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HU/SP vom Auflieger bis zu einem Jahr abgelaufen

Themenstarteram 6. März 2018 um 11:08

Hallo zusammen,

ich hoffe hier kann mir jemand helfen.

Ich arbeite in einer Spedition und wir haben Kunden wo unsere Auflieger teilweise Monate lang stehen. Es gibt sogar Kunden wo ein Auflieger bis zu einem Jahr steht.

Da kommt es schon mal vor, dass die HU/SP abgelaufen ist, bevor wir ihn wieder abholen.

Wir haben eine Liste von DEKRA Standorten in der Nähe der Kunden, damit sie sofort zum Prüfstelle gebracht werden können.

Wir haben davon gehört, das gewerbliche Auflieger auf direkten Weg zu einer Prüfstelle gebracht werden dürfen, wenn sie bis zu einem Jahr abgelaufen sind.

Hat da jemand einen gesetztes Text oder Ähnliches für mich, oder eine Stelle wo ich das finden kann? Ich finde immer nur Sachen über PKW's und deren Anhänger.

Oder kennt jemand eine Möglichkeit den Auflieger legal zur nächsten Prüfstelle zu bringen?

Ich hoffe wirklich jemand hat eine Idee und kann mir helfen.

LG

Beste Antwort im Thema

Moin Moin !

SP-Pflichtige Fzge sind ab dem ersten Tag der Überziehung mit Strafe belegt, das ist nicht wie bei den milden Strafen bei PKW , Motorrädern usw.

Was spricht denn dagegen , die Fzge einfach pünktlich vorzuführen ? Da ist doch ein ganzer Monat , bzw. bei der SP sogar 2 Monate Zeit für ! Das kann doch irgendein Fahrer , der gerade in der Nähe ist und Zeit hat . Die Liste mit den Fälligkeiten und wo die Fzge stehen , hat man doch vorliegen. Wenn man das nicht planen kann , hat man seinen Beruf verfehlt.

MfG Volker

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am 6. März 2018 um 11:26

Hallo,

fahr das Ding einfach zur Prüfstelle und hoffe, nicht angehalten zu werden.

Ansonsten nur mit Kurzzeitkenneichen oder Überführungskennzeichen

Zugelassen und Vers. sind die aber noch?

Zitat:

@Mercedes12349 schrieb am 6. März 2018 um 12:26:04 Uhr:

Ansonsten nur mit Kurzzeitkenneichen oder Überführungskennzeichen

Kurzzeitkennzeichen gibts aber nur mit gültiger HU/SP und ohne aktuelle Zulassung :rolleyes:

Ich würde den auch einfach auf direktem Wege zur nächstgelegenen Prüfstelle fahren, aber dort sicherheitshalber auch noch vorab einen Termin ausmachen - damit Du einen "Nachweis" hast, falls Du angehalten wirst.

Themenstarteram 6. März 2018 um 12:47

Zitat:

@Bitboy schrieb am 6. März 2018 um 12:35:55 Uhr:

Zugelassen und Vers. sind die aber noch?

Sie sind zugelassen und auch versichert. Haben halt nur das Problem, dass sie abgelaufen sind. Mir fehlt nur was schriftliches, laut DEKRA wäre das erlaubt. Also sie auf direktem Wege zur Prüfstelle zu bringen. Der Herr von der DEKRA darf es mir nur nicht aushändigen. Warum auch immer....

Zitat:

@Dragongirl85 schrieb am 6. März 2018 um 13:47:20 Uhr:

Zitat:

@Bitboy schrieb am 6. März 2018 um 12:35:55 Uhr:

Zugelassen und Vers. sind die aber noch?

Sie sind zugelassen und auch versichert. Haben halt nur das Problem, dass sie abgelaufen sind. Mir fehlt nur was schriftliches, laut DEKRA wäre das erlaubt. Also sie auf direktem Wege zur Prüfstelle zu bringen. Der Herr von der DEKRA darf es mir nur nicht aushändigen. Warum auch immer....

Ist doch klar, sollte mal was anbrennen, will keiner freiwillig im Boot sitzen etwas schriftlich verfasst zu haben was wieder Zeit und Nerven kostet

Warum stehen die da solange?

am 6. März 2018 um 19:10

Zitat:

@Mercedes12349 schrieb am 6. März 2018 um 12:26:04 Uhr:

...

Ansonsten nur mit Kurzzeitkenneichen oder Überführungskennzeichen

...das ergibt eine sog. Doppelzulassung, die erst Recht verboten ist. Ein zugelassenes Fahrzeug darf weder mit Kurzzeitkennzeichen oder irgendwelchen roten Kennzeichen gefahren werden.

@Wob_80

Vielleicht ein Verkäufer?

Zitat:

@Dragongirl85 schrieb am 6. März 2018 um 13:47:20 Uhr:

Zitat:

@Bitboy schrieb am 6. März 2018 um 12:35:55 Uhr:

Zugelassen und Vers. sind die aber noch?

