Fragen an die Polizei

Hier im Forum sind ja auch Polizisten vertreten. Ich habe mir daher gedacht ein Threat zu machen, wo man die Polizei Sachen fragen kann.

Frage an die Herr Polizisten: Wärt ihr dabei? Müssen nicht immer Antworten mit entsprechenden Gesetzenartikel sein, sondern einfach mal ein Ansatz, an dem man anknüpfen kann.

Ich wäre aber froh, wenn nicht ständig dazwischen geschrieben wird, damits übersichtlich bleibt, schliesslich kann es uns allen mal behilflich sein.

Beste Antwort im Thema

Kann die Polizei eigentlich "Verbrechen gegen den guten Geschmack" ahnden? 😁

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Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher



Zitat:

Original geschrieben von GolfGT-Fahrer





Also bitte bitte nicht diesen Tipp eines unkundigen übernehmen.
Wie schnell einem doch die Sachlichkeit abhanden kommt.

Das habe ich nicht gesagt. Sondern Dein Fahrtipp ist falsch und verstößt gegen das Gesetzt, mehr nicht. Ein Aktenzeichen zum nachlesen steht in der Quelle mit drin.

§ 18 StVO

Abs. 8

Halten, auch auf Seitenstreifen, ist verboten.

Verkehrsbedingtes Halten wird wohl kaum unter Strafe stehen.
Ansonsten könntest du im Stau ja fleißig kassieren.

Zitat:

Original geschrieben von Zahn


Verkehrsbedingtes Halten wird wohl kaum unter Strafe stehen.
Ansonsten könntest du im Stau ja fleißig kassieren.

Wer muss denn bitte im Stau auf dem Seitenstreifen/der Standspur halten?

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Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher


§ 18 StVO

Abs. 8

Halten, auch auf Seitenstreifen, ist verboten.

Schau Dir mal die Begründung des LG an, da steht:

Zitat:

Gelingt es dem Fahrzeugführer nicht, sich bis zum Erreichen der weißen Linie in den Verkehr einzugliedern, so muss er von Rechts wegen anhalten (um nicht den Seitenstreifen als Fahrbahn zu benutzen) und auf eine Lücke im Verkehrsstrom warten, die groß genug ist, um sich nun aus dem Stand in den Verkehr eingliedern zu können.

Er muss Davor anhalten, nicht auf diesem, sonnst könnte er gleich weiterfahren. Das Urteil hat einen ganz eindeutigen Hintergrund: Personen zu schützen die auf dem Standstreifen mit einer Panne stehen. In aller Regel sind Beschleunigungsstreifen mehr als 200m lang. Wenn man also gleich zu Beginn der Zufahrt voll Gas gibt sollte es am Ende des Streifens kein Problem sein mehr als 100km/h auf dem Tacho zu haben und problemlos auf die Hauptfahrbahn zu wechseln. Selbst wenn man jetzt an der Stelle einen LKW neben sich hat muss man nur ein bisschen Gas wegnehmen und kann ganz entspannt hinter diesen Einfahren. Einen Grund weiter auf dem Standstreifen zu fahren sehe ich nicht.

Ich würde in diesem Fall nach gesundem Menschenverstand vorgehen und nicht nach irgendwelchen Paragrafen oder Aktenzeichen, allerdings scheint ein Teil der Autofharer ohne Verstand zu fahren und Stur auf Aktenzeichen/Paragrafen zu beharren.
Wieso wurde das Verafhren gegen die Frau überhaupt erst eingeleitet? Hat sie eventuell einen Unfall verursacht? Ich kann mir kaum vorstellen das ein Autobahnpolizist selbige angezeigt hat. Bisher hat mir eigentlich jeder Polizist und Fahrlehrer dazu geraten auf dem Seitenstreifen weiter zu beschleunigen. Anahlten würde ich nur wenn es keinen Seitenstreifen gibt oder dort bereits ein Fahrzeug steht, aber selbst mit mickrigen 90PS und 3 Stufen Automatik ist mir so etwas nich nie passiert.
Auf der A8 gibt es noch Parkplätze ohne Beschleunigungsstreifen, selbst da hat es immer eine Lück gegeben oder jemand hat mich reingelassen. Meist sind LKW-Fahrer hier sehr Hilfsbereit und machen Platz. Allerdings ist es auch so das heute so gut wie jedes Auto genug Leistung hat um auf dem Beschleunigungsstreifen die LKW-Geschwindigkeit zu erreichen.

