Fragen zur Wandlung
Fröhlichen dritten Advent,
da mein Neuwagen erhebliche Mängel aufweist, der Händler es nicht schafft, die 21 Mängel zu beseitigen, die Frist für die dritte Reparatur am 22.12.15 endet, wollte ich mich bei Euch erkundigen, was ich zu beachten habe usw.
Eckdaten:
Wagen wurde am 23.10.15 ausgeliefert (Wolfsburg Autostadt)
Listenpreis: 44320€
Kaufpreis: 37200€
Anzahlung: 17500€
Finanzierung VW 1.9%
Finanzierungsbetrag: 19700€ + 2000 Zinsen
Finanzierungsrate: 48x350€
Schlussrate ca. 4200€
Im Kaufpreis, sind schon die 1500 Euro für die Inzahlungsnahme des alten Wagens abgezogen worden.
Es handelt sich um einen Diesel 2l, 184 Ps
Laufleistung erwartet 200.000km+
Aktuell gefahren 2900km
Was bekomme ich alles wieder, wenn der Händler den Wagen nächste Woche auf den Hof gestellt bekommt?
Anzahlung + Prämie - Nutzungsentschädigung?
Bekommt die Bank das ganze Geld oder bekomme ich es?
Würde mich über Eure Antwort sehr freuen.
Grüße
Tanja
Beste Antwort im Thema
Ich selbst habe nie einen Juristen gebraucht und habe zwei Wandlungen bei VW durch. Allerdings kam für mich auch nichts anderes als ein neuer VW in Frage, was die Geschichte etwas vereinfacht hat.
Im Prinzip bekommst du erstmal deine Anzahlung zu 100% zurück, dann bekommst du alle gezahlten Raten zu 100% zurück. Du bezahlst allerdings eine Nutzungsgebühr für dein Auto. Ich hab leider nicht mehr genau im Kopf wie viel das ist. Ich meine es waren 0,69% (das ist auch der einzige, mit einem Urteil belegter Präzedenzfall für einen Rücktritt vom Kaufvertrag).
Heißt bei deinem Bruttolistenpreis von 44.320,00€ wären das, wenn die 0,69% stimmen, 305,81€.
Du zahlst dann x,x% vom Bruttolistenpreis je angefangene 1000km. Diese Summe X wird dann von allen bisher geleisteten Zahlungen abgezogen. Sprich Anzahlung und Raten. Der Restbetrag kommt dann auf's Konto zurück. Anschließend gilt der Vertrag als gekündigt. Vor dem Gesetz stehen du und der Vertragspartner (dein VW Partner, nicht VW) so da, als wärt ihr euch niemals begegnet. Den Kauf eines neuen VW kann dir ebenfalls keiner vorschreiben.
25 Antworten
Der % Satz der Nutzungsgebühr steht im Zusammenhang mit einer Kilometerleistung bei der das Auto als "aufgebraucht" gilt.
Sorry, dass ich dass so holprig beschreibe...
Jedenfalls waren es bei meinem RS5 damals 150.000 Kilometer die zur Berechnung herangezogen wurden.
Bei einem TDI liegt die Kilometerleistung möglicherweise höher, entsprechend könnte auch ein anderer (niedrigerer) % Satz angesetzt werden.
Aber das ist alles Verhandlungssache. Vielleicht hat ja google dazu etwas.
Ich meine damals auch mal bei Motortalk dazu etwas gelesen zu haben.
Pass auf, daß die Angelegenheit nicht immer weiter rausgschoben wird. Je länger es dauert, je mehr km hast Du auf der Uhr, je günstiger wird es nach Lage der Rechtsprechung für den Händler, Deinen Vertragspartner. Um Ausreden sind die nie verlegen. Noch ein Update hier, noch ein Eingriff dort. Übrigens reichen zwei erfolglose Nachbesserungsversuche vollkomen aus. Die immer wieder zitierten drei sind juristisch nicht erforderlich, nach zwei erfolglosen Versuchen kannst Du weitere Eingriffe ablehnen. Tip: Lass Dir vom Anwalt/der Anwältin der örtlichen Verbraucherzentrale helfen, per Rat oder am besten per Schriftsatz. Das kostet wenig und hilft die Sache zu beschleunigen. Bei mir hat es ratz fatz geholfen.
Frage an die Wandler die wieder einen VW kauften:
Konntet ihr das Auto noch nutzen bis der neue kam, oder wie habt ihr die Zeit überbrückt?
Jep! Ich habe zweimal einen Rücktritt vom Kaufvertrag eingeleitet. Beim Scirocco (TSI) waren es dann ca. 2 Wochen bis zum "Begutachtungstermin", beim GTD waren es 4 Wochen. VW setzt dann eine max. Kilometergrenze fest. Mehr darf das Auto dann nicht auf der Uhr haben. Anschließend wurden neue Autos bestellt und der Alte bis zur Auslieferung des Neuen gefahren. Nach dem Scirocco übrigens ein GTI und nach dem GTD ein Scirocco R.
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Die Nutzungspauschale von 0,67 Prozent ist längst nicht mehr zeitgemäss. Die galt mal in den 70er Jahren, als Autos eine maximale Lebensdauer von 150 000km zugetraut wurde. Bei einem modernen Diesel geht man heute von mindestens 200-250 000km aus. Somit ist eine Nutzungspauschale von 0,4 - 0,5% je 1000km anzusetzen. Ich habe für die Rückabwicklung meines Passat Variant vor 2 Jahren 0,4 Prozent bezahlt. Wobei VW Anfangs auch 0,67% berechnen wollte.
Also nicht über den Tisch ziehen lassen ;-)
Edit: Du kannst auch alle Unkosten, die dir entstanden sind, z.B. Fahrkosten zur Autostadt, Zubehörkauf, Fahrkosten zu den Werkstattterminen, Ersatzwagen etc. zurückverlangen bzw. mit der Nutzungspauschale gegenrechnen.
Deswegen das alles schön dokumentieren.
Langsam kommt Bewegung in die Sache.
Eine interne Freigabe zum Rücktritt gibt es wohl schon. Gespräche aber noch nicht.
Wie sieht es aus:
Für den alten Golf V wurde ein Kaufvertrag geschlossen, welcher in die Hohe Anzahlung geflossen ist.
Wenn der Golf 7 zurück geht, werde ich Zwangsläufig den Golf V wieder bekommen?
Oder sind das zwei unterschiedliche Verträge?
Würde mich über Eure Antwort sehr freuen
Grüße
Ich würde sagen der Golf V ist Geschichte. Du verkaufst ihn ja getrennt, nur das Geld davon fließt direkt in den Neuen.
Genau das gleiche, denken wir auch, bloß der *Chef*, der sich auch mit dieser Materie nicht auskennt, ist einer ganz anderen Meinung :/
Sind Chefs nicht immer einer anderen Meinung? 😉