Frage zur Wertminderung

BMW 3er E91

Wie der eine oder andere mitbekommen hat, ist mir vor ca. 8 Wochen jemand beim Rückwärtsfahren an mein Auto gefahren. Schaden betrug etwa 3600€. Gewechselt wurden ein Scheinwerfer, Motorhaube und die Frontschürze. Es wurde ein Gutachten erstellt in dem auch eine Wertminderung festgestellt wurde. Es sind zwar nur 200 Euro, aber immerhin. Nun weigert sich allerdings die gegenerische Versicherung mir diese zu bezahlen, da es sich beim Schaden um wechselbare Teile handelt... geschraubt, genietet.....etc.

Ich sehe das aber ein bisschen anders. Laut meiner Auffassung habe ich sehrwohl Anspruch auf die Wertminderung.

- Bei einem eventuellen Verkauf bin ich verpflichet den (zwar Fachmännisch behobenen) Schaden anzugeben.
- Die Wertminderung wurde vom Gutachter festgestellt.

Wie seht ihr das? Wie sind eure Erfahrungen und wie würdet Ihr vorgehen. Ich habe nicht vor mich von der Versicherung so abspeisen zu lasssen.

Grüsse Chris

32 Antworten

Hi Golfi,was heisst wechsel hier wechsel da,da war ein schaden und die müssen die Wertminderung zahlen,ende 2009 ist mir einer leicht am Kotflügel gefahren,und ich hab damals 550 EUR bekommen,muß aber sagen das meiner Vollkasko Versichert ist!Es seidem es ist ein neues Gesetz raus gekommen,was ich nicht weiß,lasse mich gern korrigieren 😉

Soweit ich weiß, muss die Wertminderung in jedem Fall von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden. Wechselbare Teile hin oder her, interessiert kein Schwein. Es ist ein messbarer und gutachterlich bestätigter Schaden - und der muss ersetzt werden...

Würde nochmal freundlichst zur Zahlung auffordern und dann das Ganze an den Ombudsmann der deutschen Versicherungen übergeben. Ist für Dich kostenfrei und unverbindlich, für den Versicherer aber verpflichtend...

@George

Meiner ist Vollkasko. 🙂

@Neo

Danke... Da werde ich auf jeden Fall drauf pochen.

eh 😕 was war das denn für ein Gutachter das er nur 200 EUR ausgerechnet hat Golfi 😕

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Ja frag mich nicht. Vielleicht liegts aber auch an meiner relativ "hohen" Laufleistung.

Zitat:

Original geschrieben von Golf 1 Gabrio


Ja frag mich nicht. Vielleicht liegts aber auch an meiner relativ "hohen" Laufleistung.

wieviel hat deiner runter jetzt?

Zum Zeitpunkt des Unfalls etwa 175 000....

Zitat:

Original geschrieben von Golf 1 Gabrio


Zum Zeitpunkt des Unfalls etwa 175 000....

ok,dann nimm ich meine aussage mit dem Gutachter zurück 😉 dann sind die 200EUR ja dann voll in ordnung,meiner hatte damals ende 2009 87260 KM drauf,hab eben schnell rein geschaut 😉Ich wusste nicht wieviel KM du drauf hattest 🙄

Is doch kein Problem George. Aber die 200 Euro will ich haben. Die stehen mir zu. Geh ich mal hübsch Essen mit meiner Freundin. 😁

wie heisst denn die gegnerische Versicherung?

Nunja ich bin bei der Allianz............. der Gegner auch :/

Zitat:

Original geschrieben von Golf 1 Gabrio


Nunja ich bin bei der Allianz............. der Gegner auch :/

ohje das auch noch 😠 jaja das ist normal das man das Geld nicht rausrücken will,ganz klar die drücken sich davor 😠 UNFERSCHÄMT!

Hi,
bei meinem schaden hatte mir mein von mir bestellter Gutachter auch gesagt das es bei geschraubten Teilen keine Wertminderung gibt...wäre eher eine Wertsteigerung weil neu!!!

Aber wenn es im Gutachten steht wollte ich es auch haben, die lassen es darauf ankommen..

LG
SK

Naja, ob bei dieser Laufleistung noch eine Wertminderung geltend gemacht werden kann, wage ich zu bezweifeln.

Es gibt zwar unterschiedliche Methoden zur Ermittlung des merkantilen Minderwerts, aber ab 100 TKM wirds wohl schwierig. Da gibts wohl sehr unterschiedliche Rechtsauffassungen.

Google einfach mal nach "merkantiler Minderwert"

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