Fremdparker auf Superchargern - was macht Tesla dagegen?

Tesla

Was wird eigentlich gegen die ganzen Fremdparker an den Ladestationen unternommen?!

Ist das Tesla egal bzw. ist das eine inländisch unzureichend geregelte rechtliche Situation?

Über die Fremdparker an sich will ich hierzu überhaupt nichts wissen - das kann ausgiebig gesondert sozial oder psyschologisch betrachtet werden... 😁 😉

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@eCarFan schrieb am 4. August 2015 um 14:36:41 Uhr:


Für eine Tankstelle mit SuC an einer Fernstraße sieht die wirtschaftliche Seite doch so(?) aus: ein paar Verbrennerfahrer, die kurzfrisig ihr Fahrzeug auf einem Ladeplatz abstellen, um nach dem Tanken noch schnell ihren Proviant aufzufüllen und Naschereien für die Kinder zu kaufen bringt mehr ein, als den Platz leer zu lassen oder ein bis zwei Telafahrern, die sowieso kein Geld fürs Tanken ausgeben, einen Tisch im Bistro für einen Burger und zum Abarbeiten der Firmenmail zu überlassen.

Ich sehe das genau anders herum.

Komisch nicht.

Der Verbrennerfahrer tankt, sprintet auf Klo, zahlt und nimmt für die 50 cent noch einen Schokoriegel für die Kinder mit und weg ist er.
Zu mindestens wird es hier ja immer so betont, das der Verbrennerfahrer nicht länger als nötig bleiben will.
Am Benzin verdient der Pächter so gut wie nichts mehr.
Der Teslafahrer steckt sein Auto an die Ladestation und geht ins Bistro, Restaurant, Kaffee und isst, trinkt usw.. für ca. 30-80 Minuten.

Da macht der wir seinen Gewinn.

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Na für den SuC hilft eine Abschleppstange, mit genug PS kann man auch ein Auto mit Feststellbremse wegziehen...
Ich habe schon mit meinem Lexus einen Liegenbleiber mit angezogener Handbremse und blockierenden rädern weggezogen 😁

Es gibt ferngesteuerte Kettenabsenker. Wenn die Kette abgesenkt ist, ist sie überfahrbar. Muss ja nicht jeder Stall für sich absperrbar sein. alle 2-3 Stalls zusammengefasst würden reichen. Nur der "Letzte" der eine Anlage verlässt würde die Kette per Knopfdruck seines Autoschlüssels hochfahren.

Sauber und schnell und vor Missbrauch geschützt.
😁 Ab und zu könnte man einen Falschparker "einfangen"😁
Tesla Fahrzeuge in Ketten legen wäre ja unmöglich.

http://www.hacker-ag.de/.../kettenabsenker.html

MfG RKM

cooles teil wäre was für meien Hofeinfahrt

Zitat:

@GandalfTheGreen schrieb am 4. August 2015 um 21:41:15 Uhr:


Na für den SuC hilft eine Abschleppstange, mit genug PS kann man auch ein Auto mit Feststellbremse wegziehen...
Ich habe schon mit meinem Lexus einen Liegenbleiber mit angezogener Handbremse und blockierenden rädern weggezogen 😁

Nette Form der Selbstjustiz.

Könnte natürlich auch passieren das der Fahrer zurückkommt, sein Fahrzeug nicht findet und erstmal mit dem Schlüssel um den dort stehenden Tesla spaziert oder er wartet auf den Teslafahrer und es gibt was aufs Maul , rücksichtsloses Verhalten hat er ja schon vorher mit dem Falschparken hinlänglich bewiesen .

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Zitat:

@Ringkolbenmaschine schrieb am 5. August 2015 um 08:10:30 Uhr:


Es gibt ferngesteuerte Kettenabsenker. Wenn die Kette abgesenkt ist, ist sie überfahrbar. Muss ja nicht jeder Stall für sich absperrbar sein. alle 2-3 Stalls zusammengefasst würden reichen. Nur der "Letzte" der eine Anlage verlässt würde die Kette per Knopfdruck seines Autoschlüssels hochfahren.

Sauber und schnell und vor Missbrauch geschützt.
😁 Ab und zu könnte man einen Falschparker "einfangen"😁
Tesla Fahrzeuge in Ketten legen wäre ja unmöglich.

http://www.hacker-ag.de/.../kettenabsenker.html

MfG RKM

Das geht aber nur wenn Tesla Besitzer der Stellflächen wäre - das ist aber nicht so, die sind weder gekauft noch gemietet oder gepachtet.

