Freigaben / Zulässige Felgen und Reifen
Hallo,
gestern einen A6 2.0 TDI Avant MT bestellt. Wo ich mir schwer getan habe, war die Bestellung anderer Reifen/Felgen. Daher die 16-er Standard bestellt, diese machen sich im Winterbetrieb nützlich. Für Sommer möchte ich mir 18 oder 19-er aus der Bucht oder Anzeigen holen. Nun siehe ich auch viele schöne Felgen- / Reifen aus der A4, A5, A7 und A8 Abteilung. Auch einige Felgen vom vorigen A6 4F kämen in Betracht.
Wie weit darf man diese an den A6 4G anbringen?
Wo finde ich entsprechende Hinweise oder Freigaben. Worauf bei den Felgen- / Reifen-Angeben ist zu achten?
PS Ich habe bereits die Suche bemüht, als seltener Besucher des Forum nicht viel dazu gefunden. Ggf. würde ich mich auf bereits vorhandene Forum Hinweise freuen
Gruß Chris
Beste Antwort im Thema
Habe ich bei meinen aktuellen (GMP Gunner) Felgen trotz ABE auch gemacht - wie Polmaster schrieb - erwartungsgemäß hat das Amt die Eintragung nicht vorgenommen, wollen ein Dokument vom TÜV/DEKRA. Ab zur Dekra gefahren, Fahrzeug/Felgen/ABE vorgestellt, 32,- Euro bezahlt (für 10min drüber gucken) und mit dem Dekra-Wisch zur Zulassungsstelle - ohne Probleme eingetragen. Bevor ich mich zum Affen mache, gibt der "Klügere" nach....und hat seine Ruhe.
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Im fzg-Schein sind 17er eingetragen. Daher werden sie wohl mit denen auch ausgeliefert worden seien oder?
Welche Reifen dürfte ich dann in 19" fahren ?
Zitat:
@Kingpin1985 schrieb am 20. August 2019 um 20:57:36 Uhr:
Im fzg-Schein sind 17er eingetragen. Daher werden sie wohl mit denen auch ausgeliefert worden seien oder?Welche Reifen dürfte ich dann in 19" fahren ?
Sollte eigentlich in deinem CoC stehen, ergänzend an der Fahrertür, B-Säule oder im Tankdeckel.
Danke dir.
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Im Fahrzeugschein steht leider nur die Standardgröße drin, nicht das, womit das Fahrzeug ausgeliefert wurde. Wenn die von Dir gewünschte Größe in der CoC steht, dann kannste bei passender Originalfelge die Reifengröße eintragungsfrei fahren. Es ist dabei wurscht, ob es dann Sommer- oder Winterreifen sind. Einzig die Freigabe für Schneeketten haste dann nicht mehr.
Zitat:
@GeneralTrautmann schrieb am 20. August 2019 um 22:55:57 Uhr:
Im Fahrzeugschein steht leider nur die Standardgröße drin, nicht das, womit das Fahrzeug ausgeliefert wurde. Wenn die von Dir gewünschte Größe in der CoC steht, dann kannste bei passender Originalfelge die Reifengröße eintragungsfrei fahren. Es ist dabei wurscht, ob es dann Sommer- oder Winterreifen sind. Einzig die Freigabe für Schneeketten haste dann nicht mehr.
Liest du eigentlich mit oder warum wiederholst du es?😁😕
Wenn ich das jetzt richtig sehe, darf ich in 19" nur die 235/45er für Winterreifen fahren, korrekt ?
Vorsicht:
Der Aufkleber ist nicht bindend dafür. Wichtiger sind die in der COC aufgeführten Rad-Reifenkombis. Steht dort ein 255/35 20, darf der auch als M+S gefahren werden.
Zitat:
@Polmaster schrieb am 30. August 2019 um 11:06:36 Uhr:
Yes.
ähm, Einspruch!
Auf dem Aufkleber stehen auch 19er in 255/40 die wären somit (sowie jede andere Dimension) auch als WR zulässig. Bei den 235ern darfst halt noch Ketten montieren, bei den 255er eben nicht mehr und die unterschieden sich auch in der Felgenbreite.
Von daher:
IMMER DIE COC ZU RATE ZIEHEN!!
Ich habe das Auto vor 6 Monate gekauft, finde aber die COC nicht. Der Audi Händler müsste mir das doch auch am Telefon beantworten können oder ?
eher nein... die COC wäre mMn ein wichtiger Bestandteil der Fzg Papiere.. er soll sie dir nachliefern/neu ausstellen lassen..