuch) des falsch konfigurierten Autos ist Opel (der FOH) im Verzug, die richtige Kaufsache zu liefern. Denn regelmäßig (also üblicherweise) wäre das richtig produzierte Auto ja zum Auslieferunsgtermin dem Kunden übergeben wurden, stattdessen muß dieser wieder etliche Wochen auf das Fahrzeug warten.

Der Kunde bekommt keinen "neueren wagen", er bekommt die Kaufsache später als üblich und erst nachdem die erste Übergabe gescheitert ist, weil die Kaufsache nicht der bestellten Sache entsprach.Der Kunde bekommt seinen Neuwagen also später als üblich bzw. nicht wie vereinbart.

Wenn ein Produkt innerhalb der Gewährleistungszeit defekt ist oder nicht die vereinbarten Eigenschaften aufweist, hat man Anspruch auf Nachbesserung, aber nicht auf Ersatzgeräte während der Reparaturzeit. Warum das bei der Nachbesserung im Automobilhandel anders sein soll, könntest Du ja gern mal mit entsprechenden Paragraphen unterfüttert begründen.

Gruß
Michael

Wieso Nachbesserung?

Hier wird nicht nachgebessert, hier ist immer noch ein Händler, der in Verzug ist.Und Verzug aus einem (Kauf)vertrag berechtigt zum Schadensersatz. Schaden ist hierbei nicht unbedingt ein Sachschaden, es können auch "Aufwendungen" sein, also vergeudete Zeit, Telefonkosten..Rennerei eben und nicht zu vergessen: die Mobilität.

Und deswegen verstehe ich nicht, warum der Threadersteller überhaupt (neben den üblichen, weil sonst auch bei der korrekten Vertragserfüllung, also der richtigen Lieferung des Autos angefallenen Kosten wie Steuer, Zulassung,Kraftstoff, Versicherung) auch noch so etwas wie ein Nutzungsentgelt an den FOH zahlt (so habe ich das jedenfalls verstanden), dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Der Threadersteller hat nach der "Falschlieferung" und der damit verbundenen Nichterfüllung innerhalb seiner Schadensersatzansprüche Anspruch auf "Mobilität", diese ist ihm nämlich "vorenthalten" worden-wegen der Fehllieferung. Keine Fehllieferung würde bedeuten: Kunde wäre mobil. Nun ist der Kunde zwar auch mobil, aber er zahlt so etwas wie ein zusätzliches Nutzungsentgelt...wenn ich das richtig verstanden habe...und das wäre für mich nicht akzeptabel.

Aber wie gesagt: die Menschen sind verschieden, dem einen stinkt so etwas, dem anderen ist es egal und dem dritten fällt das gar nicht auf...

Viele Grüße, vectoura

Zitat:

Original geschrieben von vectoura


Hier wird nicht nachgebessert, hier ist immer noch ein Händler, der in Verzug ist.Und Verzug aus einem (Kauf)vertrag berechtigt zum Schadensersatz.

Hier liegt kein Verzug vor, weil ein neuer Vertrag ausgehandelt wurde. Es gab ein neues Angebot des Verkäufers, dem der Käufer zugestimmt hat.

Damit ist das Thema durch, weil die Anspruchsgrundlage weggefallen ist.

Wir sind ja nicht in Texas, wo der endgültige Unschuldsbeweis für den Todeskandidaten kurz vor der Hinrichtung nicht mehr akzeptiert wird, weil er "zu spät" kommt 😉

Ach ignoriert doch diesen Vectoura. Ich bin zwar noch nicht lange bei euch, aber das ist mir auch schon aufgefallen, dass er nur nörgeln und miesmachen kann. *Ignore*

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von vectoura

Hier wird nicht nachgebessert, hier ist immer noch ein Händler, der in Verzug ist.Und Verzug aus einem (Kauf)vertrag berechtigt zum Schadensersatz.

Hier liegt kein Verzug vor, weil ein neuer Vertrag ausgehandelt wurde. Es gab ein neues Angebot des Verkäufers, dem der Käufer zugestimmt hat.

Damit ist das Thema durch, weil die Anspruchsgrundlage weggefallen ist.

 

Wir sind ja nicht in Texas, wo der endgültige Unschuldsbeweis für den Todeskandidaten kurz vor der Hinrichtung nicht mehr akzeptiert wird, weil er "zu spät" kommt 😉

Du gehst in einen Laden und kaufst einen Rasentraktor 2-Sitzer, das Teil hat Lieferzeit. Wie lange, ist hier egal. Nach 2 Wochen bekommst du einen Anruf, daß der bestellte Rasentraktor da ist. Du willst ihn abholen und stellst fest, das der Rasentraktor nur einen Sitz hat, ansonsten stimmt alles wie bestellt. Du möchtest aber einen 2-Sitzer und nimmst den Traktor nicht ab. Ab hier ist der Händler in Verzug.

Der Händler bestellt noch mal den gleichen gewünschten 2-Sitzer, um den Vertrag (endlich zu erfüllen) . Wieder Lieferzeit.

Wo ist hier ein neuer Vertrag zustandegekommen, es sei denn, beide Vertragspartner hätten einvernehmlich den Kaufvertrag storniert (was ich bisher nicht hier gelesen habe...möglich, daß ich überlesen habe...?)?

Der FOH muß noch nicht einmal zwingend eine neue Bestellung auslösen, sondern es bleibt beim gewünschten Auto in der bekannten Konfiguration...also nicht mal meine "Vertragsänderung", welche ein neuer Vertrag wäre. Auch hat der FOH kein "neues Angebot" unterbreitet (wo wurde das hier vom Threadautor geschrieben...? muß mal nachlesen...), sondern der Käufer möchte immer noch die gleiche Sache und es handelt sich nicht um einen Gattungskauf, weil das Auto nach einer individuellen Konfiguration gebaut wird.

Viele Grüße, vectoura

Ähnliche Themen