Fragen an die Polizei
Hier im Forum sind ja auch Polizisten vertreten. Ich habe mir daher gedacht ein Threat zu machen, wo man die Polizei Sachen fragen kann.
Frage an die Herr Polizisten: Wärt ihr dabei? Müssen nicht immer Antworten mit entsprechenden Gesetzenartikel sein, sondern einfach mal ein Ansatz, an dem man anknüpfen kann.
Ich wäre aber froh, wenn nicht ständig dazwischen geschrieben wird, damits übersichtlich bleibt, schliesslich kann es uns allen mal behilflich sein.
Beste Antwort im Thema
Kann die Polizei eigentlich "Verbrechen gegen den guten Geschmack" ahnden? 😁
1598 Antworten
Ihr macht es euch etwas zu einfach indem ihr es auf "Autoritätsfeindlichkeit" schiebt, ich zumindest habe kein Problem mit Autoritäten, aber
ein Problem damit wenn es Einzelpersonen kriegen die nicht reflektiert genug sind und es missbrauchern...
Ist aber dann Einzellfall-abhängig und keine Frage ob es die Polizei ist oder sonst wer.
Zitat:
Original geschrieben von GolfGT-Fahrer
In welcher Form Du auch immer Regeln auslegen magst, dass sei Deine Sache. Fakt und darüber werde ich keine Diskussion führen, das es diese Gesetze gibt. Ob Dir oder mir ein solches Gesetz schlüssig erscheint, spielt nun mal keine Rolle.Zitat:
Original geschrieben von LSirion
Gesetzestexte und vor allem Urteile sind ohne Sachbezug völlig sinnfrei ...
Erst dann, wenn ein Hintergrund/Sinn erkennbar ist, kann man darüber diskutieren.
Fehlen mir keine 20 m werde ich die durchgezogene Linie am Ende des Beschleunigungsstreifens sicherlich überfahren - da wird auch keiner etwas dagegen sagen können.
Anders sieht es aus, wenn einer aus Unfähigkeit mehrere 100 m rechts neben einem LKW auf dem Standstreifen fährt - zu feige zum Bremsen und zum Beschleunigen und somit unfähig auf die Autobahn aufzufahren.
Genauso ist es bei der Autobahnabfahrt : Fährt mir ein Brummi auf 5 m auf werde ich sicherlich schon etwas früher (keine 200 m aber eben schon knapp vor dem Strich) nach rechts fahren ...
Genauso würde ich beim Links-Abbiegen eine Sperrfläche "benutzen", wenn hinter mir gedrängelt wird oder ich ansonsten den fließenden Verkehr behindern würde.
Irgendwo wird man als Autofahrer ja noch gesunden Menschenverstand an den Tag legen dürfen, ohne dass einem Paragraphenreiter das Leben zur Hölle machen - und ja ich bin mir über die Gefahren im Klaren : ein nasser Streifen ist gerade zum Bremsen nicht optimal.
(mit den Paragraphenreitern meine ich übrigens nicht unbedingt die Herren Polizisten)
PS :
Dem letzten "Gesetzes"text entnehme ich, dass man am Ende eines Beschleunigungsstreifens gar nicht "halten" darf - nach Wortlaut ist nur "Warten" oder "Stehenbleiben" erlaubt ... Paragraphendeutsch 🙄 ...Ich bin auch kein Freund von diesem Urteil, nur spielt das keine Rolle und es sollte dem bedarften Autofahrer bekannt sein das diese "Sitte" falsch ist. Ob man sich dran hält, muss jeder selber wissen. Das Urteil zeigt nur das Gerichte es offensichtlich anders sehen.
Im übrigen war nie von Fahrbahn Verhältnissen die Rede, also die feuchte oder nasse Fahrbahn spielte in dem Urteil keine Rolle.
Es sei Dir auch ungenommen eine AB Ausfahrt erst wenige Meter vor dieser zu nehme, fährt Dir der besagte LKW ins Auto wird wieder ein Gericht über Deine Schuld oder Unschuld zu richten haben, musst Du wissen wie Du diesen Fall regeln willst.
Wenn man einfach mal noch dran denkt, dass dieses eine Gericht, diese eine Entscheidung getroffen hat, sollte man das-drauf-herumreiten einfach mal sein lassen. Interessant wäre es nämlich auch, was es für entgegengesetzte Urteile dafür gab.
Nebenbei gibt es hierfür euch den rechtfertigenden Notstand. Grob gesagt, hinter mir ist einer zu nah dran um zu halten und neben mir ist einer, so dass ich nicht einscheren kann. Ergo: weiter beschleunigen auf dem Standstreifen und von dort einfahren.
