Freigaben / Zulässige Felgen und Reifen
Hallo,
gestern einen A6 2.0 TDI Avant MT bestellt. Wo ich mir schwer getan habe, war die Bestellung anderer Reifen/Felgen. Daher die 16-er Standard bestellt, diese machen sich im Winterbetrieb nützlich. Für Sommer möchte ich mir 18 oder 19-er aus der Bucht oder Anzeigen holen. Nun siehe ich auch viele schöne Felgen- / Reifen aus der A4, A5, A7 und A8 Abteilung. Auch einige Felgen vom vorigen A6 4F kämen in Betracht.
Wie weit darf man diese an den A6 4G anbringen?
Wo finde ich entsprechende Hinweise oder Freigaben. Worauf bei den Felgen- / Reifen-Angeben ist zu achten?
PS Ich habe bereits die Suche bemüht, als seltener Besucher des Forum nicht viel dazu gefunden. Ggf. würde ich mich auf bereits vorhandene Forum Hinweise freuen
Gruß Chris
Beste Antwort im Thema
Habe ich bei meinen aktuellen (GMP Gunner) Felgen trotz ABE auch gemacht - wie Polmaster schrieb - erwartungsgemäß hat das Amt die Eintragung nicht vorgenommen, wollen ein Dokument vom TÜV/DEKRA. Ab zur Dekra gefahren, Fahrzeug/Felgen/ABE vorgestellt, 32,- Euro bezahlt (für 10min drüber gucken) und mit dem Dekra-Wisch zur Zulassungsstelle - ohne Probleme eingetragen. Bevor ich mich zum Affen mache, gibt der "Klügere" nach....und hat seine Ruhe.
2050 Antworten
Ja, das geknickte A4-Blatt
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Ja, COC ist die EG-Übereinstimmungsbescheinigung. Also das 2-seitige Papier wo auch die Fahrgestellnummer drauf steht.
Unter Punkt 35 steht womit er ausgeliefert wurde unter 52 was du zusätzlich draufschrauben darfst (Original Felgen).
Zitat:
@Milfrider schrieb am 30. März 2019 um 16:58:11 Uhr:
Ja, das geknickte A4-Blatt
Und weiß ist es.
Zitat:
@Milfrider schrieb am 30. März 2019 um 17:04:36 Uhr:
Unter Punkt 35 steht womit er ausgeliefert wurde unter 52 was du zusätzlich draufschrauben darfst (Original Felgen).
Unter dem Punkt 52 steht bei mir aber ??? 225/45/17.
Soll das heißen das ich keine 19 Zoll Felgen drauf haben darf ?
Ich lese bei Dir 2 verschiedene Dinge/Fragen:
1) in Deinem zitierten Gutachten steht NA1 = Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4G) mit serienmäßigen Reifengrößen 235/55R18, 255/45R19 oder 255/40R20 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COCPapier oder Bedienungsanleitung).
Das bedeutet, dass diese Felgen mit dieser speziellen ET für den "normalen" A6 (Limo&Avant), aber nicht für die Verwendung am Allroad geprüft & freigegeben sind. Die Ergänzung "...mit serienmäßigen Reifengrößen bla bla bla lt. COC & Co" ist IMHO reine "Zierde", denn die Felgen sind ja auch mit anderen Reifengrößen nicht am Allroad freigegeben. Soll wahrscheinlich nur explizit noch mal klar machen, dass es sich bei dieser Einschränkung um den Allroad handelt, da die genannten Dimensionen genau jene sind, die serienmäßig am Allroad montiert sind (im Gg.satz zum "normalen" A6).
Frage ist damit: hast Du einen Allroad? Habe ich überlesen oder Du hast es noch nicht kundgetan. Wenn nein, kannst Du NA1 ignorieren. Hast Du einen Allroad, hast Du bei diesen Felgen und ET damit keine ABE und Du kannst die Felgen nicht "einfach so" eintragen lassen. Bei uns hieße das "Einzelabnahme".
2) Du hast in Deiner COC nur 17er eingetragen. Du kannst "passende" größere Felgen montieren und verwenden - reine Frage der Eintragung und kein Ausschlussgrund im Sinne nicht "dürfen".
Hi ich habe keinen Allroad ganz normaler Audi A6 2.0 tdi Automatik. Somit hat sich dann NA1 für mich geklärt oder ?
Und zum COC da sind wie du schon sagtest nur 17 er eingetragen. Nun stellt sich mir die Frage muss ich mein COC dann umtragen auf 19er ? Oder kann ich einfach die Felgen kaufen reifen montieren und einfach fahren ?
Mach mal ein Bild vom Punkt 35 und 52 und stell es hier bitte ein.
Alles was in der COC steht bezieht sich auf Originalfelgen.
Alles andere bedarf einer Abnahme beim TÜV. Zubehör sowieso, wenn keine ABE ohne Abnahmeauflage dabei ist.
Weder noch. CoC wird nicht geändert. Die montierte Kombi aus dem Zubehör muß eingetragen werden, wenn nicht eine Befreiung im Gutachten vorliegt.
Im Gutachten der Felge ist eine Eintragung befreit.
Anbei ist das Gutachten der Felge und die Nummer 52
Also du darfst ohne Abnahme die 17-er Originalfelgen fahren (Sommer und Winter, wie im COC beschrieben)
Alles andere Originale muss zum TÜV zur Begutachtung.
Die Felgen, die du haben möchtest sind Zubehörfelgen und müssen definitiv zum TÜV, wenn im Gutachten/ABE keine Befreiung vorsieht,
Zu den Auflagen hat Golfer und Paddy sich ja bereits geäussert.