Freiwillige Kundendienstmaßnahme
Hab heute nen Schreiben vom KBA aus Flensburg erhalten wegen freiwilliger Kundendienstmaßnahne für Softwareupdate bei Euro5 Diesel. Haben das noch mehr hier erhalten? Werde das Update nicht machen.
Beste Antwort im Thema
Und was du da verzapfst, ist das kein Mist?
Du solltest mal zum Psychi gehen.....
195 Antworten
Es gibt keine Rechtsansprüche bei freiwilligen Kundendienstmaßnahmen....
Erst wenn dafür bezahlt wird....
Wenn ein Auftrag deinerseits bestanden hat und du dafür bezahlt hast hast du die ganz normalen Gewährleistungsansprüche.....
Bei freiwilligen Aktionen und Maßnahmen ist die Beweislast umgekehrt, liegt also beim Leistungsempfänger.....
Hallo Community
Ich greife mal die folgende Vermutung des
@Sven210779 auf:
Zitat:
.....und ich kann mir vorstellen das kba macht daimler dampf.
Ich könnte mir folgendes Zenario vorstellen:
- KBA prüft Fahrzeuge eines OEM und findet ein zweifelhaftes Abgasverhalten durch softwareseitige Steuerungseingriffe, die in der festgestellten Form, nicht legal sind
- OEM verweist auf die Legalität gemäß EU Definition (Thema: Abgasthermofenster)
- KBA löst den sofortigen Rückruf, zu den zuvor ertappten Fahrzeugen aus
- KBA verlangt vom OEM sofortige Eigenprüfung aller Fahrzeuge und Nachbesserung (= Entfernung der unerlaubten Eingriffe in die Abgassteuerung)
- OEM prüft seine Fahrzeuge und entwickelt s. g. freiwillige Updates (ohne Leistungs- und Kraftstoffverbrauchsänderung)
- KBA prüft testweise Fahrzeuge mit dem s. g. freiwilligen Update und stellt fest, dass die Abgasregelung weiterhin nicht ausreichend ist. KBA stößt Rückruf dieser Fahrzeuge mit dem freiwilligen Update an.
- OEM ist Nutznießer, dieser vermutlich bewußt inizierten Zeitverlängerung, da im Rechtsstreit bzgl. Schadensersatz, die Km Leistung eine wesentliche Rolle spielt.
Mein Fazit:
Wenn der OEM seine Software final soweit ändert, dass die Grenzwerte tatsächlich in allen Fahrsituationen eingehalten wird, sind deutliche Leistungseinbußen und ggf. erhöhter Kraftstoffverbrauch unumgänglich.
Des Weiteren sind die mechanischen Komponenten für die Abgasvermeidung/-reinigung in ihrer Lebensdauer, aus meiner Sicht, ebenfalls stark beeinträchtigt.
Kurzum:
Der Dieselkunde, wird mehrfach/wiederholt hinters Licht geführt, bis MB die Legalität seiner Abgassteuerungseingriffe (Thermofenster) durch ein finales EU Urteil, gegenüber unserem Verkehrsminister darlegen kann. Dann liebe Community und Steuerzahler, wird MB uns noch mal tief in die Tasche greifen (:-)))
Gruß
wer_pa
Ich möcht hier niemanden etwas unterstellen und betone nochmals es handelt sich hier um meine persönliche meinung, aber es ist schon sehr verwunderlich das man ein schreiben vom kba erhält und später ein "lockangebot" von daimler...
Warum, wieso und was und ob überhaupt die nächste stufe ist darf sich jeder gerne selber überlegen ;-)
Hallo,
ein Hinweis:
Die 100,00 € gibt es nicht in bar, sondern es ist ein Gutschein
der nur einmal verrechnet wird für Inspektionen, Ersatzteile,
Zubehör ect.
Also nur einmal einlösbar, bei Beträgen unter 100,00 €
verfällt der Rest.
So hat man mir das bei der Aushändigung erklärt.
Gruß
summercap
Motorschaden nach Update: Stellungnahme von MB, nur auf explizite Anforderung erhalten, 600€ für Untersuchung:
"An dem Motor haben wir die Glühkerzen ausgebaut und Kompression geprüft und festgestellt das am 2.Zylinder keine Kompression vorhanden ist 1,3,4 waren gut.
Dann wurde eine Druckverlustprüfung durchgeführt mit dem Ergebnis das am 2. Zylinder der Druck nach unten über den Kolben entweicht alle anderen waren im Toleranzbereich für gut zu bewerten
Somit haben wir den Motor mit einem Endoskop ausgeleuchtet und festgestellt das im Kolben 2.Zlinder ein Loch und die Zylinderlaufbahn beschädigt ist und der ganze Brennraum verölt ist. Aufgrund des Ausleuchtergebnis wurde entschieden das der Motor erneuert werden muss."
Noch nachzureichen Stellungnahme von Maastrich zu meinem Motorschaden:
"Es ist sehr bedauerlich, dass der Motor Ihres Mercedes-Benz E 220 CDI BlueEFFICIENCY repariert werden muss. Dass Sie damit nciht gerechnet haben, kann ich nachvollziehen.
Gerne habe ich zum Sachverhalt mit meinen Kollegen der Niederlassung Rücksprache gehalten. Für unsere Kulanzentscheidungen sind neben den Betriebsdaten auch die regelmäßigen Inspektionen bei unseren autorisierten Werkstätten, sehr wichtige Kriterien. Da sich Ihr Mercedes-Benz bereits im siebten Betriebsjahr befindet und zudem nicht lückenlos in unserem Haus gewartet wurde, beteiligen wir uns nicht an den Reparaturkosten."