Wenn ein normaler Parkplatz ist darf da jeder parken. Auch wenn da ne tesla Steckdose davor steht. Umgekehrt darf ein tesla ja auch auf Plätzen parken wo keine Steckdose is.

Zitat:

@markuswaf schrieb am 5. August 2015 um 22:52:16 Uhr:


Wenn ein normaler Parkplatz ist darf da jeder parken. Auch wenn da ne tesla Steckdose davor steht. Umgekehrt darf ein tesla ja auch auf Plätzen parken wo keine Steckdose is.

Wie bitte? Dann stell ich mich auch vor die Polizeiwache - die Einsatzfahrzeuge dürfen ja auch vorm MediaMarkt stehen - unlogisch und der Sache nicht dienlich.

Zitat:

@fgordon schrieb am 5. August 2015 um 17:05:11 Uhr:



Zitat:

@Ringkolbenmaschine schrieb am 5. August 2015 um 08:10:30 Uhr:


Es gibt ferngesteuerte Kettenabsenker. Wenn die Kette abgesenkt ist, ist sie überfahrbar. Muss ja nicht jeder Stall für sich absperrbar sein. alle 2-3 Stalls zusammengefasst würden reichen. Nur der "Letzte" der eine Anlage verlässt würde die Kette per Knopfdruck seines Autoschlüssels hochfahren.

Sauber und schnell und vor Missbrauch geschützt.
😁 Ab und zu könnte man einen Falschparker "einfangen"😁
Tesla Fahrzeuge in Ketten legen wäre ja unmöglich.

http://www.hacker-ag.de/.../kettenabsenker.html

MfG RKM

Das geht aber nur wenn Tesla Besitzer der Stellflächen wäre - das ist aber nicht so, die sind weder gekauft noch gemietet oder gepachtet.

Die haben die einfach so gebaut, incl Starkstrom? Ne ne ne ... aber nicht in D. Da gibt es 1000%ig ein Papier dazu, wer wem was gibt, gehört, zahlt, wie lange ...

Zitat:

@hawaii118 schrieb am 5. August 2015 um 23:57:24 Uhr:



Zitat:

@markuswaf schrieb am 5. August 2015 um 22:52:16 Uhr:


Wenn ein normaler Parkplatz ist darf da jeder parken. Auch wenn da ne tesla Steckdose davor steht. Umgekehrt darf ein tesla ja auch auf Plätzen parken wo keine Steckdose is.
Wie bitte? Dann stell ich mich auch vor die Polizeiwache - die Einsatzfahrzeuge dürfen ja auch vorm MediaMarkt stehen - unlogisch und der Sache nicht dienlich.

Hat jetzt nicht wirklich lange gedauert, bis der Erste über das hingehaltene Stöckchen gehüpft ist. Laßt das doch einfach, dann erledigt sich das von selbst.

Zum Nutzungsrecht bei den Flächen vor den "Tesla-Zapfsäulen" gibt es wenig zu finden.

Zitat:
Zukunftsgerichtete Aussagen
Bestimmte Aussagen in dieser Pressemitteilung sind so genannte zukunftsgerichtete Aussagen, die Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf den derzeitigen Erwartungen des Managements. Aufgrund bestimmter Risiken und Unsicherheiten können die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den Prognosen abweichen. Verschiedene wichtige Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen genannten abweichen, wie z.B. mögliche Schwierigkeiten bei der Suche nach geeigneten Tesla Service-Center und Supercharger - Standorten, Miet- und Pachtvertragsverhandlungen. Tesla verwahrt sich gegen jegliche Verpflichtung zur Aktualisierung dieser zukunftsgerichteten Aussagen.

Ich glaub schon, dass solche Plätze, die von Tesla hergestellt wurden, mindestens angepachtet sind.

http://fr.chargemap.com/.../...supercharger-zurich-dietlikon_37229.JPG

http://www.goingelectric.de/.../da9804b4efb23abf5df2b0dcee9e0791.jpg

http://teslamag.de/.../tesla-supercharger-sueden-europa.jpg

MfG RKM

Zitat:

@KaJu74 schrieb am 4. August 2015 um 14:48:24 Uhr:


Der Teslafahrer steckt sein Auto an die Ladestation und geht ins Bistro, Restaurant, Kaffee und isst, trinkt usw.. für ca. 30-80 Minuten.

Da macht der wir seinen Gewinn.

