Fragen an die Polizei

Hier im Forum sind ja auch Polizisten vertreten. Ich habe mir daher gedacht ein Threat zu machen, wo man die Polizei Sachen fragen kann.

Frage an die Herr Polizisten: Wärt ihr dabei? Müssen nicht immer Antworten mit entsprechenden Gesetzenartikel sein, sondern einfach mal ein Ansatz, an dem man anknüpfen kann.

Ich wäre aber froh, wenn nicht ständig dazwischen geschrieben wird, damits übersichtlich bleibt, schliesslich kann es uns allen mal behilflich sein.

Beste Antwort im Thema

Kann die Polizei eigentlich "Verbrechen gegen den guten Geschmack" ahnden? 😁

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Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher


Beschleunigungsstreifen auf der Autobahn.
Hier darf schneller gefahren werden als auf der rechten Spur.
Der Name sagts schon.
Voll aufs Pedal. Fährt auf der rechten Spur (dann links vom Beschleunigenden) z.B ein Lkw, dann darf der getrost überholt werden.
Dann auch bitte, soweit das einsehbar ist, den Standstreifen nutzen und NIEMALS!!! NIEMALS!!! NEIMALS!!! am Ende der Beschleunigungsspur anhalten!!!!
Ausnahmen bestätigen die Regel, ganz klar. Der nachfolgende 40tonner walzt euch gnadenlos platt.

Weil die Beschleunigungsspur nicht reichte, fuhr eine Kraftfahrerin auf dem Seitenstreifen weiter, bis sie eine Lücke fand. Das brachte ihr jedoch 50 Euro Bußgeld und zwei Punkte ein. Wer sich nicht einfädeln kann, der muss am Ende der Beschleunigungsspur anhalten (LG Gießen, 1 S 38/03 - T 2103).

Das Ende der Beschleunigungsspur ist in Deutschland mit einer diagonal von der rechten Fahrbahnbegrenzung nach links zum rechten Rand der am weitesten rechts liegenden Fahrspur führenden durchgezogenen weißen Linie. Entsprechend der Straßenverkehrsordnung § 2.1 ist der nachfolgende Seitenstreifen kein Bestandteil der Fahrbahn, somit gilt: Gelingt es dem Fahrzeugführer nicht, sich bis zum Erreichen der weißen Linie in den Verkehr einzugliedern, so muss er von Rechts wegen anhalten (um nicht den Seitenstreifen als Fahrbahn zu benutzen) und auf eine Lücke im Verkehrsstrom warten, die groß genug ist, um sich nun aus dem Stand in den Verkehr eingliedern zu können. Diese gesetzliche Regelung birgt jedoch eine erhöhte Gefahr von Auffahrunfällen, da sich die Fahrer nachfolgender Fahrzeuge auf der Beschleunigungsspur zumeist auf den rückwärtigen Verkehr konzentrieren und ein Abbremsen des vorausfahrenden Fahrzeuges oft zu spät bemerken.

Ferner wird durch diese Regelung eine Verkehrsbehinderung in Kauf genommen, da eine große Lücke abgewartet werden muß, um auf dem verbleibenden Teil der Beschleunigungsspur und der dann freien Fahrbahn die nötige Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs zu erreichen. Auch birgt der größere Geschwindigkeitsunterschied eines aus dem Stand beschleunigten Fahrzeuges mit dem des fließenden Verkehrs eine größere Gefahr schwerer Unfälle. In der Regel nutzen daher die meisten Fahrer gesetzeswidrig einen Teil des Seitenstreifens zur Beschleunigung, falls die Länge der Beschleunigungsspur nicht ausreicht.
---

Also bitte bitte nicht diesen Tipp eines unkundigen übernehmen.

Um auf die "schleichende Dame" zurück zu kommen: Hat diese ein langsameres Fahrzeug (oder mehrere, z.B. Lkw) überholt? Wenn ja, wäre das doch grundsätzlich noch in Ordnung, oder? Oder fällt dies bereits unter das Verbot, nicht ohne Grund sehr langsam fahren zu dürfen? Wenn rechts frei war, dann hat die Dame natürlich gleich wieder nach rechts zu wechseln, und da ist es wohl unbestritten egal, ob man 80 oder 220 fährt.

