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Frage zum Opel Serienreifen-Katalog

Opel Vectra C

Serienreifenkatalog

Seite 4
Punkt 2
Seit Oktober 2005....blabla usw (den Text kann man leider nicht kopieren 🙁)

So wie ich es verstehe, kann man alle Rad-Reifenkombinationen draufschrauben ohne was eintragen zu lassen.
Im neuen Fahrzeugschein steht ja ohnehin fast nix mehr drin.

1. Meine Frage:
Betrifft dieses Dokument nur Fahrzeuge mit den neuen Fahrzeugschein oder geht dies auch mit den alten Fahrzeugschein und wenn man dieses Dokument mitführt..?

2. Oder muß man nach wie vor alles Eintragen lassen.
Demnach die Überlegung: Wenn man z.B. 2 Reifenkombinationen fahren möchte, die nicht im Schein stehen, aber in diesen Dokument freigegeben sind, dann wärs doch preiswerter, wenn man sich gleich nen neuen Schein holt, anstatt zwei mal was eintragen zu lassen.

MfG
W!ldsau

Beste Antwort im Thema

Klar. Du bekommst bei allen Zulassungsänderungen seit Oktober 2005 die neue Fahrzeugpapiere. Auch bei Umzug, Kennzeichenänderung etc. Du bekommst da aber auch zwangsläufig einen neuen Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II). Dann mußt du aber in jedem Fall den Auszug aus dem Serienreifenkatalog mitführen oder darauf achten, dass in den neuen Papieren auch alle Räder drinstehen (notfalls unter Bemerkungen).

Ich würde mir das gut überlegen. Wenn du das Auto verkaufst, kannst du mit den neuen Papieren nichtmal mehr nachweisen, wer das Auto wie lange hatte. Es steht nämlich immer nur noch der jeweils letzte Halter drin. Tageszulassungen, Umschreibungen innerhalb der Familie etc. sind nicht mehr ersichtlich. Mein Vectra wäre dann formal schon 3. Hand, obwohl der nur umgezogen bzw. umgemeldet wurde.

Und beim TÜV spielt das ganze sowieso keine Rolle - die haben meines Wissens eine eigene Datenbank mit serienmäßigen Bereifungen.

17 weitere Antworten
17 Antworten

Neue Fahrzeugdokumente

Zusätzliche Bereifungen können im Serienreifenkatalog stehen. Diese sind dann in der EG-Typgenehmigung des Fahrzeugs ab Werk mitgenehmigt, sind im ggfs. vorhandenen COC-Papier genannt und somit ohne weitere Bedingungen zulässig. Man muss nur einen Nachweis (Katalog oder COC) mitführen.

Alte Fahrzeugdokumente

Die Bereifungen im Serienreifenkatalog entsprechen normalerweise exakt dem alten Fahrzeugschein. Bitte die EG Gen.-Nr inkl. Nachtrag beachten! Diese Nummer steht in den alten Papieren nur im Fahrzeugbrief. Wenn die Bereifungen abweichen, ist entweder eines der beiden Dokumente falsch oder du bist beim falschen Auto/Modelljahr.

Bereifungen, die in den (alten) Fahrzeugpapieren nicht genannt sind, müssen in jedem Fall abgenommen werden. Als Grundlage dafür kann der entsprechende Opel Umrüstkatalog dienen, der gleichzeitig das notwendige Teilegutachten für die Änderungsabnahme darstellt. Der Serienreifenkatalog ist dafür aus diversen Gründen nicht geeignet. Es fehlen zum Beispiel die Teilekennzeichnungen der Felgen und die Auflagen.

Alle genannten Kataloge gibt es hier:
Opel Serienreifen- und Umrüstkataloge beim TÜV Hessen

Besten dank für die promte Antwort.

Jetzt noch meine Überlegung... Wenn ich einen neuen Schein ausstellen lasse bzw das Fahrzeug z.B. auf einena dnere in der Famile ummelde (klar hab ich nen Vorbesitzer mehr drin..aber das Auto kauft eh niemand mehr), dann müsst ich doch auch den neuen Schein bekommen...?

