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Frage zum SP Prüfintervall

Themenstarteram 20. August 2009 um 7:12

Holá

Habe ein altes Feuerwehrauto (z.G. 10t) als Oldtimer (Bj.68). Nun hat dieser aber alle 2 Jahre HU und auch nur jedes 2te Jahr eine SP...Also 2006/2008/2010 HU und 2007/2009/2011 SP...

Bei aktuellen LKW sind die Prüfintervalle jedoch kürzer (SP und HU im Abstand von jew. 6 Monaten)

Warum hat mein altes Löschfahrzeug dann so lange Intervalle??

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19 Antworten

Gute Frage nächste Frage :D

Deine Fristen gibt es nach StVZO gar nicht. Entweder keine SP-Pflicht oder wenn dann im 6-Monats-Wechsel. Ausnahmen für Oldtimer habe ich noch keine gefunden. Aber heißt ja noch lange nicht dass deine Fristen korrekt waren. Ich würde allerdings nichts sagen ... ;)

Die Untersuchungsfristen findest du hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/anlage_viii_132.html

Und wie du siehst (oder ich bin blind): Nichts von anderen Fristen für Oldtimer. :confused:

Gruß Meik

am 20. August 2009 um 17:59

Zitat:

Original geschrieben von helicopterpilot

Holá

 

Habe ein altes Feuerwehrauto (z.G. 10t) als Oldtimer (Bj.68). Nun hat dieser aber alle 2 Jahre HU und auch nur jedes 2te Jahr eine SP...Also 2006/2008/2010 HU und 2007/2009/2011 SP...

Bei aktuellen LKW sind die Prüfintervalle jedoch kürzer (SP und HU im Abstand von jew. 6 Monaten)

Warum hat mein altes Löschfahrzeug dann so lange Intervalle??

Man hat die intervalle für Lösch und Katastrofenfahrzeuge verländert, wegen der geringen Laufleistung und wegen wenig Mängel bei den kurzen Intervallen. Diese Änderung gibt es, glaube ich seit 2005.

Stimmt, die Regelung gibt´s in §29 StVZO, allerdings bundeslandspezifisch:

"Über die Untersuchung der Fahrzeuge der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes entscheiden die zuständigen obersten Landesbehörden im Einzelfall oder allgemein."

Quelle:

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__29.html

M.W. gilt das aber nur für die Fahrzeuge solange sie auch tatsächlich im Einsatz bei Behörden (Feuerwehr, Katastrophenschutz) sind und nicht mehr bei privaten Haltern. In welchem Bundesland es tatsächlich welche Regelung gibt weiß ich nicht. :confused:

Andererseits: Wenn die diese Fristen vom Amt her weiterhin vorgeschrieben haben - so what? :p

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

 

Andererseits: Wenn die diese Fristen vom Amt her weiterhin vorgeschrieben haben - so what? :p

Gruß Meik

leider ist dem nicht so, der Halter ist für die Einhaltung der Fristen zuständig, auch wenn der Prüfer hier Mist gebaut hat, in einer Kontrolle könnte das Probleme geben. Auch eine falsch geklebte Plakette (zb falsches Jahr) ist letztlich Sache des Halters, so ärgerlich das auch ist.

Grüße

Steini

am 20. August 2009 um 23:24

Und selbst bei Fahrzeugen des Katastrophenschutzes war es Ländersache. wann es zur Prüffrist ging. Vergangenheitsform deswegen, weil sich dieses Kfz in Privatbesitz befindet.

Hallo,

also bei uns in BW ist es so das Feuerwehrfahrzeuge und Fhrzeuge des Katasrophenschutzes alle 2Jahre SP HU und AU haben wenn diese nicht mehr wie 10000km im Jahr fahren.

Eine entsprechende ausnahmeenehmigung existiert bei uns, ber wie schon gesagt ist die Länderabhängig.

Gruß

Chris

@chrisss240, egal ob normale Frist oder länderabhängig verlängerte Fristen:

Für @helicopterpilot spielt dies alles keine Rolle; es ist genau so, wie @ongelbaegger es schon geschrieben hat:

Das Auto ist im Privatbesitz, somit gelten die Sonderregelungen für seinen Lkw nicht, und er muss die Untersuchungen nach den allgemein üblichen Fristen (alle 6 Monate abwechselnd Hu bzw. SP) einhalten bzw. jetzt nachholen.

Ich musste auch bei meinem Lkw damals z.B. eine AU-Prüfung machen lassen, bevor der Lkw von einer Hilfsorganisation (AU-befreit!) auf mich umgemeldet werdn konnte.

 

Grüsse,   motorina.

 

am 21. August 2009 um 12:00

Hallo zusammen!

