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Frage zur Huk Classic und Leasing

Hallo zusammen,

ich hab mich jetzt mehrere Tage mit Versicherungen beschäftigt aber ich blick bei der Huk Classic KFZ Versicherung nicht ganz durch.

Ist hierbei jetzt die GAP-Deckung eingeschlossen oder nicht?

Denn wenn ich mir die Allgemeinen Versicherungsbedingungen durchlese steht folgendes drin:

"Differenzkasko bei geleastem Pkw

Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust eines geleasten Pkw

erhöht sich in der Vollkasko die nach A.2.6.1 und A.2.6.5 bis A.2.6.8

berechnete Leistung auf den Ablösewert des Fahrzeugs, der sich aus

der Abrechnung des Leasinggebers ergibt (Differenzkasko). Für die

Berechnung maßgeblich ist der Tag des Schadens. Etwaige Ersatzleistungen eines gegnerischen Haftpflichtversicherers werden angerechnet.

Im Schadenfall haben Sie uns folgende Unterlagen vorzulegen: Leasingvertrag, Abrechnung des Leasingvertrags, Berechnung des Ablö-

sewerts und Endabrechnung des gegnerischen Haftpflichtversicherers.

Beim Basis-Tarif für Pkw erbringen wir die Leistung der Differenzkasko

nicht."

Bei den diversen Vergleichsportalen wie transparo.de steht in den Leistungen jedoch drin, dass im Huk Classic die GAP Deckung nicht eingeschlossen ist.

Allgemeine frage noch dazu, was haltet ihr von der HUK :)

Beste Antwort im Thema

Frag doch mal Deinen Händler nach dem Angebot vom Volkswagen Versicherungsdienst .... Die bieten meist günstige Optionen auf Grundlage von Stückbeiträgen an. So verhinderst Du auch, dass Du Deckungen doppelt bezahlst und minimierst das Risiko von Deckungslücken, da die Hersteller meist drauf schauen, dass alles abgesichert ist, was wichtig ist!

Zur HUK äussere ich mich lieber nicht!

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Von der HP der HUK gerade kopiert:

Bei Beschädigung des Pkw zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts. Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Pkw zahlen wir den Wiederbeschaffungswert, den Restwert des Fahrzeugs ziehen wir ab. Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für den Kauf eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs am Tag des Schadenereignisses bezahlen müssen.

Wir zahlen dem Erstbesitzer anstelle des Wiederbeschaffungswerts den Neupreis des Fahrzeugs, wenn innerhalb von 18 Monaten nach der Erstzulassung ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust eintritt oder durch eine Beschädigung die erforderlichen Kosten einer Reparatur mindestens 80% des Neupreises beträgt.

Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust eines geleasten Pkw erhöht sich in der Vollkasko unsere Leistung auf den Ablösewert des Fahrzeugs, der sich aus der Abrechnung des Leasinggebers ergibt (auch GAP-Deckung oder Differenzkasko genannt).

Darf ich hier noch mal fragen.

Das aus HUK24 hört sich so an, als die GAP nur im Fall des Totalschadens funktioniert?

Heißt das, dass wenn ich einen kleineren Schaden verursache, dessen Reparatur von HUK24 bezahlt wird, der aber zu einem Wertverlust bei der Abgabe führt, bezahle ich diese Differenz selbst?

Richtig.

Zitat:

@hydrou schrieb am 10. November 2020 um 10:39:32 Uhr:

Richtig.

Das ist komisch.

Gibt es eine vollständige Versicherung, wo ich nichts selber zahlen würde?

Zitat:

@mwyalchen schrieb am 10. November 2020 um 10:57:43 Uhr:

Richtig.

Das ist komisch. Dann muss ich mich darum kümmern, dass ich einem Unfall weiter fahre und einen Totalschaden garantiere. Just kidding.

Gibt es eine vollständige Versicherung, wo ich nichts selber zahlen würde?

 

Das Problem ist, dass die Wertminderung erst später bei Abgabe zum Tragen kommt und nicht bei der Abrechnung des Schadens. Des Weiteren ist die spätere Wertminderung bei Abgabe nicht gleich der direkten Wertminderung am Tag der Reparatur. Von daher kenne ich keine Versicherung, die im Kaskobereich Wertminderungen bei Leasing/ Finanzierung zahlt.

Generali und ADAC bieten Wertminderung in der Kasko in ihren Verträgen. Bestimmt auch noch andere, muss man halt anfragen

Mal ne Frage, ich lese hier immer Huk24 und Differenzkaskoversicherung , also GAP.

Kasko..dh es kommt bei eigenverschuldeten Schäden bzw Diebstahl und so weiter zum Tragen. Was aber bei einem Unfall, wo der Gegner Schuld hat und seine Haftpflicht zahlt..die zahlen ja nur den Wiederbeschaffungswert denk ich mal. Und da hat man keine GAP...

Und dann wäre da ja wieder eine Lücke zum Leasingrestbetrag. Zahlt dann doch vermutlich HUK24 nicht?

Ist also vielleicht eine "echte" GAP Versicherung besser?

Interessante Frage…da ich vom Leasing kaum Ahnung habe, würde mich die Antwort auch interessieren.

Müsste das in dem von Dir beschriebenen Haftpflicht Fall nicht das Problem des Eigentümers also des Leasinggebers bleiben?

Zitat:

@tomchat schrieb am 11. Februar 2023 um 01:57:33 Uhr:

Mal ne Frage, ich lese hier immer Huk24 und Differenzkaskoversicherung , also GAP.

Kasko..dh es kommt bei eigenverschuldeten Schäden bzw Diebstahl und so weiter zum Tragen. Was aber bei einem Unfall, wo der Gegner Schuld hat und seine Haftpflicht zahlt..die zahlen ja nur den Wiederbeschaffungswert denk ich mal. Und da hat man keine GAP...

Und dann wäre da ja wieder eine Lücke zum Leasingrestbetrag. Zahlt dann doch vermutlich HUK24 nicht?

Ist also vielleicht eine "echte" GAP Versicherung besser?

Du kannst auch anstelle der gegnerischen KFZ-KH die eigene VK dann in Anspruch nehmen mit GAP dann.... Hättest halt nur die Selbstbeteiligung + Stufung... Dann sich aber bei hohen Werten trotzdem lohnen!

Ah OK, das wusste ich nicht. Danke

Die Stufung is dann halt jahrelang teurer.. Das muss man vermutlich durchrechnen was dann besser ist.. Gap selber zahlen oder VK in Anspruch nehmen

Aber insgesamt scheint mir die externe Gap dann doch besser, die kostet ja auch gar nicht so viel

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