Freigaben / Zulässige Felgen und Reifen

Audi A6 C7/4G

Hallo,

gestern einen A6 2.0 TDI Avant MT bestellt. Wo ich mir schwer getan habe, war die Bestellung anderer Reifen/Felgen. Daher die 16-er Standard bestellt, diese machen sich im Winterbetrieb nützlich. Für Sommer möchte ich mir 18 oder 19-er aus der Bucht oder Anzeigen holen. Nun siehe ich auch viele schöne Felgen- / Reifen aus der A4, A5, A7 und A8 Abteilung. Auch einige Felgen vom vorigen A6 4F kämen in Betracht.
Wie weit darf man diese an den A6 4G anbringen?
Wo finde ich entsprechende Hinweise oder Freigaben. Worauf bei den Felgen- / Reifen-Angeben ist zu achten?

PS Ich habe bereits die Suche bemüht, als seltener Besucher des Forum nicht viel dazu gefunden. Ggf. würde ich mich auf bereits vorhandene Forum Hinweise freuen

Gruß Chris

Beste Antwort im Thema

Habe ich bei meinen aktuellen (GMP Gunner) Felgen trotz ABE auch gemacht - wie Polmaster schrieb - erwartungsgemäß hat das Amt die Eintragung nicht vorgenommen, wollen ein Dokument vom TÜV/DEKRA. Ab zur Dekra gefahren, Fahrzeug/Felgen/ABE vorgestellt, 32,- Euro bezahlt (für 10min drüber gucken) und mit dem Dekra-Wisch zur Zulassungsstelle - ohne Probleme eingetragen. Bevor ich mich zum Affen mache, gibt der "Klügere" nach....und hat seine Ruhe.

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Zitat:

@Adik535 schrieb am 5. November 2019 um 15:01:41 Uhr:


Hallo zusammen,
stimmt es eigentlich dass wenn ich meine 21 Zoll SQ5 Felgen auf den BITU eintrage dann keine 20" Winterräder mehr fahren kann?! Alles OEM Audi natürlich...

In dem Fall wird es nicht so sein. Es gibt aber die Fälle, wo man sich per Einzelabnahme eine andere Reifen-/Felgendimension eintragen lässt, für die man eine Tachoangleichung vornehmen lassen muss. Wenn das gemacht wird, sind natürlich u.U. verschiedene andere bisher zulässige Dimensionen nicht mehr möglich, weil der Tacho nicht mehr in der vorgeschriebenen Toleranz anzeigt.

Ist klar. Aber wenn der Abrollumfang bei 20 u 21 Zoll übereinstimmt sollte es kein Problem sein.
Noch ne blöde Frage: im COC war nur 17 Zoll erwähnt.
Soll bzw muss ich 20 und 21 Zoll eintragen?

Ja. Alles was nicht im CoC steht muss eingetragen werden.

Im übrigen wird das nichts werden, der Reifen vom SQ5 ist viel zu groß.
So wie ich das verstanden habe, hast du vor diese so anzubauen.

Der Aufwand steht in keinem Verhältnis.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 5. November 2019 um 17:54:17 Uhr:


Ja. Alles was nicht im CoC steht muss eingetragen werden.

Im übrigen wird das nichts werden, der Reifen vom SQ5 ist viel zu groß.
So wie ich das verstanden habe, hast du vor diese so anzubauen.

Der Aufwand steht in keinem Verhältnis.

Warum? Es gibt doch schon mehrere, die mit SQ5-Felgen rumfahren. Bei den Reifen bin ich mir nicht sicher, die werden aber beim SQ5 tatsächlich größer sein/einen größeren Querschnitt haben.

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Ganz einfach.

Der A6 fährt Serie 265/30R21. Der passt aber nicht auf die SQ5 Felge mit 8,5 Zoll Breite.

Da gibt es dann kaum alternativen. Der einzige der halbwegs passt, ist der 255/30R21.
Den gibt es aber nur bis 93Y (max. 1300kg Achslast). Was nicht unbedingt bei allen A6 reicht.

Klar kann man ablasten.
Aber dann ist es eben Aufwand.

Einzelabnahme incl. Ablastung, Eintragung usw...

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 5. November 2019 um 20:35:39 Uhr:


Ganz einfach.

Der A6 fährt Serie 265/30R21. Der passt aber nicht auf die SQ5 Felge mit 8,5 Zoll Breite.

