Frage zu VW Gebrauchtwagen - DasWeltAuto
Guten Morgen,
aus gegebenem Anlass besteht meinerseits eine Frage bzgl. folgendem Passus:
Zitat:
Bevor ein WeltAuto zum Verkauf angeboten wird, unterziehen wir es einem gründlichen Qualitätscheck. Dabei werden fehlerhafte Teile umgehend durch neue ersetzt. Im Anschluss wird die Prüfung von einem autorisierten Serviceberater mit dem Qualitätszertifikat bestätigt. Dieses liegt jedem WeltAuto bei.
Angenommen ich besichtige ein Fahrzeug (zertifiziert als DasWeltAuto), bei dem einige Teile (Bremsen, Reifen, Kleinigkeiten) ohne jeglichen Auftrag ersetzt werden. Wer zahlt in diesem Fall für die Werkstattleistung? VW oder der Käufer?
Freue mich, wie immer, auf eure Meinung.
Gruß
ViRo93
Beste Antwort im Thema
Du hast doch den Passus zitiert. Da steht Bevor ein WeltAuto zum Verkauf angeboten wird....Dabei werden fehlerhafte Teile umgehend durch neue ersetzt.
Also zahlt das Ganze VW bzw. der Händler vor dem Verkauf.
Zitat:
@ViRo93 schrieb am 4. Januar 2020 um 09:11:21 Uhr:
Guten Morgen,aus gegebenem Anlass besteht meinerseits eine Frage bzgl. folgendem Passus:
Zitat:
@ViRo93 schrieb am 4. Januar 2020 um 09:11:21 Uhr:
Zitat:
Bevor ein WeltAuto zum Verkauf angeboten wird, unterziehen wir es einem gründlichen Qualitätscheck. Dabei werden fehlerhafte Teile umgehend durch neue ersetzt. Im Anschluss wird die Prüfung von einem autorisierten Serviceberater mit dem Qualitätszertifikat bestätigt. Dieses liegt jedem WeltAuto bei.
Angenommen ich besichtige ein Fahrzeug (zertifiziert als DasWeltAuto), bei dem einige Teile (Bremsen, Reifen, Kleinigkeiten) ohne jeglichen Auftrag ersetzt werden. Wer zahlt in diesem Fall für die Werkstattleistung? VW oder der Käufer?
Freue mich, wie immer, auf eure Meinung.
Gruß
ViRo93
22 Antworten
Nö, das stimmt nicht:
Zitat:
"Die Räder halten Ihr WeltAuto in Bewegung, deswegen sollte hier nichts dem Zufall überlassen werden. Wir überprüfen, ob Reifentyp und -größe dem Fahrzeug angemessen sind, ob jede Schraube festsitzt oder ob das Profil durchweg dem 4-Millimeter-Minimum entspricht."
Zitat:
@A346 schrieb am 4. Januar 2020 um 13:19:29 Uhr:
Nö, das stimmt nicht:Zitat:
"Die Räder halten Ihr WeltAuto in Bewegung, deswegen sollte hier nichts dem Zufall überlassen werden. Wir überprüfen, ob Reifentyp und -größe dem Fahrzeug angemessen sind, ob jede Schraube festsitzt oder ob das Profil durchweg dem 4-Millimeter-Minimum entspricht."
Gut dann sind es eben 4mm. Neue haben aber 8-9 mm. Also wären schon 50% weg. Und unter 4 empfiehlt man die Reifen auszutauschen. Also müsste man je nachdem wieviel man fährt in den nächsten Monaten einen Satz neuer Reifen kaufen. Deswegen empfiehlt es sich über die Details und Arbeiten die gemacht werden zu informieren.
Schon klar, wir müssen hier bisweilen die Dinge vereinfachen. Ich will dem TE auch nicht die Freude an seinem Kauf nehmen, er bekommt ein Fahrzeug in ordentlichem Zustand zum angeschriebenen / ausgehandelten Preis, aber das 1x1 des Kaufmanns - billig kaufen, das nötigste dran machen, mit ordentlich Marge verkaufen - gilt halt auch hier.
