Fragen an die Polizei

Hier im Forum sind ja auch Polizisten vertreten. Ich habe mir daher gedacht ein Threat zu machen, wo man die Polizei Sachen fragen kann.

Frage an die Herr Polizisten: Wärt ihr dabei? Müssen nicht immer Antworten mit entsprechenden Gesetzenartikel sein, sondern einfach mal ein Ansatz, an dem man anknüpfen kann.

Ich wäre aber froh, wenn nicht ständig dazwischen geschrieben wird, damits übersichtlich bleibt, schliesslich kann es uns allen mal behilflich sein.

Beste Antwort im Thema

Kann die Polizei eigentlich "Verbrechen gegen den guten Geschmack" ahnden? 😁

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Schaffst du es nicht einmal sachlich zu bleiben? Nur weil DU die Polizei nicht magst, solltest DU nicht auf andere oder sogar die Gesamtbevölkerung schließen. Lies dir mal repräsentative Untersuchungen durch, das Ansehen und die Bewertung der polizeilichen Arbeit ist seit einiger Zeit am steigen.
Ich bitte dich deshalb im Sinne aller, daas du uns wieder zum ursprünglichen Thema zurückkehren lässt, bevor es Endet wie der letzte Thread in dem du die Polizei beschimpfen musstest.

Hallo

habe einen Post unsichtbar gemacht...und hoffe auf sachlichere Beiträge insbesondere der User Golf GT-Fahrer möge seinen Postingstil überdenken bevor wir das via PN regeln müssen🙄

es geht hier auf MT weder um Revolution noch um politische Themen und auch nicht das um abwerten von ganzen Berufsgruppen...sondern um Topics rund um das KFZ!

..für alles andere gibt es im www genug Foren wo man sowas diskutieren kann,hier jedoch nicht.

Sollte es weiterhin Missverständnisse dazu geben,bitte die NUB von MT lesen oder eine Verwarnung riskieren....ich schreibe solche PN's nicht gerne und hoffe auf Einsicht.

mfg Andy

MT-Moderation

Ich habe persönlich ein Interesse an dem Erhalt eines solchen Threats (oder eines ähnlichen), weil es mir Spaß macht, mit Menschen zu diskutieren, die dazu auch Lust haben. Sicherlich gibt es - und das ist ja Sinn und Zweck einer Diskussion - auch hier und da unterschiedliche Meinungen. Solange all das konstruktiv ist, macht es - zumindest mir - wirklich Spaß. Und wegen des Unterhaltungswertes ist man in diesem Threat. Ich finde es traurig, dass - und darauf wird es wieder einmal hinauslaufen - eine Menge MT-User sich in nicht allzu langer Zeit vor einem geschlossenen Threat wiederfinden, da aufgrund erheblicher Unsachlichkeit massive Beleidigungen ausgesprochen werden.

Ich werde mal persönlich:

Ich weiß nicht @GT-Fahrer, welche Laus Dir über die Leber gelaufen ist. Absolut unbelehrbar, allwissend und vor allem rechtlich unanstastbar. Egal, was Dir jemand sagt, der mit Sicherheit mehr Sachverstand in einigen Punkten hat als Du: es ist falsch und damit basta. Es gab früher mal einen Kinderfilm; da hat der Junge immer gesagt: Und ich halte solange die Luft an, bis ich Recht habe!

Ok @Mods: Diese Verwarnung wegen persönlicher Beleidigung eines User nehme ich an!

Aber um die nochmals in die Karten zu spielen:
Als Verhaltensregel für dieses Forum kann man sich sehr wohl des § 1 (2) StVO (heisst übrigens Straßenverkehrsordnung; nicht Straßenverkehrsgesetz) bedienen. Und es passt super, wenn man Verkehrsteilnehmer durch MT-User ersetzt! Schade ist es nur, dass kein Verstoß gegen § 1 (1) StVO pekuniär geahndet werden kann!

Wobei ich weder möchte, noch es erwarte, dass in einem solch brisanten Threat mit Wattebäuschen geworfen wird. Wir sind alle erwachsen (oder?) und können miteinander umgehen, wie im wahren Leben. Auch da trinkt man nach einem Streit und einer anständigen Aussprache wieder ein Bier miteinander!

Habt Euch alle lieb. In alter Frische - und sorgt bitte dafür, dass dieser Threat nicht auch wieder geschlossen wird!

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher



Der Beschleunigungsstreifen auf der Autobahn.
Hier darf schneller gefahren werden als auf der rechten Spur.
Der Name sagts schon.
Voll aufs Pedal. Fährt auf der rechten Spur (dann links vom Beschleunigenden) z.B ein Lkw, dann darf der getrost überholt werden.
Dann auch bitte, soweit das einsehbar ist, den Standstreifen nutzen und NIEMALS!!! NIEMALS!!! NEIMALS!!! am Ende der Beschleunigungsspur anhalten!!!!
Ausnahmen bestätigen die Regel, ganz klar. Der nachfolgende 40tonner walzt euch gnadenlos platt.

Das sieht die Judikative leider anders als die Exekutive 🙂.

http://www.autobild.de/.../...ht-Standspur-bleibt-Standspur_47143.html

Also mal wieder on-topic, es ging schliesslich um das praktische Handhaben von solchen Fällen:

1. Was macht ihr Polizisten, wenn ihr einen Autofahrer seht, der die Standspur zum auffahren nutzt (ganz allgemein)?

2. Was macht ihr, wenn er diese Benutzung ganz offensichtlich auf einen Fahrfehler (zu langsam, vorhandene Lücke nicht genutzt, keine Bereitschaft, mal kurz hinter einen LKW auf die rechte Spur zu gehen o.ä.) zurückgeht?