Inspektionen sind lückenlos gemacht und hinterlegt, mehrere aber durch ATU. Die letzte wurde mit dem Update 2 Wochen vor Schaden gemacht. Betonung liegt also auf UNSEREM Haus.
Mit dem Update hat das nix zu tun, du hast einfach nur Pech.
Und warum "die" sich Kulanz mässig nicht beteiligen, haben sie ja schön erklärt, daß ist aber auch nix neues und allgemein bekannt.
Wieviel Km hat dein Fzg/Motor runter?
Da haben sie aber sehr nett formuliert. Klartext wäre: lieber MB-Fahrer, wenn Du es nicht für nötig hältst zu Wartungen Dein Geld zu uns zu bringen sondern zu ATU - dann halten wir es nicht für nötig uns an Deinem Schaden zu beteiligen. Viel Spaß damit bei ATU.
Und das ist ja auch verständlich. Man gibt die (freiwilligen!) Gelder aus dem begrenzten Topf dann eher dem Fahrer, der immer brav Geld in die Kasse gebracht hat. Stinkefinger gegen Stinkefinger sozusagen 😉
Hallo
@CivicTourerZitat:
Klartext wäre: lieber MB-Fahrer, wenn Du es nicht für nötig hältst zu Wartungen Dein Geld zu uns zu bringen sondern zu ATU - dann halten wir es nicht für nötig uns an Deinem Schaden zu beteiligen. Viel Spaß damit bei ATU.
Bei einer MB 100 Garantie, wäre zumindest eine Erklärung von nöten.
https://www.motor-talk.de/faq/mercedes-b-klasse-w246-q165.html?...In Kulanzfall, wäre es für mich nachvollziehbar.
Gruß
wer_pa
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 26. November 2019 um 16:42:03 Uhr:
Da haben sie aber sehr nett formuliert. Klartext wäre: lieber MB-Fahrer, wenn Du es nicht für nötig hältst zu Wartungen Dein Geld zu uns zu bringen sondern zu ATU - dann halten wir es nicht für nötig uns an Deinem Schaden zu beteiligen. Viel Spaß damit bei ATU.Und das ist ja auch verständlich. Man gibt die (freiwilligen!) Gelder aus dem begrenzten Topf dann eher dem Fahrer, der immer brav Geld in die Kasse gebracht hat. Stinkefinger gegen Stinkefinger sozusagen 😉
Ganz klar und verständlich formuliert.
Kulanz ist eine freiwillige Leistung und die Entscheidung darüber ob Kulanz gewährt wird oder nicht obliegt allein dem Hersteller des Fahrzeugs. Es ist sein unumstrittenes Recht die Kriterien dafür allein zu bestimmen.
Und wenn Wartungen in einer nicht autorisierten Mercedes-Vertragswerkstatt gemacht worden sind lehnt der Hersteller normalerweise jegliche Kulanz ab.
Ja bei Kulanz sitzt der Hersteller am längeren Hebel.
Bei Garantie kann er aber so nicht verfahren, denn ATU ist zertifiziert (so schwer mir das fällt zu glauben!) und MB würde dann gegen gültige Gesetze verstoßen.
Gruß Peter
Zur Rückfrage 400dädär: war bei 150tkm. Ein MB Diesel Motor der bei 150Tkm defekt geht ist doch nicht normal. Meiner Meinung nach ein Produktfehler weswegen ich Kulanz erwartet hätte.
Die andere Frage ist ob MB die herstellergerechten Wartungen bei ATU ausschließen kann. Bei Garantie sicher nicht, bei Kulanz wohl ja.
Habe die Klageserie wegen Diesel bisher immer als unfair verworfen, bin am Überlegen mich jetzt dieser als Revanche anzuschließen. Hat jemand Erfahrung damit?
Jetzt wurde ich schon telefonisch vom MB Kundenservice kontaktiert,
ob ich nicht doch das Update machen lassen will. Habe abgelehnt.
Frohe Feiertage und einen guten Rutsch
wünscht R7
Ich habe das Update bei meinem B200D aufspielen lassen und habe bisher keine Veränderung festgestellt. Läuft wie vorher.
Höre gerade in den Nachrichten, daß VW darüber nachdenkt, den getäuschten Diesel-Käufern Schadenersatz für den erlittenen Wertverlust der Autos zu zahlen. Aufgrund der Sammelklage. Mal abwarten, was wirklich daraus wird und wie sich die DB verhält.
Hallo
@bklaesslerZitat:
Ich habe das Update bei meinem B200D aufspielen lassen und habe bisher keine Veränderung festgestellt. Läuft wie vorher.
Vollkommen korrekt so und vorsehbar (:-))
https://www.motor-talk.de/.../...ndendienstmassnahme-t6571637.html?...Wenn aber das vom KBA angeordnete Zwangsupdate aufgespielt wird, könnten die Veränderungen wahrnehmbar sein.
https://www.motor-talk.de/.../...-gemacht-erfarungen-t6722791.html?...
Zitat:
und wie sich die DB verhält.
Daimler verweist nach wie vor, auf die Zulässigkeit der Parameteränderung im Bereich des s. g. "Thermofensters", innerhalb der EU Vorgaben.
Status Landgericht Stuttgart am 06.12.2019
Das Gericht hält das Thermofenster nicht für sittenwidrig. Eine abschließende Meinung hat sich der Richter aber noch nicht gebildet.
Es geht somit in die nächste Runde.
Status:
https://www.tagesschau.de/inland/dieselskandal-klagen-101~amp.html
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/daimler-diesel-103.html
Gruß
wer_pa