Mahlzeit den Herren in Uniform,
 
hab schon in dem anderen Thread ein bischen mitgelesen, scheint ja tatsächlich nur Schwarz oder Weiss zu geben (ob Polizei gut oder schlecht). Passend dazu ein Auszug aus der heutigen Tagespresse:
 
(kein ganzes Zitat, aber sinngemäss)
 
`Da war der Ehrliche wiedermal der Dumme`
 
Ein betrunkener Radfahrer wollte Autofahrer vor grösserem Unheil bewahren. Jetzt hat er selbst den Staatsanwalt am Hals. Der 48-jährige war mit seinem Rad am Vormittag in der Turnhallenstrasse unterwegs. Getrunken hatte er zuvor reichlich, doch seine Sinne müssen noch recht klar gewesen sein. Denn er bemerkte plötzlich Löcher im Asphalt: drei geöffnete Kanäle, auf denen die Deckel fehlten. Scheinbar Metalldiebe....bla...bla. Der Radler wählte per Handy den Notruf...bla...bla. Die Beamten vom Werdauer Revier waren wenig später vor Ort. Wie dumm: Nachdem sie die Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Strassenverkehr gegen Unbekannt aufgenommen hatten,war der Radler dran. Er hatte einen Atemalkoholwert von 1,72 Promille. Jetzt wird gegen ihn ermittelt- und diese Strafanzeige wird ganz sicher nicht billig.
 
Das war grob der Sachverhalt. Nun meine Fragen: Hätte man das nicht anders lösen können? Verwarnung, oder zB.: `komm, schieb dein Rad nach Hause`, `lass dein Rad stehen und schlaf erstmal Rausch aus`usw.; ihr wisst was ich meine. Selbstverständlich hat man mit 1,72 nichts im Verkehr verloren, auch nicht auf dem Rad; das ist klar. Aber  wie gesagt,  mE  hätte  das besser gelöst werden können.  Da ich aber nunmal kein  Schutzmann bin, würde mich hier Eure Sicht der Dinge mal interessieren.
 
gespannte Grüsse
 
invisible_ghost
 

@GolfGT-Fahrer: Ich nutze auch lieber den Standstreifen, anstatt mich platt walzen zu lassen, das ist wohl eindeutig die bessere Lösung. ABER: Ich habe in der Fahrschule damals auch gelernt, dass man am Ende des Standstreifens anhalten muss, wenn der Verkehr nichts anderes zulässt. Klar müssen die Fahrlehrer "das richtige" lehren, aber dennoch ist es gefährlich. Zumal der Hintermann, der als nächstes auf den Beschleunigungsstreifen fährt, sich natürlich auf den Verkehr hinter dem Wagen konzentriert und nicht auf eventuelle Hindernisse auf dem Streifen.

@invisible-ghost:
Die Polizisten haben natürlich erstmal richtig gehandelt. An deren Stelle hätte ich ihn wohl mit einem "Bitte absteigen und nach Hause schieben" mündlich verwarnt, auch wenn das eigentlich nicht in Ordnung ist.

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Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost


Mahlzeit den Herren in Uniform,
Das war grob der Sachverhalt. Nun meine Fragen: Hätte man das nicht anders lösen können? Verwarnung, oder zB.: `komm, schieb dein Rad nach Hause`, `lass dein Rad stehen und schlaf erstmal Rausch aus`usw.; ihr wisst was ich meine. Selbstverständlich hat man mit 1,72 nichts im Verkehr verloren, auch nicht auf dem Rad; das ist klar. Aber wie gesagt, mE hätte das besser gelöst werden können. Da ich aber nunmal kein Schutzmann bin, würde mich hier Eure Sicht der Dinge mal interessieren.

Stellt sich die Frage nicht gerade selbst ein Bein?

Zitat:

Original geschrieben von Warmmilchtrinke


ABER: Ich habe in der Fahrschule damals auch gelernt, dass man am Ende des Standstreifens anhalten muss, wenn der Verkehr nichts anderes zulässt. Klar müssen die Fahrlehrer "das richtige" lehren, aber dennoch ist es gefährlich.

Mit wurde allerdings 1998 in der Fahrschule beigebracht wenn mir der Beschleunigungsstreifen nicht aussreicht den Standstreifen mit zu benutzen, AUCH in der Prüfung da wird kein Prüfer was dagegen sagen. 😕

Zitat:

Original geschrieben von Warmmilchtrinke


@GolfGT-Fahrer: Ich nutze auch lieber den Standstreifen, anstatt mich platt walzen zu lassen, das ist wohl eindeutig die bessere Lösung. ABER: Ich habe in der Fahrschule damals auch gelernt, dass man am Ende des Standstreifens anhalten muss, wenn der Verkehr nichts anderes zulässt. Klar müssen die Fahrlehrer "das richtige" lehren, aber dennoch ist es gefährlich. Zumal der Hintermann, der als nächstes auf den Beschleunigungsstreifen fährt, sich natürlich auf den Verkehr hinter dem Wagen konzentriert und nicht auf eventuelle Hindernisse auf dem Streifen.