3. Was macht ihr, wenn es offenbar aus fahrzeugtechnischen Gründen nicht anders ging (z.B. schwerer LKW an Steigung)?

Alex

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@Zipfel:

In der 37. Auflage des Hentschel ist die Definiton so genannt, wie Du sie geschrieben hast. Allerdings ergibt sich die geforderte "Mehrspurigkeit" aus konkludenten Anhängen.

Und in den VwV-Vorschriften zu den VZ 267/277 wird ja nochmals explizit auf die Mehrspurigkeit hingewiesen. Warum das Krad mit Beiwagen gesondert genannt wird, kann ich Dir leider nicht sagen.

Ach so @Amen:

Dich habe ich eben vergessen: Ich mache nichts; denn auch ich nutze, sofern es für den Verkehrsfluss förderlich ist, denn Standstreifen beim Beschleunigen.

Zudem hat die Polizei bei Ordnungswidrigkeiten ein Opportunitätsprinzip (im Gegenstatz zu Straftaten - Legalitätsprinzip) und schreitet nach pflichtgemäßem Ermessen ein. Hier gibt es, je nach Schwere der OWi ggf. eine Ermessensreduzierung gen Null; aber bei solch einem Fall halte ich es für maßlos überzogen, wenn man repressiv tätig wird.

Wobei Zipfel Recht hat. Man darf auf dem Beschleunigungsstreifen sehr wohl überholen. Selbst dann, wenn für die durchgehende Fahrbahn Überholverbot besteht. Doch dieses Recht endet mit Ende des Beschleunigungsstreifens - sobal der zum Standstreifen wird, ist alles vorbei!

Anders ist es auf dem verzögerungsstreifen. Dort ist Überholen gänzlich verboten (oder besser gesagt: schneller fahren)

Mal was ganz anderes: Thema PKW-Anhänger...

Ist denn nicht wirklich Unsinn, dass man mit dem Hänger auch bei schönstem Wetter nur 80 (OK mit Stoßdämpfern 100, aber wer hat die schon) fahren darf ?
Ich meine so ein ordentlicher Anhänger mit Doppelachse liegt doch auch bei 120 noch wie ein Brett, während solche alten hoppeligen DDR-Hänger oder riesenlange Wohnanhänger mit nur 1 Achse schon mit 80 am Limit sein dürften.
Ein Hebebühnenanhänger mit nur 1 Achse, den ich schonmal dran hatte (eeeeeeeeeeeeeeewig lang) pendelte sich schon bei 60 auf der Geraden auf.
Werden da eigentlich auch Unterschiede gemacht, d.h. ob ihr so einen schon etwas schlingernden Wohnwagehänger bei 110 seht oder eben einen mit Doppelachse wo gar nix ist ?

Solche großen Mercedes Sprinter dürfen ja auch fahren wie sie wollen...

Und was "passiert" mir eigentlich, wenn ich in einer Kontrolle den Fahrzeugschein nicht dabei habe ?

Irgendwo muss nunmal eine Grenze sein. Warum dürfen große Lkw nur 80 km/h fahren? Die sind heute auch für 120 km/h ausgelegt. Aber das ist eine unendliche Diskussion.

Den Fahrzeugschein nicht mitführen kostet 10.- Euro. Wenn man denn an einen Wachtmeister gerät, der Dir das abnehmen möchte!!!

Übrigens werden die Sprinter künftig auch einer Geschwindigkeitsbegrenzung unterzogen werden. Sprinter sind weit überproportional an Unfällen beteiligt. Mit dieser Studie beschäftigt man sich schon seit Jahren. Eine Änderung wird kommen - nur wann ist fraglich

Aja, dann gehe ich das "Risiko" mit dem Fahrzeugschein beruhigt ein (Diebstahlgefahr wenn dauernd im Auto + Versicherung macht dann auch Ärger, wenn Auto+Schein weg !)
..und der Hänger wird eh bald ausgetauscht und dann wird es nun wohl doch eher ein 100kmh-Teil. mal schauen. 😉

Die Versicherung macht eigentlich wegen mit-entwendetem Schein keine Welle. Letztlich ist der Schein ja nur eine (Ausschnitts-)kopie des Briefes. Heißt seit Neuestem ja auch "Zulassungsbescheinigung Teil I" (Teil II ist der Brief). Mit einem Schein allein kannst Du gar nichts anfangen. Der wird, sofern verloren oder entwendet, nichtmal in der EDV gespeichert. Rechtlich hat dieses Dokument im Prinzip kaum eine Bedeutung!

Zitat:

Original geschrieben von winjen66


Ich werde mal persönlich:

Ich bin das ich Deine Richtung nicht geworden. Wenn Du Dir den besagten Schuh anzieht...

Zitat:

Original geschrieben von GolfGT-Fahrer



Zitat:

Original geschrieben von winjen66


Ich werde mal persönlich:
Ich bin das ich Deine Richtung nicht geworden. Wenn Du Dir den besagten Schuh anzieht...

*hust* ich habe den Beitrag gelesen den AndyRX zum Glück entfernt hat...

Ich leider nicht!

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