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Freiprofil; Dach ragt in Straße

Themenstarteram 16. Mai 2020 um 12:19

Hallo Sachverständige,

Wir wohnen in einem kleinen Dorf in einem uralten Haus, gebaut 1802. Es steht natürlich unter Denkmalschutz. Das Haus steht dicht an der Straße und ragt mit einer Ecke des Daches ca 10 cm in die Straße hinein. Der Abstand Teerdecke und Unterkante Dachrinne ist 3, 8 m.

Vor ein paar Jahren blieb einmal ein LKW hängen, und beschädigte die Dachrinne und ein paar Ziegel.

Damals wurde alles von der Versicherung des LKW´s poblemlos übernommen.

Die Tage machte mich ein LKW-Fahrer darauf aufmerksam, dass das Dach mindestens 4 m hoch sein müßte.

Wenn nicht, müßte ich den Schaden am LKW und meinen eigenen Schaden selber übernehmen.

Stimmt das? Es handelt sich um eine Orstdurchfahrt, die auf 1,5 t beschränkt ist, aber Anlieferer und Anlieger sind ausgenommen.

Wer kann dazu etwas sagen?

 

Beste Antwort im Thema
am 17. Mai 2020 um 9:08

...solche Engstellen gibt es in irgendwelchen "Hinterweltsdörfern" oder auch im Alpenraum, wo die Dörfer insgesamt eingezwängt zwischen Bergen und Felsmassiven sind zu Hauf.

Als die Häuser dort gebaut wurden war man halt wenn überhaupt noch mit Pferdefuhrwerken unterwegs... heute findet man dort so manch, teils recht kreative Absicherung durch die Verkehrsbehörden.

Bild (klick), Bild (klick), Bild (klick),...

Einfach mal bei der zuständigen Verkehrsbehörde vorsprechen, vielleicht gleich mal ein paar Photos mitnehmen... die haben bestimmt noch ein wenig "rot-weißes Blech" rumliegen und ein dazu passendes Schild... z.B. VZ 264, VZ 265, VZ 120,... etc.

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Das Problem an der Kennzeichnung liegt darin das sie schon mal weit vor deinen Haus aufgestellt werden muss/sollte. Das kann aber nur die Gemeinde tuen. Also dort mal einfach nachfragen.

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 16. Mai 2020 um 20:49:30 Uhr:

Das Problem an der Kennzeichnung liegt darin das sie schon mal weit vor deinen Haus aufgestellt werden muss/sollte. Das kann aber nur die Gemeinde tuen. Also dort mal einfach nachfragen.

Das ist nur dann nötig, wenn für den LKW sonst Endstation wäre, dann muss das bei der letzten Ausweichstrasse angekündigt werden mit der Höhenangabe und einem weißen Schild darunter mit der Entfernung z. B. 1 Km.

Bei einem Dach das in die Strasse ragt, kann man aber drumrum fahren, daher muss das nicht vorher angekündigt sein.

Mal eine blöde Frage, Durchfahrt wirklich für Fahrzeuge über 1,5t gesperrt? Wenn ja könnte man gleich eine Fußgängerzone draus machen, denn schon Kleinwagen können an dieser Grenze kratzen. Sollten es 3,5t sein?

Auf dem Dorf dürften öfters Fahrzeuge unterwegs sein die über 4m hoch sind, vor Allem in der Erntezeit...

Ein Schild das auf die geringe höhe hinweist wäre sicher nicht von Nachteil, nicht das es alle LKW-Fahrer interessieren würde wie man regelmässig sieht. Die meisten Fahrer dürften bei Annäherung an das Haus sehen das es eng werden könnte un eh Richtung Straßenmitte ziehen.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 16. Mai 2020 um 23:34:52 Uhr:

Mal eine blöde Frage, Durchfahrt wirklich für Fahrzeuge über 1,5t gesperrt?

Das Schild gibt es in der Praxis auch kaum, höchstens auf nem Wald- und Wiesenweg wo es über eine kleine Holzbrücke geht.

Zitat:

@trouble01 schrieb am 16. Mai 2020 um 16:24:04 Uhr:

Mir ist keine derartige Vorschrift aus baurechtlicher Sicht bekannt. Das Haus wurde 1802 gebaut und ist baurechtlich genehmigt und hat somit auch baurechtlichen Bestandschutz.

Der LKW-Fahrer war bestimmt ein "Fachmann" im Baurecht.

Wir leben in einem Land, wo ab und zu mal Gesetze geändert werden. Daber kommt es immer wieder vor, das andere Gesetze unverändert bleiben, und es dann eine unklare Rechtslage gibt. Da ich die beiden unterschiedlichen Rechtslagen nicht kenne, kann ich nicht sagen, ob es hier genau so ist.

Ein Fachmann muss sowas wissen, aber manchmal wissen es halt nicht alle Fachmänner. ;)

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 16. Mai 2020 um 23:34:52 Uhr:

Mal eine blöde Frage, Durchfahrt wirklich für Fahrzeuge über 1,5t gesperrt? Wenn ja könnte man gleich eine Fußgängerzone draus machen, denn schon Kleinwagen können an dieser Grenze kratzen. Sollten es 3,5t sein?

Ich glaube, dass sich die Massenbeschränkung bei solchen Straßen auf die einzelne Achse bezieht. Sonst dürfte so eine Straße nichtmal von einem PKW-Gespann oder Wohnmobil befahren werden.

