Freigaben / Zulässige Felgen und Reifen
Hallo,
gestern einen A6 2.0 TDI Avant MT bestellt. Wo ich mir schwer getan habe, war die Bestellung anderer Reifen/Felgen. Daher die 16-er Standard bestellt, diese machen sich im Winterbetrieb nützlich. Für Sommer möchte ich mir 18 oder 19-er aus der Bucht oder Anzeigen holen. Nun siehe ich auch viele schöne Felgen- / Reifen aus der A4, A5, A7 und A8 Abteilung. Auch einige Felgen vom vorigen A6 4F kämen in Betracht.
Wie weit darf man diese an den A6 4G anbringen?
Wo finde ich entsprechende Hinweise oder Freigaben. Worauf bei den Felgen- / Reifen-Angeben ist zu achten?
PS Ich habe bereits die Suche bemüht, als seltener Besucher des Forum nicht viel dazu gefunden. Ggf. würde ich mich auf bereits vorhandene Forum Hinweise freuen
Gruß Chris
Beste Antwort im Thema
Habe ich bei meinen aktuellen (GMP Gunner) Felgen trotz ABE auch gemacht - wie Polmaster schrieb - erwartungsgemäß hat das Amt die Eintragung nicht vorgenommen, wollen ein Dokument vom TÜV/DEKRA. Ab zur Dekra gefahren, Fahrzeug/Felgen/ABE vorgestellt, 32,- Euro bezahlt (für 10min drüber gucken) und mit dem Dekra-Wisch zur Zulassungsstelle - ohne Probleme eingetragen. Bevor ich mich zum Affen mache, gibt der "Klügere" nach....und hat seine Ruhe.
2050 Antworten
Das ist doch eine Original-Felge für den 4G.
Das kannst Du fahren bzw. schau doch mal in Deine CoC Liste.
Was da steht kannst Du fahren.
Wenn jemand was genauer sagen soll, dann müssen auch genaue Fahrzeugdaten her.
Ein z.B. A6 4G Allroad und ein normaler A6 4G ist ein Unterschied.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Savas_GS schrieb am 31. Januar 2021 um 17:39:22 Uhr:
Ne steht leider nicht drin
Ich fahre ein Audi A6 4G 2015 FL 2.0 TDI Ultra
Druck Dir den weiter oben verlinkten TÜV-Wisch aus, da stehen u.a. die ...025M explizit mit drin. Den führste dann im Handschuhfach mit und gut ist.
Die Felgen sind für einen A6 4G.
Du benötigst nichts, nicht mal TÜV.
Du musst Dich aber an die Reifengröße passend zum Fahrzeug halten.
Anders bei Felgen fremder Hersteller. Hier brauchst Du eine Traglastbescheinigung und musst zum TÜV.
-------------------------------------Informationen zur Eintragung
Es besteht erst dann eine Eintragungspflicht, wenn Reifen, welche nicht vom Fahrzeug Hersteller als zulässig gelten, montiert werden.
Oder Felgen von einem abweichendem Fahrzeug auf das Fahrzeug montiert werden sollen.
Beispiel: Vom Audi A8 auf A6.
Hierbei muss der TÜV prüfen ob die Traglast der Felgen des abweichenden Fahrzeugs,
für Ihr Fahrzeug ausreicht.
-----------------------------
Deine Felge:
Der tüv
Sonst bekomme ich keins
Ich muss eine einzelabnahme machen.
Weil es bei meinen COC Papieren nicht drin steht