Freigabe für Osram LED für E46

BMW 3er E46

Es gibts jetzt endlich eine Freigabe für die Osram Night Breaker LED, obwohl viele dran gezweifelt haben im Forum. Ihr könnt gerne eure Meinung und Erfahrung dazu schreiben

194 Antworten

Zitat:

Wenn Du die Nummer auf der Verpackung der h7 LED SP eingibst und die ABE heruntergeladen und ausgedruckt hast, bekommst Du ca. 20 Seiten A4 Seiten mit sämtliche Zulassungsnummern.
Auf dem siebten A4 Blatt wirst Du dann die Nummer sehen, die dann auch auf dem Kfz Schein unter K steht.

Danke für deine Info AliSlmgl.
Nun bin ich jedoch verwirrt. In der Kompatibilitätsliste auf der Osram Seite gibt es bisher nur den Reiter „3er (E46) Facelift 2001-2005“. Demnach gibt es keine Zulassung für meinen E46 VFL.
Auf dem von dir gesendeten Foto der Osram SP ABE steht die Nummer „e1*98/14*0097*…“ welche sich mit der Nummer unter dem Reiter K in meinem Fahrzeugschein „e1*98/14*0097*08“ ähnelt.

Nun zu meiner Frage: Kann ich die Osram SP LED legal verbauen oder nicht? Scheinbar ist mein KFZ ja nicht in der Kompatibilitätsliste aufgelistet (VFL). Dennoch steht die gleiche ABE-Nummer wie ich sie habe unter „K“ in meinem Fahrzeugschein.
LG

Zitat:

@slowe46 schrieb am 28. Dezember 2024 um 19:20:22 Uhr:



Zitat:

Wenn Du die Nummer auf der Verpackung der h7 LED SP eingibst und die ABE heruntergeladen und ausgedruckt hast, bekommst Du ca. 20 Seiten A4 Seiten mit sämtliche Zulassungsnummern.
Auf dem siebten A4 Blatt wirst Du dann die Nummer sehen, die dann auch auf dem Kfz Schein unter K steht.

Danke für deine Info AliSlmgl.
Nun bin ich jedoch verwirrt. In der Kompatibilitätsliste auf der Osram Seite gibt es bisher nur den Reiter „3er (E46) Facelift 2001-2005“. Demnach gibt es keine Zulassung für meinen E46 VFL.
Auf dem von dir gesendeten Foto der Osram SP ABE steht die Nummer „e1*98/14*0097*…“ welche sich mit der Nummer unter dem Reiter K in meinem Fahrzeugschein „e1*98/14*0097*08“ ähnelt.

Nun zu meiner Frage: Kann ich die Osram SP LED legal verbauen oder nicht? Scheinbar ist mein KFZ ja nicht in der Kompatibilitätsliste aufgelistet (VFL). Dennoch steht die gleiche ABE-Nummer wie ich sie habe unter „K“ in meinem Fahrzeugschein.
LG
Hast Recht, ähnelt aber mir wurde gesagt es soll ganz genau mit der Nummer auf dem Fahrzeugschein der unter K. steht übereinstimmen.
Ist natürlich sehr ärgerlich aber an deiner stelle würde ich beim TÜV mal nachfragen.

Für mich heisst das .. hinten, dass das was folgt irrelevant ist.. aber das ist nur meine Meinung

Siehe Anhang.. es gibt in abes auch klar endende Nummern deswegen ist das .. ein "platzhalter" korrigiert mich gern wenn falsch

Screenshot-20241228-195412-chrome

Gibt es eine Möglichkeit die Liste der ABE vor dem Kauf vollständig einzusehen? Wenn ja, wie bzw. wo?
Danke im Voraus.

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Nein und wenn es danach gehen würde, wäre mein e87 mit den Osram SP in den Fernscheinwerfern auch legal ausgestattet. Müsste man den TÜV mal direkt fragen, die können das ja einsehen.
Ich bezweifle es stark, den dann wäre es völlig egal ob zweit dreit viert Hersteller Scheinwerfer verbaut wären und die E-Nummer Geschichte völliger Quatsch.

Ich sag: Hier wird Blödsinn verbreitet und die E-Nummer auf dem Scheinwerfer ist bindend!!

Jo. So ist auch meine Info die ich von dem Osram Mitarbeiter auf der EMS bekommen habe. Die Nummer auf dem Scheinwerfer ist das ausschlaggebende.

Ich werde Montag einfach mal zum TÜV fahren und dort vor Ort einen Mitarbeiter fragen ( sofern die auf haben) und um eine SCHRIFTLICHE BESTÄTIGUNG bitten, das was Ali hier schreibt richtig ist.

