Freiwilliges Motorenupdate zum EA288

VW Sharan 2 (7N)

Wie der Titel unschwer vermittelt, wurde uns von der VW Werkstatt ein Motorenupdate zum EA288 angeboten. Unser Sharan ist von 2016. Da ich aus dem Freundes- und Bekanntenkreis nur negative Erfahrungen vom Motorenupdate beim EA189 Motor berichtet bekam (z.B. Nox Sensor defekt, SCR Kat defekt etc.), bin ich bei dem angebotenen Motorenupdate sehr skeptisch und verweigerte das Update und unterschrieb dafür.

Bei meinen Nachfragen, was das für ein Update sein soll und was es bewirkt, konnte der Mitarbeiter mir keine Informationen nennen. Auf mein Nachfragen und den Hinweis, dass es doch ein ähnliches Update wie beim EA189 Motor sei, wurde nicht kommentiert. Auf meine Frage: „Können durch das Update Schäden entstehen und wer übernimmt im Schadensfall die Kosten?“, müsste man selbst dafür aufkommen.

Zuhause habe ich die KBA Datenbank abgefragt und bin die KBA Referenz-Nr. 006710 und 006876 gestoßen mit dem Hinweis bzw. Rückruf:
Fahrzeuge enthalten unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem.
Hersteller Rückrufcode: 23R7 (Fahrzeuge mit Baujahr zw. 2007 und 2017)

Aktuell ist auf dem Motorsteuergerät unseres Sharan's noch die Softwareversion 1624 installiert. Die neuste Softwareversion laut OBD11 wäre 4635.

Nun zu meinen Fragen, was alle Sharan/Alhambra Dieselfahrer oder andere VAG Fahrzeuge mit EA288 Motor betrifft:
Wurdet ihr von eurer VW Werkstatt bezgl. des Updates angesprochen?
Habt ihr das Update machen lassen oder wartet ihr bis die KBA euch anschreibt?
Welche Softwareversion hat euer Sharan installiert?
Wenn das Update gemacht wurde, was sind eure Erfahrungen (Defekte, höherer Verbrauch etc.)?

Habt ihr eventl. rechtliche Schritte eingeleitet, das Internet ist ja voll mit Anwaltskanzleien.? Wenn ja, was kann man von einem Rechtsstreit erwarten (Entschädigung auch für 2 Besitzer, Updateverbot….)? Hier würde mich mal ein Erfahrungsbericht interessieren. Wie hoch ist der Aufwand?

Eigentlich möchten wir nur den Sharan weiterfahren, ohne dass ein Update, ungeplante Werkstattaufenthalte und die damit verbunden Extrakosten vorprogrammiert sind.

Danke und schöne Restwoche

63 Antworten

Bei den BJ 2016- ca 2017/18 mit adblue gehts um ein "verbotenes Termofenster"
https://www.anwalt.de/.../...lllegung-von-diesel-pkw-droht-205936.html

Hmm...ist jetzt besser, gut oder schlecht?

Ist nicht weit entfernt. Das eine manipuliert, indem es schlicht den tatsächlichen Ausstoß nicht anzeigt/ignoriert und beim Termofenster handelt es sich um eine Abschalteinrichtung, die ebenfalls laut Gericht illegal ist.

Wir müssen jedenfalls alle bis zur Pflichtanordnung durch das KBA warten, dann erst können und sollten wir klagen. Na dann, warte ich mal.

Was sich die Hersteller/Ingenieure da erlauben, ist einfach nur perfide und vollkommen dämlich. Und dass hohen Manager usw. das nicht wissen, ist an Lächerlichkeit nicht zu überbieten. Wenn ich als Manager mir die Funktionsweise der Aggregate nicht erklären lasse, bin ich einfach in der falschen Position. Den Kopf hinhalten, ob man davon wusste oder nicht, muss ich aber ohnehin.

Moin.

Gestern Rückruf vom "Dieselskandal" Anwalt.
Ich soll alle Unterlagen einreichen, sofort klagen.
Ob das KBA überhaupt etwas macht steht in den Sternen.
Auf die Stilllegung durchs KBA warten, braucht man nicht.
A) ob sie stilllegen steht nicht fest.
V) je nachdem wann das vllt kommt, beginnt jetzt schon die Verjährungsfrist, da ich durch den Brief jetzt wei, dass etwas nicht stimmt.

Gruß
Dirk

Das macht doch keinen Sinn. Gegen was willst du jetzt klagen? Dass der Hersteller dir ein Angebot macht, ein Update drauf zu spielen, dass du verweigern kannst?
Oder gegen die Tatsache, dass ein Thermofenster eingebaut ist? Das würde mit dem Update ja vermutlich behoben...

