Freiwillige Servicemaßnahme zur Verringerung der Stickoxidemissionen.

Mercedes C-Klasse S204

Es geht jetzt los!
KBA hat heute 14.01.2019 veröffentlicht.

Betroffen: C-KLASSE, E-KLASSE, GLC
Baujahr: 2011 - 2014
Nun können wir warten, wann wir dran sind und mit unsren Autos in die Werkstatt müssen.
Hoffentlich ist das keine Mördersoftware für unsere Motoren!

Beste Antwort im Thema

Robert Imberger - Studium der Reaktorphysik und Thermohydraulik an der FH Ulm:

Letzten Sonntag war ich auf einem örtlichen Weihnachtsmarkt. Dort gab es einen Stand zum Thema "Klimaschutz". Ich wurde als „Vorbeilaufender“ auf die CO2-Problematik auf unserer Welt angesprochen.

Ich dachte so bei mir… da bist Du gerade an den Richtigen gekommen.

Meine Frage an den Klima-Vertreter (ca. 28.-30J):

„Wie hoch ist denn der CO2-Anteil in der Luft?“

Seine Antwort: „Hoch! Sehr hoch! Viel zu hoch!“

Ich: „Wie hoch denn?“ – „Wie viel Prozent?“

Er: „Weiß ich nicht!“

Aha, dachte ich… ein wahrer Kenner!

Ich fragte also weiter: „Was ist denn sonst noch in der Luft?“

Er: „Sauerstoff!!!“

Ich: „Richtig! Und wie viel Prozent?“

„Weiß ich nicht!“ war seine Antwort.

Ich erklärte ihm, dass es wohl so um die 21% sind. Es erschien ihm plausibel.

Ich weiter: „Welche Gase sind denn sonst noch in der Luft enthalten?“

Kopfschütteln…. Schulterzucken…

Ich: „Edelgase! Argon, Xenon, Neon, Krypton…! Schon mal gehört? Die machen aber in Summe nur ein knappes Prozent aus!“

Nachdenkliches Staunen.

Ich wiederholte meine letzte Frage…

Wieder (inzwischen genervtes) Schulterzucken und Augenverdrehen…

Ich: „Schon mal was von Stickstoff gehört?“

„Ach ja, stimmt… Stickstoff!!! Ja, den haben wir auch in der Luft!“

Ich: „Und? Wie viel Prozent?“

Er: Wieder Schulterzucken. Ich spürte, dass er genug hatte von mir. Ich ließ aber nicht locker, erläuterte ihm, dass es ca. 78% wären. Seine in der linken Hand gehaltenen Flyer sanken immer tiefer.

Er, nach kurzem Kopfrechnen (gefühlte 60s) : „ Das kann nicht stimmen, das glaube ich Ihnen nicht, weil dann ja für CO2 nichts mehr übrig bleibt!!!“

Ich: „Eben! Sie haben Recht! Zumindest fast!!! Es sind nämlich nur 0,038% CO2 in unserer Atemluft!

Das glaubte er mir einfach nicht und ließ mich stehen.

----

Wer weiter rechnen möchte:

Wir haben 0,038% CO2 in der Luft. Davon produziert die Natur selbst etwa 96%.

Den Rest, also 4%, der Mensch. Das sind 4% von 0,038%, also 0,00152%.

Der Anteil von Deutschland ist hieran 3,1%.

Somit beeinflusst Deutschland mit 0,0004712% das CO2 in der Luft.

Damit wollen wir die Führungsrolle in der Welt übernehmen, was uns jährlich an Steuern und Belastungen etwa 50 Milliarden Euro kostet.

Das sind die  "Grünen"

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Naja, ein bisschen Fairness muss man auch walten lassen. Wir haben sicher entsprechendes Interesse an unserem Modell und was dort geschieht. Aber von einem Mitarbeiter zu verlangen, dass er alle Maßnahmen aller Modell quasi auswendig kennt ... das geht einfach nicht. Dafür gibt es dann das EDV-System, welches das dem Mitarbeiter verrät, was er zu tun hat. Steht da nichts drin ... dann ist es offensichtlich noch nicht so weit.

Zitat:

@robert1354 schrieb am 21. Januar 2019 um 11:49:07 Uhr:


Naja, ein bisschen Fairness muss man auch walten lassen. Wir haben sicher entsprechendes Interesse an unserem Modell und was dort geschieht. Aber von einem Mitarbeiter zu verlangen, dass er alle Maßnahmen aller Modell quasi auswendig kennt ... das geht einfach nicht. Dafür gibt es dann das EDV-System, welches das dem Mitarbeiter verrät, was er zu tun hat. Steht da nichts drin ... dann ist es offensichtlich noch nicht so weit.

