Frage zur Wertminderung
Wie der eine oder andere mitbekommen hat, ist mir vor ca. 8 Wochen jemand beim Rückwärtsfahren an mein Auto gefahren. Schaden betrug etwa 3600€. Gewechselt wurden ein Scheinwerfer, Motorhaube und die Frontschürze. Es wurde ein Gutachten erstellt in dem auch eine Wertminderung festgestellt wurde. Es sind zwar nur 200 Euro, aber immerhin. Nun weigert sich allerdings die gegenerische Versicherung mir diese zu bezahlen, da es sich beim Schaden um wechselbare Teile handelt... geschraubt, genietet.....etc.
Ich sehe das aber ein bisschen anders. Laut meiner Auffassung habe ich sehrwohl Anspruch auf die Wertminderung.
- Bei einem eventuellen Verkauf bin ich verpflichet den (zwar Fachmännisch behobenen) Schaden anzugeben.
- Die Wertminderung wurde vom Gutachter festgestellt.
Wie seht ihr das? Wie sind eure Erfahrungen und wie würdet Ihr vorgehen. Ich habe nicht vor mich von der Versicherung so abspeisen zu lasssen.
Grüsse Chris
32 Antworten
Diese Regelung von wegen 100000 KM oder älter als 5 Jahre gibts nicht mehr.
siehe hier:
http://www.unfall-und-was-nun.de/.../wertminderung.htm
Nicht beirren lassen.
Du hast Anspruch darauf und wenn nicht strebe ein freies Gutachten an.
200Euro bei einem E9x mit nem schaden von 3600 Euro klingt sehr wenig!
MfG und alles alles gute mit den Versicherungen.
Zitat:
Original geschrieben von Golf 1 Gabrio
Diese Regelung von wegen 100000 KM oder älter als 5 Jahre gibts nicht mehr.siehe hier:
http://www.unfall-und-was-nun.de/.../wertminderung.htm
Dann rudere ich zurück und behaupte das Gegenteil 😁 Hol Dir Deine 200 Euro 😎
Grundsätzlich ist der Ansatz einer merkantilen Wertminderung von vielen Faktoren erforderlich und von dem Gutachter zu ermitteln. Früher dachte man, diesen Wert errechnen zu können und hat viele verschiedene Berechnungsmethoden entwickelt. Meist wurde die Methode nach Ruhkopf-Sahm benutzt. In den meisten Berechnungen gehen Bedingungen wie km-Stand, Bj., Erhaltungszustand, Neupreis, Erhaltungszustand, u.a. ein. Fahrzeuge die älter als 5 Jahre sind oder über 100000km gelaufen waren, erhielten keine Wertminderung mehr. Falsch hierbei war jedoch, dass man diese Wertminderung nicht alleine berechnen kann sondern dass hier auch der Sachverstand des Gutachters gefragt war. Verunfallte Fahrzeuge lassen sich in Deutschland immer noch schlechter verkaufen als unfallfreie Fahrzeuge, es sei denn, der Preis wird gesenkt.
Also können sämtliche Berechnungsmodelle nur Anhaltswerte für eine in Ansatz zu bringende Wertminderung sein. Wie bereits gesagt, muss dies der Gutachter, der den Schaden begutachtet hat beurteilen!😁
Von Bedeutung ist hier auch die Frage, ob es sich um sog. wertminderungsrelevante Reparaturarbeiten handelt. Hierunter versteht man Richtarbeiten und Lackierarbeiten. Dies gehen in die Berechnung selbst ein.
In deinem Fall denke ich dass es fraglich ist, ob eine merkantile Wertminderung überhaupt anfällt, zumal dein Fzg bereits eine sehr hohe Laufleistung hat. Dies zu beurteilen, müsste man den Schaden selbst gesehen haben oder Lichtbilder davon.
Wenn du die Lichtbilder und deine erforderlichen Fahrzeugdaten einstellst, kann ich dir genaueres sagen.😉
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laut "Ruhkopf und Sahm"-rechnung hat jedes auto, was älter als 5,273 jahre ist, keinen wertverlust mehr. egal was in dem text davor noch drin stehen mag. (es sei denn, mir ist gerade ein fehler unterlaufen)
hatte letztes jahr auch einen schaden von c.a. 3,500€. fahrzeug 115tkm und 6 jahre alt.
da ich alles über einen anwalt machen lassen habe, und die gegnerische versicherung sich ebenfalls quer gestellt hatte, musste er etwas druck machen. es gibt woh kein eindeutiges gesetz, das den wertverlust von fahrzeugen über 5 jahren ausschliesst.
er musste mit gericht drohen, worauf die gegn. versicherung den (zensiert) eingezogen hat und mir 350€ angeboten hat, nur um die sache mit dem wertverlust aus dem weg zu schaffen. laut ihrem schreiben, war das keine einsicht, das die 350€ den wertverlust spiegeln. (ich hab die kohle genommen)
bei deinem fall, bin ich mir unsicher, da wie die versicherung schon mitgeteilt hat, alle mängelteile ausgetauscht wurden.
laut meinem wissen, müsstest du den wagen, deswegen auch nicht als unfallwagen angeben.