Na ... hoffentlich machen es jetzt nicht alle dem "Sparfuchs" (der Caterer) nach und bringen ihr Frühstück / Essen samt Thermoskanne von zuhause mit und essen im Auto beim Abarbeiten der Mails während des Ladens .... ;-)

Ich vermute, Tesla hat mit den Besitzern der Flächen Verträge geschlossen, nach denen Tesla dort SCs bauen & betreiben / warten darf ... und die Besitzer verpflichten sich zumindest, die Parkflächen an den SCs als solche zu belassen bzw. den Zugang (Zufahrt) sicherzustellen ... also nicht so zu verbauen, daß man nicht mehr drauf fahren kann.

Wenn Tesla schlau war, haben die natürlich die Parkfläche mitgepachtet - somit hätten die m.E. dort eine Art "Hausrecht". Genauso wie ein Bauer bei einer Pacht den Acker nutzen darf, dürfte das dann Tesla auch. Und beim Bauer gehört dazu, daß er den Acker mit Traktoren befährt, daß er Saatgut und Dünger und Pflanzenschutzmittel ausbringt. Bei einer Parkfläche, die zum Betrieben einer Ladestation gepachtet wird, könnte ich mir vorstellen, daß die Installation eines Zugangssystems (Schranke etc.) zum normalen Gebrauch der Sache im Rahmen der Pacht dazu gehört - selbst wenn sowas nicht explizit vertraglich geregelt ist.

Anders sieht das evtl. aus, wenn SCs auf "staatlichen" Parkplätzen errichtet werden.

Wenn die deutschen Autobauer in so eine Art Ladestations-Errichtungs/Betreibungsgeschäft einsteigen wollten, hätten sie übrigens einen großen Vorteil gegenüber Tesla: die ganzen (Vertrags-)Autohändler und gerade bei den 3 "Premiums" die eigenen Niederlassungen. Dort wäre meist noch Parkfläche vorhanden. E-Leitungen liegen schon auf dem Grundstück. Man muß keine "Dritte" fragen bzw. mit ihnen verhandeln- vor allem im Falle der Werksniederlassungen. Aber auch die unabhängigen Vertragshändler könnten ganz leicht davon "überzeugt" werden, Ladestationen zu errichten - man will ja weiter die Autos verkaufen dürfen & jährliche Bonis haben ... Vielleicht müsste man noch nciht mal Baugenehmigungen eiholen - oder es wäre weitaus einfacher als auf öffentlichem Grund oder bei Dritten Parteien (wie Rast/Autohof-Betreibern). Und gerade hier, auf dem Privatgrund der Autohändler, könnte man Zugangssysteme & Platzverweise (es ist ja tagsüber immer jemand da zum Kontrollieren) viel besser realisieren.

Ich persönlich hätte, wäre ich Tesla, mir beim Bau der SCs mir sowohl vertraglich als auch baulich die Option offen gehalten, nachträglich ein Zugangssystem installieren zu können.

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Hm also in den "reinen" Tesla Foren wurde immer gesagt dass die - bis auf ganz wenige Ausnahmen - in Europa nicht mitverpachtet oder vermietet sind, sondern lediglich eben die Aufstellung der SCs selber.

Einfach auch aus Kostengründen.

Die Verträge sind doch ganz verschieden - je nach Location. Ein Deutscher 0815 Autohof mit McD ist nicht dasselbe wie eine texanische Ranch im Privatbesitz oder ein Schweizer Restaurant abseits der Autobahn.

- In Martigny (CH) ist der Supercharger bei einer Schweizer Raststätte. Da sind 4 von 6 Plätzen oftmals besetzt durch Verbrenner, legal weil 30min sind erlaubt. 2 Parkplätze ist klares Verbot und nur den Teslas vorbehalten inkl. Abschleppdrohung und fetter Bodenmarkierungen.
- In Egerkingen (CH) sind alle 6 Plätze den Teslas zu 100% vorbehalten. Nie hats Verbrenner drauf. Hotelbesitz.

- In Deutschland sind die meisten SuC auf Autohöfen, und da steht eben 30min ist es erlaubt zu parken, damit ists legal für alle.

--> Tesla muss besser aushandeln oder andere, bessere Plätze finden.

Wenn 30 min parken erlaubt ist, dann darf man da eben parken, für Max. 30 min. Wenn ein anderer Tesla da gerade läd,kann man es ja auch nicht ändern, genauso wie es vorkommen kann, dass ein Tesla-Fahrer an der Zapfsäule hält um sich Zigaretten zu holen. Kunde ist Kunde.🙂

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