Gesetze werden im Bundestag vorgeschlagen und im Bundesrat beschlossen. Es ist nun mal ein Gesetz was besagt das jedermann an der Stelle nicht weiter zu fahren hat, darüber werde ich keine keine Diskussion führen. Die Aussage des Beamten ist einfach falsch!

Zitat:

Original geschrieben von Simon@25YGTI



Zitat:

Original geschrieben von Warmmilchtrinke



ABER: Ich habe in der Fahrschule damals auch gelernt, dass man am Ende des Standstreifens anhalten muss, wenn der Verkehr nichts anderes zulässt. Klar müssen die Fahrlehrer "das richtige" lehren, aber dennoch ist es gefährlich.
Mit wurde allerdings 1998 in der Fahrschule beigebracht wenn mir der Beschleunigungsstreifen nicht aussreicht den Standstreifen mit zu benutzen, AUCH in der Prüfung da wird kein Prüfer was dagegen sagen. 😕

Du zweifelst doch aber jetzt nicht an dem Urteil eines Landgerichtes oder doch? Ich habe ganz deutlich dieses Urteil dargestellt das und nur das ist Recht wie es gesprochen wird. Was, wie, wo Beamte sehen wollen hat nicht mal im weitestes damit zu tun wie es Recht ist. Also das Urteil beachten und gut ist.

Zitat:

Original geschrieben von GolfGT-Fahrer


Du zweifelst doch aber jetzt nicht an dem Urteil eines Landgerichtes oder doch? Ich habe ganz deutlich dieses Urteil dargestellt das und nur das ist Recht wie es gesprochen wird. Was, wie, wo Beamte sehen wollen hat nicht mal im weitestes damit zu tun wie es Recht ist. Also das Urteil beachten und gut ist.

Ähm schreib ich chinesisch? Ich hab mit keinem Wort in meinem Post das Urteil angezweifelt, sondern wollte nur zeigen das mir das im Gegensatz zu dem einen User genau anders rum beigebracht wurde.🙄

Und du kannst dich jetzt auf den Kopf stellen mit deinem Urteil, aber ich werd den Teufel tun und am Ende eines Beschleunigungsstreifen anhalten... 😛

Ja wobei das alles wieder so über die Hintertür das Verständnis dafür beinhaltet, dass ein LKW-Fahrer nicht ein Abstand hält, womit er nicht jemanden auffährt, der es nicht schafft auf die Autobahn aufzufahren...

Hier schwingen wieder solche Annahmen und Denkweisen mit, die nicht hinterfragt werden.

Klar wenn er hinter mir ist, werde ich quasi aus Notwehr alles machen damit er mir nicht reinfährt, aber das ist wieder das sprichwörtige Pferd von hinten aufzäumen.

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost


...war der Radler dran. Er hatte einen Atemalkoholwert von 1,72 Promille. Jetzt wird gegen ihn ermittelt- und diese Strafanzeige wird ganz sicher nicht billig....

Sobald die Polizei Kenntnis einer Straftat erlangt (was bei Radfahrern ab 1,6 Promille gegeben ist), MUSS sie was machen. Alles andere wäre Strafvereitelung im Amt. Wenn sie natürlich nicht bemerkt haben, dass der Radfahrer betrunken ist, begehen sie auch keine Strafvereitelung im Amt.

Was Gerichtsurteile betrifft: Was ein (Ober)(Land)Gericht in z. B. NRW bestimmt, muss z. B. in Bayern noch lange keine Gültigkeit haben. Von daher kann es auch passieren, dass ein Auffahren über die Standspur auf die Autobahn nicht geahndet/verurteilt wird.

Zitat:

Original geschrieben von GolfGT-Fahrer


Also bitte bitte nicht diesen Tipp eines unkundigen übernehmen.

Wie schnell einem doch die Sachlichkeit abhanden kommt.

Als der Onkel mir den silbernen Sheriffstern angeklebt hat, hat er hinterher auch irgendwie so komisch mit seinen anderen Polizisten, die mich in der Anstalt besucht haben, getuschelt und gelacht.
Da habe ich mich auch gefreut.

Zitat:

Original geschrieben von DarthTK



Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost


...war der Radler dran. Er hatte einen Atemalkoholwert von 1,72 Promille. Jetzt wird gegen ihn ermittelt- und diese Strafanzeige wird ganz sicher nicht billig....
Sobald die Polizei Kenntnis einer Straftat erlangt (was bei Radfahrern ab 1,6 Promille gegeben ist), MUSS sie was machen. Alles andere wäre Strafvereitelung im Amt. Wenn sie natürlich nicht bemerkt haben, dass der Radfahrer betrunken ist, begehen sie auch keine Strafvereitelung im Amt.