Zitat:
Original geschrieben von Opelowski
Ihr macht es euch etwas zu einfach indem ihr es auf "Autoritätsfeindlichkeit" schiebt, ich zumindest habe kein Problem mit Autoritäten, aber
ein Problem damit wenn es Einzelpersonen kriegen die nicht reflektiert genug sind und es missbrauchern...Ist aber dann Einzellfall-abhängig und keine Frage ob es die Polizei ist oder sonst wer.
Die gibt es leider. Aber die kann man dann auch Anzeigen.
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Wir wedren aber auch nicht deswegen ne Vollbremsung aus 100 km/h oder mehr hinlegen und mit Schweißperlen auf der Strirn hoffen, dass wir nicht auch nur einen Millimeter über die durchgezogene Linie rutschen.
Das wäre dann ja schon wieder (je nach Verkehrssituation) ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.
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Also, dieser Threat geht schon wieder in die Richtung, wie es zu erwarten war. Es wird unsachlich; und es werden Sachverhalte als Fakten festgesetzt, die keine sind. Ich will hier nicht wieder als Klugscheisser auftreten, aber ein Urteilsspruch ist nunmal kein Gesetz! Das steht fest. Urteile gibt es ja, um über den Einzelfall zu entscheiden. Und wenn das OLG Köln so entscheidet, dann hat es den Fall gesehen. Es kann gut sein, dass das OLG Hamm dann wieder anders entscheidet. Es wäre ja auch schlimm, wenn ein einmal gesprochenes Urteil für alle Sachverhalte bindend wäre. Wobei gemäß des Gesetzmäßigkeitsgrundsatz Urteil sehr wohl eine bindende Wirkung haben.
Aber: Das Gericht ist in seinen Entscheidungen frei (steht auch im GG).
Und man kann sich - wie so oft - über Sinn und Unsinn streiten. Problematisch ist beim Zitieren von Urteilen immer, dass man den genauen Sachverhalt in aller Regel nicht kennt. Aber noch problematischer ist, dass man die subjektiven Bereiche des Klägers/Betroffenen nicht kennt.
Von daher sollte beim Zitieren von Urteilen immer ein wenig Fingerspitzengefühl an der Tagesordnung sein.
Dann wird hier im Threat noch versucht, das Deutsche Gesetzgebungsverfahren zu erklären.
@GT-Fahrer: So wie Du es schreibst, ist es schlichtweg falsch! Aber das gesamte Verfahren zu erklären, wäre absolut zu umfangreich. Denn ist gibt - ich weiß nicht wieviele - Gesetzgebungsverfahren (oder eben Verordnungs-, Erlass-, Verfügungs-, Verwaltungsvorschrifts-, usw. usw. usw)
Lasst uns wieder zur Sachlichkeit zurückkommen.
@Zipfel: Mich wundert es auch, dass es mehrere Definitionen zum Überholen gibt. Die von mir genannte war zum Zeitpunkt meines Studiums noch gültig. Auch tatsächlich mit der Konsequenz, dass man einspurige Fahrzeuge nicht überholen kann (z.B. bei aufgestelltem VZ 276).
Ich habe morgen wieder Dienst und werde dazu mal den Jagusch quälen.
Munter bleiben und tolles Rest-WE
Mach mal. Da bin ich sehr gespannt.
Aber da scheiden sich ja eh die Geister. Was sind eigentlich "mehrspurige" Fahrzeuge?
Krad mit Beiwagen? -> eigentlich nein, trotz "mehrerer" Spuren (bildlich "im Schnee"😉
Trike? Eigentlich ja. Siehe dazu auch die FEV.
Siehe dazu auch Vzen 276 und 277.
Wäre ein Krad mit Beiwagen mehrspurig, müsste es nicht bei Vz 276/277 explizit genannt sein.
Aber Vz 276 sagt ja, dass das Überholen von mehrspurigen Kfz und eben Krädern mit Beiwagen nicht erlaubt ist.
Demnach fielen ja "normale" Kräder raus, dürften also überholt werden. Zumindest bei Vz 276/277.
Übrigens eine Tatsache, mit der ich mich bisher nicht beschäftigt habe. Man lernt nie aus...
So war es zumindest bisher. Normale Krads darfst Du im Verbot überholen. Ein Krad mit Beiwagen ist - wie ein Trike - mehrspurig. Aber ich will mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Hier ist heute tolles Wetter und das werde ich nutzen. Morgen Nachmittag mache ich mich schlau!!
Stimmt. Schön raus!
Mit dem Beiwagen, da bin ich allerdings anderer Meinung, auch wenn in der AUsbildung/Studium klar nach den Tatsächlichen Spuren, also wie bei meinem Beispiel im Schnee, unterschieden wird.
Warum aber dann Fahrzerlaubnisrechtlich anders? Und eben im § 41 zu 267/277 extra genannt?
