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Freigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung von VW für GTI/R32 Lenkrad im Golf V?

Themenstarteram 23. Februar 2010 um 10:19

Hallo,

hat jemand von Euch eine Freigabe bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung von VW für den Tausch des normalen Mufu-Lenkrades gegen das GTI/R32 Mufu-Lenkrad?

Laut meinem :) ist der Umbau unzulässig, da VW dafür keine Freigabe erteilt. Die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges würde erlischen, was im Falle eines Unfalles schwere Konsequenzen hätte.

Die VW Kundenbetreuung habe ich bereits schriftlich und telefonisch kontaktiert.

Ich wurde jedesmal nur auf den Händler verwiesen.

Wer weiß etwas Genaueres?

 

Vielen Dank!

Gruß

Cosmic6n

P.S. Suchfunktion und Google wurden schon ausgiebig gequält ;)

Beste Antwort im Thema

Hi

Oh mein Gott. Du begreifst es nicht oder?

ES SIND TEILE VON VW DIE EINE ZULASSUNG FÜR DEN GOLF 5 HABEN UND FÜR DEN GOLF 5 GETESTET UND FREIGEGEBEN WURDEN!!!!!

 

Tut mir Leid, aber so ein sinnloses Geblubber nervt tierisch. Einfach mal Gehirn einschalten und logisch denken bevor man so eine Schwachsinnsfrage stellt die jeder Fünfjährige beantworten könnte.

hypuh

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Hey,

na das würde Mich auch mal brennend interessieren, da ja hier schon viele tolle Schrauber umgerüstet haben und Ihre 1.4er und 1.6er zu GTI´s gemacht haben. Wie haben die das nachgewiesen??? Wahrscheinlich garnicht, oder???

mfg hammi-1983

was denn das für ein super Beitrag???? wer sagt das unsere Autos dadurch Gti`s werden sollen???? Vielleicht sieht es einfach besser aus und liegt besser in der Hand?! Glaub kaum das einer groß den Gti Clip dran hat ich jedenfalls nicht!

Hey,

und hast Du eine Freigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Lenkrad, darum gehts ja hier ?!

das weis ich auch das es darum geht, du hast doch gleich so provokativ geschrieben das das alle in ihren 1,4 und 1,6er bauen.

Nö hab ich nicht hat mich auch bis jetzt nicht interessiert, bin durch den Tüv so und bei Kontrollen hat es auch keinen gestört

Hey,

warum sprichst Dich dann angesprochen, hast ja immerhin 2L :) Ein wenig Ironie ist doch nie verboten hier, oder? Hm, also hast Du auch einfach umgerüstet, ohne Amtliches Erlaubschreiben :)

Den TÜV Mann interessiert das wenig bei der HU :)

mfg hammi-1983

ehrlich gesagt wusste ich nicht das es verboten ist bzw. hab ich bis jetzt nicht drüber nachgedacht, ich wollt es wegen der Optik

gibt es so ein Schreiben von VW?

Hey,

also Ich habe davongehört, wie von einer Legende :) Aber da es immerhin ein Technische Änderung ist, und das Fahrzeug nicht Werksseitig damit ausgerüstet wurde, könnte es auch sein, dass es eine ABE für den Typ Golf 1K allgemein hat. Ich kann ja auch nicht einfach die Bremsanlage vom GTI oder vom R32 drunter bauen, nur weil die auch aus einem 5er Golf stammt. :) Passen tut viel, aber wie es Rechtlich aussieht, ist halt die Frage, Aber habe auch schon von vielen Antwortschreiben aus Wolfsburg gehört, in dem ein Einbau ausgeschlossen wurde. Aber andererseits, soll VW wohl auch schon Unbedenklichkeitsbescheinigungen verschickt haben.

Interessiert Mich halt auch, weil das Lenkrad ansich, schon schön sportlich ist und als R-Line Paket ja auch nicht nur in den potenten Gölfen verbaut wurde.

Aber im Zweifel ohne Betrieberlaubnis mag Ich auch nicht rumfahren :(

Wäre halt cool, wenn jemand mal eine Kopie seiner Unbedenklichkeitsbescheinigung hier reinstellen könnte, falls es die überhaupt gibt?!

mfg hammi-1983

ja das wäre was her mit der Bescheinigung:)

am 23. Februar 2010 um 17:07

Ich würde mal beim TÜV vorfahren und mal die Situation beschreiben.

Der Prüfer kann einem dann schon genau sagen was alles notwendig ist bzw. ob es eine Möglichkeit der Abnahme gibt.