MfG
W!ldsau

Klar. Du bekommst bei allen Zulassungsänderungen seit Oktober 2005 die neue Fahrzeugpapiere. Auch bei Umzug, Kennzeichenänderung etc. Du bekommst da aber auch zwangsläufig einen neuen Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II). Dann mußt du aber in jedem Fall den Auszug aus dem Serienreifenkatalog mitführen oder darauf achten, dass in den neuen Papieren auch alle Räder drinstehen (notfalls unter Bemerkungen).

Ich würde mir das gut überlegen. Wenn du das Auto verkaufst, kannst du mit den neuen Papieren nichtmal mehr nachweisen, wer das Auto wie lange hatte. Es steht nämlich immer nur noch der jeweils letzte Halter drin. Tageszulassungen, Umschreibungen innerhalb der Familie etc. sind nicht mehr ersichtlich. Mein Vectra wäre dann formal schon 3. Hand, obwohl der nur umgezogen bzw. umgemeldet wurde.

Und beim TÜV spielt das ganze sowieso keine Rolle - die haben meines Wissens eine eigene Datenbank mit serienmäßigen Bereifungen.

Besaten dank für die Info.

Also Umzug steht so oder so bald an.
Aber man kann nciht mal mehr sehen, wer wie lang das Fahrzeug im besitz hatte?
Wasn das für ein sch*** Verstehen muß man es nicht. Verschlimmbesserung trifft da sehr gut zu.

Ok..mir ist ja bekannt, dass der neue Schein eh Irreführend ist.

Verkaufen tu ich meinen nicht... Die ganzen Änderungen Zahlt ja keiner...

MfG
W!Ldsau

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Zitat:

Original geschrieben von PD03


Neue Fahrzeugdokumente

Zusätzliche Bereifungen können im Serienreifenkatalog stehen. Diese sind dann in der EG-Typgenehmigung des Fahrzeugs ab Werk mitgenehmigt, sind im ggfs. vorhandenen COC-Papier genannt und somit ohne weitere Bedingungen zulässig. Man muss nur einen Nachweis (Katalog oder COC) mitführen.

Alte Fahrzeugdokumente

Die Bereifungen im Serienreifenkatalog entsprechen normalerweise exakt dem alten Fahrzeugschein. Bitte die EG Gen.-Nr inkl. Nachtrag beachten! Diese Nummer steht in den alten Papieren nur im Fahrzeugbrief. Wenn die Bereifungen abweichen, ist entweder eines der beiden Dokumente falsch oder du bist beim falschen Auto/Modelljahr.

Bereifungen, die in den (alten) Fahrzeugpapieren nicht genannt sind, müssen in jedem Fall abgenommen werden. Als Grundlage dafür kann der entsprechende Opel Umrüstkatalog dienen, der gleichzeitig das notwendige Teilegutachten für die Änderungsabnahme darstellt. Der Serienreifenkatalog ist dafür aus diversen Gründen nicht geeignet. Es fehlen zum Beispiel die Teilekennzeichnungen der Felgen und die Auflagen.

Alle genannten Kataloge gibt es hier:
Opel Serienreifen- und Umrüstkataloge beim TÜV Hessen

Ich hatte das im Vectra-Forum, nicht hier auf Motor Talk auch mal diskutiert....

Da meinte jemand, dass die Felgen und Reifen zwar im Reifenkatalog mit EG-Typgenehmigung stehen, aber trotzdem soll eine Eintragung erfolgen, der Katalog wäre eine art Richtlinie für den Tüv, es soll ja eine bauliche Veränderung sein und somit soll das eingetragen werden. Bei ihm soll das so gewesen sein, er hatte auch ein Teilegutachten für die 19 Zoll OPC Felgen.

Der Jenige fährt aber einen Vectra als VFL, kann das was damit zu tun haben weil die 19 Zoll OPC Felgen erst ab FL verbaut wurden? Wegen der EG-Typgenehmigung, vielleicht stimmt die dann nicht mit sein Fahrzeug überein?

Denn ich denke auch, was im Reifenkatalog steht darf ich fahren.

Gab es die OPC Y Felgen in 19 Zoll optinal für den "Signum" Sport VFL?

Gruß Jan

Nochmal, es gibt zwei grundsätzlich verschiedene Reifenkataloge - den Serienreifenkatalog und den Umrüstkatalog (Kapitel Räder und Reifen).