 

Wie hast du das Auto angemeldet, mit einem H-Kennzeichen oder mit der roten 07er? Bei der roten 07er mußt du keine AU machen, hast einen geringeren Steuersatz und wesentlich weniger Versicherung. Regelmäßig beim Tüv mußt du auch nicht vorfahren um die HU durchzuführen. Wie das jetzt mit der SP beim 07er Kennzeichen ist weiß ich nicht, da mein Infogeber einen PKW mit der 07er fährt.

 

Wenn das uninterresant ist: Bist du in einem Oldtimerverein Mitglied? Wenn es mich perönlich jetzt betreffen würde, ginge ich auf das Landratsamt und würde mal Vorstellig werden bzw. nach einer Ausnahmegenehmigung fragen, da du ja nicht mit dem Oldi einem Gewerbe nachgehst und damit täglich zur arbeit fährst, sondern nur Bewegungsfahrten und Oldtimertreffen. Dafür ist auch die 07er gedacht.

 

Gruß

schrolf97

Themenstarteram 21. August 2009 um 14:02

Also der "Opa", wie wir ihn nennen, hat ein H-Kennzeichen...Da er auf den Förderverein unserer Feuerwehr angemeldet ist, kann es natürlich sein, das er die Feuerwehrausnahme bekommt...ist ja noch voll einsatzfähig mit Horn und Blaulicht...

Zitat:

Original geschrieben von helicopterpilot

Da er auf den Förderverein unserer Feuerwehr angemeldet ist,

das hat damit nichts zu tun!

der fv ist nichts anderes wie als wenn der auf eine privatperson angemeldet wäre! iwelche sonderstellung hat das fz dadurch nicht!

Zitat:

ist ja noch voll einsatzfähig mit Horn und Blaulicht...

das würde ich an deiner stelle nicht so groß rumtratschen! das ist weider ein typischer fall, wo der tüv'ler bei der h-abnahme beide augen zugedrückt hat!

rein rechtlich muss nämlich sowohl das martinshorn als auch das blaulicht abmontiert werden, oder die blauen gegen gelbe domkappen (was dann aber wieder andere eintragungen im fz-schein mit sich bringt) getauscht werden!

am 21. August 2009 um 14:19

Zitat:

Original geschrieben von helicopterpilot

Also der "Opa", wie wir ihn nennen, hat ein H-Kennzeichen...Da er auf den Förderverein unserer Feuerwehr angemeldet ist, kann es natürlich sein, das er die Feuerwehrausnahme bekommt...ist ja noch voll einsatzfähig mit Horn und Blaulicht...

Hallo zusammen!

 

Das wird des Rätselslösung sein: Wenn sich die Gemeinde bereit erklärt hat, das Fahrzeug auf sich laufen zu lassen, dann wird hier wahrscheinlich der längere Intervall greifen. Wenn das Fahrzeug auf einen Privat Person, oder nicht Feuerwehr zugelassen werden sollte MUSS die SoSi im bereich der StVo unbrauchbar sein oder abgedeckt. Da ihr die Anlage voll Einastzfähig lassen dürft, steht im Schein sehr wahrscheinlich "SoKfz Löschfahrzeug" oder mit ähnlichem Wortlaut.

 

Gruß

schrolf97

Zitat:

Original geschrieben von schrolf97

Wenn sich die Gemeinde bereit erklärt hat, das Fahrzeug auf sich laufen zu lassen, dann wird hier wahrscheinlich der längere Intervall greifen.

fördervereine von feuerwehren, haben nichts mit der gemeinde zu tun!

die sind im allgemeinen als "gemeinnützig" und damit steuerlich absatzbar anerkannt, aber nicht als hilfsorganisation......

am 21. August 2009 um 14:30

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von schrolf97

Wenn sich die Gemeinde bereit erklärt hat, das Fahrzeug auf sich laufen zu lassen, dann wird hier wahrscheinlich der längere Intervall greifen.

fördervereine von feuerwehren, haben nichts mit der gemeinde zu tun!

 

die sind im allgemeinen als "gemeinnützig" und damit steuerlich absatzbar anerkannt, aber nicht als hilfsorganisation......

Hallo zusammen!

 

Ich schiele jetzt in die Richtung wer als Halter im Schein steht: Förderverein--> aufpassen, Gemeinde-->alles klar!

 

Gruß

schrolf97

Zitat:

Original geschrieben von schrolf97

Gemeinde-->alles klar!

auch dann nicht, da das fz nichtmehr im aktiven dienst ist, und damit offiziell nichtmehr als feuerwehrfahrzeug geführt wird und damit auch nichtmehr die "vorzüge" eines so-kfz genießt......für das fz gelten dieselben bestimmungen wie für alle anderen oldtimer auch!

ihr müsst mal von dem gedanken wegkommen, das nur weil das fz mal bei der feuerwehr WAR, das es deswegen iwelche anderen bestimmungen erfüllen muss als andere vorzüge.....der hobel ist nun ein stink-normaler oldtimer wie zig-andere auch.....

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