Frage zu Wagen verkaufen mit angemeldetem Kennzeichen
Moin zusammen,
ich wollte morgen mein Auto was z. Zt. noch
angemeldet ist verkaufen.
Der Käufer sicherte mir zu, dass er den Wagen am
Samstag, spätestens sonst aber am
Montag abmeldet und mir die Bescheinigung
per Post zuschickt.
Im Kaufvertrag kann ich mich ja absichern
mit Ort, Datum, Uhrzeit usw. so das ich bei
einem Unfall nicht hafte.
Wie sieht es angenommen aus, wenn der
Kerl den Wagen die erste Zeit nicht abmeldet?
Sind mir die Hände gebunden oder kann ich
mit der Kopie vom Fahrzeugbrief und Kaufvertrag
zum Straßenverkehrsamt das Auto selber
abmelden obwohl mir die Kennzeichen ja
nicht vorliegen?
Oder ist es besser wenn ich den Wagen abmelde
und eine Tageszulassung beantrage bzw.
was gibt es sonst, 5 Tages Zulassung??
So bräuchte ich dann nicht befürchten das der
Käufer den Wagen doch nicht abmeldet...
Grüße
Mistreat
26 Antworten
Hier ein Kaufvertrag,womit du bestens abgesichert bist .. -->Klick<--
Wie schon erwehnt,sollte der Käufer auf jeden Fall Datum und Uhrzeit der Übergabe bestätigen ..
Hi,
ich hab hier jetzt nicht alles gelesen, also bitte nicht steinigen, wenns schon weiter oben steht!
Mein Kumpel ist bei ner großen Versicherung, der hat mir den Tip gegeben, einfach ne Kopie vom Kaufvertrag an die Versicherung zu schicken. Die registrieren dann sofort den Käufer in den Unterlagen und man selber ist trotz immernoch angemeldetem Fahrzeug erstmal aus dem Schneider. Die Versicherung wendet sich im Schadensfall (angeblich) direkt an den Käufer...
Gruß
Jan
Zitat:
Original geschrieben von jan.th
Hi,
ich hab hier jetzt nicht alles gelesen, also bitte nicht steinigen, wenns schon weiter oben steht!
Mein Kumpel ist bei ner großen Versicherung, der hat mir den Tip gegeben, einfach ne Kopie vom Kaufvertrag an die Versicherung zu schicken. Die registrieren dann sofort den Käufer in den Unterlagen und man selber ist trotz immernoch angemeldetem Fahrzeug erstmal aus dem Schneider. Die Versicherung wendet sich im Schadensfall (angeblich) direkt an den Käufer...
Gruß
Jan
was auch mit dem oben genannten kaufvertrag geschieht 🙂
da sind 2 formulare mit dabei, welche der verkäufer an die zuständige zulassungsstelle und die versicherung schickt, somit sind die 2 stellen über den verkauf mit der entsprechenden uhrzeit etc. informiert.
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Zitat:
Original geschrieben von spl4sh3r
was auch mit dem oben genannten kaufvertrag geschieht 🙂
Yes, danke! Ich hab mir nach meinem Post den KV auch mal angesehen (Ich weiß, erst lesen, dann schreiben... 😉 ) und auch für den Fall des Falles auf die Festplatte gezogen! Es gibt zwar bei jeder Versicherung kostenlos diese Dinger, allerdings ist es ja nicht schlecht, wenn man sowas "vorrätig" hat! 🙂
Gruß
Jan
Ich glaube man muss da bissl unterscheiden
Versicherungstechnisch ist es kein Problem. Wenn man einen Kaufvertrag hat und der Käufer baut nach Übergabe einen Unfall, so ist das dessen Problem, und nicht das des Verkäufers. Man wird also nicht hochgestuft o.ä.
Anders sieht es mit der "staatlichen" Seite aus. Solange der Käufer den Wagen nicht ummeldet, muss die KFZ-Steuer vom Verkäufer bezahlt werden und - was unter Umständen viel schlimmer ist - alle Strafzettel gehen an den Verkäufer. Dieser muss dann nachweisen, dass er das Auto zum Tatzeitpunkt nicht gefahren hat. Das ist mit Kaufvertrag zwar möglich, aber kann zu einem enormen Aufwand werden, wenn der Käufer ein Ticket nach dem anderen produziert.
Ich würde daher unbedingt davon abraten, den Wagen angemeldet zu übergeben. Ich habe es bei meinem letzten Fzg-Verkauf so gemacht, dass ich mit dem Verkäufer nach Einigung zur Zulassungsstelle gefahren bin, den Wagen dort abgemeldet und ein Kurzzeitkennzeichen besorgt habe. Die Kosten für das Kennzeichen haben wir uns geteilt. Das ist am sichersten und braucht auch nicht wesentlich mehr Zeit.
Grüße
Markus
im adac mustervertrag ist ein absatz in dem sich der käuffer verpflichtet den wagen so bald wie möglich umzumelden.
dann gibts noch vordrucke für die zulassungsstelle und versicherung, in denen man mitteilt dass der wagen verkauft wurde, und an wen.
imho brauchts dich nicht mehr zu jucken, auch wenn er das auto nicht ummeldet, den ärger bekommt der käuffer.
Eins habe ich noch: 🙄
Ich rief soeben bei meiner Versicherung an
und teilte den Fall mit.
Er meinte das die vom Straßenverkehrsamt
der Versicherung Nachricht geben wenn das
Fahrzeug vom neuen Halter abgemeldet worden ist.
Von einem Zusatzvertrag der Uhrzeit, Datum usw.
des Kaufes beinhaltet wußte er nichts.
Also schicke/faxe ich den Wisch nun zu meine
KFZ-Zulassungsstelle und die tragen das dann
automatisch aus dem System oder können die
das gar nicht bzw. bin ich dann erst nur
rechtlich abgesichert falls dann was passiert?
aua aua und jetzt kommts, wie sieht es
überhaupt bei Diebstahl über Nacht aus???????
Also der Käufer meinte das er den Wagen heute
abgemeldet hat. Die Papiere wollte er mir dann
zukommen lassen. Nächste Woche ist der aber
erstmal im Urlaub.
Meine Versicherung weiß aber normalerweise
am Montag schon bescheid das der Wagen
abgemeldet wurde oder verzögert sich das auch noch?
Die bekommen doch Nachricht vom Straßenverkehrsamt
oder?
Zitat:
Original geschrieben von Mistreat
Meine Versicherung weiß aber normalerweise
am Montag schon bescheid das der Wagen
abgemeldet wurde oder verzögert sich das auch noch?
Die bekommen doch Nachricht vom Straßenverkehrsamt
oder?
Die Übermittlung dieser Nachricht dauert ein bis zwei Wochen. Deine Versicherung wird in der Regel auf Grund der Abmeldung eine Ruheversicherung dokumentieren, wenn ihm kein Antrag für ein neues Fahrzeug oder ein Vertrag über den Verkauf vorliegt. In diesem Fall geht er davon aus, dass das Fahrzeug noch in deinem Besitz ist. Aus diesem Grund würde ich die Versicherung informieren, wenn der Vertrag aufgehoben werden soll .. 😉