Nur was unter der passenden EG Gen.-Nr im Serienreifenkatalog steht und serienmäßig am Fahrzeug verbaut wurde, darf ohne weiteres gefahren werden.

Alles andere darf nur nach einer Änderungsabnahme gefahren werden. Als Grundlage für diese Änderungsabnahme kann der Umrüstkatalog oder ein anderes Teilegutachten dienen - niemals der Serienreifenkatalog. Sonst würde dieser auch nicht Serienreifenkatalog heißen, sondern vielleicht Katalog aller zulässigen Rad-Reifen-Kombinationen oder ähnlich.

Originalfelgen, die weder (als Serienbereifung) im Serienreifenkatalog noch (als Umrüstung) im Umrüstkatalog für den spezifischen Fahrzeugtyp aufgeführt sind, können nur über eine Einzelbetriebserlaubnis genehmigt werden. Dies ist aber meistens kein wirkliches Problem und wurde sicher auch beim VFL mit den OPC Felgen gemacht.

Der Knackpunkt ist doch folgender:
entspricht das Fahrzeug der im Serienreifenkatalog genannten Genehmigungsnr. "e1/sowieso" inkl. Nachtragsstand, dann dürfen die im Serienreifenkatalog genannten Größen legal und ohne weitere Eintragung gefahren werden. Im Detail kann es schwierig werden (siehe unten). Für alle anderen Fahrzeugen gilt der Umrüstkatalog und der schreibt eine Eintragung vor. Das steht auch alles so in diesen Dokumenten drin. 😉

Das Drama mit neuen Papieren habe ich hinter mir. Weder wurden die Rad-/Reifenkombinbationen aus den alten Papieren übertragen, noch die Genehmigungsnummer oder die wichtige Versionsnummer. Da gleichzeitig der alte Kfz-Schein eingezogen und der -Brief ungültig gestempelt wurde, kann ich trotz MY05 mit dem Serienreifenkatalog rein rechtlich nichts anfangen, denn das Fahrzeug kann nicht zugeordnet werden.

Allerdings habe ich auch noch das COC. Dort stehen alle Infos, die in der Zulassungsbescheinigung fehlen und damit könnte man dann im Serienreifenkatalog die korrekte Bereifung finden. Zum Glück steht das alles aber auch direkt im COC und damit kann ich wohl jeden Prüfer glücklich machen.

PS: Das Thema wurde auch schon hier behandelt.

COC ???

Oh weh....da soll noch einer Durchblicken.

Und wenn mand as Schriftstück nciht dabei hat?
Ich mein die können doch nix weglassen was eingetragen ist, wenn man einen neuen Schein bekommt...?

Aber wenn ich das so richtig seh....kann ich eigentlich draufschrauben was ich will...hauptsache es steht nicht raus und es schleift nix.... Weil wirklich durchblicken tut dann ja auch keiner mehr...weder von der Rennleitung, noch vom Tüv (außer er nimmt sich mal viel viel Zeit). (Ok...machen würd ichs nicht....weil lass mal ein Unfall sein und die weißen dir dann nach...."da stimmt was nicht"...auch wenn es mitn Unfallhergang nix zu tun hätte und auch nicht vermeidbar gewesen wäre... Da haben se dich aber erstmal am Sack)

MfG
W!ldsau ...der das gar nimemr versteht

Die EG Gen.-Nr steht auch auf dem Typschild an B-Säule Beifahrerseite. Aber leider ohne Nachtragsnummer und daher für diesen Zweck einigermaßen wertlos.

stbufraba, ich würde gerne mal wissen, was das für eine unmögliche Zulassungsstelle bei euch ist?! Mal davon abgesehen, dass deine Zulassungsbescheinigung furchtbar ausgedruckt ist, kann es doch wohl nicht zuviel verlangt sein, die paar Reifengrößen aus dem alten Schein unter 22 einzutragen. Genau dafür ist dieses Feld doch da und es wären noch über 6 Zeilen Platz gewesen.

