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Frage zur Huk Classic und Leasing

Hallo zusammen,

ich hab mich jetzt mehrere Tage mit Versicherungen beschäftigt aber ich blick bei der Huk Classic KFZ Versicherung nicht ganz durch.

Ist hierbei jetzt die GAP-Deckung eingeschlossen oder nicht?

Denn wenn ich mir die Allgemeinen Versicherungsbedingungen durchlese steht folgendes drin:

"Differenzkasko bei geleastem Pkw

Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust eines geleasten Pkw

erhöht sich in der Vollkasko die nach A.2.6.1 und A.2.6.5 bis A.2.6.8

berechnete Leistung auf den Ablösewert des Fahrzeugs, der sich aus

der Abrechnung des Leasinggebers ergibt (Differenzkasko). Für die

Berechnung maßgeblich ist der Tag des Schadens. Etwaige Ersatzleistungen eines gegnerischen Haftpflichtversicherers werden angerechnet.

Im Schadenfall haben Sie uns folgende Unterlagen vorzulegen: Leasingvertrag, Abrechnung des Leasingvertrags, Berechnung des Ablö-

sewerts und Endabrechnung des gegnerischen Haftpflichtversicherers.

Beim Basis-Tarif für Pkw erbringen wir die Leistung der Differenzkasko

nicht."

Bei den diversen Vergleichsportalen wie transparo.de steht in den Leistungen jedoch drin, dass im Huk Classic die GAP Deckung nicht eingeschlossen ist.

Allgemeine frage noch dazu, was haltet ihr von der HUK :)

Beste Antwort im Thema

Frag doch mal Deinen Händler nach dem Angebot vom Volkswagen Versicherungsdienst .... Die bieten meist günstige Optionen auf Grundlage von Stückbeiträgen an. So verhinderst Du auch, dass Du Deckungen doppelt bezahlst und minimierst das Risiko von Deckungslücken, da die Hersteller meist drauf schauen, dass alles abgesichert ist, was wichtig ist!

Zur HUK äussere ich mich lieber nicht!

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am 9. März 2020 um 18:52

Zitat:

@Eagleseven schrieb am 6. März 2020 um 23:14:20 Uhr:

Zitat:

@Adler [Lothar] schrieb am 6. März 2020 um 22:56:24 Uhr:

Was die GAP angeht, so meine ich, das die Huk(zumindest nicht HUK24) das nicht anbietet.

(Alles für die HUK24) Jain. GAP gibt es für Leasingfahrzeuge (Differenzkasko) Und bei Leasingfahrzeugen geht auch keine Werkstattbindung.

Ich habe die Werkstattbindung auch raus genommen

Wie gesagt: mein Wagen ist finanziert. Wenn ich das richtig verstehe sind 18Monate Neupreiserstattung bei der HUK Standard. Lohnt sich dann KASKO Plus mit der Erhöhung auf 36 Monate überhaupt?

Ich meine der höchste Wertverlust wird ja wohl im ersten Jahr sein?!

Gruß

Du meinst kasko-plus

Stimmt, sorry geändert!

Lohnt sich Kasko Plus nur wegen der erweiterten Neupreisentschädigung?

Vielen Dank

So teuer ist das ja nicht und ob ich nach 30 Monaten den Wiederbeschaffungswert oder den Neuwert bekomme, das kann bei einem höherwertigem Fahrzeug schon in die 10000de gehen.

Eigenschäden sind ja auch abgedeckt

Hi!

Noch mal zum Verständnis... :D

Würdet ihr im Falle des HUK24 Classic Tarifs (somit inkl. GAP) bei einem geleasten Fahrzeug (für 3 Jahre geleast, Neupreis 49tsd. EUR) Kasko Plus dazu buchen, oder ist es eigentlich "nicht nötig"?

VG!

Kommt auf den Mehrbetrag an!

25€ / Jahr... klar, nicht die Welt - aber den finanziellen Aspekt muss man dann wohl eher individuell nach eigenen empfinden bewerten. Die Sinnhaftigkeit dieser zusätzlichen Option fällt mir schwer einzuordnen. Sinnvoll? :)

Ach so, Leasing...

Ne, da natürlich nicht!!

Nutznießer ist und bleibt ja der Leasing-Geber...

Hallo!

Ich muss mich hier in die Reihe der „Unwissenden“ einreihen ....

Mein Leasing-PKW wird voraussichtlich 9/20 zugelassen.

Die HUK gibt an, die Neupreisentschädigung an den ErstBESITZER auszubezahlen ... das ist ja unzweifelhaft der Leasingnehmer ... eine GAP-Deckung wäre bei Leasing immer inbegriffen.

Was verstehe ich jetzt daran falsch?

Bei Auszahlung an den (Erst)Besitzer, würde ich selbstverständlich die Neuwertentschädigung mit abschließen ...

am 14. August 2020 um 14:12

Das ist ja die GAP Deckung "Die Differenz- oder GAP-Deckung bietet die R+V24 für Leasingfahrzeuge an.

Die GAP-Deckung sichert die Lücke aus dem Wiederbeschaffungswert und dem Leasingrestbetrag ab."

am 14. August 2020 um 14:14

Besitzer wärst du. Eigentümer der Autoverkäufer bzw die Bank die ihn finanziert

am 14. August 2020 um 14:16

Geht ja eigentlich nur darum, wer die Differenz zwischen Neuwert und Gebrauchwert/Restwert zahlt, wenn es mall knallt oder das Fahrzeug gestohlen wird. Das deckt die GAP..... drauf achten, das es auch im Vertrag steht

Zitat:

@Adler [Lothar] schrieb am 14. August 2020 um 16:16:44 Uhr:

Geht ja eigentlich nur darum, wer die Differenz zwischen Neuwert und Gebrauchwert/Restwert zahlt, wenn es mall knallt oder das Fahrzeug gestohlen wird. Das deckt die GAP..... drauf achten, das es auch im Vertrag steht

Eben ... dann ist eine (zusätzliche) Neuwertentschädigung, welche ja auch zusätzlich kostet, nicht notwendig.

Oder anders: wenn wirklich an den Besitzer bezahlt wird, würde der Leasingnehmer ja einen Differenzbetrag zusätzlich ausbezahlt bekommen ..!?!

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