Fragen vor dem H-Gutachten (Zustandsnote, Wertgutachten, SF-Rabatt)

Hallo.

Ich habe hier einen W124 250D EZ 04/1991, den ich dieses Jahr als Youngtimer mit H-Zulassung als Zweitwagen für Schönwetter auch mit Saisonkennzeichen fahren möchte. Jahresfahrleistung sicher locker unter 10.000km. Der Wagen wird zurzeit "restauriert" (Schweißarbeiten WHA, Schweller, KF)

Zwei Erstwagen sind vorhanden, auch ein SF Rabatt vom Motorrad mit SF15 ist vorhanden.

Das H-Gutachten muss erst noch gemacht werden:

Brauche ich für die H-Zulassung/Versicherung ein Wertgutachten und eine Zustandsnote, oder gehört das eh immer dazu, oder muss ich das extra sagen, das ich das brauche ?

Persönlich für mich brauche ich keine Zustandsnote, es ist auch kein Wagen von besonderem Wert, eher ein normaler 250D mit wenig Ausstattung (Metalliclack, ATA, eSSHD, ZV, SHZ, Stoff Karo schwarz, Becker Europa2000, Armlehne, 5G-Schaltgetriebe)

Bei der WGV sind meine anderen KFZ Versichert, dort brauche ich eine Zustandsnote, bei den anderen vermutlich auch.

Aber die WGV fragt keinen Schadenfreiheitsrabatt ab.

Gibt es sowas bei Youngtimer Versicherungen nicht ?

Wo ich das H-Gutachten mache, weiß ich noch nicht, vermutlich wird es aber nicht so sein, das man es in einer Werkstatt machen kann, die auch die normalen HU macht, oder ?

Die H-Zulassung soll auch nicht unnötig Kosten verursachen für teure Wert-Gutachten, sondern nur das erforderliche abdecken für eine H-Zulassung.

Vielen Dank

Gruß Jack

17 Antworten

Meist wird ein Wertgutachten von den Versicherung nur verlangt wenn man Teil-/Vollkaskoschutz haben möchte. Weil der Zustand eben entscheidet bei einem Oldtimer was er Wert ist und im Fall eines Diebstahl es sonst nirgendwo dokumentiert ist.

MfG
Mike

ich fasse für Schrauber-Jack kurz wie folgt zusammen :
- $23 und Fahrzeugkurzbewertung macht man sinnvollerweise bei derselben Vorfahrt (in 2017 bei GTÜ € 113,-- + € 95,20 bez.)
- H-Kennz. rechnet sich alleine schon wegen einheitl. Steuersatz € 191,-- p.a.; bei Saisonkennzeichen entsprechend weniger und
- natürlich erheblich vergünstigte Versicherungsprämien, die allerdings keinen SF kennen. Fahrzeugkurzbewertung m.M. nach nur bei VK erforderlich (zahle z.Bsp. bei OCC/Provinzial für einen 4,2l-Jeep Bj. 86 mit Saisonkennz. für 8 Monate € 77,31 inkls. TK ohne Bewertung; aber für einen MB 170SCA Bj. 50 VK bei der Württembergischen € 593,55 mit Wertgutachten).
- natürlich ist die (noch) Befreiung von Fahrverbotszonen ein ganz besonderer Aspekt und mein 71 Jahre alter benötigt nicht einmal die ASU, aber bis dahin hast Du ja noch ein wenig Zeit...
Ich denke, damit sollte Dir die Entscheidung etwas leichter wie folgt fallen :
- § 23 ja wegen günstiger Steuer und Vers.
- Fahrzeugkurzbewertung nicht erforderlich (z.Bsp. bei OCC/Provinzial)
VG von * zu *
Bernd

Moin Moin !

Zitat:

ich fasse für Schrauber-Jack kurz wie folgt zusammen :

leider falsch!

Zitat:

$23 und Fahrzeugkurzbewertung macht man sinnvollerweise bei derselben Vorfahrt (in 2017 bei GTÜ € 113,-- + € 95,20 bez.)

Nein , erstens ist die Kurzbewertung in den allerseltensten Fällen nötig, und wenn, dann bestimmt die Versicherung, welche sie anerkennt!
Davon abgesehen , sind bei weitem nicht alle, die für §23 Abnahmen berechtigt sind, auch zu Bewertungen berechtigt.

Zitat:

H-Kennz. rechnet sich alleine schon wegen einheitl. Steuersatz € 191,-- p.a.; bei Saisonkennzeichen entsprechend weniger und

- natürlich erheblich vergünstigte Versicherungsprämien,

Völliger Unsinn , es wurde bereits mehrfach festgestellt, dass die Versicherung und das H-KZ überhaupt nichts miteinander zu tun haben!

Hier werden wieder ständig 3 voneinander unabhängige Sachverhalte durcheinandergeworfen!

1. H-KZ : eindeutige gesetzliche Regelung , erfordert Gutachten nach §23 , einheitlicher Steuersatz , freie fahrt in deutschen Umweltzonen.

2. Haftpflichtversicherung : Muss für jedes zugelassenen Fzg abgeschlossen werden , die Prämien werden zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer ausgehandelt. Hierbei ist es von Vorteil , möglichst viele Versicherungen bei dem Versicherer abgeschlossen zu haben und möglichst keine/wenige Schadensfälle. Hier immer von etlichen Versicherungen Angebote einholen, aber für alle bestehenden Versicherungen! Nach wenigen Jahren erneute Angebote einholen, es wird euch nie der Versicherer von sich aus herabstufen!

3. Kasko/Vollkasko : freiwillige Versicherung, hier gelten die Versicherungsbedingungen des Versicherers, es bestehen daher noch weitaus grössere Unterschiede zwischen den Versicherern als bei der Haftpflicht, um so mehr muss hier zwischen den Versicherern verglichen und verhandelt werden. Hier kann z.B. ein Wertgutachten gefordert werden, auch bestimmt in diesem Fall die Versicherung, wer das Gutachten erstellen darf.

MfG Volker

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