Frage zum kauf eines 323ti
hallo zusammen,
bin auf der suche nach einem neuen compact, habe diesen hier bei mobile gefunden.
was haltet ihr von dem wagen?
preis in ordnung?
hinweis: laut anbieter wird der motor zu heiß.
BMW 323ti
gruß stam09
20 Antworten
hallo,
danke für die antworten.
gut dann werde ich mich ma lieber nach anderen wagen umsehn😉
hab leider keinen motor hier rumliegen und wenn ich mir noch einen kaufen müsste, wäre das viel zu teuer.
man weiß leider nie wer vorher damit gefahren ist^^
Zitat:
Original geschrieben von E36-Beste
Wenn das ein händler ist verkauft er das bestimmt ohne irgendwelche garantien oder gewährleistung wenn er im kundenauftrag verkauft kannst du total ausschließen ist immer so ein risiko.
Sorry, das ist absolut unwahr und juristisch falsch!
Der Händler kann einem Verbraucher gegenüber die Gewährleistung NIEMALS vollständig ausschließen!
§§ 474 f. BGB lesen und schlauer sein!
Selbst bei gebrauchten Sachen nicht. Die Formulierung "im Kundenauftrag" hilft dem Händler im Zweifel kein Stück weiter, da dies als Umgehungsgeschäft gewertet wird, mit der Folge, dass die zu umgehen versuchten Rechtsfolgen voll wirken! Unter anderem würde dann hier die Gewährleistung auch auf 2 Jahre lauten und könnte nicht auf ein Jahr verkürzt werden, das schutzwürdige Interesse des Händlers entfällt. Vorliegend wären also nur Schäden am Motor ausgeschlossen (§442 BGB)! Nicht aber am Rest des Fahrzeugs. Das geht überhaupt nicht (ich wiederhole mich). Das geht nur unter Kaufleuten.
Grüße
Achso okey wusste ich wirklich nicht..
Dachte wenn die unter Kundenauftrag verkaufen das alles weg fällt.
Wieder schlauer geworden.
Aber was ist wenn der auf dem kaufvertrag rein schreibt Verkauf ohne Garantie und Gewährleistung ?
Letztendlich ist es doch nur bei alten Autos der Fall, das Händler versuchen die Gewährleistung (zu Recht) zu umgehen. Gesetzt dem Fall das nun ein Mangel auftritt wünsche ich demjenigen viel Spaß, der versucht sein Recht vor Gericht durchzutreten.
Zumal ich außer bei arglistiger Täuschung bezweifel, dass sich ein Richter darauf einlässt bei einem 15 Jahre alten Auto sowas wie Gewährleistung durchzusetzen.
Sicherlich kann so ein Rechtsstreit gut ausgehen, aber mal ehrlich: Bei einem alten Auto kann man keinen Neuwagen erwarten...
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Aber Innen ist er schon der Kracher, genau meine Sitze etc. aber in blau, so noch nie gesehen.
Zitat:
Original geschrieben von E36-Beste
Aber was ist wenn der auf dem kaufvertrag rein schreibt Verkauf ohne Garantie und Gewährleistung ?
Garantie muss er nicht ausschließen. Die hast du ohnehin erst wenn er sie Dir zugesteht.
Das ist eine freiwillige Leistung.
Gewährleistung kann er nicht ausschließen. Schreibt er es in den Vertrag rein, kann er hoffen,
dass der Kunde das glaubt und ihn in Ruhe lässt. Glaubt es der Kunde nicht, ist der Haftungsausschluss
unwirksam. Der Händler muss dann 2 Jahre Gewährleistung geben, quasi als Strafe, wäre er ehrlich gewesen, hätte er die Gewährleistung (bei gebrauchten Sachen) auf 1 Jahr verkürzen können.
So kann er das nicht.
Sicherlich ist es ein heißes Thema, ob man einem Verbraucher nach bsp.weise 15 Jahren noch Gewähr geben soll. Darüber kann man sicherlich streiten. Nicht aber über das Gesetz. Das ist so wie es ist.
Wenn Du es ändern willst, studiere Jura (macht einen Riesen Spaß😉 ), mach zwei sehr gute Examina, werde Prof. und hoffe darauf, dass irgendwelche "armen Irren" Deiner Ansicht folgen. Wenn das passiert ist und deine Mindermeinung unter Umständen in 20-30 Jahren herrschende Ansicht wird,
hat sie gute Chance Gesetz zu werden -> So funktioniert Recht😉
Natürlich kann man Gewährleistungsansprüche auch bei sehr alten Autos durchsetzen.
Natürlich muss ihr immer abgewogen werden. Aber bei "nicht-Verschleißteilen" ist das
immer sehr einfach. Klar wird man bei so Zwischensachen wie Kopfdichtungen, Lichtmaschinen
immer differenzieren, aber bei eindeutigen Nichtverschleißsachen (Festerheber, Scheiben, Radio, etc.)
greift die Gewährleistung auch noch nach 30 Jahren oder mehr😉 Durchsetzbarkeit vor Gericht?
Gar kein Problem. Einfacher Mahnbescheid. Gerichtsstand ist ohnehin am Sitz des Käufers.
Dafür benötigt man nun wirklich keine "Fachkenntnisse", auch wenn sie ungemein hilfreich sind😉