Und die angesprochene Höhenangabe bei Dächern dürfte mit Sicherheit Wunschdenken des LKW-Fahrers sein. Es gibt ja auch denkmalgeschützte Häuser, deren äusseres Erscheinungsbild nicht verändert werden darf.

Die Frage kann berechtigt sein, da sie Stadt ja normalerweise ein Haus genehmigt bevor es erbaut wird. Also mit Standort, Höhe usw.

 

Wie das früher war, keine Ahnung, aber die Straße wird ja auch irgendwann mal saniert worden sein, wenn sie dabei höher kommt muss das ja auch geplant werden.

 

Würde mal mit der Stadt das Gespräch suchen, wer da was aufhängen muss.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 17. Mai 2020 um 09:10:31 Uhr:

Und die angesprochene Höhenangabe bei Dächern dürfte mit Sicherheit Wunschdenken des LKW-Fahrers sein. Es gibt ja auch denkmalgeschützte Häuser, deren äusseres Erscheinungsbild nicht verändert werden darf.

Als LKW-Fahrer muss man wissen, ob es passt, oder nicht. Ist keine Höhenangabe vorhanden, wird es passen. Ganz einfache Rechtslage und kein Wunschdenken.

Das denkmalgeschützte Haus zu verändern ist nicht notwendig. Man kann die Verkehrszeichen und Markierungen auch auf separaten Masten anbringen. GGF wird direkt die ganze Straße nur für Fahrzeuge bis zu einer bestimmten Höhe freigegeben.

Der TE ist nicht gezwungen sich um die Markierung zu kümmern, da die Gemeinde ihn nicht offiziel angeschrieben hat. Die Rechtiche Lage sieht jedoch vor, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Er muss nur beim nähsten zusammenstoß damit rechnen, dass sich die Versicherung des LKW-Halters möglicher Weise quer stellt und er eventuell den Schaden am LKW ersetzen muss. Hierbei kann nur ein Anwalt grünes Licht geben, und nicht irgend ein User aus dem Internet, der mit Fachwissen prahlt, was er vielleicht gar nicht hat.

Zitat:

@MvM schrieb am 17. Mai 2020 um 10:16:18 Uhr:

 

Das denkmalgeschützte Haus zu verändern ist nicht notwendig. Man kann die Verkehrszeichen und Markierungen auch auf separaten Masten anbringen. GGF wird direkt die ganze Straße nur für Fahrzeuge bis zu einer bestimmten Höhe freigegeben.

Es gibt auch die Möglichkeit eine Markierung am Boden zu machen, z. B. einen Blumenkübel am Strassenrand und eine Warnbake davor. Der Nachteil hier wäre aber, dass dann alle Fahrzeuge bei Gegenverkehr eventuell anhalten müssten, während bei einer Markierung am Dach die PKW nicht betroffen sind.

Es gibt Verkehrsplaner von der Stadtverwaltung, die sich die Örtlichkeit angucken. Dann kommt die Entscheidung, was erlaubt ist. Es ist alles Möglich, da auch denkmalgeschütze Häuser in ausnahmefällen umgebaut werden dürfen.

am 17. Mai 2020 um 9:08

...solche Engstellen gibt es in irgendwelchen "Hinterweltsdörfern" oder auch im Alpenraum, wo die Dörfer insgesamt eingezwängt zwischen Bergen und Felsmassiven sind zu Hauf.

Als die Häuser dort gebaut wurden war man halt wenn überhaupt noch mit Pferdefuhrwerken unterwegs... heute findet man dort so manch, teils recht kreative Absicherung durch die Verkehrsbehörden.

Bild (klick), Bild (klick), Bild (klick),...

Einfach mal bei der zuständigen Verkehrsbehörde vorsprechen, vielleicht gleich mal ein paar Photos mitnehmen... die haben bestimmt noch ein wenig "rot-weißes Blech" rumliegen und ein dazu passendes Schild... z.B. VZ 264, VZ 265, VZ 120,... etc.

Zitat:

@MvM schrieb am 17. Mai 2020 um 10:16:18 Uhr:

 

Als LKW-Fahrer muss man wissen, ob es passt, oder nicht. Ist keine Höhenangabe vorhanden, wird es passen. Ganz einfache Rechtslage und kein Wunschdenken.

Da hast mich wohl ein bissel missverstanden. Ich meinte die Äusserung des LKW-Fahrers, dass das Dach mindestens 4m hoch sein müsste.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 17. Mai 2020 um 09:10:31 Uhr:

 

Ich glaube, dass sich die Massenbeschränkung bei solchen Straßen auf die einzelne Achse bezieht. Sonst dürfte so eine Straße nichtmal von einem PKW-Gespann oder Wohnmobil befahren werden.

Nein, eine solche Angabe bezieht sich nicht auf die Achse, sondern auf das gesamte Fahrzeug.

Und ja, du hast es richtig erkannt, ein Wohnmobil darf nicht über eine Brücke mit einem 1,5t- Schild.

Was soll das denn für eine Brücke sein? Selbst eine Minibrücke ausm Mittelalter hier in der Gegend darf laut Schild mit bis zu 10t befahren werden.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 17. Mai 2020 um 18:58:51 Uhr:

Was soll das denn für eine Brücke sein? Selbst eine Minibrücke ausm Mittelalter hier in der Gegend darf laut Schild mit bis zu 10t befahren werden.

Es geht bei den Beschränkungen selten darum wie viel die Brücke tatsächlich verträgt, sondern eher was sie tragen soll.

1,5t. empfinde ich aber als lachhaft, dann kann man die Strecke gleich ganz sperren und nur für Anlieger und Anwohner öffnen.

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