1. Es gibt hier im Forum User die haben sich das Lenkrad tauschen lassen (vom Freundlichen) wegen Airbag usw.. Das Lenkrad wird eine allgemeine Betriebserlaubnis haben, für alle Golf V / Jetta 1k usw., genauso wie tausend ander Teile / Felgen usw.. Einige Teile sind natürlich auf spezielle Motor- / PS-Stärken beschränkt, zum Beispiel Bremsanlagen, gewisse Felgen usw.. Aber das Lenkrad ist schon rein von der Logik her nicht auf gewisse Motor- / PS-Stärken beschränkt.

2. Ich glaube kaum das die Polizei / der Gutachter etc. als erstes jedes Teil im Auto kontrolliert und mit Wolfsburg die Teilenummern durchgeht um etwas zu finden was evtl. von einem anderem Modell sein könnte, wenn dir jemand in die Seite reingeknallt ist. Die schauen sich den Unfallhergang und den Schaden an und fertig.

3. Wenn es original von VW ist und dir das der Freundliche eingebaut hat (wegen Airbag) dann gibts auch null Probleme.

Anmerkung:

Wenn du aber einen Unfall hast und der Airbag nicht zündet und du schwere Gesichtsverletzung davonträgst, was theoretisch nicht passieren kann, weill du ja angeschnallt sein solltest (ausser du bist einer von den Usern hier die sich den Gurtwarner deaktivieren lassen), dann wird man natürlich ganz genau kontrollieren warum / weshalb usw.. Sollte dann dabei herauskommen das du das Lenkrad mit Airbag selber getauscht hast dann siehst du richtig alt aus, denn dann zahlt die niemand etwas..

Hm,

es wäre halt einfach das beste wenn jemand diese Bescheinigung wirklich hier vorlegt!

Weil am Ende zählt nur Schwarz auf Weiß.

 

mfg

am 23. Februar 2010 um 22:29

Zitat:

Original geschrieben von hammi-1983

Hm,

es wäre halt einfach das beste wenn jemand diese Bescheinigung wirklich hier vorlegt!

Weil am Ende zählt nur Schwarz auf Weiß.

 

mfg

Da es diese bescheinigung seitens der Volkswagen AG nicht gibt, kann Diese auch keiner vorlegen.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von pierreonline

1. Es gibt hier im Forum User die haben sich das Lenkrad tauschen lassen (vom Freundlichen) wegen Airbag usw.. Das Lenkrad wird eine allgemeine Betriebserlaubnis haben, für alle Golf V / Jetta 1k usw., genauso wie tausend ander Teile / Felgen usw.. Einige Teile sind natürlich auf spezielle Motor- / PS-Stärken beschränkt, zum Beispiel Bremsanlagen, gewisse Felgen usw.. Aber das Lenkrad ist schon rein von der Logik her nicht auf gewisse Motor- / PS-Stärken beschränkt.

2. Ich glaube kaum das die Polizei / der Gutachter etc. als erstes jedes Teil im Auto kontrolliert und mit Wolfsburg die Teilenummern durchgeht um etwas zu finden was evtl. von einem anderem Modell sein könnte, wenn dir jemand in die Seite reingeknallt ist. Die schauen sich den Unfallhergang und den Schaden an und fertig.

3. Wenn es original von VW ist und dir das der Freundliche eingebaut hat (wegen Airbag) dann gibts auch null Probleme.

Anmerkung:

Wenn du aber einen Unfall hast und der Airbag nicht zündet und du schwere Gesichtsverletzung davonträgst, was theoretisch nicht passieren kann, weill du ja angeschnallt sein solltest (ausser du bist einer von den Usern hier die sich den Gurtwarner deaktivieren lassen), dann wird man natürlich ganz genau kontrollieren warum / weshalb usw.. Sollte dann dabei herauskommen das du das Lenkrad mit Airbag selber getauscht hast dann siehst du richtig alt aus, denn dann zahlt die niemand etwas..

Falsch !

Auch wenn solch ein Umbau durch einen Servicepartner der Volkswagen-AG durchgeführt wird, hat das Ding keine Herstellerfreigabe für das Fahrzeug.

Damit ist dann der EINBAUENDE auch bei Fehlfunktionen etc. HAFTBAR, und das unabhängig davon, ob irgendein TÜV-ler oder sonst irgendjemand das ohne bestehende Herstellerfreigabe einträgt oder eingetragen hat.

Und das wird man sich in Servicebetrieben überlegen, ob ein solches Risiko tragbar wäre.

Aber Ich habe doch von dieser Legende gehört :)

am 23. Februar 2010 um 22:36

Zitat:

Original geschrieben von hammi-1983

Aber Ich habe doch von dieser Legende gehört :)

Ich hab auch schon davon gehört, dass es Leute geben soll, die per Softwareupdate aus nem FOX nen Phaeton gebastelt haben sollen und das Ding dann auchnoch als fliegendes U-Boot nutzbar gewesen sein soll. :p

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