Die Kennzeichnung unter K ist für die LED irrelevant,das ist nur die Nummer der Typengenehmigung fürs Fahrzeug.
Die sagt nichts über die Beleuchtung des Fahrzeugs aus,die LED ist nur mit dem entsprechenden Scheinwerfer zulässig.

Das ist mir klar, nur schreibt Ali das er angeblich beim TÜV eine andere Meinung bekommen hat und das will ich halt wissen/ausprobieren.
Wahrscheinlich werden die lachen, aber hey fragen kostet nix.

Dann wird der Tüvler Quatsch erzählt haben.
Wie kann eine Fahrzeug Typengenehmigung für eine LED gelten wenn es das Fahrzeug mit verschiedenen Beleuchtungen gegeben hat?
Dann wären die ja demnach auch in meinen Xenon zugelassen.
Es ist wie der Hersteller das beantwortet hat,die LED Zulassung gilt nur in dem Scheinwerfer mit dem sie geprüft wurden.
Und dann nur in diesem Fahrzeugmodell,selbst wenn es Fahrzeuge gäbe die dieselben Scheinwerfertypen verbaut hätten.
Das ist nämlich bei meinem Oldie so,für den gibt es eine Zulassung,für die anderen Fahrzeuge mit identischen Scheinwerfern aber nicht.

Die LED hat eine Bauartgenehmigung,sie entspricht demnach lichttechnisch der entsprechenden H1/H4 oder H7 Lampe.
Da sie aber nicht den Vorgaben des mechanischen Aufbaus der entsprechenden Typen entspricht ist eine E-Kennzeichnung der LED nicht möglich.
Somit muss die LED immer fahrzeugspezifisch über Einzelabnahme zugelassen werden.
Und für die VFL ist die einfach bisher nicht gemacht worden,oder man wartet auf die Freigabe.

Ich geb auch fest von aus, das Ali Mist schreibt, keine Frage.
Aber kurz vorbei fahren und fragen, sind vll 5min Zeit. Die hab ich über

Ich habe aber leider die Erfahrung gemacht ( vielleicht liegt es auch daran wo ich wohne), das Menschen die dir helfen sollten das nicht so gerne tun es sein denn du bezahlst sie. Sprich mir wurde so oft Mist erzählt obwohl ich nett gefragt habe, kaum zahlt man benutzen die wirklich ihren Kopf. Entweder du kennst wenn oder zahlst so habe ich die Erfahrung gemacht.

Joa, ich kann gut mit zwei Prüfern da, von daher.

Dann ist Top. Schreib die tage mal rein was die meinten.

Liebe gemeinde, ich hab keine Absicht hier ein misst zu erzählen, ich sag es wie es ist.
Lange Zeit verfolgte ich die Kompatibilitätsliste der Osram, als ich dann endlich die Freigabe für E46 FL gesehen hab war die Freude natürlich sehr Groß. Doch war ich über die E13 9175 verzweifelt, da ich die E1 hatte.
Ich hatte die Schnauze aber von meinem Scheinwerfern voll, so bestellte ich mir gleich online bei BANDEL die neuen Scheinwerfern mit E13 9175 ( Bestellnummer 1AG 009 059-021 + 1AG 009 059-01 ) für 519,90€ und natürlich 4 Stück die H7 LED SP sogar noch die W5W dazu.
Am Tag bevor die Pakete ankamen, vereinbarte ich telefonisch ein Termin beim TÜV um die Scheinwerfern einstellenzulassen.
Die Pakete kamen an und ich wollte sie einbauen, danach ab zum TÜV und einstellen lassen.
Jedoch stellte ich fest das die neuen Scheinwerfern die gleiche E Nummer hatte, wie die alten von mir. Obwohl bei der Bestellung die E13 9175 angegeben war. So nahm ich ein Scheinwerfer mit zum TÜV und schilderte dort die Situation.
Der liebe Mann sagte mir ich könnte sie einbauen, weil sie die E Nummer hätten. Als ich dann wegen der Zulassung der LED Leuchten fragte und was ich bei einer Polizeikontrolle machen sollte, antwortete er mir, es wäre Ausschlaggebend was auf meinem Fahrzeugschein unter K. stehet und ob die gleiche Nummer auch in der ABE der OSRAM aufgeführt wäre. Denn bei einer Kontrolle würden sie die ABE von OSRAM mit der Nummer unter K. im Fahrzeugschein vergleichen und wenn die dann übereinstimmen wäre alles gut, was bei mir auch der Fall war.
Beim TÜV würden sie ja auch das gleiche machen.

Somit gehen natürlich die neuen Scheinwerfern zurück.

Also ich bitte Euch, ich schreibe hier nichts aus dem Kopf heraus sondern einfach wie es ist.

MfG

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