TFL (ECE 87)

Hallo
welche Strafe erwartet mich, wenn ich gegen die Richtlinien der ECE Norm 87 verstoße?
Also zum Beispiel nach der Umrüstung das Tagfahrlicht zusammen mit dem Abblendlicht leuchtet oder das TFL zu tief ist.
Danke

Beste Antwort im Thema

Sorry; das nervt jetzt schon...baue die Dinger aus und kauf Dir legale...oder korrigiere den Einbau adäquat...!

😠

18 weitere Antworten
18 Antworten

BKatV 221.1 = 5,-€

http://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2002/anlage_8.html

So etwas sollte einem ordentlichen Auto-Elektriker nicht passieren. Ist meistens das Ergebnis von Pfuschereien von Amateuren.

Zitat:

Original geschrieben von allex1989


Hallo
welche Strafe erwartet mich, wenn ich gegen die Richtlinien der ECE Norm 87 verstoße?
Also zum Beispiel nach der Umrüstung das Tagfahrlicht zusammen mit dem Abblendlicht leuchtet oder das TFL zu tief ist.
Danke

15Euro Verwarngeld und die Aufforderung zur Behebung des Mangels.

und was ist mit der betriebserlaubnis?
erlischt die nicht, wenn man an der beleuchtung was ändert?
der versicherungschutz doch auch oder?

Ähnliche Themen

Nein der Versicherungsschutz erlischt niemals.

was ist mit der BE?

In Wikipedia steht:
"Tagfahrleuchten müssen der ECE-Regelung R87 entsprechen und die Kennbuchstaben RL (steht für „Running Light“) tragen, ansonsten zählt dieses bei einer Hauptuntersuchung als erheblicher Mangel und es kann zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen."

Sollte ein Unfall eintreten und die Ursache unmittelbar mit dem Mangel in Zusammenhang stehen; d.h., der Unfall nicht eingetreten wäre ohne vorhandensein des Mangels....dann max. Regreßforderung bis zu einer bestimmten max. Höhe..... 😉

Versicherungsschutz erlischt grundsätzlich nie! TÜV-Plakette wird es keine dafür geben!

Mit zum Schutze der anderen VT"s....
Alles andere ist Mummpitz von Opa"s Erzählungen....

P.S. Wikipedia ist kein Hexenwerk, sondern besteht aus inhaltlich, ungeprüften Beiträge von Schreibfleißigen! Bloß nicht selber denken, gelle!...😉

In diesem Fall wenn die TFL keine Zulassung als TFL haben und keinerlei Kennzeichnungen tragen, kann durch z.B. durch erwartende Blendung durch diese Leuchten von einer Gefährdung anderer ausgegangen werden.

Davon war in deiner ursprünglichen Fragestellung aber nicht die Rede.
Aber auch dann erlischt nicht der Haftpflichtversicherungsschutz, die Versicherung könnte dich aber u.U. wenn dies dann für den Unfall verantwortlich war in Regress nehmen.

also erwarten mich nur 15 Euro, wenn das tagfahrlicht/LED-Leiste gleichzeitig mit dem abblendlicht leuchtet?!
wenn das TFL nicht zugelassen ist erlischt die BE und was dann?

Sorry; das nervt jetzt schon...baue die Dinger aus und kauf Dir legale...oder korrigiere den Einbau adäquat...!

😠

Zitat:

Original geschrieben von allex1989


wenn das TFL nicht zugelassen ist erlischt die BE und was dann?

Die BE des Fahrzeuges erlischt nicht, dir wird allenfalls die Weiterfahrt untersagt, und das Fahrzeug abgeschleppt etc.

ich habe keine verbaut!
interessiert mich beruflich

Abgeschleppt...wegen TFL"s ohne E-Prüfzeichen...lustig und nicht wahr!

15 €, Mängelliste...Frist zur Behebung des Mangels....vorzeigen/Kontrolle bei der Staatsmacht!

Fertig! 😕😁

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio


Abgeschleppt...wegen TFL"s ohne E-Prüfzeichen...lustig und nicht wahr!

Tja, da kommt es drauf an welche Leuchten ohne irgendeine Zulassung letztendlich als TFL verwendet werden.

Streuen und Blenden die bei einer Kontrolle Nachts so dermaßen und der Besitzer kann diese nicht abklemmen, glaubst du doch nicht ernsthaft das demjenigen die Weiterfahrt ermöglicht wird.

Ich sagte ja nur: Es kann !

Aber eine Diskussion über hätte, wäre, wenn führt hier eh zu nichts.

Deine Antwort
Ähnliche Themen