Da gibt es dann kaum alternativen. Der einzige der halbwegs passt, ist der 255/30R21.
Den gibt es aber nur bis 93Y (max. 1300kg Achslast). Was nicht unbedingt bei allen A6 reicht.

Klar kann man ablasten.
Aber dann ist es eben Aufwand.

Einzelabnahme incl. Ablastung, Eintragung usw...

Der SQ5 Reifen landet in der Tonne. Das kommt nicht in Frage natürlich. 40er Profil eben.
255/30 R21 mit 93Y liegen schon bereit und reichen auch für meinen Quattro.
Hoffe habe alles hier gut recherchiert und nicht umsonst die 140 Seiten durchgewühlt :-)

Hallo zusammen,
reicht die Traglastbescheinigung um die felgen von einem anderen Model einzutragen? Das geht dann per Einzelabnahme oder?

Richtig. Aber die Kriterien Reifengröße, Einpresstiefe, Felgengröße und ausreichende Traglast (ggfls. Ablasten) müssen natrürlich berücksichtigt werden.

Zitat:

@Polmaster schrieb am 29. November 2019 um 15:39:10 Uhr:


Richtig. Aber die Kriterien Reifengröße, Einpresstiefe, Felgengröße und ausreichende Traglast (ggfls. Ablasten) müssen natrürlich berücksichtigt werden.

Und das alles muß der TÜV prüfen? Ich möchte für die Wintersaison die Felgen vom A8 auf meinem A7 fahren und eintragen. Die Felgen sind original 7.5J 19 ET29 und ich habe passende Bereifung 235/45 99V. Beim A7 in Papieren ist 8J 19 ET26 235/45 99V drin. Bin mit der Traglastbescheinigung zum TÜV gegangen und mir wurde gesagt dass es nicht reicht, ich brauche Teilegutachten. Dann habe ich versucht dem Gutachter zu erklären dass es keine Teilegutachten von Audi Originalfelgen gibt sondern nur Traglastbescheinigung und aufgrund von der kann man die Felgen mit Einzelabnahme prüfen und eintragen. Aber der sagte es wird nicht gehen, er braucht irgendeine Teilegutachten von felgen mit gleichen Daten die für A7 zugelassen sind. Das gibt aber nicht, eine habe ich gefunden 7.5J 19 ET32. Hat er Recht dass es nicht geht oder soll ich bei einer anderen Prüfstelle probieren?

Hab damals beim 4f Felgen mit der traglastbescheinigung vom a5 eingetragen. Hat zwar mehrmals geschaut aber ging ohne Probealarme. Probier mal eine andere TÜV stelle.

Zitat:

@rasputin4688 schrieb am 2. Dezember 2019 um 09:19:17 Uhr:


Hab damals beim 4f Felgen mit der traglastbescheinigung vom a5 eingetragen. Hat zwar mehrmals geschaut aber ging ohne Probealarme. Probier mal eine andere TÜV stelle.

Ich habe die bei einer anderen TÜV-Stelle nur mit Traglastbescheinigung ohne Probleme eingetragen bekommen. 20 Minuten hat's gedauert, hat nur überprüft ob es passt und nirgendwo schleift.

Perfekt. Passt doch.

Hallo liebe Community, kann mir bitte einer erklären ob ich 19 Zoll Felgen 255/40R19 ET45 Eintragen muss wenn es nicht im Fahrzeugschein und COC Papier eingetragen sind. Freunde von mir meinten das ich dann mit den Felgen zwar zum TüV muss aber die dann sagen würden das ich hält die Felgen nicht sofort sondern bei der nächsten gelegenheit eintragen lassen kann, da der Fahzeugbrief noch bei der Bank ist.

Es handelt sich um Zubehörfelgen.
Würde es dann wierklich reichen wenn ich nur die Felgen Gutachten mitführe? Wenn diese nicht im Fahrzeugschein eingetragen ist ??

A6 4G 2,8l FSI

Leider habe ich konkret dazu nichts hier im Forum gefunden.

Tja, ohne das Prüfzeugnis (ABE, Teilegutachten usw.) Kann dir das keiner beantworten.

Denn da stehen die Auflagen drinnen.

Ich mein ja wenn auch für mein Auto die Felgen zugelassen sind ob dann es nur reichen würde wenn ich nur das ABE mitführe

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