Vielleicht bekommt er ja die Alus mit etwas Rabatt...
Das ist aber auch bei jedem Händler so. Der TE wollte ja wissen ob er bei der Abholung auf einmal 20.000 statt 17.000 bezahlen muss oder nicht weil irgendwelche arbeiten gemacht wurden.
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Und da dieses längst geklärt ist, muss man diesen Thread nicht komplizierter macht, als er eigentlich ist.
Der TE hat den Wagen ja schon übernommen 😉
Doch, denn einfache Fragen eines „unbedarften“ TE werden üblicherweise bis auf Moleküle zerlegt, mit jeweils eigener Meinung, kruden Theorien oder Halbwissen angereichert. Das wollte der TE dann letztlich alles gar nicht wissen und meldet sich einfach nicht mehr😉
Real life in der Kaufberatung
sinnvoll ist schriftlich festzuhalten was am "bestellten" gebrauchten noch erledigt wird und was nicht.
->mit bestellt meine ich "vertrag unterschrieben" (keine ahnung wie die formulare bei vw händlern aussehen aber mitunter steht da ja bestellung drauf...obwohl man meinen müßte das es kaufvertrag heißen sollte)
die einzelnen punkte nicht schriftlich fest, kann es gut sein, dass sich bei abholung niemand dran erinnert oder es bei den versprochenden neuen bremsen plötzlich heißt: war nicht nötig wir haben nochmal gemessen. oder das aus neuen scheiben und belägen dann plötzlich nur beläge werden. reifen das gleiche thema. es ist auch nicht gesagt das man bei abholung/übergabe mit der gleichen person zu tun hat wie bei vertragsunterzeichnung.
auch sollte man bei jedem stichpunkt den man anführt dann auch das wort NEU mit vermerken
->bei bremsen traut sich zwar hoffentlich kein vw vertragshändler gebrauchte zu verbauen aber beim fähnchenhändler kann es schonmal passieren dass er gebrauchte scheiben auftreibt, liegen hat oder die alten eben abdrehen läßt
->bei reifen auch wichtig. nicht das man dir einfach gebrauchte reifen mit etwas mehr profiltiefe aufzieht (die wenns blöd läuft von der DOT sogar älter sind als die bisherigen...). legt man auf marke und modell wert dann auch diesen vermerken (wir haben mal beim halbjahreswagen winterräder ausgehandelt. bei abholung lag dann ein radsatz mit billigen chinapellen im kofferraum DOT auch schon 3 jahre alt. lernt man draus...angesprochen haben wir's aber ändern tut das der händler nicht. de ist händler und hat sein geschäft gemacht, ist seinen vertaglich vereinbarten pflichten ja nachgekommen)
bei abholung dann alle punkte selbst nochmal überprüfen. gerade bei dingen wie lackschäden usw gibt es dann mitunter unverschiedliche auslegung wie gut die beseitigt drin.
das nur allgemein und nicht aufs "weltauto" bezogen. der begriff umschreibt im grunde nur das sich der händler mühe gibt dir einen funktionstüchtigen mängelfreien gebrauchten zu verkaufen. also das was du überall anders eigentlich auch hoffen solltest. kontrollieren sollte man das selber egal ob da nur weltauto, gebrauchtwagen plus, junger stern oder was auch immer dransteht.
keine ahnung wie die vertagungsgestaltung genau aussieht aber wenn dort nichts von weltauto vermerkt ist wirst dich auch auf die dortigen versprechungen kaum berufen können. auch wenn beim händler in der austattung halt weltauto dranstand...Wenn der Begriff im Vertrag fällt dann lass dir die Bedingen des Begriffs auch belegen incl Datum und Unterschrift um entsprechenden Nachweis über die Versprechungen zu haben (manchmal ändern sich ja Formulierungen)
Aha, gut das wir darüber geredet haben...
Wie schrieb @Texas_Lightning so treffend einen Beitrag vor Deinem:
"Real life in der Kaufberatung".