Meiner war gerade 6 Jahre alt geworden und hatte erst 60000 km und da nur geschraubte Teile gab es keine Wertminderung.
Das wird wohl jeder Gutachter und jede Versicherung anders handhaben und der Rechtsweg kann lang und nervig werden und genau darauf bauen die Versicherungen und wenn nur ein kleiner Teil der Geschädigten nichts unternimmt haben Sie bares Geld verdient.
LG
SK
Zitat:
Original geschrieben von Saarkater
Meiner war gerade 6 Jahre alt geworden und hatte erst 60000 km und da nur geschraubte Teile gab es keine Wertminderung.
Das wird wohl jeder Gutachter und jede Versicherung anders handhaben und der Rechtsweg kann lang und nervig werden und genau darauf bauen die Versicherungen und wenn nur ein kleiner Teil der Geschädigten nichts unternimmt haben Sie bares Geld verdient.LG
SK
Wie schon ansatzweise beschrieben wurde - die Wertminderung hat hier nichts mit dem Schaden am Auto an sich zu tun, sondern vielmehr mit dem Mindererlös, welchen man irgendwann mal bei Verkauf des Autos erzielen wird - weil es diesen Unfall gab...
Zitat:
Original geschrieben von bmw-babbe
Grundsätzlich ist der Ansatz einer merkantilen Wertminderung von vielen Faktoren erforderlich und von dem Gutachter zu ermitteln. Früher dachte man, diesen Wert errechnen zu können und hat viele verschiedene Berechnungsmethoden entwickelt. Meist wurde die Methode nach Ruhkopf-Sahm benutzt. In den meisten Berechnungen gehen Bedingungen wie km-Stand, Bj., Erhaltungszustand, Neupreis, Erhaltungszustand, u.a. ein. Fahrzeuge die älter als 5 Jahre sind oder über 100000km gelaufen waren, erhielten keine Wertminderung mehr. Falsch hierbei war jedoch, dass man diese Wertminderung nicht alleine berechnen kann sondern dass hier auch der Sachverstand des Gutachters gefragt war. Verunfallte Fahrzeuge lassen sich in Deutschland immer noch schlechter verkaufen als unfallfreie Fahrzeuge, es sei denn, der Preis wird gesenkt.
Also können sämtliche Berechnungsmodelle nur Anhaltswerte für eine in Ansatz zu bringende Wertminderung sein. Wie bereits gesagt, muss dies der Gutachter, der den Schaden begutachtet hat beurteilen!😁
Von Bedeutung ist hier auch die Frage, ob es sich um sog. wertminderungsrelevante Reparaturarbeiten handelt. Hierunter versteht man Richtarbeiten und Lackierarbeiten. Dies gehen in die Berechnung selbst ein.
In deinem Fall denke ich dass es fraglich ist, ob eine merkantile Wertminderung überhaupt anfällt, zumal dein Fzg bereits eine sehr hohe Laufleistung hat. Dies zu beurteilen, müsste man den Schaden selbst gesehen haben oder Lichtbilder davon.
Wenn du die Lichtbilder und deine erforderlichen Fahrzeugdaten einstellst, kann ich dir genaueres sagen.😉
Möchtest du die Fotos aus dem Gutachten sehen?
Zitat:
Original geschrieben von Golf 1 Gabrio
Möchtest du die Fotos aus dem Gutachten sehen?Zitat:
Original geschrieben von bmw-babbe
Grundsätzlich ist der Ansatz einer merkantilen Wertminderung von vielen Faktoren erforderlich und von dem Gutachter zu ermitteln. Früher dachte man, diesen Wert errechnen zu können und hat viele verschiedene Berechnungsmethoden entwickelt. Meist wurde die Methode nach Ruhkopf-Sahm benutzt. In den meisten Berechnungen gehen Bedingungen wie km-Stand, Bj., Erhaltungszustand, Neupreis, Erhaltungszustand, u.a. ein. Fahrzeuge die älter als 5 Jahre sind oder über 100000km gelaufen waren, erhielten keine Wertminderung mehr. Falsch hierbei war jedoch, dass man diese Wertminderung nicht alleine berechnen kann sondern dass hier auch der Sachverstand des Gutachters gefragt war. Verunfallte Fahrzeuge lassen sich in Deutschland immer noch schlechter verkaufen als unfallfreie Fahrzeuge, es sei denn, der Preis wird gesenkt.