Zitat:

Original geschrieben von ThePilot


Ich würde in diesem Fall nach gesundem Menschenverstand vorgehen und nicht nach irgendwelchen Paragrafen oder Aktenzeichen, allerdings scheint ein Teil der Autofharer ohne Verstand zu fahren und Stur auf Aktenzeichen/Paragrafen zu beharren.
Wieso wurde das Verafhren gegen die Frau überhaupt erst eingeleitet? Hat sie eventuell einen Unfall verursacht? Ich kann mir kaum vorstellen das ein Autobahnpolizist selbige angezeigt hat. Bisher hat mir eigentlich jeder Polizist und Fahrlehrer dazu geraten auf dem Seitenstreifen weiter zu beschleunigen. Anahlten würde ich nur wenn es keinen Seitenstreifen gibt oder dort bereits ein Fahrzeug steht, aber selbst mit mickrigen 90PS und 3 Stufen Automatik ist mir so etwas nich nie passiert.
Auf der A8 gibt es noch Parkplätze ohne Beschleunigungsstreifen, selbst da hat es immer eine Lück gegeben oder jemand hat mich reingelassen. Meist sind LKW-Fahrer hier sehr Hilfsbereit und machen Platz. Allerdings ist es auch so das heute so gut wie jedes Auto genug Leistung hat um auf dem Beschleunigungsstreifen die LKW-Geschwindigkeit zu erreichen.

Seit wann entscheidet die Polizei oder ein Fahrlehrer über ein Gesetz? Wie bereits besprochen ist der Gesetzestext eindeutig und über den Sinn oder Unsinn kann man streiten wie man will. Es ist ein Gesetz. Ich finde das Urteil auch nicht richtig aber so ist es nun mal. Wie oft erlebt man im Strafrecht ungerechte Urteile, wo man vom Verstand her ganz anders Recht gesprochen hätte.

Das Gesetz besagt das man durchgezogene Linien nicht überfahren darf, genauso sagt das Gesetz das man auf einer Kraftfahrstraße nicht anhalten darf, somit ist egal was du in dem Fall machst brichst du das Gesetz bzw. du begehst eine Ordnungswidrigkeit.
Ich würde mich in dem fall für das überfahren der durchgezogenen Linie entscheiden, allerdings sah das der Richter anders. Mich würde immer noch interessieren, ob es in diesem Fall nicht doch zu einem Unfall gekommen ist. Ich befürchte aber das du hier auch keine Antwort geben kannst... Solange das nicht eindeutig geklärt ist, kann man das Urteil von 2 Seiten aus beleuchten.

Zitat:

Original geschrieben von ThePilot


Das Gesetz besagt das man durchgezogene Linien nicht überfahren darf, genauso sagt das Gesetz das man auf einer Kraftfahrstraße nicht anhalten darf, somit ist egal was du in dem Fall machst brichst du das Gesetz bzw. du begehst eine Ordnungswidrigkeit.
Ich würde mich in dem fall für das überfahren der durchgezogenen Linie entscheiden, allerdings sah das der Richter anders. Mich würde immer noch interessieren, ob es in diesem Fall nicht doch zu einem Unfall gekommen ist. Ich befürchte aber das du hier auch keine Antwort geben kannst... Solange das nicht eindeutig geklärt ist, kann man das Urteil von 2 Seiten aus beleuchten.

Das ist falsch da es sich um ein Verkehrs bedingtes Halten handelt. Weitere Infos zu dem Fall habe ich auch nicht, ist auch das erste mal das ich ein solches Urteil gelesen habe. Was dazu zu finden war habe ich kopiert. Leider ist nicht mehr in Erfahrung zu bringen.

§18 (3) Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat die Vorfahrt.
§ 8 (2) Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muß rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, daß er warten wird. Er darf nur weiterfahren, wenn er übersehen kann, daß er den, der die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert.

"Halten ist eine gewollte (zielgerichtete) Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine verkehrspolizeiliche Anordnung veranlaßt worden ist (VwV-StVO zu § 12 Abs. 1). Halten wird dem ruhenden Verkehr zugeordnet und umfaßt Anhalten, Sicherungsmaßnahmen nach § 14 StVO und Stillstand im Verkehrsraum. Der subjektive Zweck des Parkens oder Haltens ist ohne Bedeutung, sofern grundsätzlich Verkehrsbereitschaft besteht; das Kfz muß nur zugelassen und betriebsbereit sein. Bloßes verkehrsbedingtes vorübergehendes Stehenbleiben ist hingegen Warten und wird dem fließenden Verkehr zugerechnet (z.B. Warten an einer LZA bei Rot, am Fußgängerüberweg oder im Haltverbot bei Stau). Die Regelungen des Halten und Parken gelten hier nicht."

Gesetzestexte und vor allem Urteile sind ohne Sachbezug völlig sinnfrei ...
Erst dann, wenn ein Hintergrund/Sinn erkennbar ist, kann man darüber diskutieren.
 
Fehlen mir keine 20 m werde ich die durchgezogene Linie am Ende des Beschleunigungsstreifens sicherlich überfahren - da wird auch keiner etwas dagegen sagen können.
Anders sieht es aus, wenn einer aus Unfähigkeit mehrere 100 m rechts neben einem LKW auf dem Standstreifen fährt - zu feige zum Bremsen und zum Beschleunigen und somit unfähig auf die Autobahn aufzufahren.
 