Zitat:
Original geschrieben von DarthTK
Nebenbei gibt es hierfür euch den rechtfertigenden Notstand. Grob gesagt, hinter mir ist einer zu nah dran um zu halten und neben mir ist einer, so dass ich nicht einscheren kann. Ergo: weiter beschleunigen auf dem Standstreifen und von dort einfahren.
Das sehe ich nicht so.
Das Ende des Beschleunigungsstreifen kommt ja nicht plötzlich und unerwartet.
Über Sinn und Unsinn kann man ja Streiten, aber GolfGTFahrer hat recht. Der Standstreifen darf nicht zum fahren benutzt werden.
Ich persönlich würde auch weiterfahren, aber letztlich überfährt man eine durchgezogene (und sehr breite) Linie um auf dem "STAND"streifen weiterzufahren.
Am Ende einer Beschleunigungsspur anzuhalten ist zwar blöde, aber nunmal die korrekte Vorgehensweise.
@Zipfel:
Ebenso darf ich an einer Kreuzung anhalten um die Vorfahr zu beachten, obwohl dort auch Halteverbot gilt.
Mir dann ein Ticket zu erstellen wird kaum einer gerichtlichen Prüfung standhalten.
@Zahn: Kannst du uns den Pargraph nennen der das halten an einer Kreuzung verbietet? Ich kenne nur den das PArken im 5m Bereich um Einmüdungen und Kreuzungen das Parken verboten ist!
Richtig.
Wie willst du im Übrigen auf den Standstreifen gelangen, wenn du dort nur STEHEN, aber nicht FAHREN darfst?
Leute, benutzt doch mal euren Verstand.
Immer dieses sture rumreiten.
Zitat:
Original geschrieben von LSirion
Nötigung §240 StGB (gibt´s überall im Netzt ...)Dem Vorausfahrenden kann man die Tatbestände nicht nachweisen - völlig unmöglich.
Es sei denn er legt grundlos eine Vollbremsung hin oder fährt mit 40 km/h ...Als Hintermann macht man sich einer Nötigung allerdings schneller strafbar als einem lieb ist.
imho eines der größten probleme unseres rechtssystems im straßenverkehr...
Zitat:
Original geschrieben von winjen66
@GT-Fahrer: So wie Du es schreibst, ist es schlichtweg falsch! Aber das gesamte Verfahren zu erklären, wäre absolut zu umfangreich. Denn ist gibt - ich weiß nicht wieviele - Gesetzgebungsverfahren (oder eben Verordnungs-, Erlass-, Verfügungs-, Verwaltungsvorschrifts-, usw. usw. usw)
Du irrst Dich wiedermal. Gesetzgebungsverfahren werden so wie ich sagte im Bundestag beschlossen und dann dem Bundesrat vorgelegt. Ich habe mir es erspart den gesamten Vorgang, der Nachzulesen hier ist:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzgebungsverfahren_%28Deutschland%29zu beschreiben. Dazu kommen EU Richtlinien die in einer bestimmten Zeit in Landesrecht umzusetzen sind, aber ich will Dich an der Stelle auch nicht überfordern, das Thema ist sehr komplex und wenn Interesse besteht muss man sehr viel lesen. In dem Urteil wurde die Fahrerin aber nach Straßenverkehrs Gesetz verurteil. Wenn Du magst kannst Du Dich in die für jedermann offenen Quelle gerne belesen ob ein solches Urteil schon mal gesprochen wurde. Ein Autofahrer dürfte wohl NIE mit einem Gesetzgebungsverfahren in Berührung kommen, für diesen gilt nur die STVO, STVZO und Straßenverkehrsrecht. Verwaltungsvorschrift betrifft nur die Verwaltung selber, wie sie wann was zu machen hat. Für den Bürger vollkommen uninteressant, weil sich dessen Rechte NUR aufs GG und anhängig seine Gesetze beziehen. Also STVO, BGB, STGB usw. Genehmigungen können Rechte des Bürgers ein oder ausschließen sie haben aber nichts mit dem Gesetz an sich zu tun.
Jetzt führen wir den eigentlich mit guten Absichten gestarteten Thread in eine ganz falsche Richtung, allerdings war das mir schon bei erstmaligen posten eines bestimmten Users klar...
Zitat:
Original geschrieben von ThePilot
Jetzt führen wir den eigentlich mit guten Absichten gestarteten Thread in eine ganz falsche Richtung, allerdings war das mir schon bei erstmaligen posten eines bestimmten Users klar...
Wie recht du hast. Würde dann mal sagen, ich warte auf die nächste Ontopic-Frage 🙂
Ich überleg mir auch grad, deine Sig in meiner ebenso zu verwenden, da ich in letzter Zeit einigen solchen Gestalten begegnet bin 😁