Also können sämtliche Berechnungsmodelle nur Anhaltswerte für eine in Ansatz zu bringende Wertminderung sein. Wie bereits gesagt, muss dies der Gutachter, der den Schaden begutachtet hat beurteilen!😁
Von Bedeutung ist hier auch die Frage, ob es sich um sog. wertminderungsrelevante Reparaturarbeiten handelt. Hierunter versteht man Richtarbeiten und Lackierarbeiten. Dies gehen in die Berechnung selbst ein.
In deinem Fall denke ich dass es fraglich ist, ob eine merkantile Wertminderung überhaupt anfällt, zumal dein Fzg bereits eine sehr hohe Laufleistung hat. Dies zu beurteilen, müsste man den Schaden selbst gesehen haben oder Lichtbilder davon.
Wenn du die Lichtbilder und deine erforderlichen Fahrzeugdaten einstellst, kann ich dir genaueres sagen.😉
Kannst mir ja eine PN schicken, dann schau ich mir das Gutachten an und sag dir meine Meinung dazu.😉
Wird bei mir aber etwas später, zumal ich gleich etwas laufen gehe und dann erstmals die Fam. ansteht!😉
Zitat:
Original geschrieben von bmw-babbe
....
Wird bei mir aber etwas später, zumal ich gleich etwas laufen gehe und dann erstmals die Fam. ansteht!😉
..interessant---- 🙂😉
🙄 ...was versehst du denn unter "etwas" ?
10Km im 6er Schnitt 😎 😁
Zitat:
Original geschrieben von Mosel-Manfred
..interessant---- 🙂😉Zitat:
Original geschrieben von bmw-babbe
....
Wird bei mir aber etwas später, zumal ich gleich etwas laufen gehe und dann erstmals die Fam. ansteht!😉🙄 ...was versehst du denn unter "etwas" ?
10Km im 6er Schnitt 😎 😁
Nein, ganz so langsam bin ich nicht.😁
War 20km in 1:20 laufen. Sollte ja ein lockerer Lauf werden!🙄
Zitat:
Original geschrieben von bmw-babbe
.....
Nein, ganz so langsam bin ich nicht.😁
War 20km in 1:20 laufen. Sollte ja ein lockerer Lauf werden!🙄
Meine Hochachtung!! 😎
da muß ich noch bissl trainieren.....😉
ich gönne mir knapp 2h für den HM --- aus Spaß am Laufen; kein Wettkampf!
Aber bei dir in der Pfalz ist es ja auch ziemlich eben😛 ..oder warst du am Johanniskreuz😁
Zitat:
Original geschrieben von Mosel-Manfred
Meine Hochachtung!! 😎Zitat:
Original geschrieben von bmw-babbe
.....
Nein, ganz so langsam bin ich nicht.😁
War 20km in 1:20 laufen. Sollte ja ein lockerer Lauf werden!🙄
da muß ich noch bissl trainieren.....😉ich gönne mir knapp 2h für den HM --- aus Spaß am Laufen; kein Wettkampf!
Aber bei dir in der Pfalz ist es ja auch ziemlich eben😛 ..oder warst du am Johanniskreuz😁
Wohne ja nicht in der Vorderpfalz😛
Bei uns geht es nur bergab!😁
Nein quatsch, ist durchwachsen.
Laufe aber den Marathon ganz und das in 2:45😉
Ach Du Schei*e... Net schlecht... 😁
Für 20 Km brauch ich definitiv 4 Räder und ne bequeme Sitzgelegenheit. Auf deutsch gesagt, 170 Pferde und ein Esel... 😁
Aber wie kommt man jetzt wieder zum Thema Wertminderung zurück? 😕
2:45 😰 Hut ab! Als Frau wärst Du damit ja deutsche Spitze 😁
Aber ich halte mal eine Alpenüberquerung in 7 Etappen, 750 KM und 16000 HM dagegen............ okay, ich gebs zu: Das war mit dem Rennrad 😁
Aber jetzt zurück zum eigentlichen Thema: Wie hoch war die merkantile Wertminderung nach dem Alpen-Cross bei meinem Rennrad? 😁