Über den Sinn und Unsinn der EU-Harmonisierung kann man ja in vielen Fällen vortrefflich streiten. Für Deutschland sind die neuen Fahrzeugpapiere meiner Ansicht nach ein klarer Rückschritt. Und zusammen mit der Faulheit und/oder Inkompetenz einiger Zulassungsstellen führt dies (mal wieder) zu Verdrossenheit und Frust bei allen Beteiligten. Die Hersteller müssen mit viel Aufwand die Serienreifenkataloge zusammenstellen, die Prüforganisationen müssen irgendwie eine praktikable Lösung finden, die Reifenhändler wissen auch nicht mehr weiter und der Fahrzeughalter ist am Ende der Dumme, der selbst wenn er alles richtig machen will, eventuell die falschen Reifen kauft oder die Rennerei nach den Papieren hat.
So, das mußte jetzt mal raus. 😠😁

@PD03:
ich habe die Umschreiberei den FOH erledigen lassen, wobei es lediglich um die Vermeidung der 24 € Strafsteuer für Dieselstinker ging, da der Zulassungsbehörde nicht bekannt war, daß ein DPF verbaut ist. Das steht jetzt in Feld 22.

Es ist Mist rausgekommen, aber dafür hat es mich wenigstens auch nichts gekostet. 🙄

Hallo,

ich hoffe, meine Frage passt in diesen Thread. Ich wollte keinen neuen aufmachen :-)

Ich möchte gerne wissen, welche Reifen/Felgengrößen ich auf meinem Signum (Motor Z22YH) fahren darf. Würde gerne 205/55R16 oder kleiner montieren.

Da Baujahr 2003 habe ich keine COC-Papiere, in der neuen Zulassungsbescheinigung (Teil 1) sind keinerlei Angaben zur Bereifung. Im Fahrzeugschein (Teil 2) steht eine Reifengröße: 215/55R16 93V aber keine Felgenangaben.

Ein 1-stündiger (!) Anruf beim Tüv und Blick in den Serienreifenkatalog brachte folgende Kuriosität zu Tage:

Mein Fahrzeug (EZ 07/2003) ist laut Nummer der EG-Typgenehmigung nicht aufgeführt ! Anstelle der in meinen Papieren eingetragenen Nummer ...*0214*01 finden sich dort nur Angaben zu Fahrzeugen mit der Nummer ...*0291*01, laut Aussage TÜV vermutlich die Facelist-Modelle, die nicht passen.

Fazit: Keine Auskunft durch den TÜV möglich.

Wer kann mir sagen von wem oder wo ich einen verbindlichen Nachweis über die mögliche Bereifung bekommen kann?

Vielen Dank

snappy

Zitat:

Original geschrieben von redsnapper


Da Baujahr 2003 habe ich keine COC-Papiere, in der neuen Zulassungsbescheinigung (Teil 1) sind keinerlei Angaben zur Bereifung. Im Fahrzeugschein (Teil 2) steht eine Reifengröße: 215/55R16 93V aber keine Felgenangaben.

Ein 1-stündiger (!) Anruf beim Tüv und Blick in den Serienreifenkatalog brachte folgende Kuriosität zu Tage:

Mein Fahrzeug (EZ 07/2003) ist laut Nummer der EG-Typgenehmigung nicht aufgeführt ! Anstelle der in meinen Papieren eingetragenen Nummer ...*0214*01 finden sich dort nur Angaben zu Fahrzeugen mit der Nummer ...*0291*01, laut Aussage TÜV vermutlich die Facelist-Modelle, die nicht passen.

Fazit: Keine Auskunft durch den TÜV möglich.

erstmal ist die Aussage vollkommen korrekt. Die Typennr. vom Serienreifenkatalog passen nur zu Fahrzeugen, die bei Erstzulassung mit den neuen Papieren ausgeliefert worden sind.

Da dein Fahrzeug im Rahmen einer Ummeldung die neuen Papiere bekommen hat, hätte die Zulassungsstelle damals ALLE im alten Brief eingetragenen Reifengrößen in die neuen Zulassungsbescheinigungen übernehmen müssen. Dies ist wohl nicht geschehen.

Wenn Du noch eine Kopie des alten Briefes hast, kannst Du die Reifengrößen noch nachträglich eintragen lassen. Das sind auch die, die Du fahren darfst.

Ich weiss zufällig, das sich aber die Reifengrößen nicht großartig geändert haben. Somit darfst Du z.B. die 205/55R16 fahren und die 215/50R17. Die 225er waren damals bestimmt nicht eingetragen, die waren nur dann eingetragen, wenn diese Größe ab Werk drauf war.

