Freiwillige Kundendienstmaßnahme
Hab heute nen Schreiben vom KBA aus Flensburg erhalten wegen freiwilliger Kundendienstmaßnahne für Softwareupdate bei Euro5 Diesel. Haben das noch mehr hier erhalten? Werde das Update nicht machen.
Beste Antwort im Thema
Und was du da verzapfst, ist das kein Mist?
Du solltest mal zum Psychi gehen.....
195 Antworten
Zitat:
Vollkommen korrekt so und vorsehbar (:-))
https://www.motor-talk.de/.../...ndendienstmassnahme-t6571637.html?...Wenn aber das vom KBA angeordnete Zwangsupdate aufgespielt wird, könnten die Veränderungen wahrnehmbar sein.
Warum sollten denn nach einem evtl. Zwangsupdate Veränderungen oder Störungen wahrnehmbar sein. Ist das denn dann ein anderes Update? Der Unterschied ist m.E. nur, daß ich bis 31.12. noch 100,-€ Gutschein bekommen habe.
Ja, es ist natürlich ein anderes Update!
https://www.motor-talk.de/.../rueckruf-diesel-update-t6367173.html?...
Auszug aus meiner zuvor dargelegten Annahme:
...........
- OEM prüft seine Fahrzeuge und entwickelt s. g. freiwillige Updates (ohne Leistungs- und Kraftstoffverbrauchsänderung)
- KBA prüft testweise Fahrzeuge mit dem s. g. freiwilligen Update und stellt fest, dass die Abgasregelung weiterhin nicht ausreichend ist. KBA stößt Rückruf dieser Fahrzeuge mit dem freiwilligen Update an.
- OEM ist Nutznießer, dieser vermutlich bewußt inizierten Zeitverlängerung, da im Rechtsstreit bzgl. Schadensersatz, die Km Leistung eine wesentliche Rolle spielt.
Gruß
wer_pa
Zitat:
@wer_pa schrieb am 2. Januar 2020 um 12:05:45 Uhr:
Ja, es ist natürlich ein anderes Update!
https://www.motor-talk.de/.../rueckruf-diesel-update-t6367173.html?...Auszug aus meiner zuvor dargelegten Annahme:
...........
- OEM prüft seine Fahrzeuge und entwickelt s. g. freiwillige Updates (ohne Leistungs- und Kraftstoffverbrauchsänderung)- KBA prüft testweise Fahrzeuge mit dem s. g. freiwilligen Update und stellt fest, dass die Abgasregelung weiterhin nicht ausreichend ist. KBA stößt Rückruf dieser Fahrzeuge mit dem freiwilligen Update an.
- OEM ist Nutznießer, dieser vermutlich bewußt inizierten Zeitverlängerung, da im Rechtsstreit bzgl. Schadensersatz, die Km Leistung eine wesentliche Rolle spielt.
Gruß
wer_pa
Hast du irgendwo eine Quelle, wo man nachlesen kann, das das freiwillige Update geprüft wird und das KBA das zur Pflicht machen will?
Hallo @Amy1234
Zitat:
Hast du irgendwo eine Quelle, wo man nachlesen kann, das das freiwillige Update geprüft wird und das KBA das zur Pflicht machen will?
Schau mal z. B. hier, oder auf diese MB Internetseite, weiter unter, unter dem Punkt "Es wird doch schon eine freiwillige Servicemaßnahme durchgeführt? Was ist der Unterschied zwischen den Maßnahmen?"
Gruß
wer_pa
ich bin verunsichert, ob eine Werbeanzeige einer Anwaltskanzlei Hahn - nichts anderes ist der Artikel im Merkur - eine objektive Einschätzung der realen Situation aufzeichnet.
Hallo @bklaessler
Zitat:
ich bin verunsichert,......
Dann schau doch selber mal im I-Net nach, z. B. hier., oder wie zuvor schon gepostet, auf diese MB Internetseite, weiter unter, unter dem Punkt "Es wird doch schon eine freiwillige Servicemaßnahme durchgeführt? Was ist der Unterschied zwischen den Maßnahmen?"
Gruß
wer_pa
Ok danke für die Antwort.
Ja manche sehen die Rechtsanwälte ja als Geldgeier an und bei manchen dubiosen Anzeigen mag das auch stimmen.
Aber das sind halt auch die Leute, die viel erfahren.
Von daher muss man halt für sich selber sortieren...
Aber meiner Meinung nach, ist das Thema Benz das gleiche wie bei VW und wir haben Autos unter falschen Angaben gekauft.
Das Update wird es einfach nicht besser machen und die Teile sind nicht dafür ausgelegt und können Schäden nehmen.
Ja und wie kommen wir jetzt weiter? Es scheint ja nun zwei Gruppen zu geben:
1. haben das freiwillige Update bereits gemacht
2. verweigern oder verzögern noch das Update und warten auf eine amtliche Reaktion vom KBA
(und müssen dann das oder ein anderes Update machen)
Hohe Wertverluste haben beide Gruppen zugleich erlitten. Technische Nachteile, die auf das Update zurückzuführen sind sind m.E. noch nicht erwiesen. Gibt es jetzt juristische Unterschiede der evtl. Klagemöglichkeiten wegen Schadensersatz durch DB?
Naja nur weil Post von KBA kommt, muss man das Update ja trotzdem nicht direkt machen 😉
Also Zeit um sich für einen Weg zu entscheiden hat man auf jedenfall reichlich.
Es gibt ja welche die sich sogar auf das Update freuen - ist ja schließlich gratis...
Und dann gibts halt die, die Klagen.
Da muss jeder selber entscheiden was er macht.
Hallo zusammen,
ich lasse den SW-Update an meiner B-Klasse heute durchführen. Aber nur, weil durch den 100.-€-Gutschein die Kosten für die - ebenfalls heute geplante - Aktivierung und Kalibrierung meiner selbst nachgerüsteten RFK von ca. 160.- € auf ca. 50.-€ reduziert werden 🙂
Den Gutschein gibts laut meinem 🙂 bis März 2020.
ich habe das Update im November machen lassen und den Gutschein schon für eine Wartung verwendet. Bisher habe ich keinerlei Veränderungen, wie Mehrverbrauch oder Leistungsverlust feststellen können. Doof wäre es nur, wenn MB irgendwann mal für ein freiwilliges Update vielleicht 500 Euro ausloben würden. Dann hätte sich das Warten ja gelohnt.
https://www.spiegel.de/.../...s-a-ba12f13b-741a-40de-b75e-a33405282720
Doof wäre es somit, wenn das KBA eine Nachprüfung an den Fahrzeugen mit dem freiwilligen MB Update durchführt und diese Fahrzeuge dann noch mit einem KBA Zwangsupdate beglückt, welches dann auch eine Auswirkung auf die Fahrzeugzulassung hat.
https://www.motor-talk.de/.../...ndendienstmassnahme-t6571637.html?...
Gruß
wer_pa
Glückwunsch...
Dann sind eure Autos wohl noch dreckiger 😉
https://www.zdf.de/.../dieselabgase-software-update-100.html
für mich fühlt sich das alles nach einem großem Chaos an: keiner weiß so richtig, wie es weitergehen soll - auch mit der individuellen Mobilität insgesamt. Auch hier im Forum liest man überwiegend nur Spekulationen zu dem Thema.
Vielleicht sitzen immer noch die gleichen Leute in den Ämtern die schon im Skandal mit den gefakten Gutachten der Rußfilter (GAT-Filter) tätig waren????
Gruß Peter