Aber ja, das mit der Verjährung macht Sinn. Wie lange ist denn die Frist? Wenn die mit Zustellung des Briefes beginnt, könnte man ja abwarten, bis kurz vor Ablauf der Frist, und dann entscheiden was man macht, ggf. weiß man bis dahin mehr.

Der RA sagt, der Motor mit dem Baujahr, ist betroffen, klagen zu können.....

Weiter zitieren sie auf Anwalt.de:

Im VW-Dieselskandal 2.0 in Bezug auf die EA288-Motoren geht es vor allem um Abschalteinrichtungen, die die Abgasreinigung manipulieren. Die Zahl der verbraucherfreundlichen Urteile steigt seit Monaten beim Motor EA288 an. Die Beweislage für eine mögliche Manipulation am EA288-Motor hat sich in den letzten Monaten durch zahlreiche Gerichtsverfahren und zunehmenden Erkenntnisgewinn durch Gutachten und Untersuchungen deutlich zugunsten der Verbraucher verbessert. Im Dezember 2021 hat beispielsweise das Oberlandesgericht Naumburg die Volkswagen AG erneut aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung in einem EA288-Fall zu Schadensersatz verurteilt. Auch andere Oberlandesgerichte (z.B. OLG Celle und Oldenburg) bestätigen die Ansicht der Verbraucher und tragen zu einer grundsätzlichen Aufklärung des Sachverhalts bei, indem positive Hinweis- und Beweisbeschlüsse erlassen werden. Damit sind die Erfolgsaussichten für Verbraucher, vor Gericht gegen VW Recht zu bekommen und eine Schadensersatzzahlung zu erhalten, enorm gestiegen.

Zitat:

@DaMoasta schrieb am 5. Mai 2023 um 07:03:16 Uhr:


Das macht doch keinen Sinn. Gegen was willst du jetzt klagen? Dass der Hersteller dir ein Angebot macht, ein Update drauf zu spielen, dass du verweigern kannst?
Oder gegen die Tatsache, dass ein Thermofenster eingebaut ist? Das würde mit dem Update ja vermutlich behoben...

Aber ja, das mit der Verjährung macht Sinn. Wie lange ist denn die Frist? Wenn die mit Zustellung des Briefes beginnt, könnte man ja abwarten, bis kurz vor Ablauf der Frist, und dann entscheiden was man macht, ggf. weiß man bis dahin mehr.

Es gibt neue Gerichtsurteile:
https://ig-dieselskandal.de/bgh-mit-neuem-schadenersatz

Selbst das Update beim EA189 war illegal—die dürften eigentlich niemanden zwingen— im Gegenteil. Wir upgedateten haben Anspruch auf Korrektur und Austausch der betroffenen Teile. Meine Kiste spielt ständig verrück. Ich soll das da Blue System Updaten für mehrere 100€. Dabei gab es eine Rückrufaktion nach dem ersten Update des EA189. Weiß jemand was davon.?

https://www.focus.de/.../...ms-beim-passat-austauschen_id_9056573.html

Zitat:

@michael.freiwald schrieb am 3. Mai 2023 um 12:27:02 Uhr:


Hallo,
gestern ist bei uns folgendes Schreiben mit einem Anschreiben vom KBA eingegangen. Siehe Anhang. Wir haben einen Sharan 7n, Baujahr 2018 mit 2.0 L TDI mit 150 PS, EA288.
Bisher also noch freiwillig.
Beste Grüße

Hattest du schonmal ein Update? Eigentlich müssten die auch die EA189 nochmal zurück rufen zum Update von Update?

Weiß jemand ob der Sharan 2.0 L 177 PS BJ 2019 mit dem EA 288 auch betroffen ist oder ab welchem Baujahr hatte der Spuk ein Ende?

Frage gilt auch neben dem Sharan auch einem Caddy alltrack mit dem Motorcode DFSB, Bj. 10/2017 2.9 l/150 PS...stehen kurz vor einer Kaufentscheidung

Der Sharan aus 2019 könnte das Update schon vom Werk haben.
Der Caddy ?
Sind die Autos vom Händler oder privat. Mit der Fahrgestellnummer könntest du bei VW anfragen, ob ein Update ansteht. Wenn ja, ist das Update freiwillig.

Hallo zusammen, ich habe aktuell einen Alhambra / Sharan aus 2015 gekauft. Morgen wird die Inspektion gemacht und irgendein Update wegen Rückruf. Wie ist denn hier der Stand? Sollte ich das verweigern?

Edit: habe eine Abfrage im Internet gemacht. Kann es sein, dass ich tatsächlich nicht betroffen bin oder lügen diese Seiten???

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Die Abfrage ist doch für den EA189 und nicht für den EA288
Was hast du denn genau für ein Modell gekauft?

Habe den 2.0 TDI 150PS.

Ich dachte EA288 wäre eine weitere Form des EA189?!?!

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