Was Gerichtsurteile betrifft: Was ein (Ober)(Land)Gericht in z. B. NRW bestimmt, muss z. B. in Bayern noch lange keine Gültigkeit haben. Von daher kann es auch passieren, dass ein Auffahren über die Standspur auf die Autobahn nicht geahndet/verurteilt wird.

Zumal da selten jemand vom Landgericht steht und Kenzeichennotiert.

Es handelt sich - Oh mein Gott, was für eine Überaschung - um eine Einzelfallentscheidung. Natürlich steht das Anhalten am Ende der Spur nicht unter Strafe. Und das Weiterfahren -rein zum Zwecke des Auf die Autobahn gelangens, ohne irgendwelche Beschleunigungsarien oder irgendwas anderem, was hier in den Köpfen so mancher (oder nur eines?) herumschwirrt-

Es geht ja um folgende Situation:

Man fährt mit seiner Möhre auf die Bahn.
Genau in diesem MOment fahren 6 Lkw, 40 to, auf dem rechten Fahrstreifen vorbei. Auf dem Beschleunigungsstreifen fährt man genauso schnell wie der 1. oder 2. der Lkw. und parallel zu diesem. Was machen? Anhalten?Man kann auch langsam weiterfahren, bis die Lücke da ist. Denn mit 50 Euro und 3 Punkten ist nur das Befahren des Standtreifens zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens bebußt, lieber GolfGTFahrer.

Fragt sich, wem das nützt, wenn man aus dem zerquetschten Wrack geschnitten wird.

Tut mir Leid... entweder wird zu viel oder zu wenig überlegt:

Das Anhalten auf dem Beschleunigungstreifen ist untersagt! Was leider einige nicht begreifen. Hab da auch schon so mach Experten vor mit gehabt.

Nun, ich mache es so: Auf dem Beschleunigungsstreifen Vollgas. Mit über 200PS auch kein Problem Tempo aufzubauen.

Lastwagen fahren ja in der Regel zwischen 80 und 90 km/h. Auch wenn die Lastwagen unter einander nur 10m abstand halten, ist es kein Problem dort rein zu ziehen, da mein Auto keine 5m braucht. Man muss die Distanzen einfach abschätzen können. Und danach so schnell wie möglich rüber auf die linke oder mittlere Spur und davon düsen. Den Standstreifen musst ich noch nie benützen.

Wenn auf der Autobahn Stau ist oder auch zähfliessender Verkehr, ist es verboten en Standstreifen zu benutzen und muss stehenbleiben. Man kann es dann gleich setzen, wie wenn man im Stau auf den Pannenstreifen wechselt um schneller am Stau vorbeizukommen. So einfach.

Letztes Jahr hatte ich aber eine Horrorerlebnis auf der Autobahn. Komme mit 120km/h und auf der linken Spur steht ein Geländewagen. Richtig... STEHT! Natürlich voll in die Eisen. Gereichts hats auch mit reserven. Aber mit so was muss man im normalfall nicht rechnen. Bevor die Frage kommt: Es war kein Stau! Vor der Dame (!) war niemand. Sie war stehn geblieben und hat sich überlegt, ob sie nur doch die Ausfahrt nehmen will... und das auf einer 3-spurigen Autobahn. Nachdem ich auch Stand (von hinten kam zum Glück niemand) hupte ich wie en bekloppter, doch das hat sie gar nicht wargenommen. Sie zog dann Quer zur Fahrtrichtung rechts rüber. Für eine Anzeige hatte ich zu viel Adrenalin im Blut!

Nalge,

es gibt sogar Leute, die haben noch mehr PS als 200 ... Mal überlegt, dass es aber auch dem Autobahn-zugelassenen 26 PS Fahrzeug möglich sein muss, über den Beschleunigungsstreifen auf eben diese zu gelangen?

Natürlich kann es passieren, dass man auf dem Beschleunigungsstreifen keine Lücke findet, bevor dieser endet. Ich hatte neulich nach nunmehr fast zwanzig Jahren Fahrpraxis zum ersten Mal diesen Fall. Mangelnder Rücksicht und Kooperation anderer Verkehrsteilnehmer sei Dank! Der Beschleunigungsstreifen endete dort an einer Leitplanke und nicht mit dem Standstreifen. Da galt es schnell zu entscheiden: Unfall beim Einscheren oder Stehenbleiben. Da bin ich stehengeblieben.

Die Sache mit dem auf der linken Spur stehenden Fahrzeug zeigt doch eindrucksvoll, dass man immer mit kompletten "Ausfällen" anderer Verkehrsteilnehmer rechnen muss.

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