Sry aber bei diesem Thema und dem damit zusammenhängenden Medienhype ist das eher unverständlich. Ganz davon abgesehen dass ich persönlich davon eher Abstand nehme, gibt es sicher genug Leute die es in Anspruch nehmen würden. Und es gab dazu bereits Treffen auf höchster Regierungsebene bei denen es auch um Versprechen und Glaubwürdigkeit ging. Es gibt Urteile und Verdachtsmomente. Es geht hier also um ein Imageträchtiges Thema... und wir sprechen sicher nicht nur von einem Modell, sondern von vielen Modellen mit OM651 Motoren und EU5. Selbst wenn in den Systemen noch nichts an Infos abrufbar ist, ist jeder Rückruf gleich welcher Art per Sofortinfo an alle Partner zu verteilen. Aber vielleicht sehe ich das einfach durch die Augen eines Qualitätsmanagers 🙄

Zitat:

@robert1354 schrieb am 21. Januar 2019 um 09:37:53 Uhr:


Es ist ein Unterschied, ob es um einen Rückruf oder eine freiwillige Servicemaßnahme geht. Es ist rechtlich an der jetzigen Software nichts zu beanstanden, deshalb ist das auch kein Rückruf. Mit der neuen Software hatte man von Hersteller- und Politikseite gehofft Fahrverbote zu vermeiden. Da das eh nicht funktioniert hat, gibt es eigentlich auch keinen Grund mehr dafür, neue Software zu installieren. Das hat sich irgendwo alles überholt.
Ob das nun politisch so verfolgt wird, dass es über irgendwelche Maßnahmen noch verpflichtend wird ist nicht auszuschließen, aber auch bei weitem nicht gesetzt.

Das sehen das Landgericht Stuttgart in drei aktuellen Urteilen und einige andere Gerichte aber völlig anders. Da wird das großzügige Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung bewertet und Daimler zur Rückabwicklung des Kaufs auf der Basis des Kaufpreises ohne Nutzungsabzug verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig, aber die Tendenz ist da.

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 21. Januar 2019 um 13:08:18 Uhr:


Das sehen das Landgericht Stuttgart in drei aktuellen Urteilen und einige andere Gerichte aber völlig anders. Da wird das großzügige Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung bewertet und Daimler zur Rückabwicklung des Kaufs auf der Basis des Kaufpreises ohne Nutzungsabzug verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig, aber die Tendenz ist da.

Trotzdem muss man hier unterscheiden.
Es gibt entsprechende Modelle/Motoren wo ein Rückruf angeordnet ist und von denen sprichst du. Das ist u.a. der OM651, aber mit Euro 6 und AdBlue. Hier geht es um den OM651 mit Euro 5 und für den hat Daimler auf einem der tollen Dieselgipfel zugesagt ein Update vorzunehmen auf freiwilliger Basis. Jetzt scheint die Software wohl fertig zu sein.
Hier geht es auch nicht darum irgendwelche Abschaltvorrichtungen zu deaktivieren, sondern darum die Abgasrückführung zu maximieren und so die Stickoxide zu minimieren. Aber da steckt halt nichts Gesetzeswidriges dahinter und deshalb fehlt auch die Grundlage für eine Anordnung.

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Zitat:

@robert1354 schrieb am 21. Januar 2019 um 13:31:56 Uhr:



Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 21. Januar 2019 um 13:08:18 Uhr:


Das sehen das Landgericht Stuttgart in drei aktuellen Urteilen und einige andere Gerichte aber völlig anders. Da wird das großzügige Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung bewertet und Daimler zur Rückabwicklung des Kaufs auf der Basis des Kaufpreises ohne Nutzungsabzug verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig, aber die Tendenz ist da.

Trotzdem muss man hier unterscheiden.
Es gibt entsprechende Modelle/Motoren wo ein Rückruf angeordnet ist und von denen sprichst du. Das ist u.a. der OM651, aber mit Euro 6 und AdBlue. Hier geht es um den OM651 mit Euro 5 und für den hat Daimler auf einem der tollen Dieselgipfel zugesagt ein Update vorzunehmen auf freiwilliger Basis. Jetzt scheint die Software wohl fertig zu sein.
Hier geht es auch nicht darum irgendwelche Abschaltvorrichtungen zu deaktivieren, sondern darum die Abgasrückführung zu maximieren und so die Stickoxide zu minimieren. Aber da steckt halt nichts Gesetzeswidriges dahinter und deshalb fehlt auch die Grundlage für eine Anordnung.

Da gebe ich Robert recht, es muss auch nicht sein dass hier immer wieder Infos heruntergebetet werden die mit dem aktuellen Rückruf nichts zu tun haben. Das liest man nun auf mehreren Seiten alleine in diesem Thread und es hat damit wenig zu tun. Für sowas gibt es Stammtische...
Aktuell ist es freiwillig und das sieht auch niemand anders so. Und wenn sich das ändert werden wir alle dazu aufgefordert wie es VW Kunden auch wurden. Wenn es soweit ist kann diese Geschichte über Urteile gerne wieder vorgebracht werden. Dann aber bitte mit Detailinfos und nicht irgendwie, irgendwo, irgendwann... klagte ein Mercedes Fahrer mit keine Ahnung welchem Modell/Motor und bekam in erster Instanz recht. Das bringt niemanden weiter der hier wissen möchte, was passiert beim Update und welche Erfahrungen hat jemand gesammelt beim Umgang mit dem Thema oder wenn er das Update hat durchführen lassen.

