Freigabe für Osram LED für E46
Es gibts jetzt endlich eine Freigabe für die Osram Night Breaker LED, obwohl viele dran gezweifelt haben im Forum. Ihr könnt gerne eure Meinung und Erfahrung dazu schreiben
194 Antworten
Zitat:
@zz road schrieb am 2. März 2025 um 19:19:36 Uhr:
Da ich in einem Land wohne bei dem Licht am Tag vorgeschrieben ist werde ich wohl auf LED Fernlicht verzichten müssen.
@onlinfuchs
Denkst du,das das für ihn tatsächlich wichtig ist?
Greetz
Cap
@CaptainFuture01
Keine Ahnung, was das Zitat in deiner Frage mit meiner Frage an @zz road zutun hat.
Mir ist es egal, ob er auf Fernlicht verzichtet.
Zitat:
@CaptainFuture01 schrieb am 3. März 2025 um 22:20:23 Uhr:Zitat:
@onlinfuchsDenkst du,das das für ihn tatsächlich wichtig ist? Greetz Cap
Wichtig und richtig!
@flashbackFM,ja sie flackern.
@onlinefuchs, ja stimmt überein.
Für meine Begriffe lohnt es sich nicht alle Lichter d.h.(Instumentenbeleuchtung, Abblend-,Stand-,Rücklicht und Nummernschildbeleuchtung ) immer an zu haben nur wegen LED Fernlicht das mich 160€ kostet.
Ist wohl billiger ab und zu nur die Halogen birnen zu kaufen.
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@onlinfuchs
Mich würde wundern,wenn die Italiener,Spanier,Franzosen,Rumänen,Polen oder sonstige Ländereien um Deutschland herum sich für deutsche Gutachten oder ABE interessieren würden.....die Gesetzeslage und somit Zulassungen für irgendwelche Kfz-Bauteileunterscheidet sichteilweise STARK von der deutschen.....was bei Erwähnung des TE das er aus einem anderen Land,das NICHT Deutschland ist,eigentlich selbsterklärend sein sollte....
Hier in D gibt es jedenfalls kein Gesetz,das Tagfahrlicht vorschreibt.....das ist mir bspw. aus Österreich oder den skandinavischen Ländern bekannt....
Greetz
Cap
@CaptainFuture01
Weder in meiner Frage an @zz road noch hier im Thread (@zz road ist übrigens nicht der TE) ging /geht es um das Thema Tragfahrlicht.
Ich weiß nicht, warum du das jetzt mehrfach (im Zitat und deinem nächsten Kommentar) direkt in deinen Kommentaren für mich erwähnst und mich danach fragst.
Ich hatte dich schon beim ersten Mal gefragt, warum du das Thema Tragfahrlicht an mich persönlich erwähnst und mich deswegen befragst.
Zum Thema legale Verwendung von Bauteilen: was und wo im jeweiligen Land verwendet werden darf geht aus den länderspezifischen Vorschriften und der jeweiligen Genehmigung des Herstellers des Bauteils hervor.
Nur dies ist für mich maßgeblich. Und daran halte ich mich persönlich meistens.
Wer es anders sieht, kann es anders sehen, darüber brauche ich persönlich nicht wirklich diskutieren.
Die Osram website mit den Freigaben gibt es für verschiedene Länder, da ich in Italien wohne habe ich die entsprechende Freigabe auf ital. ausgedruckt. Die Freigabe ist für alle europ. Länder die in der EU sind gültig.
Leider hat Italien die Lichtpflicht am Tag eingeführt dadurch das Problem mit dem (Fernlicht)flackern.
P.s. Auch in Italien wird das kontrolliert,vielleicht nicht so oft aber wenn dann wird es richtig teuer. Außerdem wenns wirklich blöd läuft ziehen Sie den Fahrzeugschein ein und dann geht die rennerei richtig los.
Hallo zusammen, ich habe einen E46 Limousine Facelift - aber eben auch mit den E1 1109 Halogen Scheinwerfern.
Wegen der Verwirrung mit der E13 9175 Nummer im Gutachten von OSRAM habe ich eine Mail ans KBA geschrieben und folgende Antwort erhalten:
Zitat:
Vielen Dank für Ihre vorgenannte Anfrage, die zur Beantwortung an den Grundsatzbereich der
Abteilung Typgenehmigung weitergeleitet wurde.
Zu den Aufgaben der Abteilung Typgenehmigung im Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gehört die Erteilung von Betriebserlaubnissen und Typgenehmigungen für Fahrzeuge und Fahrzeugteile nach nationalen und internationalen Rechtsvorschriften. Mit der Typgenehmigung bestätigt die Genehmigungsbehörde, dass ein in größerer Anzahl hergestellter Typ gleichartiger Fahrzeuge oder Fahrzeugteile den gesetzlichen Mindeststandards an Sicherheit und Umweltverhalten entspricht.
Diese Mindeststandards leiten sich aus Rechtsakten der Europäischen Union, der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) und nationalen Verordnungen wie der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie der Fahrzeugteileverordnung (FzTV) ab.Gerne möchte ich Ihnen den folgenden Hinweis geben:
Allgemeine Betriebserlaubnisse (ABE), Allgemeine Bauartgenehmigungen (ABG) sowie EU-Typgenehmigungen und die dazugehörigen Prüfberichte mit den genehmigungsrelevanten Angaben zu technischen Details sind Eigentum des Genehmigungsinhabers und dürfen aufgrund der mit der Genehmigung verbundenen Schutzrechte vom KBA nicht an Dritte weitergeleitet werden.
