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Fragen vor dem H-Gutachten (Zustandsnote, Wertgutachten, SF-Rabatt)

Themenstarteram 7. März 2021 um 7:20

Hallo.

Ich habe hier einen W124 250D EZ 04/1991, den ich dieses Jahr als Youngtimer mit H-Zulassung als Zweitwagen für Schönwetter auch mit Saisonkennzeichen fahren möchte. Jahresfahrleistung sicher locker unter 10.000km. Der Wagen wird zurzeit "restauriert" (Schweißarbeiten WHA, Schweller, KF)

Zwei Erstwagen sind vorhanden, auch ein SF Rabatt vom Motorrad mit SF15 ist vorhanden.

 

Das H-Gutachten muss erst noch gemacht werden:

Brauche ich für die H-Zulassung/Versicherung ein Wertgutachten und eine Zustandsnote, oder gehört das eh immer dazu, oder muss ich das extra sagen, das ich das brauche ?

Persönlich für mich brauche ich keine Zustandsnote, es ist auch kein Wagen von besonderem Wert, eher ein normaler 250D mit wenig Ausstattung (Metalliclack, ATA, eSSHD, ZV, SHZ, Stoff Karo schwarz, Becker Europa2000, Armlehne, 5G-Schaltgetriebe)

 

Bei der WGV sind meine anderen KFZ Versichert, dort brauche ich eine Zustandsnote, bei den anderen vermutlich auch.

 

Aber die WGV fragt keinen Schadenfreiheitsrabatt ab.

Gibt es sowas bei Youngtimer Versicherungen nicht ?

 

Wo ich das H-Gutachten mache, weiß ich noch nicht, vermutlich wird es aber nicht so sein, das man es in einer Werkstatt machen kann, die auch die normalen HU macht, oder ?

Die H-Zulassung soll auch nicht unnötig Kosten verursachen für teure Wert-Gutachten, sondern nur das erforderliche abdecken für eine H-Zulassung.

 

Vielen Dank

 

Gruß Jack

 

 

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17 Antworten

Moin Moin !

Du schmeisst da verschiedene Dinge durcheinander, die nichts miteinander zu tun haben.

Zitat:

Ich habe hier einen W124 250D EZ 04/1991, den ich dieses Jahr als Youngtimer mit H-Zulassung als Zweitwagen für Schönwetter auch mit Saisonkennzeichen fahren möchte.

Das ist kein Problem, so du das entsprechende §23 Gutachten hast. Den Rest erledigst du auf der Zul.stelle.

Zitat:

Wo ich das H-Gutachten mache, weiß ich noch nicht, vermutlich wird es aber nicht so sein, das man es in einer Werkstatt machen kann, die auch die normalen HU macht, oder ?

Die HU wird ja nicht von der Werkstatt gemacht, sondern von einem Prüfing. einer Überwachungsorganisation, der zur Werkstatt fährt. Meistens hat dieser auch die Berechtigung für §23 Abnahmen.

Alle anderen Fragen betreffen die Versicherungen und sind daher nicht gesetzlich geregelt , diese unterscheiden sich daher auch bei den Versicherungen und können nur mit diesen selber geklärt werden.Insbesondere hat ein H-KZ überhaupt nichts mit der Fzgversicherung zu tun, das sind 2 völlig unterschiedliche Dinge.

In der Zeitschrift " Oldtimermarkt " werden einmal jährlich die wichtigsten Bedingungen und Preise von etlichen Versicherungen gegenübergestellt.

MfG Volker

Unabhängig von der versicherungsrechtlichen Notwendigkeit empfehle ich den Einsatz von ~150;--€ für ein mehrere Jahre gültiges Wert-Gutachten. Unbesehen wird der Wagen ab 2,0T€ und nach Abschluß aller geplanten Runderneuerungs-Arbeiten bis 5,0T€ wert sein. Hinwendungs-Empfehlungen für wohnortnahe Vorstellung des Wagens kann ich leider nicht geben.

Mit Grüßen, Frank.

Themenstarteram 7. März 2021 um 11:29

Dann wird das Wertugutachten also nicht bei der §23 Abnahme gemacht sondern separat?

 

Oder gibt es Kombinationen davon?

 

Steht in einer normalen 23er Annahme auch eine Note drin, die für die Versicherung benötigt wird?

 

 

Gruß und Danke

Nein. Gutachten für H und Wertgutachten sind verschiedene Dinge.

Für einen Oldtimertarif brauchst ein Wertgutachten.... welches genau.... würd ich bei der Versicherung erfragen.

meine Oldis mit H sind .... normal versichert.

In meinem Fall günstiger und nicht so einschränkend. Vergleiche einfach Angebote und Bedingungen!!

( Oldtimertarif: je nach Versicherung auch befriedetes Grundstück, teures Wertgutachten, nur wenige TKM/Jahr,.... )

H und normale KFZ-Versicherung schliesst sich nicht aus!

Auch habe ich Kurzgutachten

( hier wurde vom Gutachter eine Zustandsnote "festgestellt" und aus entsprechender Liste gibt es dann einen Wert der bei Verkauf an privat zu erzielen sein dürfte; ist also nichts wirklich genaues, dafür kostet sowas auch nur um 120 Euro )

.... im Falle eines Totalverlustes lässt sich aber auch daraus der Wiederbeschaffungswert ermitteln. ( gleichwertiges KFZ nach eingehender Prüfung in begrenzter Zeit im seriösen Fachhandel erwerben )

Der daher ermittelte Wert hat u.U. wenig mit einem Kaufpreis von Privat zu tun.