Hallo, ich habe am 10.7.19 über das KBA ein Schreiben der "freiwilligenServicemassnahme " erhalten.Nach "vorläufiger" Mitteilung Rechtsabteilung ADAC gibt es aber keinen Rückruf über das KBA. Nun kann man reichlich spekulieren warum das KBA mir ein freundliches Schreiben DB überrsendet mit der Bitte um Softwareupdate. Die Frage ist ob das Fahrzeug eine rechtwiedrige Abschalteinrichtung hat (ähnlich VW) . Das wird in dem Schreiben nicht thematisiert. Ich habe erst mal alles zum ADAC gesendet damit dort eine rechtliche Beurteilung stattfinden kann.
Wir werden sehen ob sich DB hier mit Hilfe KBA aus der Verantwortung und ggf. Schadenersatz der Halter veerdrücken will.

Zitat:

@211rostlaube schrieb am 23. Juli 2019 um 16:13:27 Uhr:


Hallo, ich habe am 10.7.19 über das KBA ein Schreiben der "freiwilligenServicemassnahme " erhalten.Nach "vorläufiger" Mitteilung Rechtsabteilung ADAC gibt es aber keinen Rückruf über das KBA. Nun kann man reichlich spekulieren warum das KBA mir ein freundliches Schreiben DB überrsendet mit der Bitte um Softwareupdate. Die Frage ist ob das Fahrzeug eine rechtwiedrige Abschalteinrichtung hat (ähnlich VW) . Das wird in dem Schreiben nicht thematisiert. Ich habe erst mal alles zum ADAC gesendet damit dort eine rechtliche Beurteilung stattfinden kann.
Wir werden sehen ob sich DB hier mit Hilfe KBA aus der Verantwortung und ggf. Schadenersatz der Halter veerdrücken will.

Richtig lesen hilft!
Woher soll Mercedes bitte wissen wer alles einen Mercedes sein Eigentum nennt? Können Sie ja garnicht.
Also hat Mercedes die Briefe der Servicemaßnahme an das KBA übergeben damit die die Briefe an alle Eigentümer verschicken; die haben nämlich Zugriff auf die Eigentümerliste der kfz‘s.
So, hast wieder was gelernt.

Nee, erst mal nen Anwalt damit beschäftigen. 😁

Vorallem wegen was willst Du denn Schadenersatz einfordern?
Bist Du der Besteller des Fahrzuegs?
Hast Du Dir das Fahrzeug wegen der Abgaswerte gekauft?

Alle wollen so ein Stück vom Kuchen ab, obwohl sie garnichts über den Kuchen wissen

Es kommen in Stuttgart die Fahrverbote auch für Euro5 und es könnte sogar Euro6, nicht Euro6 d temp, treffen.

Wolfgang in Berlin auch, in die Innenstadt kann man jetzt schon nicht mehr fahren (Tiempo 30)
Ich hoffe es Knallt bald. Unsere Regierung braucht Geld in Unmengen um den Wahnsinn zu finanzieren.

In Berlin bin ich noch nie mit dem Auto gefahren, okay Taxi ausgenommen. Aber ich habe auch noch nie das Auto dabei gehabt. Vorbeigefahren bin ich zwar schon auf dem Autobahnring, aber das war im Januar und arschkalt. Von Tempo 30 habe ich aber im Taxi nichts bemerkt. Das war von Tegel nach Französische Straße und von der Chausseestr (Höhe BND) nach Tegel. Sonst fahre ich in Berlin mit dem Bus oder der U-Bahn und Straßenbahn

Zitat:

@Qualität ! schrieb am 23. Juli 2019 um 21:06:28 Uhr:



Alle wollen so ein Stück vom Kuchen ab, obwohl sie garnichts über den Kuchen wissen

Wenn man 2015 einen Diesel gekauft hat mit dem man heute nicht mehr in manche Innenstädte kann und einen Wertverlust von 2000-3000€ hat, dann weiß man genug vom Kuchen um zumindest einen Schadensersatz beantragen zu können/wollen.

Aber nein, wir sind hier ja in Deutschland - wo kämen wir denn da hin, wenn die Kunden ein Recht auf Schadensersatz hätten, wenn sie geschädigt werden.

Ist nur die Frage gegen wenn man Klagen will ? Die Autos werden vom KBA für den Straßenverkehr zugelassen und in 2015 haben die Wagen alles Erfüllt was Vorgegeben war, auch VW die haben nur bei den Wesentlich Strengeren US Normen beschissen die EU Norm wurde zu jeder Zeit eingehalten. Kaltstart Verzögerungen haben alle Programmiert nur eigenartigerweise Klagt man nur Deutsche Hersteller an.

Ja, solche eine Sachlage ist dem allgemeinen Lebensrisiko zuzuordnen. Es gibt schlicht niemanden, den man beklagen kann.

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