Genauso ist es bei der Autobahnabfahrt : Fährt mir ein Brummi auf 5 m auf werde ich sicherlich schon etwas früher (keine 200 m aber eben schon knapp vor dem Strich) nach rechts fahren ...
 
Genauso würde ich beim Links-Abbiegen eine Sperrfläche "benutzen", wenn hinter mir gedrängelt wird oder ich ansonsten den fließenden Verkehr behindern würde.
 
 
Irgendwo wird man als Autofahrer ja noch gesunden Menschenverstand an den Tag legen dürfen, ohne dass einem Paragraphenreiter das Leben zur Hölle machen - und ja ich bin mir über die Gefahren im Klaren : ein nasser Streifen ist gerade zum Bremsen nicht optimal.
(mit den Paragraphenreitern meine ich übrigens nicht unbedingt die Herren Polizisten)
 
PS :
Dem letzten "Gesetzes"text entnehme ich, dass man am Ende eines Beschleunigungsstreifens gar nicht "halten" darf - nach Wortlaut ist nur "Warten" oder "Stehenbleiben" erlaubt ... Paragraphendeutsch 🙄 ...

Zitat:

Original geschrieben von LSirion


Gesetzestexte und vor allem Urteile sind ohne Sachbezug völlig sinnfrei ...
Erst dann, wenn ein Hintergrund/Sinn erkennbar ist, kann man darüber diskutieren.

Fehlen mir keine 20 m werde ich die durchgezogene Linie am Ende des Beschleunigungsstreifens sicherlich überfahren - da wird auch keiner etwas dagegen sagen können.
Anders sieht es aus, wenn einer aus Unfähigkeit mehrere 100 m rechts neben einem LKW auf dem Standstreifen fährt - zu feige zum Bremsen und zum Beschleunigen und somit unfähig auf die Autobahn aufzufahren.

Genauso ist es bei der Autobahnabfahrt : Fährt mir ein Brummi auf 5 m auf werde ich sicherlich schon etwas früher (keine 200 m aber eben schon knapp vor dem Strich) nach rechts fahren ...

Genauso würde ich beim Links-Abbiegen eine Sperrfläche "benutzen", wenn hinter mir gedrängelt wird oder ich ansonsten den fließenden Verkehr behindern würde.


Irgendwo wird man als Autofahrer ja noch gesunden Menschenverstand an den Tag legen dürfen, ohne dass einem Paragraphenreiter das Leben zur Hölle machen - und ja ich bin mir über die Gefahren im Klaren : ein nasser Streifen ist gerade zum Bremsen nicht optimal.
(mit den Paragraphenreitern meine ich übrigens nicht unbedingt die Herren Polizisten)

PS :
Dem letzten "Gesetzes"text entnehme ich, dass man am Ende eines Beschleunigungsstreifens gar nicht "halten" darf - nach Wortlaut ist nur "Warten" oder "Stehenbleiben" erlaubt ... Paragraphendeutsch 🙄 ...

In welcher Form Du auch immer Regeln auslegen magst, dass sei Deine Sache. Fakt und darüber werde ich keine Diskussion führen, das es diese Gesetze gibt. Ob Dir oder mir ein solches Gesetz schlüssig erscheint, spielt nun mal keine Rolle.

Ich bin auch kein Freund von diesem Urteil, nur spielt das keine Rolle und es sollte dem bedarften Autofahrer bekannt sein das diese "Sitte" falsch ist. Ob man sich dran hält, muss jeder selber wissen. Das Urteil zeigt nur das Gerichte es offensichtlich anders sehen.

Im übrigen war nie von Fahrbahn Verhältnissen die Rede, also die feuchte oder nasse Fahrbahn spielte in dem Urteil keine Rolle.

Es sei Dir auch ungenommen eine AB Ausfahrt erst wenige Meter vor dieser zu nehme, fährt Dir der besagte LKW ins Auto wird wieder ein Gericht über Deine Schuld oder Unschuld zu richten haben, musst Du wissen wie Du diesen Fall regeln willst.

Schön, dass solange es sich nicht um eine Straftat handelt, ein Polizist noch nach eigenem ermessen handeln darf.

Wir können hier alle auf dem § rumhacken. Wir wedren aber auch nicht deswegen ne Vollbremsung aus 100 km/h oder mehr hinlegen und mit Schweißperlen auf der Strirn hoffen, dass wir nicht auch nur einen Millimeter über die durchgezogene Linie rutschen. 🙄

Zitat:

(mit den Paragraphenreitern meine ich übrigens nicht unbedingt die Herren Polizisten)

Finde leider die selbsternannten ehrenamtlichen Verkehrserzieher bei weitem schlimmer als einen strengen Polizisten....

Interessanter Thread.

Ich hätte auch mal eine Frage, warum haben sehr viele Polizisten ein Autoritätsproblem?

Vielleicht hat ja nicht der Polizist das Problem mit der seiner Autorität, sondern der "Bürger" der es nicht in den Kopf bekommt, dass man auch mal das tun muss was die Polizei einem sagt, auch wenn man es nicht versteht.....

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