Zitat:

@Schrauber-Jack schrieb am 7. März 2021 um 12:29:22 Uhr:

Dann wird das Wertugutachten also nicht bei der §23 Abnahme gemacht sondern separat?

Du kannst bei der §23 Abnahme ein Wertgutachten miterstellen lassen. Vielleicht ist das ein paar Euro günstiger, da beides in einem Abwasch ohne doppelte eingehende Untersuchung erledigt wird. Aber das sind verwaltungstechnisch zwei verschiedene Vorgänge, die nicht aneinander gekoppelt sind.

Beispiel für ein §23-Gutachten: https://www.sl-garage.de/TUV/HKZ.html

Da wird nur der für H notwendige (Mindest-)Zustand geprüft und dokumentiert. Es gibt aber keinen Wert oder eine Zustandsnote. Dafür muss ein zweites Gutachten beauftragt werden.

Bevor ich Geld für ein Wertgutachten ausgeben würde, würde ich erst einmal die Konditionen der verschiedenen Versicherer abfragen. Wenn der Wert des Fahrzeugs unter 20.000 € liegt, reicht manchem Versicherer eine Selbsteinschätzung.

 

Grüße vom Ostelch

Ich habe bei meinem 300 SL mit EZ 1987 auch vor 3 Jahren überlegt, ob er ein H-Kennzeichen erhalten soll.

Nach Prüfung der finanziellen Seite (Kosten für HU-Gutachten, Umeldung, neue Nr.-Schilder und merkbar teurere Verscherungseinstufung als bisher mit SF22), habe ich entschieden, dass er weiter mit dem Saisonkennzeichen (03-10) gefahren wird.

Zitat:

@Volvoluder schrieb am 7. März 2021 um 16:27:40 Uhr:

Nach Prüfung der finanziellen Seite (Kosten für HU-Gutachten, Umeldung, neue Nr.-Schilder und merkbar teurere Verscherungseinstufung als bisher mit SF22), habe ich entschieden, dass er weiter mit dem Saisonkennzeichen (03-10) gefahren wird.

Saison-Kennzeichen lässt sich inzwischen auch mit dem H kombinieren. Bei einem 250 D sieht die Rechnung anders aus. Es dürfte wegen der hohen Diesel-Strafsteuern deutlich günstiger mit H werden. Außerdem -fast noch wichtiger- darf der Wagen dann wieder in die Umweltzonen einfahren.

Nur in sehr wenigen Fällen ist die Versicherung an das H gekoppelt. Man kann eine Klassiker-Versicherung ohne H bekommen bzw. muss man keine Klassiker-Versicherung mit H abschließen. Allerdings gibt es bei über 30j. alten Autos bei manchen regulären Tarifen kein Kasko mehr.

Deshalb riet ich dem TE ja dazu genau alles durch zu rechnen.

 

Mein 300 SL würde mit Saison-H nur ca. 50 € weniger an Kfz-Steuer im Jahr kosten , weil er mit Euro 2 eingestuft ist.

 

Die Schadstoffklasse des 250D vom TE kenne ich nicht.

H-Kennzeichen in Verbindung mit Saisonkennzeichen lohnt sich bei alten Dieseln und größeren Benzinern ohne Kat allein wegen der günstigeren Steuer eigentlich immer. Für die H-Zulassung ist kein Wertgutachten erforderlich und die meisten Versicherungen verlangen das auch nicht. Kommt auf den Wert des Oldies an. Bei Deinem Mercedes wird sicher keins verlangt.

Schon allein in Umweltzonen einfahren zu dürfen, ist das H bei einem Diesel wert. Je nach Schadstoffklasse betragen die Jahressteuern zwischen 431 (Euro2) und 714Euro (Euro1). Da lohnt sich das H auch finanziell.

Themenstarteram 7. März 2021 um 19:16

Die pauschale Steuer von ca. 190 Euro ist ja fürs ganze Jahr, und bei Saison entsprechend weniger, oder?

 

Dann werde ich mal mit meiner Versicherung sprechen, und haffe das die sich dann auch in 2 Monaten noch an alles erinnern kann, was vereinbart war.

Zitat:

@Schrauber-Jack schrieb am 7. März 2021 um 20:16:34 Uhr:

Die pauschale Steuer von ca. 190 Euro ist ja fürs ganze Jahr, und bei Saison entsprechend weniger, oder?

 

Dann werde ich mal mit meiner Versicherung sprechen, und haffe das die sich dann auch in 2 Monaten noch an alles erinnern kann, was vereinbart war.

Ja, mal zahlt dann nur anteilig. Aber bei den Kosten, die ein Oldie verursacht, kommt es auf diese Ersparnis nicht an, finde ich. Man schränkt sich ja auch in den möglichen Fahrzeiten ein.

 

Grüße vom Ostelch

Ich hatte "sogar" Motorräder ganzjährig angemeldet.

Fahre meine Oldis auch gern mal im sogenannten "Winter"

Aber das muss/darf Jeder für sich entscheiden.

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