Sie sind zugelassen und auch versichert. Haben halt nur das Problem, dass sie abgelaufen sind. Mir fehlt nur was schriftliches, laut DEKRA wäre das erlaubt. Also sie auf direktem Wege zur Prüfstelle zu bringen. Der Herr von der DEKRA darf es mir nur nicht aushändigen. Warum auch immer....

Dann ist es doch kein Problem, denn Du fährst ja mit gültiger Zulassung und Versicherung! HU/SP Termin machen, auf direktem Wege hinfahren. Falls die Polizei Dich anhält, auf den Termin verweisen, wie oben schon gesagt.

Wieso sollte mit einer regulären Zulassung verboten sein, was mit einem Kurzzeitkennzeichen (das in dem Fall gar nicht vergeben werden darf) erlaubt ist, nämlich die Fahrt zur nächsten Prüfstelle?

Zitat:

Wir haben davon gehört, das gewerbliche Auflieger auf direkten Weg zu einer Prüfstelle gebracht werden dürfen, wenn sie bis zu einem Jahr abgelaufen sind.

Bei Anhängern gilt das gleiche wie bei Kraftfahrzeugen. Ist das Ding zugelassen, muss es eine gültige HU haben.

Hat er die nicht, bekommt der Halter ne Strafe, und der Fahrer auch, wenn es gefahren wird. Wird es nicht gefahren sondern steht nur rum, bekommt nur der Halter die Strafe...

Einzige Möglichkeit dem zu entgehen ist genau genommen Abmelden...

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 7. März 2018 um 09:10:32 Uhr:

Zitat:

Wir haben davon gehört, das gewerbliche Auflieger auf direkten Weg zu einer Prüfstelle gebracht werden dürfen, wenn sie bis zu einem Jahr abgelaufen sind.

Bei Anhängern gilt das gleiche wie bei Kraftfahrzeugen. Ist das Ding zugelassen, muss es eine gültige HU haben.

Hat er die nicht, bekommt der Halter ne Strafe, und der Fahrer auch, wenn es gefahren wird. Wird es nicht gefahren sondern steht nur rum, bekommt nur der Halter die Strafe...

Einzige Möglichkeit dem zu entgehen ist genau genommen Abmelden...

Wenn die Anhänger auf Privatgrund stehen, wird niemand bestraft. Und einen zugelassenen und versicherten Anhänger abzumelden, um den dann auf KZK anzumelden, um zur HU/SP zu fahren, ist doch irgendwie hirnrissig, oder?

Früher bin ich öfters ganz ohne Zulassung mit restaurierten Oldtimern zum nächstgelegenen TÜV gefahren. Wenn die Fahrt ausschließlich dem Zweck der Zulassung diente, war das legal. So jedenfalls die Aussage des TÜV und eines Polizisten in der Verwandtschaft. Schriftlich gab einem das allerdings schon damals keiner ...

Nope. Wenn der erste Weg der direkte zur HU ist, passiert nix. Du darfst ja auch mit einem abgemeldeten Auto direkt zum Zulassen fahren.

Was sein kann, ist dass er die HU doppelt bezahlen muss.

Zitat:

@Käfer1500 schrieb am 7. März 2018 um 09:36:12 Uhr:

... Wenn die Anhänger auf Privatgrund stehen, wird niemand bestraft. ...

Dürfte so nicht richtig sein, Käfer1500.

Sogar der Richter verdonnerte mich dazu, dass ich die Strafe als Halter bezahlen musste.

 

Zitat:

@Käfer1500 schrieb am 7. März 2018 um 09:36:12 Uhr:

Früher bin ich öfters ganz ohne Zulassung mit restaurierten Oldtimern zum nächstgelegenen TÜV gefahren. Wenn die Fahrt ausschließlich dem Zweck der Zulassung diente, war das legal. So jedenfalls die Aussage des TÜV und eines Polizisten in der Verwandtschaft. Schriftlich gab einem das allerdings schon damals keiner ...

Aber nur, wenn du eine dafür gültige Deckungskarte hast (das Fahrzeug also versichert ist) und dein früheres Kennzeichen von der Zulassungsstelle nicht schon wieder vergeben worden ist (bzw. mit einem von der ZulStelle neu zugeteilten Kennzeichen) - also hast du was Schriftliches in der Hand.

Zitat:

@Käfer1500 schrieb am 7. März 2018 um 09:36:12 Uhr:

[

Wenn die Anhänger auf Privatgrund stehen, wird niemand bestraft. Und einen zugelassenen und versicherten Anhänger abzumelden, um den dann auf KZK anzumelden, um zur HU/SP zu fahren, ist doch irgendwie hirnrissig, oder?

wenn das Fahrzeug, nicht nur Anhänger, auf einem eingefriedetem Grundstück steht dann ist man "sicher" weil dieser Grund durch das GG geschützt ist, diese eingefriedeten Grundstücke dürfen nicht einfach so betreten werden

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