Im Winter darfst Du noch die 195/65R15 als M+S Reifen fahren.

Ach ja eins noch. Wenn Du den alten Brief nicht mehr hast und du nun einen der o.g. 3 Reifen fahren willst, musst Du diese leider vom TÜV nachträglich mit einem Gutachten in deine neuen Papiere eintragen und abnehmen lassen.
Ist zwar pervers, aber nach Deutschen Recht halt so. Hast Du der Tante/Onkel bei der Zulassungsstelle zu verdanken. Das Gutachten bekommst Du beim Opel Händler.

Für alle die jetzt denken, einfach Serienreifenkatalog ins Auto legen und anderen Reifen draufmachen - wie bereits gesagt, wenn Du bei der nächsten HU an einen komischen TÜV Onkel gerätst, lässt der dich wegen dem nicht eingetragenen Reifen durchfallen.

Nur zur Ergänzung:
Mein GTS aus Modelljahr 2005 nannte sich nach dem alten Fahrzeugschein bereits "Z-C" und hat eine Genehmigungsnummer (e1*2001/116*0290*00), die im Serienreifenkatalog aufgeführt ist. Ein anderer GTS MY4,5 mit EZ 13.07.2004 dagegen wird nach Schein noch als "Vectra/Lim" bezeichnet und hat laut Aufkleber an der B-Säule eine Genehmigungsnummer mit der Zifferngruppe 0187 und ist damit aus dem Katalog raus. Ich bin mir also ziemlich sicher, dass die Vectras ab MY05 dort erfasst sind und nicht erst ab dem Facelift.

Der Fahrzeugschein wurde in meinem Fall bei Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II eingezogen. Der Fahrtzeugbrief ungültig gestempelt.

Bereifung wurde bei der Ummeldung - nicht etwa wegen Halter- oder Adressänderung, sondern wegen der im Grunde lächerlichen Ergänzung von "Stufe PM5,ab Tag der Erstzulassung 28.12.2004" zur Vermeidung des Steuerzuschlags ohne Rußfilter - nicht übertragen. Dies halte ich für den Regelfall.

Ich bin nur froh, daß ich ein COC mit Nennung aller zulässigen Bereifungen habe.

@Schelper, erst mal ein riesengroßes Dankeschön für die schnelle und umfassende Antwort.

Zitat:

Ich weiss zufällig, das sich aber die Reifengrößen nicht großartig geändert haben. Somit darfst Du z.B. die 205/55R16 fahren und die 215/50R17. Im Winter darfst Du noch die 195/65R15 als M+S Reifen fahren.

Das mag ja sein, aber ich muss das ja auch belegen können (TÜV oder Polizeikontrolle). Woher stammt die Info? Besteht die Möglichkeit, COC-Papiere für das Fahrzeug als offizielle Anlage zum Fahrzeugschein bei Opel nachzuordern?

Zitat:

Die 225er waren damals bestimmt nicht eingetragen, die waren nur dann eingetragen, wenn diese Größe ab Werk drauf war.

Doch, es waren 225/45R17 (Sommer) eingetragen. Und 215/55R16 (Winter). Keine Ahnung welche Serie waren. Beide Größen finde ich für Winterreifen etwas üppig, oder sollte ich die 215er aus bestimmten Gründen beibehalten? Was ist Eure Empfehlung/Erfahrung?

Zitat:

Für alle die jetzt denken, einfach Serienreifenkatalog ins Auto legen und anderen Reifen draufmachen - wie bereits gesagt, wenn Du bei der nächsten HU an einen komischen TÜV Onkel gerätst, lässt der dich wegen dem nicht eingetragenen Reifen durchfallen.

...der TÜV-Onkel ist meine geringste Sorge, was aber bei einem erheblichen Verkehrsunfall und der Betriebserlaubnis bzw. Versicherung des Fahrzeugs bei unzulässig montierten Reifen passiert, mag ich mir nicht ausmalen. Daher meine Devise: Wenn schon andere Reifen, dann bitte mit offizieller Bestätigung. Klingt spiessig, aber ich bin nicht so ein Held...

Grüße von snappy

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