Einen Abdruck (Kopie) der Genehmigung sowie Informationen zu den technischen Daten erhalten Sie daher nur vom Genehmigungsinhaber.
Die Scheinwerfer-Genehmigung mit dem Prüfzeichen E1 1109 wurde dem Hersteller „Zizala Lichtsysteme GmbH“ nach der UNECE-Regelung Nr. 8 für den Typ „582.01“ durch das KBA erteilt.
Die Scheinwerfer-Genehmigung mit dem Prüfzeichen E13 9175 wurden dem Hersteller „Automotive Lighting Reutlingen GmbH“ sowie dem Vorgängerinhaber „Robert Bosch GmbH“ nach der UNECE Regelung Nr. 112 für den Typ „LE 97 A 627“ durch die luxemburgische Genehmigungsbehörde erteilt.
Es liegt somit keine Typengleichheit im genehmigungsrechtlichen Sinne vor. Ob diese beiden Genehmigungsobjekte aufgrund einer vermeintlichen Baugleichheit gegeneinander austauschbar wären, erfragen Sie bitte beim Fahrzeughersteller oder einer technischen Prüfstelle.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Angaben geholfen zu haben.
Wenn ich die Antwort vom KBA richtig deute, ist es die Bestätigung, dass der Hinweis von Osram, dass die LED NUR im Scheinwerfer mit der passenden Nummer (E13...) eingebaut werden dürfen, definitiv (leider) zu beachten ist.
Wussten wir aber nun schon vorher (also dass die Scheinwerfer-Genehmigungsnummer in der Liste mit der Nummer im Fahrzeug übereinstimmen MUSS ) ...
Zitat:
@onlinfuchs schrieb am 5. April 2025 um 11:58:16 Uhr:
Wenn ich die Antwort vom KBA richtig deute, ist es die Bestätigung, dass der Hinweis von Osram, dass die LED NUR im Scheinwerfer mit der passenden Nummer (E13...) eingebaut werden dürfen, definitiv (leider) zu beachten ist.Wussten wir aber nun schon vorher (also dass die Scheinwerfer-Genehmigungsnummer in der Liste mit der Nummer im Fahrzeug übereinstimmen MUSS ) ...
so sehe ich das auch.
nur zur Info: wenn die vorhandene E-Nr. des Schweinwerfes nicht passt bei Osram, dann bei Philips nachsehen. Da sind öfters andere Scheinwerfer freigegeben
Zitat:
@onlinfuchs schrieb am 5. April 2025 um 20:48:10 Uhr:
Philips bietet allerdings für den E46 gar keine LED Leuchtmittel für's Fahrlicht an ...
Hi,
mag sein. Kann sich fast täglich ändern.
Es mag nicht nur sein, es ist so.
Und täglich ändert sich bei Philipps da gar nichts, seitdem es die LEDs gibt, gibt's die für den E46 bei Philipps nicht.
Seit kurzem ist Osram bis jetzt (seit Jahren) der einzige Hersteller von LEDs für den E46 (deshalb gibt's übrigens dieses Forum), und eben nur für ein einziges Scheinwerfermodel beim E46.
Was bringt es da, auf andere Hersteller hinzuweisen, die vielleicht und irgendwann für ältere Fahrzeugmodelle LEDs anbieten? Vielleicht schaffts ja sogar Osram ... eventuell ... irgendwann ...
Bin hier ein eher passiver Nutzer, aber ich wollte diesen Thread trotzdem mal nutzen um euch mal einen kleinen Eindruck von der Wirkung der Osram LEDs (NB Speed & W5W) beim E46 geben.
Bilder:
1. Halogen (Waren diese leicht eingefärbten touch of blue bzw touch of yellow im Fernlicht)
2. Standlicht durch LED ersetzt
3. Abblendlicht durch LED ersetzt
4. Cockpitansicht bei Dunkelheit
5. Standlicht
Das Fernlicht habe ich ebenfalls durch die Nightbreaker LED Speed ersetzt, ist hier aber noch nicht zu sehen.
Das Fahrzeug ist eine 325i Limousine VFL Produktionsmonat 1/2001 mit der Nummer E13 9175 auf den Haupscheinwerfern.
Generell halte ich die Investition für Lohnenswert. Schließlich ist dies kein einfacher Leuchtmittelwechsel, sondern ein Scheinwerferumbau, auch wenn das Prozedere im Grunde dasselbe ist. Lichtausbeute, Randausleuchtung, Lichtfarbe und auch die Optik: Alles wird den modernen Ansprüchen an einen Scheinwerfer gerecht gemacht. Lichteindrücke sind immer subjektiv, aber ich denke man kann das Ergebnis durchaus fast mit LED-Basisscheinwerfern vergleichen, wie man sie in der Kompaktklasse findet.
Fehler im Checkcontrolsystem habe ich via Carly schnell rauscodieren können. Lediglich die W5W LED hat die Eigenschaft, bei eingeschalteter Zündung gedimmt zu leuchten und auch noch nach abstellen des Fahrzeugs (quasi wie Heimleuchten) ziemlich genau 80 Sekunden nachzuleuchten. Ich denke, dass sich das mit dem Canbus-Kit erledigen würde, habe ich aber noch nicht ausprobiert.
Für die, die es Interessiert: Ich bin den Wagen bisher mit US-Tagfahrlicht gefahren. In meinem Falle (ohne Canbus-Kit) flackerte es wie ein Rave und habe es deshalb gänzlich deaktiviert.
Falls jemand Bedarf hat, kann ich natürlich noch mehr Bildmaterial zur Verfügung stellen.