Frage zur (Nicht-)Benutzung von TFL
Hallo Zusammen,
immer wieder fallen mir im Straßenverkehr 2 Arten von Verkehrsteilnehmern auf.
Gattung 1: Fahrzeug verfügt über werkseitiges TFL, dies wurde aber durch den Fahrer offensichtlich im Menü deaktiviert.
Welche rational erklärbaren Gründe gibt es, dass man das TFL absichtlich wieder ausmacht?
Gattung 2: Fahrzeug verfügt ebenfalls über werkseitiges TFL, dieses ist deaktiviert oder abgeschaltet und dafür wurden in die Stoßstange billige ATU-Nachrüst-TFL "fachmännisch" eingebaut.
An der Stelle schüttel ich immer nur sehr verwundert den Kopf.
Übersehe ich irgendwelche logischen Gründe? 😕
Gruß Martin
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Frage234 schrieb am 17. Juni 2015 um 10:13:29 Uhr:
Ergo sehe ich nicht ein, Benzin oder Wartungskosten darauf zu verschwenden.
Das ist nicht dein ernst, oder? 😰
Den Mehrverbrauch an Sprit darfst du mir gern mal vorrechnen, den das TFL verursacht.
Übrigens: auch deine Bremsen, Reifen, Klima, ... verursachen Wartungskosten. Also bitte ebenfalls nicht benutzen. 🙄
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Zitat:
@ttru74 schrieb am 3. Juli 2015 um 09:27:24 Uhr:
Wenn der Gummi am Heckscheibenwischer ausgefranzt ist, gibt`s in D einen Hinweis auf einen geringfügigen Mangel, wobei das auch auf einer Auslegungssache des jeweiligen Prüfingenieurs beruht.
Einen Hinweis auf einen geringfügigen Mangel gibt es bestimmt nicht 😉
Man unterscheidet bei der (deutschen) HU zwischen einem Hinweis (dann ist das nicht vorschriftswidrig und darf so bleiben) und einem geringen Mangel (dann ist das so nicht in Ordnung und muss behoben werden).
Ob es bei anderen ÜOs zum Heckscheibenwischer einen Auslegungsspielraum gibt kann ich nicht sagen; ich habe die Vorgabe, den Heckscheibenwischer nicht als Mangel einzustufen (sofern nicht ein Innenspiegel vorgeschrieben und kein rechter Außenspiegel vorhanden ist).
Zitat:
@kiaora schrieb am 3. Juli 2015 um 09:24:06 Uhr:
Ich nehme an, du gehst vom öst. §57a aus - ja da muß es funktionieren, genauso wie die Waschanlage der Heckscheibe.Zitat:
@wkienzl schrieb am 3. Juli 2015 um 09:03:17 Uhr:
Wenn der Wischergummi hinten ausgefranst ist, ob es nicht doch eine Eintragung "geriner Mangel" gibt.Was dran ist muß auch funktionieren - hier noch ein Link -> Überprüfungspunkte (wird von den Vorschriften in D nicht sonderlich stark abweichen)
@kiaora
Da hk_do gemeint hat, dass der "nicht funktionsfähige "Heckscheibenwischer" (ausgefranster Wischergummi) keine Auswirkung auf die HU (D) hätte.